| Landgericht Zweibrücken

Hauptverhandlungstermine am Landgericht Zweibrücken (Juni 2023)

Nachfolgende Hauptverhandlungen in Strafsachen finden im Juni 2023 beim Landgericht Zweibrücken statt:

1. Strafkammer


1.1

Datum, Uhrzeit: 12.06.2023, 09.00 Uhr - Fortsetzungstermin

gegen: Herrn M., geboren im 2. Quartal 1992

wegen: des Tatvorwurfs einer Beihilfe zu einem unerlaubten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge

Tatort: Landkreis Kaiserslautern und an anderen Orten
 

Fortsetzungstermin:

14.06.2023, 09.00 Uhr.
 

Die 1. Strafkammer setzt die im Mai begonnene Hauptverhandlung fort. Auf den Bericht für den Monat Mai wird Bezug genommen:
 

„Die Staatsanwaltschaft legt dem Angeklagten zur Last, gemeinsam mit gesondert im sogenannten EncroChat Komplex beteiligten und gesondert verfolgten Angeklagten im 2. und 3. Quartal des Jahres 2020 sich an zwei Fahrten zum Transport von 22 kg Marihuana und 1 kg Marihuana beteiligt zu haben. Er soll für die eine Fahrt einen Betrag zwischen 150,00 und 200,00 € und für die andere Fahrt 100,00 € erhalten haben.“

_______________________________________

1.2

Datum, Uhrzeit: 21.06.2023, 09.30 Uhr

gegen: Frau G., geboren im 1. Quartal 1988

wegen: Tatvorwurfs einer Beihilfe zu einem unerlaubten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge

Tatort: Kaiserslautern
 

Fortsetzungstermine:

28.06.2023, 09.30 Uhr,

29.06.2023, 09.30 Uhr

 

Die Staatsanwaltschaft legt der Angeklagten im Zusammenhang mit dem sogenannten EncroChat Komplex in den Jahren 2018 und 2020 in zwei Fällen Beihilfe zu einem unerlaubten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge geleistet zu haben.
Im Encro Chat Komplex hat die Staatsanwaltschaft den gesondert verfolgten Angeklagten K., S., W., M., Ko., I., T.,C. und Hop. zur Last gelegt, sich zu einer Bande mit dem Ziel eines gewerbsmäßig betriebenen Handels mit Betäubungsmitteln zusammengeschlossen zu haben. Sie sollen in einer hierarchischen Bandenstruktur den unerlaubten Rauschgifthandel organisiert und arbeitsteilig gemeinsam betrieben haben. Die Angeklagten M., I. und Ko. sollen dabei auf der Leitungsebene der hierarchischen Struktur tätig gewesen sein.
Die Angeklagte G. soll Verlobte des Angeklagten Hop. gewesen sein. Sie soll in einem Fall durch Geldeintreiben im Jahr 2018 und in einem weiteren Fall durch eine im Jahr 2020 mit dem gesondert verfolgten Hop. unternommene Transportfahrt mit Geldübergabe im sogenannten EncroChat Komplex Beihilfe zu einem unerlaubten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln geleistet haben.
Die Angeklagte soll im Jahr 2018 von dem gesondert verfolgten C. im Auftrag des gesondert verfolgten I. den Erlös von 3.500,00 € für eine Übergabe von 1 kg Marihuana eingezogen haben. Sie soll über einen Zeitraum von 1,5 Jahren die Teilzahlungen des gesondert verfolgten C. an den gesondert verfolgten I. weitergeleitet haben.
Im Jahr 2020 soll die Angeklagte gemeinsam mit dem gesondert verfolgten Hop. mindestens 2 kg Marihuana mit ihrem PKW zur Übergabe an einen noch unbekannten Abnehmer transportiert haben. Anschließend soll die Angeklagte den eingenommenen Erlös von mindestens 12.000,00 € an den gesondert verfolgten I. übergeben haben.

 

2. Strafkammer

2.1

Datum, Uhrzeit: 13.06.23, 12.00 Uhr - Fortsetzungstermin

gegen:

Herrn Har., geboren 2. Quartal 1963,
Herrn H., geboren 2. Quartal 1963,
Herrn F., geboren 2. Quartal 1963 und
Herrn W., geboren 2. Quartal 1963,

wegen: des Tatvorwurfs des Bankrotts und anderer Delikte

Tatort: Landkreis Rhein-Pfalz

 

Fortsetzungstermine:

15.06.2023, 09.30 Uhr,

16.06.2023, 09.30 Uhr,

20.06.2023, 09.30 Uhr,

22.06.2023, 09.30 Uhr,

27.06.2023, 09.30 Uhr,

29.06.2023, 09.30 Uhr,

30.06.2023, 09.30 Uhr,

04.07.2023, 09.30 Uhr,

06.07.2023, 09.30 Uhr,

25.07.2023, 09.30 Uhr,

27.07.2023, 09.30 Uhr

 

Die 2. Strafkammer setzt die im April 2023 begonnene Hauptverhandlung fort. Auf den Bericht für den April 2023 wird Bezug genommen:
 

„Die Staatsanwaltschaft – Zentralstelle für Wirtschaftsstrafsachen – Kaiserslautern hat im Jahr 2012 beim Landgericht – Wirtschaftsstrafkammer – Kaiserslautern Anklage erhoben:
gegen die Angeklagten Har. und H. u.a. wegen selbständiger 4 Vergehen des Bankrotts durch nicht ordnungsgemäße Buchführung bzw. durch unrichtige Bilanzerstellung und eines Vergehens des gemeinschaftlichen Betruges in einem besonders schweren Fall,

gegen den Angeklagten F. wegen eines Vergehens der Beihilfe zum Bankrott durch nicht ordnungsgemäße Buchführung und zu einem Betrug in einem besonders schweren Fall und

gegen den Angeklagten W. wegen eines Vergehens der Beihilfe zum Bankrott durch nicht ordnungsgemäße Buchführung und durch unrichtige Bilanzerstellung und zu einem Betrug in einem besonders schweren Fall. Die Angeklagten Har. und H. sollen Geschäftsführer der H. GmbH gewesen sein.
Einer Sparkasse soll durch die Taten ein Schaden von mehr als 7.000.000,00 € entstanden sein.
Mit Urteil vom 02.11.2015 hat das Landgericht Kaiserslautern das Verfahren wegen Verjährung eingestellt.
Auf die Revision der Staatsanwaltschaft hat der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 10.11.2016 das Urteil des Landgerichts Kaiserslautern aufgehoben und zur neuen Verhandlung und Entscheidung an das Landgericht Zweibrücken verwiesen. Es handelt sich um sehr komplexes Wirtschaftsstrafverfahren mit umfangreichem Aktenmaterial.“

__________________________________________________________________

2.2

Datum, Uhrzeit: 22.06.23, 09.30 Uhr

gegen: Herrn R., geboren im 3. Quartal 1987

wegen: des Tatvorwurfs einer gefährlicher Körperverletzung und anderer Delikte

Tatort: Zweibrücken und Pirmasens
 

Fortsetzungstermine:

29.06.2023, 09.30 Uhr,

04.07.2023, 09.30 Uhr
 

Die Staatsanwaltschaft legt dem Beschuldigten in der Antragsschrift zur Last, im 2. Quartal 2022 im Zustand einer, durch eine Schizophrenieerkrankung verursachten Schuldunfähigkeit grundlos und unvermittelt die Zeugin L und einen Tag später die Zeugin S körperlich angegriffen und verletzt zu haben. Der Zeugin L soll er einen Schlag mit einer Flasche auf den Hinterkopf und der Zeugin S soll er mit der Hand so heftig ins Gesicht geschlagen haben, dass die Zeugin rücklings auf den Boden gefallen sei. Bei der Zeugin L soll durch den Schlag mit der Flasche eine 3 cm lange Platzwunde, anhaltende Kopfschmerzen, Schwindel und Angstgefühle entstanden sein. Die Zeugin S soll eine starke Rückenprellung mit andauernder Druckschmerzhaftigkeit und eine leichte Schädelprellung mit anhaltenden Kopfschmerzen erlitten haben. Die Staatsanwaltschaft hat den Antrag gestellt, die Unterbringung des Beschuldigten in einem psychiatrischen Krankenhaus anzuordnen.

 

3. Strafkammer

3.1

Datum, Uhrzeit: 14.06.2023, 09:00 Uhr
gegen: Herrn R.
wegen: des Tatvorwurfs eines unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln
Tatort: Südwestpfalz
 

Es handelt sich um ein Berufungsverfahren.
_______________________________________
 

3.2

Datum, Uhrzeit: 14.06.2023, 14:00 Uhr
gegen: Herrn K.
wegen: des Tatvorwurfs einer gefährlicher Körperverletzung
Tatort: Pirmasens
 

Es handelt sich um ein Berufungsverfahren.
_______________________________________
 

3.3

Datum, Uhrzeit: 19.06.2023, 14:00 Uhr
gegen: Herrn S.
wegen: des Tatvorwurfs eines Betruges
Tatort: Pirmasens
 

Es handelt sich um ein Berufungsverfahren.

_______________________________________
 

3.4

Datum, Uhrzeit: 28.06.2023, 09:30 Uhr
gegen: Herrn J.
wegen: des Tatvorwurfs einer gefährlichen Körperverletzung
Tatort: Pirmasens
 

Fortsetzungstermin:

05.07.2023, 14:00 Uhr
 

Es handelt sich um ein Berufungsverfahren.

_______________________________________
 

3.5

Datum, Uhrzeit:28.06.2023, 09:30 Uhr
gegen: Herrn J.
wegen: des Tatvorwurfs eines unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln und anderer Delikte
Tatort: Pirmasens
 

Es handelt sich um ein Berufungsverfahren.

 

4. Strafkammer

4.1

Datum, Uhrzeit: 06.06.2023, 14:00 Uhr

gegen: Herrn V.

wegen: des Tatvorwurfs einer Straßenverkehrsgefährdung

Tatort: Zweibrücken

 

Es handelt sich um ein Berufungsverfahren.

 

6. Strafkammer

6.1

Datum, Uhrzeit: 12.06.2023, 09.00 Uhr

gegen: Herrn K.

wegen: des Tatvorwurfs eines unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge

Tatort: Landkreis Kaiserslautern

 

Fortsetzungstermin:

14.06.2023, 13.00 Uhr.
 

Die Staatsanwaltschaft legt dem Angeklagten zur Last, im Jahr 2021 in seiner Wohnung eine professionelle Indooranlage zur Aufzucht und Aberntung von Cannabispflanzen mit Beleuchtungs- und Belüftungsanlage sowie einem Trocknungskasten betrieben zu haben. Die polizeiliche Beschlagnahme habe zur Sicherstellung von 6 Haschischpflanzen, 5.200 g abgeerntetem Pflanzenmaterial, fast 4 g Haschisch, mehr als 8 g Kokain und 19 g Amphetamin geführt. In der Wohnung habe er zugriffsbereit einen Schlagstock und CS Gas abgelegt, um seinen gewinnbringend betriebenen Handel abzusichern.

_______________________________________

6.2

Datum, Uhrzeit: 16.06.2023, 09.00 Uhr- Fortsetzungstermin

gegen: Herrn G., geboren 1. Quartal 1992

wegen: des Tatvorwurfs einer Vergewaltigung

Tatort: Landkreis Südwest Pfalz
 

Fortsetzungstermine:

18.06.2023, 09.00 Uhr,

28.06.2023, 13.00 Uhr,

05.07.2023, 10.30 Uhr,

19.07.2023, 09.00 Uhr

20.07.2023, 09.00 Uhr,

24.07.2023, 13.30 Uhr,

25.07.2023, 09.00 Uhr

27.07.2023, 09.00 Uhr

28.07.2023, 09.00 Uhr,

04.08.2023, 14.00 Uhr,

11.09.2023, 09.00 Uhr,

18.09.2023, 14.00 Uhr.
 

Die 6. Strafkammer setzt die im April 2023 begonnene Hauptverhandlung fort. Auf den Bericht für den Monat April wird Bezug genommen:
 

„Die Staatsanwaltschaft legt dem Angeklagten zur Last, im Jahr 2017 gegen den Willen der Zeugin L. einen Analverkehr durchgeführt und Anfang des Jahres 2019 die Zeugin in einem Streit um das gemeinsame Kind geschlagen zu haben.“

_______________________________________
 

6.3

Datum, Uhrzeit: 19.06.2023, 09.00 Uhr

gegen: Herrn P.

wegen: des Tatvorwurfs einer Vergewaltigung

Tatort: Zweibrücken

 

Fortsetzungstermine:

20.06.2023, 09:00 Uhr,

23.06.2023, 09:00 Uhr,

26.06.2023, 09:00 Uhr,

29.06.2023, 09:00 Uhr,

03.07.2023, 09.00 Uhr,

04.07.2023, 09.00 Uhr,

06.07.2023, 09.00 Uhr,

10.07.2023, 09.00 Uhr,

11.07.2023, 09.00 Uhr,

17.07.2023, 09.00 Uhr

 

Die Staatsanwaltschaft legt dem Angeklagten zur Last, die Zeugin F im Winter des Jahres 2022 nach einem zunächst einvernehmlichen Geschlechtsverkehr oral, vaginal und anal vergewaltigt zu haben. Die Zeugin soll sich dabei zahlreiche Hämatome zugezogen haben. Sie soll unter erheblichen Schmerzen am ganzen Körper gelitten haben.
 

Teilen

Zurück