Hauptverhandlungstermine am Landgericht Zweibrücken (April 2016)

1. Strafkammer

 

1.1

Datum, Uhrzeit: 06.04.2016, 9.00 Uhr

gegen: Herrn S.

wegen: des Tatvorwurfs einer Vergewaltigung und anderer Delikte

Tatort: Pirmasens

Fortsetzungstermine:

08.04.2016, 9.00 Uhr

25.04.2016, 9.00 Uhr

28.04.2016, 9.00 Uhr

29.04.2016, 9.00 Uhr

09.05.2016, 9.00 Uhr

12.05.2016, 9.00 Uhr

 

Die Staatsanwaltschaft legt dem, im 2. Quartal 1968 geborenen Angeklagten in der Anklageschrift unter anderem zur Last, im September 2015 die zum Tatzeitpunkt siebzehnjährige Zeugin D. in der Nacht auf der Straße überfallen und in einem Park vergewaltigt zu haben. Nach der Vergewaltigung soll der Angeklagte der Zeugin damit gedroht haben, sie umzubringen, “wenn sie jemandem etwas erzählen sollte“. Daneben legt die Staatsanwaltschaft dem Angeklagten zur Last, im Jahr 2015 mehrfach Motorräder oder andere Gegenstände entwendet zu haben.

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1.2

Datum, Uhrzeit: 12.04.2016, 9.00 Uhr

gegen: Herrn B.

wegen: des Tatvorwurfs, unerlaubt mit Betäubungsmitteln gehandelt zu haben

Tatort: Pirmasens

Fortsetzungstermin:

15.04.2016, 9.00 Uhr

 

Die Staatsanwaltschaft legt dem, im 4. Quartal des Jahres 1977 geborenen Angeklagten in der Anklageschrift zur Last, im Jahr 2013 bis Anfang des Jahres 2014 unerlaubt Haschisch und Amphetamine angekauft und zu einem höheren Preis an den gesondert verfolgten Zeugen B verkauft zu haben, um seinen Lebensunterhalt zu bestreiten.

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1.3

Datum, Uhrzeit: 13.04.2016, 9.00 Uhr

gegen: Herrn B. I. K.

wegen: des Tatvorwurfs einer räuberischen Erpressung

Tatort: Zweibrücken

Fortsetzungstermin:

20.04.2016, 9.00 Uhr

 

Die Staatsanwaltschaft legt dem, im 4. Quartal des Jahres 1987 geborenen Angeklagten in der Anklageschrift zur Last, im zweiten Quartal des Jahres 2015 gemeinsam mit dem gesondert verfolgten M. I. K den Zeugen S. gemeinschaftlich geschlagen zu haben. Hintergrund der Schläge soll eine Tätowierung der Schwester der Angeklagten gewesen sein. Diese Tätowierung soll der Zeuge einige Tage zuvor durchgeführt haben.

Anschließend sollen beide den Zeugen aufgefordert haben, mit ihnen in die Wohnung der Schwester zu gehen, um ihm gehörende Gegenstände aus der Wohnung zu entfernen. In der Wohnung sollen beide den Zeugen erneut geschlagen haben. Sie sollen ein Nudelholz eingesetzt haben. Ein Teller soll dabei zerbrochen sein. Anschließend sollen sie den Zeugen mit einem vorgehaltenen Küchenmesser veranlasst haben, sein Handy und nach der Weigerung des Zeugen den Geldbeutel herauszugeben, um eine nach ihrer Behauptung erforderliche Entschädigung für den zerbrochenen Teller zu erhalten. Der Zeuge soll ihnen daraufhin unter dem Eindruck der andauernden Bedrohung mit dem Küchenmesser 200,00 Euro ausgehändigt und anschließend die Wohnung verlassen haben.

Ursprünglich hatte die Staatsanwaltschaft den Angeklagten gemeinsam mit Herrn M. I. K angeklagt. Der Hauptverhandlungstermin vor der 1. Strafkammer vom 12. Januar 2016 konnte gegen Herrn B. I. K. aber nicht durchgeführt werden, weil der Angeklagte nicht erschienen war. Das gegen den Angeklagten geführte Verfahren wurde daraufhin von dem, gegen den Angeklagten M. I. K. geführten Verfahren abgetrennt. Nachdem der Angeklagte B. I. K. verhaftet werden konnte, kann das Verfahren gegen ihn fortgesetzt werden.

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1.4

Datum, Uhrzeit: 19.04.2016, 9.00 Uhr

gegen: Frau S.

wegen: des Tatvorwurfs eines schweren Raubes

Tatort: Pirmasens

Fortsetzungstermine:

02.05.2016, 9.00 Uhr

03.05.2016  9.00 Uhr

 

Die Staatsanwaltschaft legt der im 2. Quartal des Jahres 1984 geborenen Angeklagten zur Last, mit gesondert verfolgten Mittätern im Dezember 2015 gegen 22.00 Uhr die Zeuginnen Z. und S. in deren Wohnung aufgesucht und unter vorgehaltener Schreckschusspistole sowie unter Anwendung von Gewalt junge Katzen, zwei Handys, ein Telefon, ein Tablet PC und eine Geldkassette mit Methadonampullen entwendet zu haben. Anschließend soll die Angeklagte in derselben Nacht gegen 1.00 Uhr die Wohnung der Zeuginnen erneut mit gesondert verfolgten Mittätern aufgesucht haben, um den Zeuginnen auch das Muttertier der entwendeten jungen Katzen unter Anwendung von Gewalt wegzunehmen. Die Wegnahme soll gescheitert sein, weil das Muttertier in der Wohnung nicht hat aufgefunden werden können.

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2. Strafkammer

 

Keine Sitzungen

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3. Strafkammer

 

3.1

Datum, Uhrzeit: 13.04.2016, 9.00 Uhr

gegen: Herrn J.

wegen: des Tatvorwurfs eines Diebstahls

Tatort: Pirmasens

 

Es handelt sich um ein Berufungsverfahren

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3.2

Datum, Uhrzeit: 13.04.2016, 10.00 Uhr

gegen: Herrn S.

wegen: des Tatvorwurfs eines unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln

Tatort: Pirmasens

 

Es handelt sich um ein Berufungsverfahren

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3.3

Datum, Uhrzeit: 13.04.2016, 14.00 Uhr

gegen: Frau F.

wegen: des Tatvorwurfs eines Betruges

Tatort: Landkreis Südwestpfalz

 

Es handelt sich um ein Berufungsverfahren

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3.4

Datum, Uhrzeit: 27.04.2016, 9.00 Uhr

gegen: Herrn F.

wegen: des Tatvorwurfs eines Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte

Tatort: Landkreis Südwestpfalz

 

Es handelt sich um ein Berufungsverfahren

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4. Strafkammer

 

4.1

Datum, Uhrzeit: 05.04.2016, 9.00 Uhr

gegen: Herrn K.

wegen: des Tatvorwurfs einer Urkundenfälschung

Tatort: Zweibrücken

 

Es handelt sich um ein Berufungsverfahren

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4.2

Datum, Uhrzeit: 12.04.2016, 9.00 Uhr

gegen: Herrn R.

wegen: des Tatvorwurfs eines Diebstahls

Tatort: Zweibrücken

 

Es handelt sich um ein Berufungsverfahren

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4.3

Datum, Uhrzeit: 12.04.2016, 13.30 Uhr

gegen: Herrn J.

wegen: des Tatvorwurfs einer Sachbeschädigung

Tatort: Landkreis Kusel

 

Es handelt sich um ein Berufungsverfahren

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4.4

Datum, Uhrzeit: 19.04.2016, 9.00 Uhr

gegen: Herrn L.

wegen: des Tatvorwurfs eines unerlaubten Entfernens vom Unfallort

Tatort: Landkreis Kaiserslautern

 

Es handelt sich um ein Berufungsverfahren

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4.5

Datum, Uhrzeit: 26.04.2016, 9.00 Uhr

gegen: Herrn H.

wegen: des Tatvorwurfs eines Diebstahls

Tatort: Pirmasens

 

Es handelt sich um ein Berufungsverfahren

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4.6

Datum, Uhrzeit: 26.04.2016, 11.00 Uhr

gegen: Herrn K.

wegen: des Tatvorwurfs eines unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln

Tatort: Zweibrücken

 

Es handelt sich um ein Berufungsverfahren

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