Elektronischer Rechtsverkehr bei dem Landgericht und dem Amtsgericht Zweibrücken ab dem 2.November 2016 eröffnet

Bei dem Landgericht und dem Amtsgericht Zweibrücken ist es ab dem 2. November 2016 möglich, in den Verfahrensbereichen Zivil- und Familiensachen auf elektronischem Wege Anträge zu stellen, Rechtsmittel einzulegen und sonstige Prozesserklärungen wirksam abzugeben. Bei den Oberlandesgerichten Koblenz und Zweibrücken ist dies bereits seit dem 01. Juli 2016 möglich. In Strafsachen besteht die Möglichkeit zur elektronischen Kommunikation noch nicht. Nach und nach sollen alle anderen Gerichte folgen. Die Amtsgerichte Landstuhl und Pirmasens werden den elektronischen Rechtsverkehr voraussichtlich im Dezember 2016 eröffnen.

Bis zum 31. Dezember 2017 soll in Rheinland-Pfalz die flächendeckende Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs in der ordentlichen Gerichtsbarkeit abgeschlossen sein.

Auf zwei wichtige Punkte ist besonders hinzuweisen:

1. Zum Versand der elektronischen Dokumente muss der Absender entweder das Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) oder die virtuelle Poststelle des Landes Rheinland-Pfalz (VPS) nutzen. Ein Versand per E-Mail über sonstige E-Mail Anbieter (z. B. T-Online, web.de, gmail, mail.de, gmx.de, freemail.de, outlook.com, DE-Mail u. a.) ist nicht zulässig. Im Weiteren wird für die elektronische Kommunikation mit dem Gericht grundsätzlich eine qualifizierte elektronische Signatur benötigt, die über Zertifizierungsdienstanbieter bezogen werden kann. Eine Übersicht mit akkreditierten Anbietern und weitere Informationen findet man beim Verzeichnisdienst der Bundesnetzagentur (<link https: www.nrca-ds.de _blank>www.nrca-ds.de).

2. Eine in den Verfahren vor den Gerichten gesetzlich vorgeschriebene anwaltliche Vertretung bleibt auch bei der elektronischen Kommunikation notwendig. In diesen Fällen können deshalb nur Rechtsanwälte elektronische Dokumente wirksam einreichen, nicht die Parteien selbst.

Weitere Informationen zum elektronischen Rechtsverkehr in Rheinland-Pfalz (Einreichungsverfahren, technische Voraussetzungen, Bearbeitungshinweise usw.) findet man auf dem Internetauftritt des Justizministeriums (<link https: jm.rlp.de de themen digitale-welt elektronischer-rechtsverkehr _blank>jm.rlp.de/de/themen/digitale-welt/elektronischer-rechtsverkehr/).

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