Eilige Presseerklärung des Landgerichts Zweibrücken vom 18.01.2019

Terminsaufhebung wegen Erkrankung eines Verfahrensbeteiligten

In dem folgenden Verfahren der Ziffer 1.4 der Übersicht über die Hauptverhandlungstermine vor den Strafkammern des Landgerichts Zweibrücken im Monat Januar 2019 ergibt sich folgende Änderung:

Die beiden Hauptverhandlungstermine werden in dem folgenden Verfahren wegen einer Erkrankung eines Verfahrensbeteiligten aufgehoben. Mit einer neuen Terminierung ist frühestens in ca. 3 Monaten zu rechnen.

 

1.4

Datum, Uhrzeit: 22.01.2019, 9.00 Uhr
gegen: Herrn B.
wegen: des Tatvorwurfs einer Rechtsbeugung
Tatort: Kaiserslautern
Fortsetzungstermin:

24.01.2019, 9.00 Uhr

Die Staatsanwaltschaft wirft dem Angeklagten vor, sich als Richter in 4 Fällen einer Rechtsbeugung schuldig gemacht zu haben. Der Angeklagte habe Bewährungsauflagen aus rechtskräftigen Strafurteilen mit der Begründung erlassen, eine nach der Rechtsprechung der Obergerichte erforderliche Überprüfung der Erfüllung der Bewährungsauflagen wegen einer, an seinem Gericht vollzogenen Personalreduzierung nicht leisten zu können.

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