1. Strafkammer
1.1
Datum, Uhrzeit: 04.08.2021, 09:30 Uhr (Fortsetzung)
gegen:
Herrn I., geboren im Februar 1990
Herrn T., geboren im Juli 1990
wegen: des Tatvorwurfs eines als Mitglied einer Bande betriebenen Handels mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge
Tatort: Kaiserslautern, Landkreis Kaiserslautern und an anderen Orten
Fortsetzungstermine:
06.08.2021, 09:30 Uhr
01.09.2021, 09:00 Uhr
10.09.2021, 09:00 Uhr
24.09.2021, 14:00 Uhr
08.10.2021, 09:00 Uhr
25.10.2021, 09:00 Uhr
09.11.2021, 09:00 Uhr
18.11.2021, 10:00 Uhr
01.12.2021, 09:00 Uhr
13.12.2021, 09:00 Uhr
20.12.2021, 09:00 Uhr
07.01.2022, 09:00 Uhr
19.01.2022, 09:00 Uhr
07.02.2022, 09:00 Uhr
25.02.2022, 09:00 Uhr
14.03.2022, 09:00 Uhr
17.03.2022, 09:00 Uhr
Die 1. Strafkammer setzt die im April begonnene Hauptverhandlung fort. Auf den Bericht vom Monat Juni 2021 wird Bezug genommen:
„Die Staatsanwaltschaft legt den Angeklagten I. und T. zur Last gemeinsam mit den gesondert angeklagten Angeklagten K., S., W., und M. (Verfahren 1.2) und den von der Staatsanwaltschaft gemeinsam angeklagten, nach der Abtrennung des Verfahren nach Ziffer 1.2 durch die Strafkammer in einem weiteren getrennten Verfahren verfolgten Angeklagten P., N. und Ko. (Verfahren Ziffer 1.3) sowie den von der Staatsanwaltschaft gesondert verfolgten Angeklagten C., Hop. und S. (noch nicht terminiert) zur Last, sich zu einer Bande mit dem Ziel eines gewerbsmäßig betriebenen Handels mit Betäubungsmitteln zusammengeschlossen zu haben. Die Angeklagten P. und N. sollen nicht Mitglieder der Bande gewesen sein. Sie sollen die Bande beliefert haben. Die Hauptverhandlungen im Strafverfahren gegen die Angeklagten I. und T und gegen die Angeklagten K., S., W. und M. haben im April begonnen. Die Hauptverhandlung gegen die Angeklagten Ko., N. und P haben im Mai begonnen.
Die Angeklagten I. und T. (vorliegendes Verfahren), die Angeklagten K., S., W., M., der Angeklagte Ko. (von der Kammer abgetrenntes Verfahren Ziffer 1.3) sowie die gesondert verfolgten C., Hop. und S. sollen in einer hierarchischen Bandenstruktur den unerlaubten Rauschgifthandel organisiert und arbeitsteilig gemeinsam betrieben haben. Die Angeklagten M. (von der Kammer getrenntes Verfahren) und I. (von der Staatsanwaltschaft gesondert angeklagtes, vorliegendes Verfahren) sollen mit dem Angeklagten Ko. (von der Kammer abgetrenntes Verfahren) auf der Leitungsebene der hierarchischen Struktur tätig gewesen sein.
Die Angeklagten I. und T. (vorliegendes Verfahren), die Angeklagten K., S., W., M., der Angeklagte Ko. sowie die gesondert verfolgten C., H. und S. sollen Abnehmer im Raum Kaiserslautern, in Zweibrücken und im Saarpfalzkreis vorwiegend mit Amphetaminen, Kokain und Marihuana beliefert haben. Die genannten Angeklagten sollen dabei, wie beabsichtigt nicht unerhebliche Einnahmen erzielt haben.
In den beiden Strafverfahren gegen die Angeklagten K. (14 selbständige Handlungen), S. (12 selbständige Handlungen), W. (7 selbständige Handlungen), und M. (43 selbständige Handlungen) und in dem, nach der Abtrennung entstandenen weiteren Strafverfahren gegen die Angeklagten Ko. (8 selbständige Handlungen), N. (3 selbständige Handlungen), und P. (56 selbständige Handlungen) werden den Angeklagten insgesamt 105 und den Angeklagten I. und T. (vorliegendes Verfahren) werden insgesamt 44 selbständige, in wechselnder Beteiligung begangene Taten zur Last gelegt. Die Angeklagten I. und T. sollen u. a. eine Weiterverteilung der Drogen übernommen haben. Ihnen soll ein Abnehmerkreis zur Verfügung gestanden haben, zu dem auch die gesondert verfolgten Angeklagten Z. und Hof. gehört haben sollen. Sie sollen bei der Beschaffung insbesondere mit den Angeklagten Ko. und M. zusammengearbeitet haben und von ihnen beliefert worden sein.
Im Strafverfahren gegen die Angeklagten I. und T. (vorliegendes Verfahren) waren die Angeklagten Z. und Hof. von der Staatsanwaltschaft mitangeklagt. Die Strafkammer hat das Strafverfahren gegen die Angeklagten Z. und Hof. abgetrennt.
In dem Verfahren wird u.a. die Frage der Verwertbarkeit der so genannten EnchroChat-Dateien zu klären sein, auf die auf der Grundlage von Entscheidungen französischer Gerichte Zugriff genommen worden ist. Die Angeklagten sollen zumindest zu einem nicht unerheblichen Teil über besonders verschlüsselte Enchrochat-Handys kommuniziert haben.
Die Angeklagten und die gesondert angeklagten Angeklagten sollen durch die Taten insgesamt eingenommen haben:
Vorliegendes Strafverfahren:
der Angeklagte I. 1.468.350,00 € und der Angeklagte T. 557.500,00 €
Verfahren unter Ziffer 1.2
der Angeklagte M. 1.748.950,00 €, der Angeklagte W. 266.000,00 €, der Angeklagte S. 324.500,00 € und der Angeklagte K. 511.000,00 €,
Vom Strafverfahren Ziffer 1.3 von der Strafkammer abgetrenntes und noch nicht terminiertes Strafverfahren:
der Angeklagte Z. 252.300,00 €, der Angeklagte Hof. 103.000,00 €.
Verfahren Ziffer 1.3
Von dem Verfahren unter Ziffer 1.2 von der Strafkammer abgetrenntes Strafverfahren:
der Angeklagte P. 944.865,00 €, der Angeklagte N. 139.520,00 € und der Angeklagte Ko. 915.250,00 €.“
_______________________________________
1.2
Datum, Uhrzeit: 09.08.2021, 09:00 Uhr (Fortsetzung)
gegen:
Herrn K., geb. im Sommer 1960
Herrn S., geb. im ersten Quartal 1992
Herrn W., geb. im Sommer 1997
Herrn M., geb. im Frühjahr 1986
wegen: des Tatvorwurfs eines als Mitglied einer Bande betriebenen Handels mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge
Tatort: Landkreis Kaiserslautern und an anderen Orten
Fortsetzungstermine:
31.08.2021, 09:00 Uhr
03.09.2021, 09:00 Uhr
16.09.2021, 09:00 Uhr
22.09.2021, 09:00 Uhr
06.10.2021, 09:00 Uhr
26.10.2021, 13:30 Uhr
10.11.2021, 09:00 Uhr
17.11.2021, 09:00 Uhr
30.11.2021, 13:30 Uhr
15.12.2021, 09:00 Uhr
21.12.2021, 09:00 Uhr
10.01.2022, 13:30 Uhr
20.01.2022, 09:00 Uhr
01.02.2022, 09:00 Uhr
10.02.2022, 09:00 Uhr
01.03.2022, 09:00 Uhr
Die 1. Strafkammer setzt die im April begonnene Hauptverhandlung fort. Auf den Bericht vom Monat Juni 2021 wird Bezug genommen:
„Die Staatsanwaltschaft legt den Angeklagten K., S., W., und M. zur Last gemeinsam mit den, von der Staatsanwaltschaft gemeinsam angeklagten, nach der Abtrennung des vorliegenden Verfahrens durch die Strafkammer gesondert verfolgten Angeklagten P., N. und Ko. (Verfahren Ziffer 1.3) und den, von der Staatsanwaltschaft in einem gesonderten Verfahren angeklagten I. und T. (Verfahren Ziffer 1.1) sowie den von der Staatsanwaltschaft gesondert verfolgten Angeklagten C., Hop. und S. zur Last, sich zu einer Bande mit dem Ziel eines gewerbsmäßig betriebenen Handels mit Betäubungsmitteln zusammengeschlossen zu haben. Die Angeklagten P. und N. sollen nicht Mitglieder der Bande gewesen sein. Sie sollen die Bande beliefert haben.
Die Angeklagten K., S., W., M. (vorliegendes Verfahren), der Angeklagte Ko. die gesondert angeklagten Angeklagten I. und T. sowie die gesondert verfolgten C., Hop. und S. sollen in einer hierarchischen Bandenstruktur den unerlaubten Rauschgifthandel organisiert und arbeitsteilig gemeinsam betrieben haben. Die Angeklagten M. und I. sollen mit dem Angeklagten Ko. auf der Leitungsebene der hierarchischen Struktur tätig gewesen sein.
Die Angeklagten K., S., W., M., der Angeklagte Ko. die gesondert angeklagten Angeklagten I. und T. sowie die gesondert verfolgten C., Hop. und S. sollen Abnehmer im Raum Kaiserslautern, in Zweibrücken und im Saarpfalzkreis vorwiegend mit Amphetaminen, Kokain und Marihuana beliefert haben. Die Angeklagten sollen dabei, wie beabsichtigt nicht unerhebliche Einnahmen erzielt haben.
In dem Strafverfahren gegen die Angeklagten K. (14 selbständige Handlungen), S. (12 selbständige Handlungen), W. (7 selbständige Handlungen), und M. (43 selbständige Handlungen) und in dem, nach der Abtrennung entstandenen weiteren Strafverfahren gegen die Angeklagten Ko. (8 selbständige Handlungen), N. (3 selbständige Handlungen), und P. (56 selbständige Handlungen) werden den Angeklagten insgesamt 105 und den Angeklagten I. und T. werden insgesamt 44 selbständige, in wechselnder Beteiligung begangene Taten zur Last gelegt. Die Angeklagten I. und T. sollen u. a. eine Weiterverteilung der Drogen übernommen haben. Ihnen soll ein Abnehmerkreis zur Verfügung gestanden haben, zu dem auch die gesondert verfolgten Angeklagten Z. und Hof. gehört haben sollen. Sie sollen bei der Beschaffung insbesondere mit den Angeklagten Ko., und M. zusammengearbeitet haben und von ihnen beliefert worden sein.
Im Strafverfahren gegen die Angeklagten I. und T. waren die Angeklagten Z. und Hof., von der Staatsanwaltschaft mitangeklagt. Die Strafkammer hat das Strafverfahren gegen die Angeklagten Z. und Hof. abgetrennt.
In dem Verfahren wird u.a. die Frage der Verwertbarkeit der so genannten EnchroChat-Dateien zu klären sein, auf die, auf der Grundlage von Entscheidungen französischer Gerichte Zugriff genommen worden ist. Die Angeklagten sollen zumindest zu einem nicht unerheblichen Teil über besonders verschlüsselte Enchrochat-Handys kommuniziert haben.
Die Angeklagten und die gesondert angeklagten bzw. verfolgten Angeklagten sollen durch die Taten insgesamt eingenommen haben:
Vorliegendes Strafverfahren:
der Angeklagte M. 1.748.950,00 €, der Angeklagte W. 266.000,00 €, der Angeklagte S. 324.500,00 € und der Angeklagte K. 511.000,00 €,
Verfahren unter Ziffer 1.1
der Angeklagte I. 1.468.350,00 € und der Angeklagte T. 557.500,00 €
Vom Strafverfahren Ziffer 1.3 von der Strafkammer abgetrenntes und noch nicht terminiertes Strafverfahren:
der Angeklagte Z. 252.300,00 €, der Angeklagte Hof. 103.000,00 €.
Verfahren Ziffer 1.3
Von dem Verfahren unter Ziffer 1.2 von der Strafkammer abgetrenntes Strafverfahren:
der Angeklagte P. 944.865,00 €, der Angeklagte N. 139.520,00 € und der Angeklagte Ko. 915.250,00 €.“
_______________________________________
1.3
Datum, Uhrzeit: 02.08.2021, 09.00 Uhr (Fortsetzung)
gegen:
Herrn P., geb. Anfang 1991
Herrn N., geb. Anfang 1989
Herrn Ko., geb. im Frühjahr 1986
wegen:
des Tatvorwurfs eines unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge und anderer Delikte, der Angeklagte Ko. als Mitglied einer Bande
Tatort: Kaiserslautern, Landkreis Kaiserslautern und anderenorts
Fortsetzungstermine:
27.08.2021, 09.00 Uhr
30.08.2021, 09.00 Uhr
06.09.2021, 09.00 Uhr
07.09.2021, 09.00 Uhr
13.09.2021, 09.00 Uhr
15.09.2021, 09.00 Uhr
21.09.2021, 09.00 Uhr
23.09.2021, 09.00 Uhr
24.09.2021, 09.00 Uhr
04.10.2021, 09.00 Uhr
07.10.2021, 09:00 Uhr
26.10.2021, 09:00 Uhr
05.11.2021, 09:00 Uhr
16.11.2021, 09:00 Uhr
30.11.2021, 09:00 Uhr
07.12.2021, 09:00 Uhr
08.12.2021, 09:00 Uhr
14.12.2021, 09:00 Uhr
16.12.2021, 09:00 Uhr
Die 1. Strafkammer setzt die Hauptverhandlung fort. Auf den Bericht vom Juni 2021 wird Bezug genommen:
„Die Staatsanwaltschaft legt dem Angeklagten Ko. zur Last, gemeinsam mit den, in der Anklageschrift von der Staatsanwaltschaft gemeinsam angeklagten, nach der Abtrennung vom vorliegenden Verfahrens durch die Strafkammer nunmehr gesondert verfolgten Angeklagten mit K., S., W., und M. (Verfahren Ziffer 1.2) und den, von der Staatsanwaltschaft in einem gesonderten Verfahren angeklagten I. und T. (Verfahren Ziffer 1.1) sowie den von der Staatsanwaltschaft gesondert verfolgten Angeklagten C., Hop. und S. zur Last sich zu einer Bande mit dem Ziel eines gewerbsmäßig betriebenen Handels mit Betäubungsmitteln zusammengeschlossen zu haben. Die Angeklagten P. und N. (vorliegendes Verfahren) sollen nicht Mitglieder der Bande gewesen sein. Sie sollen die Bande beliefert haben. Die Angeklagten K., S., W., M., der Angeklagte Ko. die gesondert angeklagten Angeklagten I. und T. sowie die gesondert verfolgten C., Hop. und S. sollen in einer hierarchischen Bandenstruktur den unerlaubten Rauschgifthandel organisiert und arbeitsteilig gemeinsam betrieben haben. Die Angeklagten M. und I. sollen mit dem Angeklagten Ko. auf der Leitungsebene der hierarchischen Struktur tätig gewesen sein.
Die Angeklagten K., S., W., M., der Angeklagte Ko. die gesondert angeklagten Angeklagten I. und T. sowie die gesondert verfolgten C., Hop. und S. sollen Abnehmer im Raum Kaiserslautern, in Zweibrücken und im Saarpfalzkreis vorwiegend mit Amphetaminen, Kokain und Marihuana beliefert haben. Die genannten Angeklagten sollen dabei, wie beabsichtigt nicht unerhebliche Einnahmen erzielt haben.
In den beiden Strafverfahren gegen die Angeklagten K. (14 selbständige Handlungen), S. (12 selbständige Handlungen), W. (7 selbständige Handlungen), und M. (43 selbständige Handlungen) und in dem, nach der Abtrennung entstandenen weiteren Strafverfahren gegen die Angeklagten Ko. (8 selbständige Handlungen), N. (3 selbständige Handlungen), und P. (56 selbständige Handlungen) werden den Angeklagten insgesamt 105 und den Angeklagten I. und T. werden insgesamt 44 selbständige, in wechselnder Beteiligung begangene Taten zur Last gelegt. Die Angeklagten I. und T. sollen u. a. eine Weiterverteilung der Drogen übernommen haben. Ihnen soll ein Abnehmerkreis zur Verfügung gestanden haben, zu dem auch die gesondert verfolgten Angeklagten Z. und Hof. (von der Kammer abgetrenntes Verfahren) gehört haben sollen. Sie sollen bei der Beschaffung insbesondere mit den Angeklagten Ko. (vorliegendes Verfahren) und M. zusammengearbeitet haben und von ihnen beliefert worden sein.
Im Strafverfahren gegen die Angeklagten I. und T. waren die Angeklagten Z. und Hof. von der Staatsanwaltschaft mitangeklagt. Die Strafkammer hat das Strafverfahren gegen die Angeklagten Z. und Hof. Abgetrennt.
In dem Verfahren wird u.a. die Frage der Verwertbarkeit der so genannten EnchroChat-Dateien zu klären sein, auf die auf der Grundlage von Entscheidungen französischer Gerichte Zugriff genommen worden ist. Die Angeklagten sollen zumindest zu einem nicht unerheblichen Teil über besonders verschlüsselte Enchrochat-Handys kommuniziert haben.
Die Angeklagten und die gesondert angeklagten bzw. verfolgten Angeklagten sollen durch die Taten insgesamt eingenommen haben:
Vorliegendes, von dem Verfahren unter Ziffer 1.2 von der Strafkammer getrenntes Strafverfahren:
der Angeklagte P. 944.865,00 €, der Angeklagte N. 139.520,00 € und der Angeklagte Ko. 915.250,00 €.
Verfahren unter Ziffer 1.2 (abgetrennt vom Verfahren Ziffer 1.3):
der Angeklagte M. 1.748.950,00 €, der Angeklagte W. 266.000,00 €, der Angeklagte S. 324.500,00 € und der Angeklagte K. 511.000,00 €,
Verfahren unter Ziffer 1.1
der Angeklagte I. 1.468.350,00 € und der Angeklagte T. 557.500,00 €
Vom Strafverfahren Ziffer 1.3 von der Strafkammer abgetrenntes und noch nicht terminiertes Strafverfahren:
der Angeklagte Z. 252.300,00 €, der Angeklagte Hof. 103.000,00 €.“
2. Strafkammer
2.1
Datum, Uhrzeit: 09.08.21, 09.30 Uhr
gegen: Herrn F., geb. Frühjahr 1982
wegen: des Tatvorwurfs eines unterlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln
Tatort: Pirmasens und an anderen Orten
Fortsetzungstermine:
10.08.2021, 13.00 Uhr
17.08.2021, 13.00 Uhr
23.08.2021, 09.30 Uhr
27.08.2021, 09.30 Uhr
30.08.2021, 13.00 Uhr
Die Staatsanwaltschaft legt dem Angeklagten zur Last, im Herbst 2020 mit Haschisch und Amphetaminen in nicht geringer Menge unerlaubt gehandelt und dabei eine Machete und ein Klappmesser in greifbarer Nähe abgelegt zu haben, um den illegalen Handel abzusichern.
3. Strafkammer
3.1
Datum, Uhrzeit: 04.08.2021, 10:00 Uhr (Fortsetzung)
gegen: Herr S.
wegen: des Tatvorwurfs eines räuberischen Diebstahls
Tatort: Landkreis Südwestpfalz
Fortsetzungstermine:
01.09.2021, 10:00 Uhr
06.09.2021, 10:00 Uhr
08.09.2021, 10:00 Uhr
Es handelt sich um ein Berufungsverfahren. Die 3. Strafkammer setzt die im Juli begonnene Hauptverhandlung fort.
4. Strafkammer
Im August finden keine Hauptverhandlungen vor der 4. Strafkammer statt.