Ergänzte Hauptverhandlungstermine am Landgericht Zweibrücken (Juni 2015)

 

Die Übersicht wurde ergänzt um die Ziffer 1.3.1.

 

1. Strafkammer

 

1.1

Datum, Uhrzeit: 02.06.2015, 10.00 Uhr (Fortsetzung)

gegen: Herrn G.

wegen: des Tatvorwurfs von Verbrechen gegen das Kriegswaffengesetz und anderer Delikte

Tatort: Landkreis Südwestpfalz

 

Die im März begonnene Hauptverhandlung wird fortgesetzt. Auf den Bericht für den Monat April wird Bezug genommen:

 

„Die Staatsanwaltschaft legt dem, Anfang 1964 geborenen Angeklagten zur Last, ohne Erlaubnis verschiedene Waffen und Munition besessen zu haben. Unter diesen Waffen soll sich auch ein AKS 74 (Kalaschnikov) befunden haben.“

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1.2

Datum, Uhrzeit: 08.06.2015, 9.00 Uhr (Fortsetzung)

gegen: Herrn L.

wegen: des Tatvorwurfs mehrfacher Vergewaltigung und anderer Delikte

Tatort: Landkreis Kaiserslautern

Fortsetzungstermine:

11.06.2015, 09.00 Uhr,

30.06.2015, 11.00 Uhr,

01.07.2015, 09.00 Uhr,

10.07.2015  09.00 Uhr

 

Die im Mai begonnene Hauptverhandlung wird fortgesetzt. Auf den Bericht für den Monat Mai wird Bezug genommen:

 

„Die Staatsanwaltschaft legt dem, im ersten Quartal des Jahres 1975 geborenen Angeklagten zur Last, im November 2014 seine langjährige Lebensgefährtin nach mehrfachen Auseinandersetzungen in ihrer Wohnung vergewaltig, sie gegen ihren Willen zu sexuellen Handlungen gezwungen, sie verletzt und ihrer Freiheit beraubt zu haben. Der Angeklagte soll sie unter anderem eingesperrt und sie zu den sexuellen Handlungen und zum Beischlaf gezwungen haben. Dabei soll es auch zu einem Würgen bis zur Bewusstlosigkeit gekommen sein. Der Angeklagte soll unter anderem gedroht haben, die Lebensgefährtin oder ihre Mutter umzubringen. Er soll seiner Lebensgefährtin ein Messer mit einer 10 cm langen Klinge an den Hals gehalten haben, um sie gegen ihren ausdrücklich geäußerten Willen zu weiteren, von ihm gewollten Handlungen zu zwingen. Die Lebensgefährtin soll sich einer Fortsetzung des Geschehens durch eine Flucht aus ihrer Wohnung entzogen haben.“

 

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1.3

Datum, Uhrzeit: 10.06.2015, 9.00 Uhr

gegen: Herrn B.

wegen: des Tatvorwurfs eines unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln

Tatort: Zweibrücken

 

Die Staatsanwaltschaft legt dem Ende des Jahres 1988 geborenen Angeklagten B. zur Last, im März und April 2013 gemeinschaftlich mit seinem Bruder unerlaubt Betäubungsmittel in die Justizvollzugsanstalt Zweibrücken eingeführt und dort mit den Betäubungsmitteln Handel getrieben zu haben. Im März soll es um 10 Subutextabletten und im April soll es um 20 Subutextabletten und 5 Gramm Spice gegangen sein. Der Angeklagte soll nach dem gemeinsamen Tatplan die Aufgabe gehabt haben, einen so genannten Freigänger als Boten zu requirieren und die Betäubungsmittel von dem Boten in der Justizvollzugsanstalt in Empfang zu nehmen und um sie dort gewinnbringend zu verkaufen. Der Bruder soll die soll die Betäubungsmittel beschafft und in geeigneter Form verpackt an den Boten übergeben haben. Der Bote soll die Betäubungsmittel geschluckt und so in die Justizvollzugsanstalt transportiert haben. Der Angeklagte soll für die Betäubungsmittel von Mitgefangenen Geld oder Konsumgüter erhalten haben.

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1.3.1

Datum, Uhrzeit: 17.06.2015, 12.30 Uhr

gegen: Herrn H. S.

wegen: des Tatvorwurfs eines unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge

Tatort: Pirmasens

Fortsetzungstermine:

Im Juli sind weitere Fortsetzungstermine bestimmt, über die mit der Juliübersicht berichtet wird.

 

Die im März begonnene Hauptverhandlung wird fortgesetzt. Auf den Bericht für den Monat März wird Bezug genommen:

 

„Die Staatsanwaltschaft legt dem Anfang 1950 geborenen Angeklagten H. S., Ehemann der gesondert verfolgten Frau S. (Ziffer 1.2 des Märzberichts) und Vater des gesondert verfolgten O.S (Ziffer 1.3 des Märzberichts), zur Last, in Zusammenarbeit mit 4 weiteren, gesondert verfolgten Mittätern im Zeitraum zwischen Juni und Oktober 2014 Betäubungsmittel in nicht geringer Menge eingeführt und mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge gehandelt zu haben. Er soll mit den Mittätern einen gemeinsamen Tatplan über den Ankauf von Haschisch in Spanien, den Transport nach und den Weiterverkauf in Deutschland entwickelt und arbeitsteilig überwiegend umgesetzt haben. Ein Fahrzeug soll für diesen Zweck angekauft und für einen versteckten Haschischtransport vorbereitet worden sein. In Spanien sollen ca. 30 kg Haschisch gekauft worden sein. Das angekaufte Haschisch soll in 119 Päckchen portioniert und geruchsdicht verpackt in den vorbereiteten Verstecken des Fahrzeugs versteckt und so von Spanien nach Deutschland transportiert worden sein. Kurz nach dem Überfahren der Grenze sollen der Angeklagte und 2 der Mittäter festgenommen worden sein. Der Angeklagte und die Mittäter sollen beabsichtigt haben, dass Haschisch unter sich zu verteilen und anschließend zu verkaufen. Die Aufgabe des Angeklagten soll die Portionierung und das Verstecken des Rauschgifts im vorbereiteten Fahrzeug gewesen sein. Er soll mit 2 weiteren Mittätern das Rauschgift mithilfe des präparierten Fahrzeugs von Spanien nach Deutschland gefahren haben.“

 

1.4

Datum, Uhrzeit: 17.06.2015, 14.00 Uhr (Fortsetzung)

gegen: Herrn M.

wegen: des Tatvorwurfs u. a. eines unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge

Tatort: Pirmasens

Fortsetzungstermine:

06.07.2015, 14.00 Uhr,

13.07.2015, 10.00 Uhr

16.07.2015, 10.00 Uhr

17.07.2015, 10.00 Uhr

 

Die im März begonnene Hauptverhandlung wird fortgesetzt. Auf den Bericht für den Monat April wird Bezug genommen:

 

„Die Hauptverhandlung ist im März 2015 aufgenommen worden.

Die Staatsanwaltschaft wirft dem, im Sommer 1972 geborenen Angeklagten zur Last, gemeinsam mit dem gesondert verfolgten Herrn A. H. M. 29 kg Haschisch besessen zu haben. Von diesen 29 kg sollen beide im ersten Halbjahr 2014 18 kg Haschisch Herrn O. S., Frau S. und Herrn Ko. in Kommission zum Weiterverkauf übergeben haben. Es soll ein Preis von 50.000,00 Euro vereinbart gewesen sein. Weitere 11 kg sollen beide an den gesondert verfolgten Herrn K. für 29.700,00 Euro veräußert haben (Ziffer 1.3 des Aprilberichts). Darüber hinaus sollen beide im zweiten Halbjahr 2014 weitere 25 kg Haschisch an den gesondert verfolgten Herrn K (Ziffer 1.3 des Aprilberichtes) für 27.500,00 Euro verkauft haben.“

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1.5

Datum, Uhrzeit: 17.06.2015, 16.00 Uhr (Fortsetzung)

gegen: Herrn K.

wegen: des Tatvorwurfs u. a. eines unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge

Tatort: Frankfurt und an anderen Orten

Fortsetzungstermine:

07.07.2015, 14.00 Uhr,

21.07.2015, 15.00 Uhr,

06.08.2015, 14.30 Uhr,

17.08.2015, 15.00 Uhr,

03.09.2015, 9.00 Uhr und

15.09.2015, 14.00 Uhr

 

Die im März 2015 begonnene Hauptverhandlung wird fortgesetzt. Auf den Bericht für den Monat März 2015, Ziffer 1.5 des Märzberichts, wird Bezug genommen:

 

„Die Staatsanwaltschaft legt dem im Frühherbst 1964 geborenen Angeklagten zur Last, in zwei selbständigen Fällen mit ca. 11 kg und mit ca. 25 kg Haschisch unerlaubt Handel getrieben zu haben, um Gewinne zu erzielen. Der Angeklagte soll das Haschisch jeweils in Deutschland angekauft und überwiegend gewinnbringend weiter verkauft haben.“

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1.6

Datum, Uhrzeit: 24.06.2015, 9.00 Uhr

gegen: Herrn E. und gegen Herrn M.

wegen: des Tatvorwurfs einer gefährlichen Körperverletzung und eines Raubes

Tatort: Pirmasens

 

Die Staatsanwaltschaft legt dem Anfang des 2. Quartals des Jahres 1982 geborenen Angeklagten E. zwei Taten und dem im zweiten Quartal des Jahres 1985 geborenen Angeklagten M. eine Tat zur Last. Die zweite Tat sollen beide Angeklagten gemeinschaftlich begangen haben.

Der Angeklagte E. soll kurz vor Weihnachten 2012 mit dem Zeugen S. in Streit über die Rückzahlung von 30,00 Euro geraten zu sein, bei der es sich um die Rückzahlung eines von dem Angeklagten gewährten Darlehens gehandelt haben soll. Der Zeuge soll sich geweigert haben, die 30,00 Euro zurück zu zahlen. Daraufhin soll der Angeklagte E. dem Zeugen mit seiner durch ein Feuerzeug verstärkten Faust dreimal ins Gesicht geschlagen haben. Der Zeuge soll sich dadurch eine Schwellung unter dem rechten Auge und eine Nasenbeinprellung zugezogen haben.

Anschließend sollen sich die Angeklagten E. und M. abgesprochen haben, nach einem gemeinsamen Tatplan gegen den Zeugen S. vorzugehen. Beide sollen den Zeugen in seiner Wohnung aufgesucht haben. Der Angeklagte M. soll den Zeugen mit einer mitgeführten Zange bedroht haben. Anschließend soll der Angeklagte E. dem Zeugen ein Messer an den Hals gehalten haben, um dem Angeklagten M. die Gelegenheit zu geben, Gegenstände aus der Wohnung des Zeugen in einen mitgebrachten Rucksack zu laden. Der Angeklagte M. soll elektronische Gegenstände wie eine Playstation, eine X Box, einen DVD Player, ein Handy, den Personalausweis des Zeugen und Bargeld in Höhe von ca. 500,00 Euro in den Rucksack geladen haben. Sie sollen anschließend die Wohnung mit diesen Gegenständen und dem Bargeld verlassen haben. Die Gegenstände sollen einen Gesamtwert von ca. 700,00 Euro gehabt haben.

 

 

 

2. Strafkammer

 

2.1

Datum, Uhrzeit: 25.06.2015, 09.30 Uhr

gegen: Herrn V.

wegen: des Tatvorwurfs eines Wohnungseinbruchdiebstahls

Tatort: Pirmasens

Fortsetzungstermin:

06.07.2015, 09.30 Uhr

 

Es handelt sich um ein Berufungsverfahren.

 

 

 

3. Strafkammer

 

3.1

Datum, Uhrzeit: 10.06.2015, 9.00 Uhr

gegen: Herrn T.

wegen: des Tatvorwurfs einer Körperverletzung

Tatort: Pirmasens

 

Es handelt sich um ein Berufungsverfahren.

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3.2

Datum, Uhrzeit: 10.06.2015, 10.15 Uhr

gegen: Herrn B.

wegen: des Tatvorwurfs eines Diebstahls

Tatort: Pirmasens

 

Es handelt sich um ein Berufungsverfahren.

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3.3

Datum, Uhrzeit: 10.06.2015, 11.15 Uhr

gegen: Herrn G.

wegen: des Tatvorwurfs eines Diebstahls

Tatort: Pirmasens

 

Es handelt sich um ein Berufungsverfahren.

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3.4

Datum, Uhrzeit: 17.06.2015, 10.00 Uhr (Fortsetzungstermin)

gegen: Herrn H.

wegen: des Tatvorwurfs einer Vergewaltigung

Tatort: Landkreis Kaiserslautern

 

Es handelt sich um ein Berufungsverfahren.

 

 

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