1. Strafkammer als Große Strafkammer
Datum, Uhrzeit: 07.08.2012, 09:00 Uhr
gegen: R. L. und 5 andere
wegen: eines mutmaßlichen Bandendiebstahls
Tatort: Zweibrücken und andernorts
Fortsetzungstermin: 08.08.2012, 09:00 Uhr
In der Anklageschrift wird den 6 in Rumänien geborenen Angeklagten zur Last gelegt, sich als Bande zusammengeschlossen zu haben, um gemeinschaftlich Altmetalle zu stehlen. Ihnen wird zur Last gelegt, in Häuser eingebrochen und unter anderem Kupferkabel, Heizungskörper, Badewannen, Kupferdachrinnen, Gussrohre und Zinkbleche abmontiert, in ein bereit gehaltenes Auto verladen und an Altmetallhändler verkauft haben. Sie sollen mit den Beuteverkaufserlösen ihren Lebensunterhalt bestritten haben. In der Hauptverhandlung vor der 1. Strafkammer des Landgerichts Zweibrücken werden die in der Anklageschrift erhobenen Tatvorwürfe von 14 selbständigen, gemeinschaftlich als Bande begangenen Taten zu untersuchen sein.
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1.Strafkammer als Große Jugendkammer
Datum, Uhrzeit: 22. 08.2012, 09:30 Uhr
gegen: B. L.
wegen: eines mutmaßlichen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern und anderen Delikten
Tatort: Bann
Der 1. Strafsenat des Pfälzischen Oberlandesgerichts Zweibrücken hat auf die Revision des Angeklagten ein Urteil der 2. Strafkammer des Landgerichts Zweibrücken im Strafausspruch aufgehoben und zur erneuten Verhandlung und Entscheidung vor einer anderen Jugendschutzkammer an das Landgericht Zweibrücken zurückverwiesen. Die 1. Strafkammer ist als andere Jugendschutzkammer für das erneut durchzuführende Berufungsverfahren zuständig.
Der Angeklagte ist in der 1. Instanz mit dem Urteil des Jugendschöffengerichts Landstuhl wegen eines schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern, der gleichzeitig auch eine Vergewaltigung und ein sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen gewesen ist, schuldig gesprochen worden. Der Angeklagte hat nach dem Schuldspruch des Jungendschöffengerichts die neunjährige Tochter seiner Lebensgefährtin missbraucht. Den Schuldspruch hat der Angeklagte akzeptiert. Er hat seine Berufung auf seine Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe von 2 Jahren und 6 Monaten im Urteil des Jugendschöffengerichts beschränkt. Die 2. Strafkammer des Landgerichts Zweibrücken hat die Berufung als unbegründet verworfen. Gegen dieses Urteil der 2. Strafkammer hat der Angeklagte Revision zum Pfälzischen Oberlandesgericht Zweibrücken eingelegt. Der 1. Strafsenat hat das Berufungsurteil der 2. Strafkammer auf die Revision des Angeklagten wegen eines Verstoßes gegen das so genannte Doppelverwertungsverbot aufgehoben. Nach dem Urteil des Strafsenats ist das Doppelverwertungsverbot verletzt, weil der beim Kind durch die Tat verursachte Vertrauensverlust gegenüber Autoritätspersonen zu Lasten des Angeklagten nicht bei der Wahl eines die Strafe verschärfenden Strafrahmens und gleichzeitig als konkreter weiter strafverschärfender Umstand gewertet werden dürfe. Die 1. Strafkammer wird nun als Jugendschutzkammer in dem, weiterhin auf den Strafausspruch beschränkten Berufungsverfahren alle für die Strafzumessung relevanten Umstände zu prüfen und erneut über den Strafausspruch zu entscheiden haben.
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2. Strafkammer
Datum, Uhrzeit: 23.08.12, 09.00 Uhr
gegen: Wa. W.
wegen: eines mutmaßlichen Wohnungseinbruchsdiebstahl
Tatort: Bruchmühlbach-Miesau
Fortsetzungstermin: 06.09.12, 09.00 Uhr
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Datum, Uhrzeit: 30.08.12, 09.00 Uhr
gegen: M. G.
wegen: einer mutmaßlichen gefährlichen Körperverletzung
Tatort: Ramstein-Miesenbach
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3. Strafkammer
Datum, Uhrzeit: 01.08.2012, 09:00 Uhr
gegen: Wi. W.
wegen: einer mutmaßlichen Körperverletzung
Tatort: Donsieders
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Datum, Uhrzeit: 01.08.2012, 14:00 Uhr
gegen: T. F.
wegen: eines mutmaßlichen Betrugs
Tatort: Rieschweiler-Mühlbach
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4. Strafkammer
Datum, Uhrzeit: 21.08.12, 09.00 Uhr
gegen: Andre Arno B.
wegen: einer mutmaßlichen gefährlichen Körperverletzung
Tatort: Zweibrücken
Fortsetzungstermin: 28.08.12, 09.00 Uhr
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