| Landgericht Zweibrücken

Hauptverhandlungstermine am Landgericht Zweibrücken (Februar 2022)

Nachfolgende Hauptverhandlungen in Strafsachen finden im Februar 2022 beim Landgericht Zweibrücken statt:


1. Strafkammer

1.1

Datum, Uhrzeit: 01.02.2022, 09:00 Uhr (Fortsetzung)
gegen:

Herrn K., geb. im Sommer 1960

Herrn S., geb. im ersten Quartal 1992

Herrn W., geb. im Sommer 1997

Herrn M., geb. im Frühjahr 1986

wegen: des Tatvorwurfs eines als Mitglied einer Bande betriebenen Handels mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge
Tatort: Landkreis Kaiserslautern und an anderen Orten
 

Fortsetzungstermine:

10.02.2022, 09:00 Uhr

01.03.2022, 09:00 Uhr

03.03.2022, 09:00 Uhr

04.03.2022, 09:00 Uhr

07.03.2022, 09:00 Uhr

10.03.2022, 09:00 Uhr

18.03.2022, 09:00 Uhr

23.03.2022, 09:00 Uhr

25.03.2022, 09:00 Uhr

28.03.2022, 09:00 Uhr

08.04.2022, 09:00 Uhr

11.04.2022, 09:00 Uhr

12.04.2022, 09:00 Uhr

25.04.2022, 09:00 Uhr

09.05.2022, 09:00 Uhr

18.05.2022, 09:00 Uhr

 

Die 1. Strafkammer setzt die im April begonnene Hauptverhandlung fort. Auf den Bericht vom Monat Juni 2021 wird Bezug genommen:

„Die Staatsanwaltschaft legt den Angeklagten K., S., W., und M. zur Last gemeinsam mit den

Angeklagten Ko., I., T., C., Hop. und dem gesondert verfolgten Sa. zur Last, sich zu einer Bande mit dem Ziel eines gewerbsmäßig betriebenen Handels mit Betäubungsmitteln zusammengeschlossen zu haben. Die Angeklagten P. und N. sollen nicht Mitglieder der Bande gewesen sein. Sie sollen die Bande beliefert haben.
Die Angeklagten Ko., M., I., K., S., W., T., C., Hop. und der gesondert verfolgte Sa. sollen in einer hierarchischen Bandenstruktur den unerlaubten Rauschgifthandel organisiert und arbeitsteilig gemeinsam betrieben haben. Die Angeklagten M., I. und Ko. sollen auf der Leitungsebene der hierarchischen Struktur tätig gewesen sein.

Die Angeklagten und der gesondert verfolgte Sa. sollen Abnehmer im Raum Kaiserslautern, in Zweibrücken und im Saarpfalzkreis vorwiegend mit Amphetaminen, Kokain und Marihuana beliefert haben. Sie sollen dabei, wie beabsichtigt, nicht unerhebliche Einnahmen erzielt haben. Unterhalb der Leitungsebene der Angeklagten M., I. und Ko. sollen die weiteren Angeklagten u. a. als so genannte „Bunkerhalter“ tätig gewesen sein. In den „Bunkern“ sollen die Drogen zwischengelagert worden sein, um die Drogen aus den „Bunkern“ dann nach Bedarf gewinnbringend verkaufen zu können.

In den beiden Strafverfahren gegen die Angeklagten K. (14 selbständige Handlungen), S. (12 selbständige Handlungen), W. (7 selbständige Handlungen), und M. (43 selbständige Handlungen) und in dem, nach der Abtrennung entstandenen weiteren Strafverfahren gegen die Angeklagten Ko. (8 selbständige Handlungen), N. (3 selbständige Handlungen), und P. (56 selbständige Handlungen) werden den Angeklagten insgesamt 105, den Angeklagten I. und T. werden insgesamt 44, dem Angeklagten C. und dem Angeklagten Hop. 7. bzw. 9 selbständige, in wechselnder Beteiligung begangene Taten zur Last gelegt. Den Angeklagten soll ein Abnehmerkreis zur Verfügung gestanden haben, zu dem auch die gesondert verfolgten Angeklagten Z. und Hof. gehört haben sollen. Im Strafverfahren gegen die Angeklagten I. und T. waren die Angeklagten Z. und Hof. von der Staatsanwaltschaft mitangeklagt. Die Strafkammer hat das Strafverfahren gegen die Angeklagten Z. und Hof. abgetrennt. Die Angeklagten sollen überwiegend der Hooliganszene zuzurechnen sein. Ein Teil von ihnen soll extrem rechtes und teilweise nationalsozialistisches Gedankengut vertreten haben.

In den Verfahren wird u.a. die Frage der Verwertbarkeit der so genannten EnchroChat-Dateien zu klären sein, auf die auf der Grundlage von Entscheidungen französischer Gerichte Zugriff genommen worden ist. Die Angeklagten sollen zumindest zu einem nicht unerheblichen Teil über besonders verschlüsselte Enchrochat-Handys kommuniziert haben.

Die Angeklagten sollen durch die Taten insgesamt eingenommen haben:

 

Verfahren gegen die Angeklagten P., N. und Ko.:

der Angeklagte P. 944.865,00 €, der Angeklagte N. 139.520,00 € und der Angeklagte Ko. 915.250,00 €.

 

Verfahren gegen die Angeklagten M., W., S. und K:

der Angeklagte M. 1.748.950,00 €, der Angeklagte W. 266.000,00 €, der Angeklagte S.324.500,00 € und der Angeklagte K.511.000,00€,

 

Verfahren gegen die Angeklagten I. und T.:

der Angeklagte I. 1.468.350,00 € und der Angeklagte T. 557.500,00 €,

 

Verfahren gegen die Angeklagten C. und Hop:

der Angeklagte C 20.000,00 €, der Angeklagte Hop. 33.000,00 €

 

Verfahren gegen die Angeklagten Z. und Hof.:

der Angeklagte Z. 252.300,00 €, der Angeklagte Hof. 103.000,00 €.“

___________________________________

1.2

Datum, Uhrzeit: 02.02.2022, 09.00 Uhr (Fortsetzung)
gegen:

Herrn P., geb. Anfang 1991

Herrn N., geb. Anfang 1989

Herrn Ko., geb. im Frühjahr 1986
wegen: des Tatvorwurfs eines unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge und anderer Delikte, der Angeklagte Ko. als Mitglied einer Bande
Tatort: Kaiserslautern, Landkreis Kaiserslautern und anderenorts

 

Fortsetzungstermine:

08.02.2022, 09.00 Uhr,

22.02.2022, 09.00 Uhr,

23.02.2022, 09.00 Uhr,

01.03.2022, 14.00 Uhr,

02.03.2022, 09.00 Uhr,

08.03.2022, 09.00 Uhr,

15.03.2022, 09.00 Uhr,

22.03.2022, 09.00 Uhr,

31.03.2022, 14.00 Uhr,

01.04.2022, 09.00 Uhr.

 

Die 1. Strafkammer setzt die Hauptverhandlung fort. Auf den Bericht vom Juni 2021 wird Bezug genommen:

 

„Die Staatsanwaltschaft legt dem Angeklagten Ko. zur Last, gemeinsam mit den, in der Anklageschrift von der Staatsanwaltschaft gemeinsam angeklagten, nach der Abtrennung vom vorliegenden Verfahrens durch die Strafkammer nunmehr gesondert verfolgten Angeklagten K., S., W., und M. und den, von der Staatsanwaltschaft in einem gesonderten Verfahren angeklagten I., T., C., und Hop. sowie dem gesondert verfolgten Sa. zur Last, sich zu einer Bande mit dem Ziel eines gewerbsmäßig betriebenen Handels mit Betäubungsmitteln zusammengeschlossen zu haben.
Die Angeklagten P. und N. sollen nicht Mitglieder der Bande gewesen sein. Sie sollen die Bande beliefert haben. Die Angeklagten Ko., M., I., K., S., W., T., C., Hop. und der gesondert verfolgte Sa. sollen in einer hierarchischen Bandenstruktur den unerlaubten Rauschgifthandel organisiert und arbeitsteilig gemeinsam betrieben haben. Die Angeklagten M., I. und Ko. sollen auf der Leitungsebene der hierarchischen Struktur tätig gewesen sein.

Die Angeklagten und der gesondert verfolgte Sa. sollen Abnehmer im Raum Kaiserslautern, in Zweibrücken und im Saarpfalzkreis vorwiegend mit Amphetaminen, Kokain und Marihuana beliefert haben. Sie sollen dabei, wie beabsichtigt, nicht unerhebliche Einnahmen erzielt haben. Unterhalb der Leitungsebene der Angeklagten M., I. und Ko. sollen die weiteren Angeklagten u. a. als so genannte „Bunkerhalter“ tätig gewesen sein. In den „Bunkern“ sollen die Drogen zwischengelagert worden sein, um die Drogen aus den „Bunkern“ dann nach Bedarf gewinnbringend verkaufen zu können.

In den beiden Strafverfahren gegen die Angeklagten K. (14 selbständige Handlungen), S. (12 selbständige Handlungen), W. (7 selbständige Handlungen), und M. (43 selbständige Handlungen) und in dem, nach der Abtrennung entstandenen weiteren Strafverfahren gegen die Angeklagten Ko. (8 selbständige Handlungen), N. (3 selbständige Handlungen), und P. (56 selbständige Handlungen) werden den Angeklagten insgesamt 105, den Angeklagten I. und T. werden insgesamt 44, dem Angeklagten C. und dem Angeklagten Hop. 7. bzw. 9 selbständige, in wechselnder Beteiligung begangene Taten zur Last gelegt. Den Angeklagten soll ein Abnehmerkreis zur Verfügung gestanden haben, zu dem auch die gesondert verfolgten Angeklagten Z. und Hof. gehört haben sollen. Im Strafverfahren gegen die Angeklagten I. und T. waren die Angeklagten Z. und Hof. von der Staatsanwaltschaft mitangeklagt. Die Strafkammer hat das Strafverfahren gegen die Angeklagten Z. und Hof. abgetrennt.
Die Angeklagten sollen überwiegend der Hooliganszene zuzurechnen sein. Ein Teil von ihnen soll extrem rechtes und teilweise nationalsozialistisches Gedankengut vertreten haben.

In den Verfahren wird u.a. die Frage der Verwertbarkeit der so genannten EnchroChat-Dateien zu klären sein, auf die auf der Grundlage von Entscheidungen französischer Gerichte Zugriff genommen worden ist. Die Angeklagten sollen zumindest zu einem nicht unerheblichen Teil über besonders verschlüsselte Enchrochat-Handys kommuniziert haben.

Die Angeklagten sollen durch die Taten insgesamt eingenommen haben:

 

Verfahren gegen die Angeklagten P., N. und Ko.:

der Angeklagte P. 944.865,00 €, der Angeklagte N. 139.520,00 € und der Angeklagte Ko. 915.250,00 €.

 

Verfahren gegen die Angeklagten M., W., S. und K:

der Angeklagte M. 1.748.950,00 €, der Angeklagte W. 266.000,00 €, der Angeklagte S.324.500,00 € und der Angeklagte K. 511.000,00€,

 

Verfahren gegen die Angeklagten I. und T.:

der Angeklagte I. 1.468.350,00 € und der Angeklagte T. 557.500,00 €,

 

Verfahren gegen die Angeklagten C. und Hop:

der Angeklagte C 20.000,00 €, der Angeklagte Hop. 33.000,00 €

 

Verfahren gegen die Angeklagten Z. und Hof.:

der Angeklagte Z. 252.300,00 €, der Angeklagte Hof. 103.000,00 €.“

_______________________________________

1.3

Datum, Uhrzeit: 03.02.2022, 09:00 Uhr (Fortsetzung)
gegen:

Herrn C., geboren im 1. Quartal 1985

Herrn Hop., geboren im 3. Quartal 1995
wegen: des Tatvorwurfs eines als Mitglied einer Bande betriebenen Handels mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge
Tatort: Landkreis Kaiserslautern und an anderen Orten
 

Fortsetzungstermine:

15.02.2022, 10:00 Uhr

17.02.2022, 10:00 Uhr

24.02.2022, 13:30 Uhr

09.03.2022, 09:00 Uhr

11.03.2022, 09:00 Uhr

24.03.2022, 09:00 Uhr

30.03.2022, 09:00 Uhr

31.03.2022, 09:00 Uhr

 

Die Staatsanwaltschaft legt den Angeklagten C. und Hop. zur Last, gemeinsam mit den Angeklagten Ko., M., I., K., S., W. und T. und dem gesondert verfolgten Sa. sich zu einer Bande mit dem Ziel eines gewerbsmäßig betriebenen Handels mit Betäubungsmitteln zusammengeschlossen zu haben.

Die Angeklagten Ko., M., I., K., S., W., T., C. und Hop. und der gesondert verfolgte Sa. sollen in einer hierarchischen Bandenstruktur den unerlaubten Rauschgifthandel organisiert und arbeitsteilig gemeinsam betrieben haben. Die Angeklagten M. und I. sollen mit dem Angeklagten Ko. auf der Leitungsebene der hierarchischen Struktur tätig gewesen sein.

Die Angeklagten P. und N. sollen nicht Mitglieder der Bande gewesen sein. Sie sollen die Bande beliefert haben.

Die Angeklagten Ko., M., I., K., S., W., T., C., Hop. und der gesondert verfolgte Sa. sollen in einer hierarchischen Bandenstruktur den unerlaubten Rauschgifthandel organisiert und arbeitsteilig gemeinsam betrieben haben. Die Angeklagten M., I. und Ko. sollen auf der Leitungsebene der hierarchischen Struktur tätig gewesen sein.

Die Angeklagten und der gesondert verfolgte Sa. sollen Abnehmer im Raum Kaiserslautern, in Zweibrücken und im Saarpfalzkreis vorwiegend mit Amphetaminen, Kokain und Marihuana beliefert haben. Sie sollen dabei, wie beabsichtigt, nicht unerhebliche Einnahmen erzielt haben. Unterhalb der Leitungsebene der Angeklagten M., I. und Ko. sollen die weiteren Angeklagten u. a. als so genannte „Bunkerhalter“ tätig gewesen sein. In den „Bunkern“ sollen die Drogen zwischengelagert worden sein, um die Drogen aus den „Bunkern“ dann nach Bedarf gewinnbringend verkaufen zu können.

In den beiden Strafverfahren gegen die Angeklagten K. (14 selbständige Handlungen), S. (12 selbständige Handlungen), W. (7 selbständige Handlungen), und M. (43 selbständige Handlungen) und in dem, nach der Abtrennung entstandenen weiteren Strafverfahren gegen die Angeklagten Ko. (8 selbständige Handlungen), N. (3 selbständige Handlungen), und P. (56 selbständige Handlungen) werden den Angeklagten insgesamt 105, den Angeklagten I. und T. werden insgesamt 44, dem Angeklagten C. und dem Angeklagten Hop. 7. bzw. 9 selbständige, in wechselnder Beteiligung begangene Taten zur Last gelegt. Den Angeklagten soll ein Abnehmerkreis zur Verfügung gestanden haben, zu dem auch die gesondert verfolgten Angeklagten Z. und Hof. gehört haben sollen. Im Strafverfahren gegen die Angeklagten I. und T. waren die Angeklagten Z. und Hof. von der Staatsanwaltschaft mitangeklagt. Die Strafkammer hat das Strafverfahren gegen die Angeklagten Z. und Hof. abgetrennt. 
Die Angeklagten sollen überwiegend der Hooliganszene zuzurechnen sein. Ein Teil von ihnen soll extrem rechtes und teilweise nationalsozialistisches Gedankengut vertreten haben.

In den Verfahren wird u.a. die Frage der Verwertbarkeit der so genannten EnchroChat-Dateien zu klären sein, auf die auf der Grundlage von Entscheidungen französischer Gerichte Zugriff genommen worden ist. Die Angeklagten sollen zumindest zu einem nicht unerheblichen Teil über besonders verschlüsselte Enchrochat-Handys kommuniziert haben.

Die Angeklagten sollen durch die Taten insgesamt eingenommen haben:

 

Verfahren gegen die Angeklagten P., N. und Ko.:

der Angeklagte P. 944.865,00 €, der Angeklagte N. 139.520,00 € und der Angeklagte Ko. 915.250,00 €.

 

Verfahren gegen die Angeklagten M., W., S. und K:

der Angeklagte M. 1.748.950,00 €, der Angeklagte W. 266.000,00 €, der Angeklagte S.324.500,00 € und der Angeklagte K. 511.000,00€,

 

Verfahren gegen die Angeklagten I. und T.:

der Angeklagte I. 1.468.350,00 € und der Angeklagte T. 557.500,00 €,

 

Verfahren gegen die Angeklagten C. und Hop:

der Angeklagte C 20.000,00 €, der Angeklagte Hop. 33.000,00 €

 

Verfahren gegen die Angeklagten Z. und Hof.:

der Angeklagte Z. 252.300,00 €, der Angeklagte Hof. 103.000,00 €.

_______________________________________

1.4

Datum, Uhrzeit: 07.02.2022, 09:00 Uhr
gegen:

Herrn I., geboren im Februar 1990

Herrn T., geboren im Juli 1990

wegen: des Tatvorwurfs eines als Mitglied einer Bande betriebenen Handels mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge
Tatort: Kaiserslautern, Landkreis Kaiserslautern und an anderen Orten


Fortsetzungstermine:

25.02.2022, 09:00 Uhr

14.03.2022, 09:00 Uhr

17.03.2022, 09:00 Uhr

24.03.2022, 14:00 Uhr

29.03.2022, 09:00 Uhr

05.04.2022, 09:00 Uhr

12.04.2022, 14:00 Uhr

27.04.2022, 09:00 Uhr

05.05.2022, 09:00 Uhr

11.05.2022, 09:00 Uhr

19.05.2022, 09:00 Uhr

 

Die 1. Strafkammer setzt die im April begonnene Hauptverhandlung fort. Auf den Bericht vom Monat Juni 2021 wird Bezug genommen:

 

„Die Staatsanwaltschaft legt den Angeklagten I. und T. zur Last gemeinsam mit den weiteren Angeklagten K., S., W., M., Ko., C., Hop. und dem gesondert verfolgten Sa. zur Last, sich zu einer Bande mit dem Ziel eines gewerbsmäßig betriebenen Handels mit Betäubungsmitteln zusammengeschlossen zu haben. Die Angeklagten P. und N. sollen nicht Mitglieder der Bande gewesen sein. Sie sollen die Bande beliefert haben.

Die Angeklagten Ko., I., K., S., W., M., T., C., Hop. und der gesondert verfolgte Sa. sollen in einer hierarchischen Bandenstruktur den unerlaubten Rauschgifthandel organisiert und arbeitsteilig gemeinsam betrieben haben. Die Angeklagten M., I. und Ko. sollen auf der Leitungsebene der hierarchischen Struktur tätig gewesen sein.

Die Angeklagten und der gesondert verfolgte Sa. sollen Abnehmer im Raum Kaiserslautern, in Zweibrücken und im Saarpfalzkreis vorwiegend mit Amphetaminen, Kokain und Marihuana beliefert haben. Sie sollen dabei, wie beabsichtigt, nicht unerhebliche Einnahmen erzielt haben. Unterhalb der Leitungsebene der Angeklagten M., I. und Ko. sollen die weiteren Angeklagten u. a. als so genannte „Bunkerhalter“ tätig gewesen sein. In den „Bunkern“ sollen die Drogen zwischengelagert worden sein, um die Drogen aus den „Bunkern“ dann nach Bedarf gewinnbringend verkaufen zu können.

In den beiden Strafverfahren gegen die Angeklagten K. (14 selbständige Handlungen), S. (12 selbständige Handlungen), W. (7 selbständige Handlungen), und M. (43 selbständige Handlungen) und in dem, nach der Abtrennung entstandenen weiteren Strafverfahren gegen die Angeklagten Ko. (8 selbständige Handlungen), N. (3 selbständige Handlungen), und P. (56 selbständige Handlungen) werden den Angeklagten insgesamt 105, den Angeklagten I. und T. werden insgesamt 44, dem Angeklagten C. und dem Angeklagten Hop. 7. bzw. 9 selbständige, in wechselnder Beteiligung begangene Taten zur Last gelegt. Den Angeklagten soll ein Abnehmerkreis zur Verfügung gestanden haben, zu dem auch die gesondert verfolgten Angeklagten Z. und Hof. gehört haben sollen. Im Strafverfahren gegen die Angeklagten I. und T. waren die Angeklagten Z. und Hof. von der Staatsanwaltschaft mitangeklagt. Die Strafkammer hat das Strafverfahren gegen die Angeklagten Z. und Hof. abgetrennt.
Die Angeklagten sollen überwiegend der Hooliganszene zuzurechnen sein. Ein Teil von ihnen soll extrem rechtes und teilweise nazionalsozialistisches Gedankengut vertreten haben.

In den Verfahren wird u.a. die Frage der Verwertbarkeit der so genannten EnchroChat-Dateien zu klären sein, auf die auf der Grundlage von Entscheidungen französischer Gerichte Zugriff genommen worden ist. Die Angeklagten sollen zumindest zu einem nicht unerheblichen Teil über besonders verschlüsselte Enchrochat-Handys kommuniziert haben.

Die Angeklagten sollen durch die Taten insgesamt eingenommen haben:

 

Verfahren gegen die Angeklagten P., N. und Ko.:

der Angeklagte P. 944.865,00 €, der Angeklagte N. 139.520,00 € und der Angeklagte Ko. 915.250,00 €.

 

Verfahren gegen die Angeklagten M., W., S. und K:

der Angeklagte M. 1.748.950,00 €, der Angeklagte W. 266.000,00 €, der Angeklagte S.324.500,00 € und der Angeklagte K. 511.000,00€,

 

Verfahren gegen die Angeklagten I. und T.:

der Angeklagte I. 1.468.350,00 € und der Angeklagte T. 557.500,00 €,

 

Verfahren gegen die Angeklagten C. und Hop:

der Angeklagte C 20.000,00 €, der Angeklagte Hop. 33.000,00 €

 

Verfahren gegen die Angeklagten Z. und Hof.:

der Angeklagte Z. 252.300,00 €, der Angeklagte Hof. 103.000,00 €.“
 

_______________________________________
 

2. Strafkammer

In der 2. Strafkammer finden im Februar keine Hauptverhandlungstermine statt.

 

 

3. Strafkammer:

3.1

Datum, Uhrzeit: 02.02.2022, 09:00 Uhr

gegen: Herrn K.

wegen: des Tatvorwurfs eines Betruges

Tatort: Pirmasens

 

Es handelt sich um ein Berufungsverfahren.

_______________________________________

3.2

Datum, Uhrzeit: 16.02.2022, 09:00 Uhr

gegen: Frau L.

wegen: des Tatvorwurfs eines Diebstahls geringwertiger Sachen

Tatort: Pirmasens

 

Es handelt sich um ein Berufungsverfahren.

______________________________________

3.3

Datum, Uhrzeit: 16.02.2022, 10:00 Uhr

gegen: Herrn R.

wegen: des Tatvorwurfs eines Betruges

Tatort: Landkreis Südwestpfalz

 

Es handelt sich um ein Berufungsverfahren.

_______________________________________

3.4

Datum, Uhrzeit: 16.02.2022, 11:00 Uhr

gegen: Herrn L.

wegen: des Tatvorwurfs einer gefährlichen Körperverletzung und anderer Delikte

Tatort: Pirmasens

 

Es handelt sich um ein Berufungsverfahren.

_______________________________________

3.5

Datum, Uhrzeit: 16.02.2022, 13:30 Uhr

gegen: Frau W.

wegen: des Tatvorwurfs eines Betruges

Tatort: Landkreis Südwestpfalz

 

Es handelt sich um ein Berufungsverfahren.

_______________________________________

3.6

Datum, Uhrzeit: 23.02.2022, 09:00 Uhr

gegen: Herrn R.

wegen: des Tatvorwurfs einer Sachbeschädigung

Tatort: Pirmasens

 

Es handelt sich um ein Berufungsverfahren

_______________________________________

3.7

Datum, Uhrzeit: 23.02.2022, 10:00 Uhr

gegen: Herrn K.

wegen: des Tatvorwurfs einer falschen Versicherung an Eides Statt

Tatort: Pirmasens

 

Es handelt sich um ein Berufungsverfahren

_______________________________________
 

3.8

Datum, Uhrzeit: 23.02.2022, 13:30 Uhr

gegen: Herrn B.

wegen: des Tatvorwurfs einer Volksverhetzung

Tatort: Landkreis Südwestpfalz

 

Es handelt sich um ein Berufungsverfahren.

_______________________________________

4. Strafkammer

4.1

Datum, Uhrzeit: 15.02.2022, 13.00 Uhr

gegen: Herrn M.

wegen: des Tatvorwurfs einer gefährlichen Körperverletzung

Tatort: Landkreis Kaiserslautern

 

Es handelt sich um ein Berufungsverfahren.

_______________________________________

 

6. Strafkammer

6.1

Datum, Uhrzeit: 02.02.2022, 13:00

gegen: Herrn I., geboren im Sommer 1973

wegen: der Tatvorwürfe verschiedener Delikte u.a. Betrug, gefährliche Körperverletzung

Tatort: Landkreis Südwestpfalz

 

Fortsetzungstermine:

09.02.2022, 09:00

14.02.2022, 09:00

 

Die 6. Strafkammer setzt die im Vormonat begonnene Hauptverhandlung fort. Auf den Bericht für den Monat Januar 2022 wird Bezug genommen:

„Die Staatsanwaltschaft legt dem Angeklagten in mehreren, nunmehr zu einem Verfahren miteinander verbundenen Anklageschriften zur Last, von Dezember 2018 bis in das Jahr 2021 hinein neben einer gefährlichen Körperverletzung zahlreiche Betrugsdelikte begangen zu haben. Der Angeklagte soll unter Nutzungen fremder Namen und Adressen sowie unter Vortäuschung der Zahlungswilligkeit bei verschiedenen Unternehmen über das Internet Waren bestellt haben, um diese Waren entgegen zu nehmen, ohne den Kaufpreis zu bezahlen.“

 

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