1. Strafkammer
1.1
Datum, Uhrzeit: 02.04.25, 09.00 Uhr (Fortsetzungstermin)
gegen: Raymondo U.
wegen: versuchter Totschlag
Tatort: Zweibrücken
Fortsetzungstermin: 04.04.2025, 09.00 Uhr
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1.2
Datum, Uhrzeit: 07.04.25, 09.00 Uhr
gegen: Herrn J.
wegen: gewerbsmäßigen Bandenbetrugs u.a.
Tatort: Zweibrücken und Landkreis Birkenfeld
Fortsetzungstermine: 08.04, 10.04., 11.04., 28.04., 29.04. und 30.04.25 jeweils 09.00 Uhr.
Die Staatsanwaltschaft legt dem Angeklagten in zwei Fällen zur Last, Mitglied einer Gruppe von mindestens fünf Personen zu sein, welche sich zur wiederholten gewerbsmäßigen Begehung von Erpressungs- und Betrugsdelikten durch sog. „Schockanrufe“ zusammengeschlossen hat. Der Angeklagte soll dabei die Rolle des Abholers übernommen haben, d.h. die jeweilige Beute bei den Geschädigten abgeholt und dann an die weiteren Mitglieder der Bande übergeben zu haben.
In beiden Fällen soll sich ein weibliches Mitglied der Bande bei der jeweiligen Geschädigten als Staatsanwältin bzw. Gerichtshelferin ausgegeben und vorgetäuscht haben, dass die Tochter der Geschädigten als Verursacherin eines tödlichen Verkehrsunfalls festgenommen worden sei und in Untersuchungshaft genommen werde. Um eine Freilassung der Tochter zu erreichen, müsse eine Kaution gezahlt werden. Eine Geschädigte aus Zweibrücken soll dem Angeklagten aus diesem Grund letztendlich Goldbarren im Wert von 80.000 € ausgehändigt haben, eine weitere Geschädigte aus dem Landkreis Birkenfeld über 50.000 € sowie Schmuck.
2. Strafkammer
2.1
Datum, Uhrzeit: 03.04.25, 09.00 Uhr
gegen: Herrn P., Herrn B. und Herrn S.
wegen: des Tatvorwurfs der Körperverletzung u.a
Tatort: Landkreis Kusel
Fortsetzungstermin:
10.04.2025, 09.00 Uhr
Die Staatsanwaltschaft erhebt in der Anklageschrift gegen die Angeklagten den Tatvorwurf, gemeinsam beschlossen zu haben, aus einem vorausgegangenen Betäubungsmittelgeschäft resultierende Schulden – ein Angeklagter hätte dem Geschädigten Marihuana verkauft – einzutreiben. In Umsetzung dieses Plans hätten sie dem Geschädigten mit dem Pkw den Weg abgeschnitten und dann hätte einer bzw. nach einem ersten Befreiungsversuch zwei von ihnen den Geschädigten - unter Einsatz körperlicher Gewalt – festgehalten, während der Dritte den Geschädigten schlug bzw. ihm die Finger um den Hals legte und aufforderte, ihm sein Handy sowie Geld zu geben. Da der Geschädigte weder Geld noch stehlenswerte Güter bei sich geführt habe, hätten sie ihn sodann in den parkenden Pkw gezerrt. Dort hätten sie beabsichtigt, den Geschädigten unter Ausnutzung der bedrohlichen Lage bzw. Androhung weiterer Gewaltanwendung zur Herausgabe von Geld und anderen Wertgegenständen aufzufordern. Der Geschädigte hätte sich jedoch befreien und flüchten können.
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2.2
Datum, Uhrzeit: 08.04.25, 09.00 Uhr
gegen: Herrn V.
wegen: Versuch des Mordes und gefährlicher Körperverletzung u.a.
Tatort: Landkreis Südwestpfalz
Fortsetzungstermin: 29.04., 09.00 Uhr; 13.05, 13.00 Uhr; 15.05., 9.00 Uhr; 20.05., 13 Uhr und 27.05.2025, 09.00 Uhr
Die Staatsanwaltschaft legt dem Angeklagten zu Last, am frühen Morgen des 25.09.2023 im Zustand verminderter Schuldfähigkeit versucht zu haben, seine zum Tatzeitpunkt schlafende Ehefrau mit drei Stichen mit einem Küchenmesser zu töten. Dann soll er versucht haben, seinen durch die Geräusche aufmerksam gewordenen und hinzueilenden Sohn, zu töten, indem er in Richtung des Sohnes stach und ihn mit einem der Stiche im Brustbereich traf. Der Sohn konnte den Angeklagten jedoch zurückdrängen und – auch mithilfe hinzugekommener Familienmitglieder – in einem Zimmer der Wohnung einsperren. Die Ehefrau erlitt durch die Stichverletzungen eine Nervenschädigung und damit verbunden eine Lähmung im Bereich des Mundwinkels, der inzwischen verstorbene Sohn leichtere Verletzungen.
Das Landgericht Zweibrücken hatte den Angeklagten durch Urteil vom 06.06.2024 wegen versuchten Mordes in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung und wegen versuchten Totschlags in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von sieben Jahren verurteilt. Ferner hatte es die Unterbringung des Angeklagten in einem psychiatrischen Krankenhaus angeordnet. Auf die hiergegen gerichtete Revision des Angeklagten hat der Bundesgerichtshof mit Beschluss vom 08.10.2024 (Az. 4 StR 408/24) das Urteil teilweise aufgehoben und zur neuen Verhandlung an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen.
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2.3
Datum, Uhrzeit: 17.04.25, 09.00 Uhr
gegen: Herrn S.
wegen: Beihilfe zum Handeltreiben mit Betäubungsmitteln
Tatort: Zweibrücken
Es handelt sich um ein Berufungsverfahren.
3. Strafkammer
3.1
Datum, Uhrzeit: 08.04.2025, 10:00 Uhr (Fortsetzung)
gegen: Herrn K.
wegen: Betrugs
Tatort: Pirmasens und andern Orts
Es handelt sich um ein Berufungsverfahren.
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3.2
Datum, Uhrzeit: 09.04.2025, 09:00 Uhr
gegen: Herrn A.
wegen: Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte
Tatort: Pirmasens
Fortsetzungstermin: 17.04.2025, 09.00 Uhr
Es handelt sich um ein Berufungsverfahren.
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3.3
Datum, Uhrzeit: 16.04.2025, 09:00 Uhr
gegen: Herrn W.
wegen: Beleidigung
Tatort: Pirmasens
Es handelt sich um ein Berufungsverfahren.
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3.4
Datum, Uhrzeit: 16.04.2025, 11:00 Uhr
gegen: Herrn L.
wegen: Betrugs
Tatort: Pirmasens
Es handelt sich um ein Berufungsverfahren.
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3.5
Datum, Uhrzeit: 16.04.2025, 13:30 Uhr
gegen: Herrn H.
wegen: Diebstahls u.a.
Tatort: Pirmasens
Es handelt sich um ein Berufungsverfahren.
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3.6
Datum, Uhrzeit: 30.04.2025, 09:00 Uhr
gegen: Herrn G.
wegen: Betrugs
Tatort: Zweibrücken
Es handelt sich um ein Berufungsverfahren.
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3.7
Datum, Uhrzeit: 30.04.2025, 10:30 Uhr
gegen: Herrn G.
wegen: Körperverletzung
Tatort: Landkreis Südwestpfalz
Es handelt sich um ein Berufungsverfahren.
4. Strafkammer
4.1
Datum, Uhrzeit: 15.04.2025, 09:00 Uhr
gegen: Herrn N.
wegen: Diebstahls
Tatort: Zweibrücken
Es handelt sich um ein Berufungsverfahren.
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4.2
Datum, Uhrzeit: 15.04.2025, 13:00 Uhr
gegen: Herrn T.
wegen: Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte u.a.
Tatort: Pirmasens
Es handelt sich um ein Berufungsverfahren.
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4.3
Datum, Uhrzeit: 22.04.2025, 09:00 Uhr
gegen: Herrn F.
wegen: Gefährlicher Körperverletzung
Tatort: Zweibrücken
Es handelt sich um ein Berufungsverfahren.
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4.4
Datum, Uhrzeit: 22.04.2025, 13:00 Uhr
gegen: Herrn H. sen. und Herrn H. jun.
wegen: Verstoßes gegen das Kriegswaffengesetz
Tatort: Südwestpfalz
Es handelt sich um ein Berufungsverfahren.
6. Strafkammer
6.1
Datum, Uhrzeit: 07.04.2025, 09.30 Uhr (Fortsetzungstermin)
gegen: Herrn S.
wegen: schwerer Brandstiftung
Tatort: Pirmasens
Fortsetzungstermine:
10.04., 10.30 Uhr; 11.04., 09.00 Uhr