| Landgericht Zweibrücken

Hauptverhandlungstermine am Landgericht Zweibrücken (April 2025)

Nachfolgende Hauptverhandlungen in Strafsachen finden im April 2025 beim Landgericht Zweibrücken statt:

1. Strafkammer


1.1

Datum, Uhrzeit: 02.04.25, 09.00 Uhr (Fortsetzungstermin)

gegen: Raymondo U.

wegen: versuchter Totschlag

Tatort: Zweibrücken


Fortsetzungstermin: 04.04.2025, 09.00 Uhr

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1.2

Datum, Uhrzeit: 07.04.25, 09.00 Uhr

gegen: Herrn J.

wegen: gewerbsmäßigen Bandenbetrugs u.a. 

Tatort: Zweibrücken und Landkreis Birkenfeld


Fortsetzungstermine: 08.04, 10.04., 11.04., 28.04., 29.04. und 30.04.25 jeweils 09.00 Uhr.
 

Die Staatsanwaltschaft legt dem Angeklagten in zwei Fällen zur Last, Mitglied einer Gruppe von mindestens fünf Personen zu sein, welche sich zur wiederholten gewerbsmäßigen Begehung von Erpressungs- und Betrugsdelikten durch sog. „Schockanrufe“ zusammengeschlossen hat. Der Angeklagte soll dabei die Rolle des Abholers übernommen haben, d.h. die jeweilige Beute bei den Geschädigten abgeholt und dann an die weiteren Mitglieder der Bande übergeben zu haben.
 

In beiden Fällen soll sich ein weibliches Mitglied der Bande bei der jeweiligen Geschädigten als Staatsanwältin bzw. Gerichtshelferin ausgegeben und vorgetäuscht haben, dass die Tochter der Geschädigten als Verursacherin eines tödlichen Verkehrsunfalls festgenommen worden sei und in Untersuchungshaft genommen werde. Um eine Freilassung der Tochter zu erreichen, müsse eine Kaution gezahlt werden. Eine Geschädigte aus Zweibrücken soll dem Angeklagten aus diesem Grund letztendlich Goldbarren im Wert von 80.000 € ausgehändigt haben, eine weitere Geschädigte aus dem Landkreis Birkenfeld über 50.000 € sowie Schmuck.

 

2. Strafkammer


2.1

Datum, Uhrzeit: 03.04.25, 09.00 Uhr

gegen: Herrn P., Herrn B. und Herrn S.

wegen: des Tatvorwurfs der Körperverletzung u.a

Tatort: Landkreis Kusel
 

Fortsetzungstermin: 

10.04.2025, 09.00 Uhr
 

Die Staatsanwaltschaft erhebt in der Anklageschrift gegen die Angeklagten den Tatvorwurf, gemeinsam beschlossen zu haben, aus einem vorausgegangenen Betäubungsmittelgeschäft resultierende Schulden – ein Angeklagter hätte dem Geschädigten Marihuana verkauft – einzutreiben. In Umsetzung dieses Plans hätten sie dem Geschädigten mit dem Pkw den Weg abgeschnitten und dann hätte einer bzw. nach einem ersten Befreiungsversuch zwei von ihnen den Geschädigten - unter Einsatz körperlicher Gewalt – festgehalten, während der Dritte den Geschädigten schlug bzw. ihm die Finger um den Hals legte und aufforderte, ihm sein Handy sowie Geld zu geben. Da der Geschädigte weder Geld noch stehlenswerte Güter bei sich geführt habe, hätten sie ihn sodann in den parkenden Pkw gezerrt. Dort hätten sie beabsichtigt, den Geschädigten unter Ausnutzung der bedrohlichen Lage bzw. Androhung weiterer Gewaltanwendung zur Herausgabe von Geld und anderen Wertgegenständen aufzufordern. Der Geschädigte hätte sich jedoch befreien und flüchten können.
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2.2

Datum, Uhrzeit: 08.04.25, 09.00 Uhr

gegen: Herrn V.

wegen: Versuch des Mordes und gefährlicher Körperverletzung u.a.

Tatort: Landkreis Südwestpfalz
 

Fortsetzungstermin: 29.04., 09.00 Uhr; 13.05, 13.00 Uhr; 15.05., 9.00 Uhr; 20.05., 13 Uhr und 27.05.2025, 09.00 Uhr
 

Die Staatsanwaltschaft legt dem Angeklagten zu Last, am frühen Morgen des 25.09.2023 im Zustand verminderter Schuldfähigkeit versucht zu haben, seine zum Tatzeitpunkt schlafende Ehefrau mit drei Stichen mit einem Küchenmesser zu töten. Dann soll er versucht haben, seinen durch die Geräusche aufmerksam gewordenen und hinzueilenden Sohn, zu töten, indem er in Richtung des Sohnes stach und ihn mit einem der Stiche im Brustbereich traf. Der Sohn konnte den Angeklagten jedoch zurückdrängen und – auch mithilfe hinzugekommener Familienmitglieder – in einem Zimmer der Wohnung einsperren. Die Ehefrau erlitt durch die Stichverletzungen eine Nervenschädigung und damit verbunden eine Lähmung im Bereich des Mundwinkels, der inzwischen verstorbene Sohn leichtere Verletzungen.
 

Das Landgericht Zweibrücken hatte den Angeklagten durch Urteil vom 06.06.2024 wegen versuchten Mordes in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung und wegen versuchten Totschlags in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von sieben Jahren verurteilt. Ferner hatte es die Unterbringung des Angeklagten in einem psychiatrischen Krankenhaus angeordnet. Auf die hiergegen gerichtete Revision des Angeklagten hat der Bundesgerichtshof mit Beschluss vom 08.10.2024 (Az. 4 StR 408/24) das Urteil teilweise aufgehoben und zur neuen Verhandlung an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen.
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2.3

Datum, Uhrzeit: 17.04.25, 09.00 Uhr

gegen: Herrn S.

wegen: Beihilfe zum Handeltreiben mit Betäubungsmitteln

Tatort: Zweibrücken

 

Es handelt sich um ein Berufungsverfahren.

 

3. Strafkammer

 

3.1

Datum, Uhrzeit: 08.04.2025, 10:00 Uhr (Fortsetzung)

gegen: Herrn K.

wegen: Betrugs

Tatort: Pirmasens und andern Orts

 

Es handelt sich um ein Berufungsverfahren.

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3.2

Datum, Uhrzeit: 09.04.2025, 09:00 Uhr

gegen: Herrn A.

wegen: Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte

Tatort: Pirmasens

Fortsetzungstermin: 17.04.2025, 09.00 Uhr

 

Es handelt sich um ein Berufungsverfahren.

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3.3

Datum, Uhrzeit: 16.04.2025, 09:00 Uhr

gegen: Herrn W.

wegen: Beleidigung

Tatort: Pirmasens

 

Es handelt sich um ein Berufungsverfahren.

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3.4

Datum, Uhrzeit: 16.04.2025, 11:00 Uhr

gegen: Herrn L.

wegen: Betrugs

Tatort: Pirmasens

 

Es handelt sich um ein Berufungsverfahren.

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3.5

Datum, Uhrzeit: 16.04.2025, 13:30 Uhr

gegen: Herrn H.

wegen: Diebstahls u.a.

Tatort: Pirmasens

 

Es handelt sich um ein Berufungsverfahren.

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3.6

Datum, Uhrzeit: 30.04.2025, 09:00 Uhr

gegen: Herrn G.

wegen: Betrugs

Tatort: Zweibrücken

 

Es handelt sich um ein Berufungsverfahren.

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3.7

Datum, Uhrzeit: 30.04.2025, 10:30 Uhr

gegen: Herrn G.

wegen: Körperverletzung

Tatort: Landkreis Südwestpfalz

 

Es handelt sich um ein Berufungsverfahren.

 

4. Strafkammer

 

4.1

Datum, Uhrzeit: 15.04.2025, 09:00 Uhr

gegen: Herrn N.

wegen: Diebstahls

Tatort: Zweibrücken

 

Es handelt sich um ein Berufungsverfahren.

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4.2

Datum, Uhrzeit: 15.04.2025, 13:00 Uhr

gegen: Herrn T.

wegen: Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte u.a.

Tatort: Pirmasens

 

Es handelt sich um ein Berufungsverfahren.

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4.3

Datum, Uhrzeit: 22.04.2025, 09:00 Uhr

gegen: Herrn F.

wegen: Gefährlicher Körperverletzung

Tatort: Zweibrücken

 

Es handelt sich um ein Berufungsverfahren.

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4.4

Datum, Uhrzeit: 22.04.2025, 13:00 Uhr

gegen: Herrn H. sen. und Herrn H. jun.

wegen: Verstoßes gegen das Kriegswaffengesetz

Tatort: Südwestpfalz

 

Es handelt sich um ein Berufungsverfahren.

 

6. Strafkammer

 

6.1

Datum, Uhrzeit: 07.04.2025, 09.30 Uhr (Fortsetzungstermin)

gegen: Herrn S.

wegen: schwerer Brandstiftung

Tatort: Pirmasens


Fortsetzungstermine: 

10.04., 10.30 Uhr; 11.04., 09.00 Uhr

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