| Landgericht Zweibrücken

Hauptverhandlungstermine am Landgericht Zweibrücken (August 2024)

Nachfolgende Hauptverhandlungen in Strafsachen finden im August 2024 beim Landgericht Zweibrücken statt:

1. Strafkammer



In der 1. Strafkammer finden im August keine Hauptverhandlungen statt.

 

2. Strafkammer
 

2.1

Datum, Uhrzeit: 01.08.24, 09.00 Uhr - Fortsetzungstermin
gegen: Herrn S., geboren im Herbst 1970
wegen: des Tatvorwurfs eines sexuellen Missbrauchs von Kindern und anderer Delikte
Tatort: Landkreis Kusel


Fortsetzungstermine:

02.08. 2024, 09.00 Uhr

13.08.2024, 09.00 Uhr

15.08.2024, 09.00 Uhr

 

Die 2. Strafkammer setzt die im Juli begonnene Hauptverhandlung fort. Auf den Bericht für den Monat Juli wird Bezug genommen:

„Die Staatsanwaltschaft legt dem Angeklagten zur Last, eine, seiner vier Töchter ab dem 8. Geburtstag bis in das Alter von 15 Jahren in den Jahren 2009 bis 2023 sexuell missbraucht zu haben. In einem Fall soll er mit seiner Tochter den Beischlaf vollzogen haben.

Auch an seiner, im Jahr 2023 21 Jahre alten weiteren Tochter soll er sexuelle Handlungen gegen den entgegenstehenden Willen der Tochter vorgenommen haben.“

 

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2.2

Datum, Uhrzeit: 08.08.24, 09.00 Uhr
gegen: Herrn W.
wegen: des Tatvorwurfs einer gefährlichen Körperverletzung
Tatort: Landkreis Südwestpfalz

 

Es handelt sich um ein Berufungsverfahren.
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2.3

Datum, Uhrzeit: 08.08.24, 13.30 Uhr - Fortsetzungstermin
gegen: Herrn K., geboren im 1. Quartal 1999
wegen: des Tatvorwurfs einer Beihilfe zu einem unerlaubten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge
Tatort: Landkreis Südwestpfalz

 

Die 2. Strafkammer setzt die im Juli begonnene Hauptverhandlung fort. Auf den Bericht für den Monat Juli wird Bezug genommen:

„Die Staatsanwaltschaft legt dem Angeklagten zur Last, den gesondert verfolgten L., A.K. und J. geholfen zu haben, Marihuana auf einer, in einer Halle professionell betriebenen Marihuanaplantage anzubauen, um das Marihuana nach der Ernte gewinnbringend verkaufen zu können. Am 26.04.2023 soll die Polizei in der Halle 151 kg in Blüte stehender Marihuanapflanzen abgeerntet und mit 23 kg bereits abgeernteten Pflanzen, sowie 1.625 Cannabispflanzen in unterschiedlichen Wachstumsstadien beschlagnahmt haben. Der Angeklagte soll sich gemeinsam mit dem gesondert verfolgten J. am 16. und 18.04.2023 zur Halle begeben haben, um bei der Ernte der in Blüte stehenden 151 kg Marihuanapflanzen zu helfen und zum Verkauf vorzubereiten.

Die 6. Strafkammer des Landgerichts Zweibrücken hat mit Urteil vom 31.10.2023 den Angeklagten neben den weiteren Angeklagten A.K..und L. wegen Beihilfe zum Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in Tateinheit mit Besitz von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge zu einer Freiheitsstrafe von 5 Jahren und 2 Monaten verurteilt. Den Angeklagte J. hat das Landgericht in dem Urteil zu einer Freiheitsstrafe von 6 Jahren und 6 Monaten verurteilt. Auf die Revision des Angeklagten K hat der Bundesgerichtshof mit Beschluss vom 12.03.2024 das Urteil des Landgerichts Zweibrücken aufgehoben und an eine andere Kammer des Landgerichts zu neuer Verhandlung und Entscheidung zurückverwiesen, soweit das Urteil des Landgerichts den Angeklagten K. betroffen hat.“

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2.4

Datum, Uhrzeit: 22.08.24, 09.00 Uhr
gegen: Herrn M.
wegen: des Tatvorwurfs einer Körperverletzung
Tatort: Landkreis Kaiserslautern

Fortsetzungstermin: 29.08.24, 09.00 Uhr

 

 

3. Strafkammer



3.1

Datum, Uhrzeit: 19.08.2024, 10:00 Uhr
gegen: Herrn H.
wegen: das Tatvorwurfs eines räuberischen Diebstahls und anderer Delikte
Tatort: Pirmasens

 

Es handelt sich um ein Berufungsverfahren.


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3.2

Datum, Uhrzeit: 21.08.2024, 09:00 Uhr
gegen: Herrn K.
wegen: des Tatvorwurfs eines bewaffneten Handeltreibens mit Cannabis
Tatort: Landkreis Südwestpfalz

 

Es handelt sich um ein Berufungsverfahren.

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3.3

Datum, Uhrzeit: 26.08.2024, 09:30 Uhr
gegen: Herrn D.
wegen: des Tatvorwurfs eines unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln und anderer Delikte
Tatort: Pirmasens

 

Es handelt sich um ein Berufungsverfahren.

 

4. Strafkammer

 

4.1

Datum, Uhrzeit: 06.08.2024, 09:00 Uhr
gegen: Herrn M.
wegen: des Tatvorwurfs eines Versuchs einer gefährlichen Körperverletzung und anderer Delikte
Tatort: Zweibrücken
 

Fortsetzungstermin: Freitag, 09.08.2024, 11.45 Uhr
 

Es handelt sich um ein Berufungsverfahren.

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4.2

Datum, Uhrzeit: 27.08.2024, 09:00 Uhr
gegen: Herrn Z.
wegen: des Tatvorwurfs Beleidigung
Tatort: Landkreis Südwestpfalz

 

Es handelt sich um ein Berufungsverfahren.

 

6. Strafkammer
 

6.1

Datum, Uhrzeit: 22.08.2024, 09:00 Uhr
gegen: Herrn S., geboren im Sommer 2001
wegen: des Tatvorwurfs einer schwerer räuberischen Erpressung und anderer Delikte
Tatort: Landkreis Kusel

 

Fortsetzungstermin:

29.08.2024, 14:00 Uhr
 

Die Staatsanwaltschaft legt dem Angeklagten zur Last, sich gemeinsam mit dem gesondert verfolgten K unbemerkt Zutritt in die Wohnung des Zeugen B. verschafft zu haben. In der Wohnung soll der gesondert verfolgte K. unter Beobachtung des Angeklagten S. ein Küchenmesser an sich genommen haben. Der in seinem Wohnzimmer sitzende Zeuge B. soll das Eindringen des Angeklagten und des gesondert verfolgten K. nicht bemerkt haben. Der gesondert verfolgte K. soll von hinten an den Zeugen B. herangetreten sein und ihm das Küchenmesser an den Hals gehalten haben. Er soll den Zeugen B. aufgefordert haben, Drogen und Wertgegenstände herauszugeben. Der Angeklagte soll erfolgreich den gesondert verfolgten K. aufgefordert haben, das Messer beiseite zu legen. Das Ziel könne auch mit körperlicher Gewalt erreicht werden. Der Angeklagte soll den Zeugen daraufhin in den „Schwitzkasten“ genommen und der gesondert verfolgte K. soll dem Zeugen ins Gesicht geschlagen haben. Als der Zeuge erneut angegeben haben soll, nichts über Drogen zu wissen, sollen der Angeklagte und der gesondert verfolgte K. mit einem neuen Tatentschluss einen 5 Euroschein und das Handy des Zeugen unter Ausnutzung der Wirkung des vorausgegangenen Gewalteinsatzes an sich genommen haben. Der gesondert verfolgte K. soll dem Zeugen – ohne Mitwirkung des Angeklagten – mit dem Küchenmesser vor dem Verlassen des Wohnzimmers noch eine Schnittwunde am Hals zugefügt haben.
 

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