Eilige Presseerklärung des Landgerichts Zweibrücken vom 24.10.18

In dem folgenden Verfahren der Ziffer 1.1 der Übersicht über die Hauptverhandlungstermine vor den Strafkammern des Landgerichts Zweibrücken im Monat Oktober 2018 ergibt sich folgende Änderung:

Alle Hauptverhandlungstermine sind in dem folgenden Verfahren wegen einer akuten und länger andauernden Erkrankung eines beteiligten Richters aufgehoben. Die Hauptverhandlung beginnt erneut. Hauptverhandlungstermine sind für den Januar 2019 vorgesehen und werden in der Monatshauptverhandlungsübersicht für den Monat Januar 2019 mitgeteilt.

„1.1

Datum, Uhrzeit: 02. Oktober 2018, 9:30 Uhr

gegen die Herren:

a) S., geboren Anfang 1966
b) V., geboren im Sommer 1992
c) M., geborgen im Spätsommer 1993
d) W., geboren im Frühjahr 1990
e) O., geboren im Sommer 1993

wegen: des Tatvorwurfs eines unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge und eines Besitzes von Betäubungsmitteln bzw. wegen Beihilfe zum Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge

Tatort: Zweibrücken

Fortsetzungstermine:
08.10.2018, 9:30 Uhr
24.10.2018, 9:30 Uhr
26.10.2018, 9:00 Uhr
13.11.2018, 9:30 Uhr
16.11.2018, 9:00 Uhr

Die Staatsanwaltschaft wirft den Angeklagten S. und W. in der Anklageschrift vor, gemeinschaftlich handelnd am 24. April 2018 in Zweibrücken auf einem Parkplatz an einen Dritten 3 kg Amphetamin übergeben zu haben, um für die Übergabe einen Verkaufserlös zu erhalten. Der Angeklagte S. soll dabei im Kofferraum seines Fahrzeugs einen Baseballschläger zugriffsbereit abgelegt haben. Die Angeklagten V., M. und O. sollen den beiden Angeklagten geholfen haben, indem sie durch ihre Anwesenheit die Übergabe abgesichert haben sollen. Der Angeklagte W. soll in seiner Wohnung 73 gr Marihuana und der Angeklagte S. soll in seiner Wohnung 16,9 gr Marihuanablüten aufbewahrt haben.“

gez: Vizepräsident des Landgerichts Fischer (Medienreferent)

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