• Staatskanzlei
    • Finanzen
    • Inneres und Sport
    • Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung
    • Bildung
    • Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
    • Justiz
    • Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität
    • Familien, Frauen, Kultur und Integration
    • Wissenschaft und Gesundheit
  • ZUM INHALT
  • ZUM FUSSBEREICH
Link zur Startseite
  • Startseite
  • Wir über uns
    • Wir über uns
    • Zuständigkeiten
    • Geschäftsverteilung der Richterinnen und Richter
  • Service & Informationen
    • Service & Informationen
    • Wegbeschreibung
    • Zeugenkontaktstelle
    • Apostille / Legalisation
    • Bereitschaftsdienst
    • Bankverbindung
    • Rechtsreferendare
    • Nützliche Links
    • Hinweise nach dem GwG
    • Newsletter
      • Newsletter
      • Newsletter Abmeldung
  • Themen
    • Themen
    • Ausbildung
    • Eltern-Kind-Zimmer
    • Bewährungshilfe
    • Beruf und Familie
    • Elektronischer Rechtsverkehr
  • Presse & Aktuelles
  • Startseite
  • Themen
  • Eltern-Kind-Zimmer

Eltern-Kind-Zimmer

Eltern-Kind-Zimmer

Gerichtstermine sind besonders für Kinder mit Aufregung oder Angst verbunden.
Das "Eltern-Kind-Zimmer" steht deshalb allen Kindern - mit Begleitpersonen - zur Verfügung, die selbst von familien- oder strafrechtlichen Verfahren betroffen sind, aber auch Kindern von Beteiligten in solchen und anderen Gerichtsverfahren.
Hier können Wartezeiten in geschützter Atmosphäre und mit Spiel-, Bastel- und Lesematerial überbrückt werden.

Wir bieten an:

kindgerechte Informationen zur Zeugentätigkeit und zu den formalen Abläufen,Besichtigung eines Gerichtssaals und des "Eltern-Kind-Zimmers" vor dem Verhandlungstermin,kindgerechte Unterbringung anlässlich des Gerichtstermins.

Sollten besondere Schutzmaßnahmen erforderlich sein, teilen Sie das bitte vorher mit.

Darüber hinaus bietet das "Eltern-Kind-Zimmer" auch:

Aufenthaltsraum für Kinder erwachsener Zeugen oder Parteien,Wickel- und Stillmöglichkeiten.
Bitte beachten Sie, dass das Zimmer nur im Beisein einer Aufsichtsperson benutzt werden darf.

Für die Dauer der eigenen Abwesenheit während des Gerichtstermins ist deshalb eine weitere Aufsichtsperson mitzubringen.

Der Aufruf zum Gerichtstermin erfolgt telefonisch.

Lesen Sie weiter

»Ausbildung

»Eltern-Kind-Zimmer

»Bewährungshilfe

»Beruf und Familie

»Elektronischer Rechtsverkehr

 

Nach oben

Über die Behörde

  • Impressum
  • Datenschutz
  • Erklärung zur Barrierefreiheit
  • Sitemap

Nützliche Links

  • Nützliche Links
  • Pressemitteilungen

Infos zum Herunterladen

  • Wer macht was

Newsletter