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Bewährungshilfe

Eine Bewährungshelferin oder ein Bewährungshelfer wird dem Verurteilten vom Gericht bestellt, wenn es die Verbüßung einer Jugend- oder Freiheitsstrafe oder die Vollstreckung des Restes einer Jugend- oder Freiheitsstrafe zur Bewährung ausge-setzt hat. Bei Verurteilungen nach Jugendstrafrecht erfolgt die Unterstellung in jedem Fall. Die gesetzlichen Bestimmungen ergeben sich aus den §§ 56 bis 58 StGB sowie den §§ 21 bis 30, 88 und 113 JGG.

Der Bewährungshelfer steht dem Verurteilten helfend und betreuend zur Seite. Er hilft insbesondere bei der Gestaltung der existenziellen Lebensbedingungen, wie Wohnungs- und Arbeitsplatzsuche, Regelung finanzieller Probleme, Vermittlung in weitergehende therapeutische Hilfen (z.B. Sucht- oder Sexualtherapie) sowie Beratung und Unterstützung bei allen erkennbaren persönlichen Problemen.

Neben der Einzelbetreuung bietet die Bewährungshilfe über die Kooperation mit den Vereinen der Bewährungs- und Straffälligenhilfe auch Projekt- und Gruppenarbeit an. Dies sind insbesondere Wohn- und Beschäftigungsprojekte, aber auch soziale Trainingskurse, Anti-Aggressions-Training und freizeitpädagogischen Angebote. Eine Besonderheit im Landgerichtsbezirk Koblenz ist eine von landesweit nur zwei zur Verfügung stehenden Stellen für eine spezialisierte und fallzahlbegrenzte Jugendbewährungshilfe. Das seit Ende der 90’er Jahre laufende Projekt bietet innerhalb der Amtsgerichtsbezirke Neuwied und Lahnstein die Möglichkeit, sich den spezifischen Problemlagen delinquenter Jugendlicher intensiver und damit bedarfsgerechter zuwenden zu können.

Darüber hinaus hat der Bewährungshelfer aber auch die vom Gericht auferlegen Auflagen und Weisungen zu überwachen. Er berichtet dem Gericht in bestimmten Zeitabständen über die Lebensführung des Verurteilten.

Für Verurteilte, die im Rahmen der Führungsaufsicht nach den §§ 66 ff. StGB einem Bewährungshelfer unterstellt wurden, geltend für die Betreuung die gleichen Bedingungen, wie oben beschrieben.

In Rheinland-Pfalz sind derzeit rund 150 Bewährungshelfer am Sitz der acht Landgerichte tätig. Nähere Angaben über Zuständigkeiten und Sprechstunden der bei dem Landgericht Koblenz tätigen Bewährungshelferinnen und Bewährungshelfer erfahren sie beim

Weitere Informationen zur Bewährungshilfe finden Sie auf der Homepage des Ministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz.

Kontakt

Landgericht Zweibrücken -Bewährungshilfe-

Goetheplatz 4

66482 Zweibrücken

Tel: 06332/805-4107

Fax: 06332/805-4105

Aussenstelle Pirmasens

Alleestraße 25

66953 Pirmasens

Tel: 06331/5088010

Fax: 06331/50880125

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