Hauptverhandlungstermine am Landgericht Zweibrücken (Februar 2014)

1. Strafkammer

 

Datum, Uhrzeit: 04.02.2014, 14.00 Uhr (4. Tag)

gegen: Herrn C.

wegen: des Tatvorwurfs eines Raubes

Tatort: Landkreis Kaiserslautern

Fortsetzungstermine: 10.02., 9.00 Uhr, 13.02., 14.00 Uhr,

14.02., 9.00 Uhr, 24.02., 14.00 Uhr

 

Die im Januar begonnene Hauptverhandlung wird fortgesetzt. Es wird auf den Bericht im Monat Januar 2014 Bezug genommen:

 

„Die Staatsanwaltschaft legt dem, im Jahr 1985 geborenen Angeklagten in der Anklageschrift zur Last, im Sommer 2013 maskiert zweimal eine Bankfiliale überfallen zu haben. Er soll in der Bank die Bankangestellten mit einer nicht geladenen Gaspistole bedroht und veranlasst haben, ihm Geld aus dem Kassenbestand auszuhändigen. Er soll dann mit dem Geld geflüchtet sein.“

 

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Datum, Uhrzeit: 18.02.2014, 09.00 Uhr

gegen: Herr D.

wegen: des Tatvorwurfs eines Totschlags

Tatort: Pirmasens

Fortsetzungstermine: 19.02., 25.02., 26.02., 11.03.,12.03., 27.03., 01.04., 03.04., 10.04., 28.04. und 29.04.2014, jeweils 09.00 Uhr

 

Die Staatsanwaltschaft legt dem, im Jahr 1964 geborenen Angeklagten zur Last, einen anderen durch Schläge auf den Kopf und durch Würgen getötet zu haben.

 

 

 

2. Strafkammer

 

Datum, Uhrzeit: 06.02.14, 09.00 Uhr

gegen: Frau H.

wegen: des Tatvorwurfs eines besonders schweren Raubes

Tatort: Pirmasens

Fortsetzungstermin: 13.02.14, 09.00 Uhr

 

Es handelt sich um ein Berufungsverfahren. Die Staatsanwaltschaft legt der, zur Tatzeit 18 Jahre alten Angeklagten zur Last, gemeinsam mit anderen einen Pizzaboten mit einem Baseballschläger niedergeschlagen und beraubt zu haben. Sie habe die Tat gemeinsam mit zwei anderen, gesondert verfolgten Mittätern geplant, sei aber beim Niederschlagen und bei der Ausraubung des Boten nicht unmittelbar beteiligt gewesen. Das Amtsgericht – Jugendschöffengericht – Pirmasens ist nach der Beweisaufnahme im angefochtenen Urteil zu dem Ergebnis gekommen, dass die Angeklagte einer Nichtanzeige einer geplanten Straftat schuldig ist. Es hat der Angeklagten unter Anwendung von Jugendstrafrecht eine Weisung gemeinnütziger Arbeit auferlegt. Eine Tatbeteiligung sei der Angeklagten nicht nachzuweisen. Die Staatsanwaltschaft hat gegen dieses Urteil das Rechtsmittel der Berufung eingelegt.

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Datum, Uhrzeit: 20.02.14, 09.00 Uhr

gegen: Herr S.

wegen: des Tatvorwurfs eines Betrug und anderer Delikte

Tatort: Saarland

 

Es handelt sich um ein Berufungsverfahren. Die Staatsanwaltschaft legt dem Angeklagten zur Last, als Heranwachsender einen Diebstahl (6 Getränkedosen „Jack Daniels-Cola“ und 500,00 Euro), einen Betrug (Tanken von Kraftstoff im Wert von 30,05 Euro), eine vorsätzliche Gefährdung des Straßenverkehrs (rücksichtslose, aber unbeabsichtigte Verursachung eines Verkehrsunfalles) und ein unerlaubtes Entfernen vom Unfallort (Wegfahren vom Unfallort nach dem Unfall) begangen zu haben. Das Amtsgericht – Jugendrichter – Pirmasens hat den Angeklagten im angefochtenen Urteil dieser Delikte für schuldig gesprochen. Es hat ihm die Fahrerlaubnis entzogen und ihm im Wege einer jugendgerichtlichen Weisung gemeinnützige Arbeit auferlegt. Der Angeklagte hat gegen dieses Urteil das Rechtsmittel der Berufung eingelegt.

 

 

 

3. Strafkammer:

 

Datum, Uhrzeit: 03.02.2014, 15.00 Uhr (2. Tag)

gegen: Herr K.

wegen: des Tatvorwurfs eines vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis

Tatort: Pirmasens

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Datum, Uhrzeit: 05.02.2014, 10.00 Uhr

gegen: Herr N.

wegen: des Tatvorwurfs einer fahrlässigen Tötung

Tatort: Landkreis Kaiserslautern

 

Es handelt sich um ein Berufungsverfahren. Die Staatsanwaltschaft legt dem Angeklagten zur Last, im Zustand der alkoholbedingten absoluten Fahruntauglichkeit mit seinem Fahrzeug auf der Autobahn bei hoher Geschwindigkeit und Nebel fahrlässig einen Auffahrunfall und das Versterben der Fahrerin des Fahrzeugs verursacht zu haben, auf das er aufgefahren sein soll. Das Amtsgericht – Schöffengericht – Landstuhl hat den Angeklagten im angefochtenen Urteil dieser Tat für schuldig gesprochen. Es hat den Angeklagten zu einer Freiheitsstrafe von 3 Jahren und 3 Monaten verurteilt und ihm die Fahrerlaubnis entzogen. Der Angeklagte hat gegen dieses Urteil das Rechtsmittel der Berufung eingelegt.

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Datum, Uhrzeit: 19.02.2014, 9.00 Uhr

gegen: Herr S.

wegen: des Tatvorwurfs eines Betruges

Tatort: Kaiserslautern

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Datum, Uhrzeit: 19.02.2014, 11.00 Uhr

gegen: Herr B.

wegen: des Tatvorwurfs eines vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis

Tatort: Pirmasens

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Datum, Uhrzeit: 19.02.2014, 14.00 Uhr

gegen: Herr R.

wegen: des Tatvorwurfs einer Körperverletzung und anderer Delikte

Tatort: Pirmasens

 

 

 

4. Strafkammer

 

Datum, Uhrzeit: 04.02.14, 09.00 Uhr

gegen: Herr B.

wegen: des Tatvorwurfs eines unerlaubten Entfernens vom Unfallort

Tatort: Landkreis Südwestpfalz

Fortsetzungstermin: 11.02.14, 09.00 Uhr

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Datum, Uhrzeit: 11.02.14, 13.30 Uhr - Fortsetzungstermin

gegen: Herr S.

wegen: des Tatvorwurfs eines Verstoßes gegen das Waffengesetz

Tatort: Zweibrücken

Fortsetzungstermin: 25.02.14, 09.00 Uhr

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