Wir über uns
Zweibrücken befindet sich im äußersten Westen der im Südwesten der Bundesrepublik gelegenen Pfalz in unmittelbarer Nachbarschaft zum Saarland und dem Elsass/Frankreich.
Das Landgericht Zweibrücken ist für den größten Teil des Bereichs der Südwestpfalz und für einen kleinen Teil des Landkreises Kaiserslautern zuständig. Im Landgerichtsbezirk leben zur Zeit rund 256.000 Einwohner.
Zur Bearbeitung der aufgezeigten vielfältigen Geschäfte sind beim Landgericht Zweibrücken
vier Zivilkammern, eine Kammer für Handelssachen, sechs Strafkammern und eine Strafvollstreckungskammer gebildet.
Beim Landgericht Zweibrücken - mit einer Außenstelle in Pirmasens - ist ein Sozialdienst eingerichtet.
Die Bewährungshilfe begleitet den Verurteilten kontrollierend und helfend durch die Bewährungszeit. Sie hält während dieser Zeit Kontakt mit dem Unterstellten, überwacht die Auflagen und Weisungen und berät den Probanden bei allen auftretenden Problemen um so einen Rückfall in neue Straffälligkeit zu vermeiden und das Strafverfahren ohne Strafvollstreckung einem positiven Ende zuzuführen.
Die Führungsaufsicht ist eine Maßregel der Besserung und Sicherung, die richterlich angeordnet wird oder kraft Gesetzes eintritt bei Verurteilten, die im Maßregelvollzug untergebracht waren (suchtkranke und psychisch kranke Straftäter) oder die nach längerer Haftverbüßung eine ungünstige Sozialprognose abgeben. Die Betreuung erfolgt analog der Bewährungsbetreuung unter Beteiligung der Führungsaussichtsstelle.
Justizverwaltungsaufgaben
Der Präsidentin des Landgerichts, die traditionell den Vorsitz in der 3. Zivilkammer übernimmt, obliegen neben ihrer richterlichen Tätigkeit eine Reihe von Verwaltungsaufgaben. Insbesondere
Dienstaufsicht über die Richter und Notare im Landgerichtsbezirk sowie über die nichtrichterlichen Mitarbeiter des Landgerichts; Aufsicht über die Rechtsbeistände des Geschäftsbereichs;
Bestellung von Notarvertretern
Erteilung von Erlaubnissen nach dem Rechtsberatungsgesetz (Inkassobüro, Rentenberater, Versicherungsberater, Frachtprüfer, Versteigerer);
Legalisation von inländischen Urkunden für den Verkehr mit dem Ausland;
Prüfung der Vermögensverhältnisse bei größeren Vermögen in Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (Vormundschafts-, Betreuungs- und Nachlasssachen);
Prüfung der Zulässigkeit eingehender und ausgehender Rechtshilfeersuchen an ausländische Stellen;
Entscheidung über die Gewährung von Akteneinsicht bei abgeschlossenen Verfahren;
Prüfung und Verbescheidung von Dienstaufsichtsbeschwerden.