| Landgericht Zweibrücken

Hauptverhandlungstermine am Landgericht Zweibrücken (Dezember 2022)

Terminänderung im Verfahren Ziffer 1.1 vor der 1. Strafkammer

1. Strafkammer


1.1

Der Termin der Hauptverhandlung wurde erkrankungsbedingt vom 09.12.2022, 13.00 Uhr verlegt auf 05.01.2023, 9.30 Uhr

 

Datum, Uhrzeit: 05.01.2023, 9.30 Uhr, (Fortsetzung)

gegen:
Herrn P., geb. Anfang 1991

wegen:
des Tatvorwurfs eines unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge und anderer Delikte

Tatort:
Kaiserslautern, Landkreis Kaiserslautern und anderenorts
 

Die 1. Strafkammer setzt die im letzten Jahr begonnene Hauptverhandlung fort, nachdem die Kammer die gegen die Angeklagten Ko und N geführten Strafverfahren von dem gegen den Angeklagten P geführten Strafverfahren abgetrennt hat. Auf den Bericht vom Juni 2021 wird unter Maßgabe dieser Abtrennung Bezug genommen:
 

„Die Staatsanwaltschaft legt dem – nach der Verfahrensabtrennung gesondert verfolgten - Angeklagten Ko. zur Last, gemeinsam mit den, in der Anklageschrift von der Staatsanwaltschaft gemeinsam angeklagten, nach der Abtrennung vom vorliegenden Verfahrens durch die Strafkammer nunmehr gesondert verfolgten Angeklagten K., S., W., und M. und den, von der Staatsanwaltschaft in einem gesonderten Verfahren angeklagten I., T., C., und Hop. sowie dem gesondert verfolgten Sa. zur Last, sich zu einer Bande mit dem Ziel eines gewerbsmäßig betriebenen Handels mit Betäubungsmitteln zusammengeschlossen zu haben.
Der Angeklagte P. und – der nunmehr gesondert verfolgte - Angeklagte N. sollen nicht Mitglieder der Bande gewesen sein. Sie sollen die Bande beliefert haben. Die Angeklagten Ko., M., I., K., S., W., T., C., Hop. und der gesondert verfolgte Sa. sollen in einer hierarchischen Bandenstruktur den unerlaubten Rauschgifthandel organisiert und arbeitsteilig gemeinsam betrieben haben. Die Angeklagten M., I. und Ko. sollen auf der Leitungsebene der hierarchischen Struktur tätig gewesen sein.

Die Angeklagten und der gesondert verfolgte Sa. sollen Abnehmer im Raum Kaiserslautern, in Zweibrücken und im Saarpfalzkreis vorwiegend mit Amphetaminen, Kokain und Marihuana beliefert haben. Sie sollen dabei, wie beabsichtigt, nicht unerhebliche Einnahmen erzielt haben. Unterhalb der Leitungsebene der Angeklagten M., I. und Ko. sollen die weiteren Angeklagten u. a. als so genannte „Bunkerhalter“ tätig gewesen sein. In den „Bunkern“ sollen die Drogen zwischengelagert worden sein, um die Drogen aus den „Bunkern“ dann nach Bedarf gewinnbringend verkaufen zu können.

In den beiden Strafverfahren gegen die Angeklagten K. (14 selbständige Handlungen), S. (12 selbständige Handlungen), W. (7 selbständige Handlungen), und M. (43 selbständige Handlungen) und in dem, nach der Abtrennung entstandenen weiteren Strafverfahren gegen die Angeklagten Ko. (8 selbständige Handlungen), N. (3 selbständige Handlungen), und P. (56 selbständige Handlungen) werden den Angeklagten insgesamt 105, den Angeklagten I. und T. werden insgesamt 44, dem Angeklagten C. und dem Angeklagten Hop. 7. bzw. 9 selbständige, in wechselnder Beteiligung begangene Taten zur Last gelegt. Den Angeklagten soll ein Abnehmerkreis zur Verfügung gestanden haben, zu dem auch die gesondert verfolgten Angeklagten Z. und Hof. gehört haben sollen. Im Strafverfahren gegen die Angeklagten I. und T. waren die Angeklagten Z. und Hof. von der Staatsanwaltschaft mitangeklagt. Die Strafkammer hat das Strafverfahren gegen die Angeklagten Z. und Hof. abgetrennt.
Die Angeklagten sollen überwiegend der Hooliganszene zuzurechnen sein. Ein Teil von ihnen soll extrem rechtes und teilweise nationalsozialistisches Gedankengut vertreten haben.

In den Verfahren wird u.a. die Frage der Verwertbarkeit der so genannten EnchroChat-Dateien zu klären sein, auf die auf der Grundlage von Entscheidungen französischer Gerichte Zugriff genommen worden ist. Die Angeklagten sollen zumindest zu einem nicht unerheblichen Teil über besonders verschlüsselte Enchrochat-Handys kommuniziert haben.

Die Angeklagten sollen durch die Taten insgesamt eingenommen haben:
 

Verfahren gegen die Angeklagten P., N. und Ko.:

der Angeklagte P. 944.865,00 €, der Angeklagte N. 139.520,00 € und der Angeklagte Ko. 915.250,00 €.
 

Verfahren gegen die Angeklagten M., W., S. und K:

der Angeklagte M. 1.748.950,00 €, der Angeklagte W. 266.000,00 €, der Angeklagte S. 324.500,00 € und der Angeklagte K. 511.000,00 €,
 

Verfahren gegen die Angeklagten I. und T.:

der Angeklagte I. 1.468.350,00 € und der Angeklagte T. 557.500,00 €,
 

Verfahren gegen die Angeklagten C. und Hop:

der Angeklagte C 20.000,00 €, der Angeklagte Hop. 33.000,00 €
 

Verfahren gegen die Angeklagten Z. und Hof.:

der Angeklagte Z. 252.300,00 €, der Angeklagte Hof. 103.000,00 €.“
 

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Darüber hinaus bleibt die Übersicht über die Hauptverhandlungen im Monat Dezember 2022 am Landgericht Zweibrücken unverändert.

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