Achtung: Korrektur der eiligen Presseerklärung des Landgerichts Zweibrücken vom 24.10.18

In dem folgenden Verfahren der Ziffer 1.3 (Verstoß gegen Kriegswaffengesetz) (und nicht wie versehentlich gemeldet 1.1) der Übersicht über die Hauptverhandlungstermine vor den Strafkammern des Landgerichts Zweibrücken im Monat Oktober 2018 ergibt sich folgende Änderung:

Alle Hauptverhandlungstermine sind in dem folgenden Verfahren wegen einer akuten und länger andauernden Erkrankung eines beteiligten Richters aufgehoben. Die Hauptverhandlung beginnt erneut. Hauptverhandlungstermine sind für den Januar 2019 vorgesehen und werden in der Monatshauptverhandlungsübersicht für den Monat Januar 2019 mitgeteilt.

1.3

Datum, Uhrzeit: 16. Oktober 2018, 9:00 Uhr

gegen: Herrn M-L., geboren im Spätsommer 1951

wegen: Vergehens nach dem Kriegswaffengesetz

Tatort: Kreis Südwestpfalz und an anderen Orten

Fortsetzungstermin:
18.10.2018, 9:00 Uhr

Die Staatsanwaltschaft legt dem Angeklagten zur Last in großem Umfang Kriegswaffen und insbesondere Sturmgewehre und Maschinenpistolen in der Slowakischen Republik angekauft, nach Deutschland eingeführt und gewinnbringend weiter verkauft zu haben. Die Waffen sollen bis auf die Läufe der Waffen voll funktionsfähig gewesen sein. In die Läufe der Waffen sollen Stifte oder Gashülsen eingebracht gewesen sein, die einen unmittelbaren Gebrauch der Waffen verhindert haben sollen. Die Stifte oder Hülsen sollen aus den Läufen aber ohne großen Aufwand zu entfernen gewesen sein, um die volle Funktionsfähigkeit der Waffen wieder herzustellen. Dem Angeklagten, der keine waffenrechtlichen Befugnisse gehabt haben soll, soll dabei bewusst gewesen sein, dass die Waffen nicht ausreichend funktionsunfähig gewesen sein sollen. Es soll dabei um über 100 Waffen gegangen sein.“

 

gez: Vizepräsident des Landgerichts Fischer (Medienreferent)

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