1. Strafkammer
1.5
Datum, Uhrzeit: 31. Januar 2017, 9.00 Uhr
gegen: Herrn T.
wegen: des Tatvorwurfs der Geiselnahme und anderer Delikte
Tatort: Zweibrücken
Fortsetzungstermine:
08.02.2017, 9.00 Uhr,
09.02.2017, 9.00 Uhr
Die Staatsanwaltschaft legt dem, im 2. Quartal des Jahres 1985 geborenen Angeklagten zur Last, im Zeitraum von April 2014 bis Juli 2016 seine von ihm getrennt lebende Ehefrau, mit der er ein Kind haben soll, mehrfach körperlich misshandelt und bedroht zu haben, um sie zu einem bestimmten Verhalten zu veranlassen. Er soll seine Ehefrau unter anderem geschlagen, getreten und mit einem Messer bedroht haben. Im Sommer des Jahres 2016 soll er mit einem Messer über den Balkon in die Wohnung seiner Ehefrau eingedrungen sein. Er soll seine Ehefrau veranlasst haben, den in ihrer Wohnung anwesenden Zeugen R. zu fesseln, um dann seine Ehefrau unter Vorhalt des Messers u. a. zu von ihm gewünschten Auskünften und zu einer Rücknahme von Straf- und Sorgerechtsanträgen zu veranlassen. Der Angeklagte soll die Wohnung aus eigenem Entschluss verlassen haben, nachdem er zuvor die Fesselung des Zeugen R. aufgelöst haben soll. Er soll aber gedroht haben, sein Messer einzusetzen, wenn einer von beiden die Polizei informieren sollte.