Hauptverhandlungstermine am Landgericht im Mai 2018

Ergänzung

1. Strafkammer


Datum, Uhrzeit: 29.05.2018, 15.00 Uhr
gegen: Herrn C.

wegen: Vergehens gemäß § 89a StGB
Tatort: Aleppo und andere Orte in Syrien
Fortsetzungstermine: 11.06.2018, 9:00 Uhr, 12.06.2018, 14:30 Uhr, 18.06.2018, 14:30 Uhr, 19.06.2018, 9:00 Uhr, 25.06.2018, 9:00 Uhr, 29.06.2018, 9:00 Uhr, 02.07.2018, 9:00 Uhr

Laut Anklageschrift der Staatsanwaltschaft Zweibrücken ist der im Jahr 1990 in Deutschland geborene Angeklagte staatenlos. Im Jahr 2012 oder 2013 sei er vom christlich-orthodoxen Glauben zum Islam konvertiert und sei seither Anhänger einer extremistisch-islamistischen Ideologie. Als Teil der salafistischen Szene sei für ihn der Kampf in Syrien gegen das Assad-Regime eine Verpflichtung und er sehe die Teilnahme am Jihad als legitimes Mittel zur Durchsetzung ultrakonservativer islamistischer Interessen an.

Die Staatsanwaltschaft legt dem Angeklagten zur Last, im Dezember 2014 nach Syrien gereist zu sein, um ein militärisches Lager in Aleppo aufzusuchen und sich dort im Umgang mit Schusswaffen und Sprengstoffen unterweisen zu lassen. Ab Ende Januar 2015 soll er in Aleppo an einem zweiwöchigen Trainingscamp teilgenommen haben und währenddessen Kontakt zur islamistisch-salafistischen Rebellenmiliz Ahar-Al-Sham gehalten haben. Ob es während dieses Aufenthalts in Syrien zu Kampfeinsätzen durch den Angeklagten gekommen ist, habe nicht festgestellt werden können. Im März 2015 sei der Angeklagte über die Türkei wieder nach Deutschland zurückgereist.

Im August 2016 soll der Angeklagte erneut in der Absicht nach Syrien gereist sein, im Namen des Jihad an bewaffneten Kampfhandlungen teilzunehmen. Er habe sich vor Ort einer Gruppe namens „Al Hizib al Turkistan“ angeschlossen und gegen das syrische Regime und die mit diesem verbündeten russischen Streitkräften gekämpft. Durch diesen Kampf auf Seiten einer paramilitärischen Organisation, mit dem Ziel, den syrischen Staat in seiner jetzigen Gestalt zu zerschlagen und eine andere Staatsform zu errichten, sei die innere Sicherheit des syrischen Staates beeinträchtigt worden.

Auf seiner Rückreise nach Deutschland sei der Angeklagte im Oktober 2016 durch die griechische Küstenwache festgenommen und daraufhin in Griechenland wegen illegaler Einreise zu einer Haftstrafe verurteilt worden. Im Juli 2017 sei er auf dem Flugweg aus Athen kommend wieder nach Deutschland eingereist.

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