| Landgericht Zweibrücken

Hauptverhandlungstermine am Landgericht Zweibrücken (August 2021)

Nachfolgende Hauptverhandlungen in Strafsachen finden im August 2021 beim Landgericht Zweibrücken statt:

1. Strafkammer


1.1

Datum, Uhrzeit: 04.08.2021, 09:30 Uhr (Fortsetzung)

gegen:
Herrn I., geboren im Februar 1990
Herrn T., geboren im Juli 1990

wegen: des Tatvorwurfs eines als Mitglied einer Bande betriebenen Handels mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge

Tatort: Kaiserslautern, Landkreis Kaiserslautern und an anderen Orten
 

Fortsetzungstermine:

06.08.2021, 09:30 Uhr

01.09.2021, 09:00 Uhr

10.09.2021, 09:00 Uhr

24.09.2021, 14:00 Uhr

08.10.2021, 09:00 Uhr

25.10.2021, 09:00 Uhr

09.11.2021, 09:00 Uhr

18.11.2021, 10:00 Uhr

01.12.2021, 09:00 Uhr

13.12.2021, 09:00 Uhr

20.12.2021, 09:00 Uhr

07.01.2022, 09:00 Uhr

19.01.2022, 09:00 Uhr

07.02.2022, 09:00 Uhr

25.02.2022, 09:00 Uhr

14.03.2022, 09:00 Uhr

17.03.2022, 09:00 Uhr

Die 1. Strafkammer setzt die im April begonnene Hauptverhandlung fort. Auf den Bericht vom Monat Juni 2021 wird Bezug genommen:

„Die Staatsanwaltschaft legt den Angeklagten I. und T. zur Last gemeinsam mit den gesondert angeklagten Angeklagten K., S., W., und M. (Verfahren 1.2) und den von der Staatsanwaltschaft gemeinsam angeklagten, nach der Abtrennung des Verfahren nach Ziffer 1.2 durch die Strafkammer in einem weiteren getrennten Verfahren verfolgten Angeklagten P., N. und Ko. (Verfahren Ziffer 1.3) sowie den von der Staatsanwaltschaft gesondert verfolgten Angeklagten C., Hop. und S. (noch nicht terminiert) zur Last, sich zu einer Bande mit dem Ziel eines gewerbsmäßig betriebenen Handels mit Betäubungsmitteln zusammengeschlossen zu haben. Die Angeklagten P. und N. sollen nicht Mitglieder der Bande gewesen sein. Sie sollen die Bande beliefert haben. Die Hauptverhandlungen im Strafverfahren gegen die Angeklagten I. und T und gegen die Angeklagten K., S., W. und M. haben im April begonnen. Die Hauptverhandlung gegen die Angeklagten Ko., N. und P haben im Mai begonnen.
Die Angeklagten I. und T. (vorliegendes Verfahren), die Angeklagten K., S., W., M., der Angeklagte Ko. (von der Kammer abgetrenntes Verfahren Ziffer 1.3) sowie die gesondert verfolgten C., Hop. und S. sollen in einer hierarchischen Bandenstruktur den unerlaubten Rauschgifthandel organisiert und arbeitsteilig gemeinsam betrieben haben. Die Angeklagten M. (von der Kammer getrenntes Verfahren) und I. (von der Staatsanwaltschaft gesondert angeklagtes, vorliegendes Verfahren) sollen mit dem Angeklagten Ko. (von der Kammer abgetrenntes Verfahren) auf der Leitungsebene der hierarchischen Struktur tätig gewesen sein.

Die Angeklagten I. und T. (vorliegendes Verfahren), die Angeklagten K., S., W., M., der Angeklagte Ko. sowie die gesondert verfolgten C., H. und S. sollen Abnehmer im Raum Kaiserslautern, in Zweibrücken und im Saarpfalzkreis vorwiegend mit Amphetaminen, Kokain und Marihuana beliefert haben. Die genannten Angeklagten sollen dabei, wie beabsichtigt nicht unerhebliche Einnahmen erzielt haben.

In den beiden Strafverfahren gegen die Angeklagten K. (14 selbständige Handlungen), S. (12 selbständige Handlungen), W. (7 selbständige Handlungen), und M. (43 selbständige Handlungen) und in dem, nach der Abtrennung entstandenen weiteren Strafverfahren gegen die Angeklagten Ko. (8 selbständige Handlungen), N. (3 selbständige Handlungen), und P. (56 selbständige Handlungen) werden den Angeklagten insgesamt 105 und den Angeklagten I. und T. (vorliegendes Verfahren) werden insgesamt 44 selbständige, in wechselnder Beteiligung begangene Taten zur Last gelegt. Die Angeklagten I. und T. sollen u. a. eine Weiterverteilung der Drogen übernommen haben. Ihnen soll ein Abnehmerkreis zur Verfügung gestanden haben, zu dem auch die gesondert verfolgten Angeklagten Z. und Hof. gehört haben sollen. Sie sollen bei der Beschaffung insbesondere mit den Angeklagten Ko. und M. zusammengearbeitet haben und von ihnen beliefert worden sein.

Im Strafverfahren gegen die Angeklagten I. und T. (vorliegendes Verfahren) waren die Angeklagten Z. und Hof. von der Staatsanwaltschaft mitangeklagt. Die Strafkammer hat das Strafverfahren gegen die Angeklagten Z. und Hof. abgetrennt.

In dem Verfahren wird u.a. die Frage der Verwertbarkeit der so genannten EnchroChat-Dateien zu klären sein, auf die auf der Grundlage von Entscheidungen französischer Gerichte Zugriff genommen worden ist. Die Angeklagten sollen zumindest zu einem nicht unerheblichen Teil über besonders verschlüsselte Enchrochat-Handys kommuniziert haben.

Die Angeklagten und die gesondert angeklagten Angeklagten sollen durch die Taten insgesamt eingenommen haben:
 

Vorliegendes Strafverfahren:
der Angeklagte I. 1.468.350,00 € und der Angeklagte T. 557.500,00 €
 

Verfahren unter Ziffer 1.2
der Angeklagte M. 1.748.950,00 €, der Angeklagte W. 266.000,00 €, der Angeklagte S. 324.500,00 € und der Angeklagte K. 511.000,00 €,
 

Vom Strafverfahren Ziffer 1.3 von der Strafkammer abgetrenntes und noch nicht terminiertes Strafverfahren:
der Angeklagte Z. 252.300,00 €, der Angeklagte Hof. 103.000,00 €.
 

Verfahren Ziffer 1.3

Von dem Verfahren unter Ziffer 1.2 von der Strafkammer abgetrenntes Strafverfahren:
der Angeklagte P. 944.865,00 €, der Angeklagte N. 139.520,00 € und der Angeklagte Ko. 915.250,00 €.“
_______________________________________

1.2
Datum, Uhrzeit: 09.08.2021, 09:00 Uhr (Fortsetzung)

gegen:

Herrn K., geb. im Sommer 1960

Herrn S., geb. im ersten Quartal 1992

Herrn W., geb. im Sommer 1997

Herrn M., geb. im Frühjahr 1986

wegen: des Tatvorwurfs eines als Mitglied einer Bande betriebenen Handels mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge

Tatort: Landkreis Kaiserslautern und an anderen Orten
 

Fortsetzungstermine:

31.08.2021, 09:00 Uhr

03.09.2021, 09:00 Uhr

16.09.2021, 09:00 Uhr

22.09.2021, 09:00 Uhr

06.10.2021, 09:00 Uhr

26.10.2021, 13:30 Uhr

10.11.2021, 09:00 Uhr

17.11.2021, 09:00 Uhr

30.11.2021, 13:30 Uhr

15.12.2021, 09:00 Uhr

21.12.2021, 09:00 Uhr

10.01.2022, 13:30 Uhr

20.01.2022, 09:00 Uhr

01.02.2022, 09:00 Uhr

10.02.2022, 09:00 Uhr

01.03.2022, 09:00 Uhr

Die 1. Strafkammer setzt die im April begonnene Hauptverhandlung fort. Auf den Bericht vom Monat Juni 2021 wird Bezug genommen:

„Die Staatsanwaltschaft legt den Angeklagten K., S., W., und M. zur Last gemeinsam mit den, von der Staatsanwaltschaft gemeinsam angeklagten, nach der Abtrennung des vorliegenden Verfahrens durch die Strafkammer gesondert verfolgten Angeklagten P., N. und Ko. (Verfahren Ziffer 1.3) und den, von der Staatsanwaltschaft in einem gesonderten Verfahren angeklagten I. und T. (Verfahren Ziffer 1.1) sowie den von der Staatsanwaltschaft gesondert verfolgten Angeklagten C., Hop. und S. zur Last, sich zu einer Bande mit dem Ziel eines gewerbsmäßig betriebenen Handels mit Betäubungsmitteln zusammengeschlossen zu haben. Die Angeklagten P. und N. sollen nicht Mitglieder der Bande gewesen sein. Sie sollen die Bande beliefert haben.
Die Angeklagten K., S., W., M. (vorliegendes Verfahren), der Angeklagte Ko. die gesondert angeklagten Angeklagten I. und T. sowie die gesondert verfolgten C., Hop. und S. sollen in einer hierarchischen Bandenstruktur den unerlaubten Rauschgifthandel organisiert und arbeitsteilig gemeinsam betrieben haben. Die Angeklagten M. und I. sollen mit dem Angeklagten Ko. auf der Leitungsebene der hierarchischen Struktur tätig gewesen sein.

Die Angeklagten K., S., W., M., der Angeklagte Ko. die gesondert angeklagten Angeklagten I. und T. sowie die gesondert verfolgten C., Hop. und S. sollen Abnehmer im Raum Kaiserslautern, in Zweibrücken und im Saarpfalzkreis vorwiegend mit Amphetaminen, Kokain und Marihuana beliefert haben. Die Angeklagten sollen dabei, wie beabsichtigt nicht unerhebliche Einnahmen erzielt haben.

In dem Strafverfahren gegen die Angeklagten K. (14 selbständige Handlungen), S. (12 selbständige Handlungen), W. (7 selbständige Handlungen), und M. (43 selbständige Handlungen) und in dem, nach der Abtrennung entstandenen weiteren Strafverfahren gegen die Angeklagten Ko. (8 selbständige Handlungen), N. (3 selbständige Handlungen), und P. (56 selbständige Handlungen) werden den Angeklagten insgesamt 105 und den Angeklagten I. und T. werden insgesamt 44 selbständige, in wechselnder Beteiligung begangene Taten zur Last gelegt. Die Angeklagten I. und T. sollen u. a. eine Weiterverteilung der Drogen übernommen haben. Ihnen soll ein Abnehmerkreis zur Verfügung gestanden haben, zu dem auch die gesondert verfolgten Angeklagten Z. und Hof. gehört haben sollen. Sie sollen bei der Beschaffung insbesondere mit den Angeklagten Ko., und M. zusammengearbeitet haben und von ihnen beliefert worden sein.

Im Strafverfahren gegen die Angeklagten I. und T. waren die Angeklagten Z. und Hof., von der Staatsanwaltschaft mitangeklagt. Die Strafkammer hat das Strafverfahren gegen die Angeklagten Z. und Hof. abgetrennt.

In dem Verfahren wird u.a. die Frage der Verwertbarkeit der so genannten EnchroChat-Dateien zu klären sein, auf die, auf der Grundlage von Entscheidungen französischer Gerichte Zugriff genommen worden ist. Die Angeklagten sollen zumindest zu einem nicht unerheblichen Teil über besonders verschlüsselte Enchrochat-Handys kommuniziert haben.

Die Angeklagten und die gesondert angeklagten bzw. verfolgten Angeklagten sollen durch die Taten insgesamt eingenommen haben:
 

Vorliegendes Strafverfahren:
der Angeklagte M. 1.748.950,00 €, der Angeklagte W. 266.000,00 €, der Angeklagte S. 324.500,00 € und der Angeklagte K. 511.000,00 €,

Verfahren unter Ziffer 1.1
der Angeklagte I. 1.468.350,00 € und der Angeklagte T. 557.500,00 €


Vom Strafverfahren Ziffer 1.3 von der Strafkammer abgetrenntes und noch nicht terminiertes Strafverfahren:
der Angeklagte Z. 252.300,00 €, der Angeklagte Hof. 103.000,00 €.
 

Verfahren Ziffer 1.3

Von dem Verfahren unter Ziffer 1.2 von der Strafkammer abgetrenntes Strafverfahren:
der Angeklagte P. 944.865,00 €, der Angeklagte N. 139.520,00 € und der Angeklagte Ko. 915.250,00 €.“


_______________________________________
 

1.3
Datum, Uhrzeit: 02.08.2021, 09.00 Uhr (Fortsetzung)

gegen:
Herrn P., geb. Anfang 1991

Herrn N., geb. Anfang 1989

Herrn Ko., geb. im Frühjahr 1986

wegen:
des Tatvorwurfs eines unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge und anderer Delikte, der Angeklagte Ko. als Mitglied einer Bande

Tatort: Kaiserslautern, Landkreis Kaiserslautern und anderenorts
 

Fortsetzungstermine:

27.08.2021, 09.00 Uhr

30.08.2021, 09.00 Uhr

06.09.2021, 09.00 Uhr

07.09.2021, 09.00 Uhr

13.09.2021, 09.00 Uhr

15.09.2021, 09.00 Uhr

21.09.2021, 09.00 Uhr

23.09.2021, 09.00 Uhr

24.09.2021, 09.00 Uhr

04.10.2021, 09.00 Uhr

07.10.2021, 09:00 Uhr

26.10.2021, 09:00 Uhr

05.11.2021, 09:00 Uhr

16.11.2021, 09:00 Uhr

30.11.2021, 09:00 Uhr

07.12.2021, 09:00 Uhr

08.12.2021, 09:00 Uhr

14.12.2021, 09:00 Uhr

16.12.2021, 09:00 Uhr
 

Die 1. Strafkammer setzt die Hauptverhandlung fort. Auf den Bericht vom Juni 2021 wird Bezug genommen:

„Die Staatsanwaltschaft legt dem Angeklagten Ko. zur Last, gemeinsam mit den, in der Anklageschrift von der Staatsanwaltschaft gemeinsam angeklagten, nach der Abtrennung vom vorliegenden Verfahrens durch die Strafkammer nunmehr gesondert verfolgten Angeklagten mit K., S., W., und M. (Verfahren Ziffer 1.2) und den, von der Staatsanwaltschaft in einem gesonderten Verfahren angeklagten I. und T. (Verfahren Ziffer 1.1) sowie den von der Staatsanwaltschaft gesondert verfolgten Angeklagten C., Hop. und S. zur Last sich zu einer Bande mit dem Ziel eines gewerbsmäßig betriebenen Handels mit Betäubungsmitteln zusammengeschlossen zu haben. Die Angeklagten P. und N. (vorliegendes Verfahren) sollen nicht Mitglieder der Bande gewesen sein. Sie sollen die Bande beliefert haben. Die Angeklagten K., S., W., M., der Angeklagte Ko. die gesondert angeklagten Angeklagten I. und T. sowie die gesondert verfolgten C., Hop. und S. sollen in einer hierarchischen Bandenstruktur den unerlaubten Rauschgifthandel organisiert und arbeitsteilig gemeinsam betrieben haben. Die Angeklagten M. und I. sollen mit dem Angeklagten Ko. auf der Leitungsebene der hierarchischen Struktur tätig gewesen sein.

Die Angeklagten K., S., W., M., der Angeklagte Ko. die gesondert angeklagten Angeklagten I. und T. sowie die gesondert verfolgten C., Hop. und S. sollen Abnehmer im Raum Kaiserslautern, in Zweibrücken und im Saarpfalzkreis vorwiegend mit Amphetaminen, Kokain und Marihuana beliefert haben. Die genannten Angeklagten sollen dabei, wie beabsichtigt nicht unerhebliche Einnahmen erzielt haben.

In den beiden Strafverfahren gegen die Angeklagten K. (14 selbständige Handlungen), S. (12 selbständige Handlungen), W. (7 selbständige Handlungen), und M. (43 selbständige Handlungen) und in dem, nach der Abtrennung entstandenen weiteren Strafverfahren gegen die Angeklagten Ko. (8 selbständige Handlungen), N. (3 selbständige Handlungen), und P. (56 selbständige Handlungen) werden den Angeklagten insgesamt 105 und den Angeklagten I. und T. werden insgesamt 44 selbständige, in wechselnder Beteiligung begangene Taten zur Last gelegt. Die Angeklagten I. und T. sollen u. a. eine Weiterverteilung der Drogen übernommen haben. Ihnen soll ein Abnehmerkreis zur Verfügung gestanden haben, zu dem auch die gesondert verfolgten Angeklagten Z. und Hof. (von der Kammer abgetrenntes Verfahren) gehört haben sollen. Sie sollen bei der Beschaffung insbesondere mit den Angeklagten Ko. (vorliegendes Verfahren) und M. zusammengearbeitet haben und von ihnen beliefert worden sein.

Im Strafverfahren gegen die Angeklagten I. und T. waren die Angeklagten Z. und Hof. von der Staatsanwaltschaft mitangeklagt. Die Strafkammer hat das Strafverfahren gegen die Angeklagten Z. und Hof. Abgetrennt.

In dem Verfahren wird u.a. die Frage der Verwertbarkeit der so genannten EnchroChat-Dateien zu klären sein, auf die auf der Grundlage von Entscheidungen französischer Gerichte Zugriff genommen worden ist. Die Angeklagten sollen zumindest zu einem nicht unerheblichen Teil über besonders verschlüsselte Enchrochat-Handys kommuniziert haben.

Die Angeklagten und die gesondert angeklagten bzw. verfolgten Angeklagten sollen durch die Taten insgesamt eingenommen haben:


Vorliegendes, von dem Verfahren unter Ziffer 1.2 von der Strafkammer getrenntes Strafverfahren:
der Angeklagte P. 944.865,00 €, der Angeklagte N. 139.520,00 € und der Angeklagte Ko. 915.250,00 €.


Verfahren unter Ziffer 1.2 (abgetrennt vom Verfahren Ziffer 1.3):
der Angeklagte M. 1.748.950,00 €, der Angeklagte W. 266.000,00 €, der Angeklagte S. 324.500,00 € und der Angeklagte K. 511.000,00 €,
 

Verfahren unter Ziffer 1.1
der Angeklagte I. 1.468.350,00 € und der Angeklagte T. 557.500,00 €
 

Vom Strafverfahren Ziffer 1.3 von der Strafkammer abgetrenntes und noch nicht terminiertes Strafverfahren:
der Angeklagte Z. 252.300,00 €, der Angeklagte Hof. 103.000,00 €.“
 

2. Strafkammer

2.1

Datum, Uhrzeit: 09.08.21, 09.30 Uhr

gegen: Herrn F., geb. Frühjahr 1982

wegen: des Tatvorwurfs eines unterlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln

Tatort: Pirmasens und an anderen Orten
 

Fortsetzungstermine:

10.08.2021, 13.00 Uhr
17.08.2021, 13.00 Uhr
23.08.2021, 09.30 Uhr
27.08.2021, 09.30 Uhr
30.08.2021, 13.00 Uhr

Die Staatsanwaltschaft legt dem Angeklagten zur Last, im Herbst 2020 mit Haschisch und Amphetaminen in nicht geringer Menge unerlaubt gehandelt und dabei eine Machete und ein Klappmesser in greifbarer Nähe abgelegt zu haben, um den illegalen Handel abzusichern.
 

3. Strafkammer

3.1

Datum, Uhrzeit: 04.08.2021, 10:00 Uhr (Fortsetzung)

gegen: Herr S.

wegen: des Tatvorwurfs eines räuberischen Diebstahls

Tatort: Landkreis Südwestpfalz

Fortsetzungstermine:

01.09.2021, 10:00 Uhr

06.09.2021, 10:00 Uhr

08.09.2021, 10:00 Uhr

Es handelt sich um ein Berufungsverfahren. Die 3. Strafkammer setzt die im Juli begonnene Hauptverhandlung fort.
 

4. Strafkammer

Im August finden keine Hauptverhandlungen vor der 4. Strafkammer statt.
 

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