1. Strafkammer
1.1
Datum, Uhrzeit: 06.08.2018, 9.00 Uhr (Fortsetzung)
gegen: Herrn C.
wegen: des Tatvorwurfs, eine schwere staatsgefährdende Gewalttat vorbereitet zu haben
Tatort: Aleppo und andern Orts
Die 1. Strafkammer setzt die im Mai begonnene Hauptverhandlung fort. Auf den Bericht im Mai wird Bezug genommen:
„Laut Anklageschrift der Staatsanwaltschaft Zweibrücken ist der im Jahr 1990 in Deutschland geborene Angeklagte staatenlos. Im Jahr 2012 oder 2013 sei er vom christlich-orthodoxen Glauben zum Islam konvertiert und sei seither Anhänger einer extremistisch-islamistischen Ideologie. Als Teil der salafistischen Szene sei für ihn der Kampf in Syrien gegen das Assad-Regime eine Verpflichtung und er sehe die Teilnahme am Jihad als legitimes Mittel zur Durchsetzung ultrakonservativer islamistischer Interessen an.
Die Staatsanwaltschaft legt dem Angeklagten zur Last, im Dezember 2014 nach Syrien gereist zu sein, um ein militärisches Lager in Aleppo aufzusuchen und sich dort im Umgang mit Schusswaffen und Sprengstoffen unterweisen zu lassen. Ab Ende Januar 2015 soll er in Aleppo an einem zweiwöchigen Trainingscamp teilgenommen haben und währenddessen Kontakt zur islamistisch-salafistischen Rebellenmiliz Ahar-Al-Sham gehalten haben. Ob es während dieses Aufenthalts in Syrien zu Kampfeinsätzen durch den Angeklagten gekommen ist, habe nicht festgestellt werden können. Im März 2015 sei der Angeklagte über die Türkei wieder nach Deutschland zurückgereist.
Im August 2016 soll der Angeklagte erneut in der Absicht nach Syrien gereist sein, im Namen des Jihad an bewaffneten Kampfhandlungen teilzunehmen. Er habe sich vor Ort einer Gruppe namens „Al Hizib al Turkistan“ angeschlossen und gegen das syrische Regime und die mit diesem verbündeten russischen Streitkräften gekämpft. Durch diesen Kampf auf Seiten einer paramilitärischen Organisation, mit dem Ziel, den syrischen Staat in seiner jetzigen Gestalt zu zerschlagen und eine andere Staatsform zu errichten, sei die innere Sicherheit des syrischen Staates beeinträchtigt worden.
Auf seiner Rückreise nach Deutschland sei der Angeklagte im Oktober 2016 durch die griechische Küstenwache festgenommen und daraufhin in Griechenland wegen illegaler Einreise zu einer Haftstrafe verurteilt worden. Im Juli 2017 sei er auf dem Flugweg aus Athen kommend wieder nach Deutschland eingereist.“
1.2
Datum, Uhrzeit: 06.08.2018, 14.00 Uhr (Fortsetzung)
gegen: Herrn D. und Herrn S.
wegen: des Tatvorwurfs eines gemeinschaftlichen unerlaubten Handelns mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge unter Mitführung von Stichwaffen
Tatort: Landkreis Kusel
Fortsetzungstermin: 16.08.2018, 9.00 Uhr
Die Kammer setzt die im April begonnene Hauptverhandlung fort. Auf den Bericht für den Monat April wird Bezug genommen:
„Die Staatsanwaltschaft legt dem, im Herbst 1967 geborenen Angeklagten S. zur Last, im November 2017 unerlaubt ca. 500 g Amphetamine verkauft zu haben. Im Dezember 2017 soll der Angeklagte S. darüber hinaus gemeinsam mit dem im Spätsommer 1958 geborenen Angeklagten D. auf einem Autobahnparkplatz 11 kg Amphetamine verkauft haben. Dabei sollen der Angeklagte S. einen Dolch mit doppelt geschliffener Klinge und der Angeklagte D. ein langes Küchenmesser in ihren Hosentaschen mit sich geführt haben.“
1.3
Datum, Uhrzeit: 08.08.2018, 9.00 Uhr (Fortsetzung)
gegen: Herrn H. und Herrn R.
wegen: des Tatvorwurfs des unerlaubten Handelns mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge
Tatort: Zweibrücken
Fortsetzungstermin: 10.08.2018, 9.00 Uhr
Die 1. Strafkammer setzt die im Juli 2018 begonnene Hauptverhandlung fort. Auf den Bericht vom Vormonat wird Bezug genommen:
„Die Staatsanwaltschaft legt den, Anfang 1968 bzw. im Sommer 1966 geborenen Angeklagten H. und R. zur Last, Anfang des Jahres 2018 1 kg Amphetamin und 912 g Marihuana sowie weitere 5 kg Amphetamin von dem gesondert verfolgten A. auf Kommission angekauft zu haben, um das Amphetamin und das Marihuana gewinnbringend zu verkaufen. Die zunächst erworbenen 1 kg Amphetamin und 912 g Marihuana sollen bei dem Angeklagten R. vor dem Weiterverkauf beschlagnahmt worden sein.
Die danach erworbenen 5 kg Amphetamin sollen die Angeklagten H. und R. an den im Winter 1981 geborenen Angeklagten T. und an den gesondert verfolgten Hu. ebenfalls Anfang des Jahres 2018 auf Kommissionsbasis gewinnbringend weitergegeben haben. Beide sollen das Amphetamin gewinnbringend weiterverkauft haben. Der Angeklagte T. soll während des Weiterverkaufs der 5 kg Amphetamin in der Hosentasche ein Einhandmesser mit sich geführt haben. Der Angeklagte H. soll den Angeklagten T. und den gesondert verfolgten Hu. bei dem Weiterverkauf begleitet haben, um das Kommissionsgeschäft zu überwachen.“
1.4
Datum, Uhrzeit: 08.08.2018, 14.00 Uhr (Fortsetzung)
gegen: Herrn T.
wegen: des Tatvorwurfs des unerlaubten Handelns mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge
Tatort: Zweibrücken
Fortsetzungstermine:
14.08.2018, 14.00 Uhr
22.08.2018, 9.30 Uhr
10.09.2018, 9.30 Uhr
Die 1. Strafkammer setzt die im Juli 2018 begonnene Hauptverhandlung fort. Auf den Bericht vom Vormonat wird Bezug genommen:
„Die Strafkammer hat das Verfahren gegen den Angeklagten T. von dem unter Ziffer 1.3 aufgeführten Verfahren abgetrennt, um noch ein, in der Hauptverhandlung beantragtes weiteres Beweismittel einholen zu können. Die Hauptverhandlung des Verfahrens gegen den Angeklagten T. beginnt daher am 18. Juli 2018. Auf den Bericht zu dem unter Ziffer 1.3 aufgeführten Verfahren wird Bezug genommen:
„Die Staatsanwaltschaft legt den, Anfang 1968 bzw. im Sommer 1966 geborenen Angeklagten H. und R. zur Last, Anfang des Jahres 2018 1 kg Amphetamin und 912 g Marihuana sowie weitere 5 kg Amphetamin von dem gesondert verfolgten A. auf Kommission angekauft zu haben, um das Amphetamin und das Marihuana gewinnbringend zu verkaufen. Die zunächst erworbenen 1 kg Amphetamin und 912 g Marihuana sollen bei dem Angeklagten R. vor dem Weiterverkauf beschlagnahmt worden sein.
Die danach erworbenen 5 kg Amphetamin sollen die Angeklagten H. und R. an den im Winter 1981 geborenen Angeklagten T. und an den gesondert verfolgten Hu. ebenfalls Anfang des Jahres 2018 auf Kommissionsbasis gewinnbringend weitergegeben haben. Beide sollen das Amphetamin gewinnbringend weiterverkauft haben. Der Angeklagte T. soll während des Weiterverkaufs der 5 kg Amphetamin in der Hosentasche ein Einhandmesser mit sich geführt haben. Der Angeklagte H. soll den Angeklagten T. und den gesondert verfolgten Hu. bei dem Weiterverkauf begleitet haben, um das Kommissionsgeschäft zu überwachen.“
1.5
Datum, Uhrzeit: 14.08.2018, 9.00 Uhr
gegen: Herrn S.
wegen: des Tatvorwurfs eines unerlaubten Handelns mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge
Tatort: Landkreis Südwestpfalz
Die Staatsanwaltschaft legt dem, im Herbst 1978 geborenen Angeklagten zur Last, von Januar 2014 bis Juli 2016 im Abstand von 2 Monaten jeweils mindestens 1 kg Haschisch und im Abstand von 3 Monaten mindestens 1 kg Amphetamine an den gesondert verfolgten S. verkauft zu haben. Auch im August 2016 soll es zu einem weiteren Verkauf von jeweils 1 kg Haschisch und Amphetamine an den S. gekommen sein.
1.6
Datum, Uhrzeit: 28.08.2018, 14.00 Uhr
gegen: Frau S.
wegen: des Tatvorwurfs eines Betruges
Tatort: Landkreis Südwestpfalz
Fortsetzungstermine:
29.08.2018, 9.30 Uhr
05.09.2018, 9.30 Uhr
06.09.2018, 13.30 Uhr
07.09.2018, 9.30 Uhr
Die 1. Strafkammer setzt die im April 2018 begonnene und dann unterbrochene Hauptverhandlung fort. Auf den Bericht vom Monat April wird Bezug genommen:
„Der im Sommer 1962 geborenen Angeklagten wird in der Anklageschrift zur Last gelegt, im Zeitraum vom 19. September 2014 bis zum 23. April 2016 den Zeugen S. betrogen zu haben. Der Zeuge soll eine von der Angeklagten geführte Firma als Makler beauftragt haben, sein Grundstück zu verkaufen. In 20 Fällen soll die Angeklagte ihn im Rahmen des Verkaufs über Situationen getäuscht haben, die den Zeugen veranlasst haben sollen, Geldzahlungen an die Angeklagte vorzunehmen. Die Angeklagte soll auf diese Weise von dem Zeugen insgesamt 107.645,00 € erhalten haben. Die Angeklagte soll die Zahlungen entsprechend ihres vorgefassten Tatplanes für ihre Lebenshaltung verwendet haben.“
2. Strafkammer
2.1
Datum, Uhrzeit: 02.08.18, 09.30 Uhr
gegen: Herrn H.
wegen: sexueller Nötigung mit Gewalt
Tatort: Diez
Fortsetzungstermine:
06.08.2018, 09.30 Uhr
13.08.2018, 09.30 Uhr
16.08.2018, 09.30 Uhr
24.08.2018, 09.30 Uhr
06.09.2018, 09.30 Uhr
Die Staatsanwaltschaft legt dem im Frühjahr 1998 geborenen Angeklagten zur Last, gemeinschaftlich handelnd mit den gesondert verfolgten J. und Q. den im Januar 2000 geborenen Zeugen V. ins Gesicht und an den Kopf geschlagen, getreten und anschließend unter Androhung von Schlägen und Tritten sexuell missbraucht zu haben. Dabei soll der Zeuge auch mit einer Wodgaflasche gegen den Kopf geschlagen worden sein. Der Zeuge soll eine blutende Wunde an der Nase, eine Prellung am linken Augenlid und Prellungen am ganzen Körper davongetragen haben. Er soll unter erheblichen Schmerzen im Afterbereich gelitten haben.
2.2
Datum, Uhrzeit: 09.08.18, 09.30 Uhr
gegen: Herrn S.
wegen: wegen des Tatvorwurfs eines gemeinschaftlichen Diebstahls und des unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln
Tatort: Zweibrücken
Es handelt sich um ein Berufungsverfahren.
2.3
Datum, Uhrzeit: 20.08.18, 09.30 Uhr
gegen: Herrn A., Herrn K., Herrn K., Herrn K., Frau E. Herrn F.
wegen: des Tatvorwurfs schwerer Bandendiebstähle und anderer Delikte
Tatort: Pirmasens und an anderen Orten
Fortsetzungstermine:
23.08.2018, 09.30 Uhr
27.08.2018, 09.30 Uhr,
28.08.2018, 09.30 Uhr,
30.08.2018, 14.00 Uhr,
03.09.2018, 09.30 Uhr,
Die Staatsanwaltschaft legt den Angeklagten zur Last in den Jahren 2016 bis 2018 in wechselnder Beteiligung zahlreiche Einbruchsdiebstähle verübt zu haben.
3. Strafkammer
3.1
Datum, Uhrzeit: 08.08.2018, 9.00 Uhr
gegen: Herrn J.
wegen: des Tatvorwurfs einer Trunkenheit im Verkehr
Tatort: BAB
Es handelt sich um ein Berufungsverfahren.
3.2
Datum, Uhrzeit: 08.08.2018, 13.30 Uhr
gegen: Herrn S.
wegen: des Tatvorwurfs einer Urkundenfälschung
Tatort: Pirmasens
Es handelt sich um ein Berufungsverfahren.
3.3
Datum, Uhrzeit: 15.08.2018, 9.30 Uhr
gegen: Herrn S.
wegen: des Tatvorwurfs eines Vergehens nach dem BtMG
Tatort: Landkreis Südwestpfalz
Es handelt sich um ein Berufungsverfahren.
3.4
Datum, Uhrzeit: 15.08.2018, 13.30 Uhr
gegen: Herrn L.
wegen: des Tatvorwurfs eines unerlaubten Handelns mit Betäubungsmitteln
Tatort: Pirmasens
Es handelt sich um ein Berufungsverfahren.
3.5
Datum, Uhrzeit: 23.08.2018, 9.00 Uhr
gegen: Herrn R.
wegen: des Tatvorwurfs eines Diebstahls mit Waffen
Tatort: Pirmasens
Es handelt sich um ein Berufungsverfahren.
3.6
Datum, Uhrzeit: 23.08.2018, 13.00 Uhr
gegen: Herrn D.
wegen: des Tatvorwurfs einer Trunkenheit im Verkehr
Tatort: Pirmasens
Es handelt sich um ein Berufungsverfahren.
3.7
Datum, Uhrzeit: 29.08.2018, 11.00 Uhr
gegen: Herrn M.
wegen: des Tatvorwurfs einer falschen uneidliche Aussage
Tatort: Pirmasens
Es handelt sich um ein Berufungsverfahren.
4. Strafkammer
4.1
Datum, Uhrzeit: 07.08.2018, 09:00 Uhr
gegen: Herrn L.
wegen: des Tatvorwurfs eines Betruges
Tatort: Zweibrücken
Es handelt sich um ein Berufungsverfahren.
4.2
Datum, Uhrzeit: 14.08.2018, 09:00 Uhr
gegen: Frau S.
wegen: des Tatvorwurfs einer Bedrohung und anderer Delikte
Tatort: Zweibrücken und an anderen Orten
Es handelt sich um ein Berufungsverfahren.