1. Strafkammer
1.1
Datum, Uhrzeit: 07.12.2018, 9.00 Uhr (Fortsetzung)
gegen die Herren:
a) S., geboren Anfang 1966
b) V., geboren im Sommer 1992
c) M., geborgen im Spätsommer 1993
d) W., geboren im Frühjahr 1990
e) O., geboren im Sommer 1993
wegen: des Tatvorwurfs eines unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge und eines Besitzes von Betäubungsmitteln bzw. wegen Beihilfe zum Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge
Tatort: Zweibrücken
Die Strafkammer setzt die im Monat Oktober begonnene Hauptverhandlung fort. Auf den Bericht vom Vormonat wird Bezug genommen:
„Die Staatsanwaltschaft wirft den Angeklagten S. und W. in der Anklageschrift vor, gemeinschaftlich handelnd am 24. April 2018 in Zweibrücken auf einem Parkplatz an einen Dritten 3 kg Amphetamin übergeben zu haben, um für die Übergabe einen Verkaufserlös zu erhalten. Der Angeklagte S. soll dabei im Kofferraum seines Fahrzeugs einen Baseballschläger zugriffsbereit abgelegt haben. Die Angeklagten V., M. und O. sollen den beiden Angeklagten geholfen haben, indem sie durch ihre Anwesenheit die Übergabe abgesichert haben sollen.
Der Angeklagte W. soll in seiner Wohnung 73 gr Marihuana und der Angeklagte S. soll in seiner Wohnung 16,9 gr Marihuanablüten aufbewahrt haben.“
1.2
Datum, Uhrzeit: 12.12.2018, 9.00 Uhr (Fortsetzung)
gegen: Frau S.
wegen: des Tatvorwurfs eines Betruges
Tatort: Zweibrücken
Fortsetzungstermin:
13.12.2018, 09.00 Uhr
Die 1. Strafkammer setzt die im April 2018 begonnene, dann unterbrochene und im August wieder aufgenommene Hauptverhandlung fort. Auf den Bericht vom Monat April wird Bezug genommen:
„Der im Sommer 1962 geborenen Angeklagten wird in der Anklageschrift zur Last gelegt, im Zeitraum vom 19. September 2014 bis zum 23. April 2016 den Zeugen S. betrogen zu haben. Der Zeuge soll eine von der Angeklagten geführte Firma als Makler beauftragt haben, sein Grundstück zu verkaufen. In 20 Fällen soll die Angeklagte ihn im Rahmen des Verkaufs über Situationen getäuscht haben, die den Zeugen veranlasst haben sollen, Geldzahlungen an die Angeklagte vorzunehmen. Die Angeklagte soll auf diese Weise von dem Zeugen insgesamt 107.645,00 € erhalten haben. Die Angeklagte soll die Zahlungen entsprechend ihres vorgefassten Tatplanes für ihre Lebenshaltung verwendet haben.“
2. Strafkammer
2.1
Datum, Uhrzeit: 06.12.18, 09.30 Uhr
gegen: Herrn R.
wegen: des Tatvorwurfs einer Vergewaltigung
Tatort: Landkreis Kaiserslautern
Die 1. Strafkammer des Landgerichts Zweibrücken hat den Angeklagten wegen Vergewaltigung in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung zu einer mehrjährigen Freiheitsstraße verurteilt. Die 1. Strafkammer hat dabei zwei Verurteilungen des Angeklagten aus rechtskräftigen Urteilen von zwei Amtsgerichten mit in den Strafausspruch einbezogen. Im Umfang der Einbeziehung hat der Bundesgerichtshof den Strafausspruch im Urteil der 1. Strafkammer aufgehoben und die Sache zur neuen Verhandlung an eine andere Kammer des Landgerichts zurückverwiesen. Die weitergehende Revision des Angeklagten hat der Bundesgerichtshof abgewiesen.
2.2
Datum, Uhrzeit: 10.12.18, 13.00 Uhr
gegen: Herrn B.
wegen: des Tatvorwurfs eines versuchten sexuellen Missbrauchs eines Kindes
Tatort: Pirmasens
Fortsetzungstermine:
14.12.2018, 09.30 Uhr
19.12.2018, 09.30 Uhr
21.12.2018, 09.30 Uhr
Die Staatsanwaltschaft legt dem, Anfang 1997 geborenen Angeklagten zur Last, im März 2018 versucht zu haben, sexuelle Handlungen an einem Kind vorzunehmen. Der Angeklagte soll sich als Mitarbeiter des Ordnungsamts ausgegeben und das Kind aufgefordert haben, sich von ihm untersuchen zu lassen. Das Kind soll nach dieser Aufforderung die Flucht ergriffen haben. Der Angeklagte soll das Kind verfolgt haben. Zur weiteren Ausführung der Tat soll es nicht gekommen sein, weil der Angeklagte dann von einem mobilen polizeilichen Einsatzkommando festgenommen worden sein soll.
3. Strafkammer
3.1
Datum, Uhrzeit: 05.12.18, 9.00 Uhr
gegen: Herrn B.
wegen: des Tatvorwurfs eines Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte
Tatort: Pirmasens
Es handelt sich um ein Berufungsverfahren.
3.2
Datum, Uhrzeit: 05.12.18, 13.30 Uhr
gegen: Herrn B.
wegen: des Tatvorwurfs eines Diebstahls
Tatort: Pirmasens
Es handelt sich um ein Berufungsverfahren.
3.3
Datum, Uhrzeit: 12.12.18, 9.00 Uhr
gegen: Herrn K.
wegen: des Tatvorwurfs eines Vergehens nach dem WaffG
Tatort: Landkreis Südwestpfalz
Es handelt sich um ein Berufungsverfahren.
3.4
Datum, Uhrzeit: 20.12.18, 9.30 Uhr
gegen: Frau J.
wegen: des Tatvorwurfs eines Erschleichens von Leistungen
Tatort: Pirmasens
Es handelt sich um ein Berufungsverfahren.
3.5
Datum, Uhrzeit: 20.12.18, 13.30 Uhr
gegen: Herrn N.
wegen: des Tatvorwurfs eines Vergehens nach dem BtMG
Tatort: Pirmasens
Es handelt sich um ein Berufungsverfahren.
4. Strafkammer
In der 4. Strafkammer sind im Dezember keine Hauptverhandlungen bestimmt.