1. Strafkammer
1.1
Datum, Uhrzeit: 04.06.2018, 9.00 Uhr (Fortsetzung)
gegen: Herrn H.
wegen: des Tatvorwurfs eines unerlaubten Handelns mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge unter Mitführung einer Stichwaffe
Tatort: Zweibrücken
Fortsetzungstermine:
05.06.2018, 9.00 Uhr,
08.06.2018, 9.00 Uhr
Die 1. Strafkammer setzt die im Vormonat begonnene Hauptverhandlung fort. Auf den Bericht im Mai wird Bezug genommen:
„Die Staatsanwaltschaft legt dem im Jahr 1981 geborenen Angeklagten zur Last, gemeinsam mit einem Mittäter im Februar 2018 fünf Kilogramm Amphetamin verkauft zu haben. Bei der Übergabe soll der Mittäter ein Einhandmesser in der Hosentasche mit sich geführt haben. Das Amphetamin konnte sichergestellt werden.“
_______________________________________
1.2
Datum, Uhrzeit: 06.06.2018, 9.00 Uhr (Fortsetzung)
gegen: Herrn D. und Herrn S.
wegen: des Tatvorwurfs eines gemeinschaftlichen unerlaubten Handelns mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge unter Mitführung von Stichwaffen
Tatort: Landkreis Kusel
Fortsetzungstermin:
07.06.2018, 11.00 Uhr
Die Kammer setzt die im April begonnene Hauptverhandlung fort. Auf den Bericht für den Monat April wird Bezug genommen:
„Die Staatsanwaltschaft legt dem, im Herbst 1967 geborenen Angeklagten S. zur Last, im November 2017 unerlaubt ca. 500 g Amphetamine verkauft zu haben. Im Dezember 2017 soll der Angeklagte S. darüber hinaus gemeinsam mit dem im Spätsommer 1958 geborenen Angeklagten D. auf einem Autobahnparkplatz 11 kg Amphetamine verkauft haben. Dabei sollen der Angeklagte S. einen Dolch mit doppelt geschliffener Klinge und der Angeklagte D. ein langes Küchenmesser in ihren Hosentaschen mit sich geführt haben.“
_______________________________________
1.3
Datum, Uhrzeit: 11.06.2018, 9.00 Uhr (Fortsetzung)
gegen: Herrn C.
wegen: des Tatvorwurfs, eine schwere staatsgefährdende Gewalttat vorbereitet zu haben
Tatort: Aleppo und andere Orte in Syrien
Fortsetzungstermine:
12.06.2018, 14.30 Uhr,
18.06.2018, 14.30 Uhr,
19.06.2018, 09.00 Uhr,
25.06.2018, 09.00 Uhr,
29.06.2018, 09.00 Uhr,
02.07.2018, 09.00 Uhr
Die 1. Strafkammer setzt die im Vormonat begonnene Hauptverhandlung fort. Auf den Bericht im Mai wird Bezug genommen:
„Laut Anklageschrift der Staatsanwaltschaft Zweibrücken ist der im Jahr 1990 in Deutschland geborene Angeklagte staatenlos. Im Jahr 2012 oder 2013 sei er vom christlich-orthodoxen Glauben zum Islam konvertiert und sei seither Anhänger einer extremistisch-islamistischen Ideologie. Als Teil der salafistischen Szene sei für ihn der Kampf in Syrien gegen das Assad-Regime eine Verpflichtung und er sehe die Teilnahme am Jihad als legitimes Mittel zur Durchsetzung ultrakonservativer islamistischer Interessen an.
Die Staatsanwaltschaft legt dem Angeklagten zur Last, im Dezember 2014 nach Syrien gereist zu sein, um ein militärisches Lager in Aleppo aufzusuchen und sich dort im Umgang mit Schusswaffen und Sprengstoffen unterweisen zu lassen. Ab Ende Januar 2015 soll er in Aleppo an einem zweiwöchigen Trainingscamp teilgenommen haben und währenddessen Kontakt zur islamistisch-salafistischen Rebellenmiliz Ahar-Al-Sham gehalten haben. Ob es während dieses Aufenthalts in Syrien zu Kampfeinsätzen durch den Angeklagten gekommen ist, habe nicht festgestellt werden können. Im März 2015 sei der Angeklagte über die Türkei wieder nach Deutschland zurückgereist.
Im August 2016 soll der Angeklagte erneut in der Absicht nach Syrien gereist sein, im Namen des Jihad an bewaffneten Kampfhandlungen teilzunehmen. Er habe sich vor Ort einer Gruppe namens „Al Hizib al Turkistan“ angeschlossen und gegen das syrische Regime und die mit diesem verbündeten russischen Streitkräften gekämpft. Durch diesen Kampf auf Seiten einer paramilitärischen Organisation, mit dem Ziel, den syrischen Staat in seiner jetzigen Gestalt zu zerschlagen und eine andere Staatsform zu errichten, sei die innere Sicherheit des syrischen Staates beeinträchtigt worden.
Auf seiner Rückreise nach Deutschland sei der Angeklagte im Oktober 2016 durch die griechische Küstenwache festgenommen und daraufhin in Griechenland wegen illegaler Einreise zu einer Haftstrafe verurteilt worden. Im Juli 2017 sei er auf dem Flugweg aus Athen kommend wieder nach Deutschland eingereist.“
_______________________________________
1.4
Datum, Uhrzeit: 12.06.2018, 9.00 Uhr (Fortsetzung
gegen: Frau K.
wegen: des Tatvorwurfs eines Totschlags
Tatort: Landkreis Südwestpfalz
Fortsetzungstermine:
20.06.2018, 9.00 Uhr
22.06.2018, 9.00 Uhr,
05.07.2018, 9.00 Uhr,
20.07.2018, 9.00 Uhr,
07.08.2018, 9.00 Uhr,
21.08.2018, 9.00 Uhr,
22.08.2018, 9.00 Uhr
Die 1. Strafkammer setzt die im Vormonat begonnene Hauptverhandlung fort. Auf den Bericht im Mai wird Bezug genommen:
„Die Staatsanwaltschaft legt der, im 2. Quartal 1967 geborenen Angeklagten in der Anklageschrift zur Last, im Zustand einer alkoholbedingten verminderten Schuldfähigkeit ihren Lebensgefährten in der gemeinsam bewohnten Wohnung getötet zu haben, ohne dass dabei die Mordmerkmale erfüllt gewesen sein sollen. Sie soll nach einer vehementen Auseinandersetzung zwischen dem Lebensgefährten und ihrer Tochter ein Küchenmesser aus einer Küchenschublade gezogen und ihrem Lebensgefährten in den Hals gestoßen haben. Dabei sollen u. a. zwei Hauptschlagadern durchtrennt worden sein. Ihr Lebensgefährte soll unmittelbar nach dem Messerstich an inneren Blutungen verstorben sein.“
2. Strafkammer
2.1
Datum, Uhrzeit: 07.06.2018, 09:30 Uhr (Fortsetzung)
gegen: Herrn S.
wegen: des Tatvorwurfs einer Vergewaltigung
Tatort: Pirmasens
Fortsetzungstermin:
14.06.2018, 09.30 Uhr
Die 2. Strafkammer setzt die im Vormonat begonnene Hauptverhandlung fort. Auf den Bericht im Mai wird Bezug genommen:
„Die Staatsanwaltschaft legt dem, im zweiten Quartal 1968 geborenen Angeklagten in der Anklageschrift neben anderen bereits rechtskräftig abgeurteilten Delikten zur Last, in Pirmasens im September 2015 nach Mitternacht die Zeugin D., die zur Tatzeit 17. Jahre alt gewesen ist, vergewaltigt zu haben. Der Angeklagte soll Zeugin, die auf dem Bürgersteig unterwegs gewesen sein soll, überfallen, am Genick gepackt und in einen nahe gelegenen Park gezerrt haben. Er soll die Zeugin dort gewaltsam auf den Boden geworfen, festgehalten und anschließend vergewaltigt haben. In der Hauptverhandlung ist die anwaltlich vertretene Zeugin als Nebenklägerin aufgetreten.
Die 1. Strafkammer des Landgerichts Zweibrücken hat den Angeklagten von dem Vorwurf der Vergewaltigung freigesprochen. Auf die Revision des Prozessbevollmächtigten der Nebenklägerin hat der Bundesgerichtshof das Urteil hinsichtlich des Freispruchs aufgehoben und die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung an eine andere Kammer des Landgerichts Zweibrücken zurückverwiesen.“
3. Strafkammer
3.1
Datum, Uhrzeit: 04.06.2018, 14.00 Uhr
gegen: Herrn R.
wegen: des Tatvorwurfs eines Diebstahls mit Waffen
Tatort: Pirmasens
Es handelt sich um ein Berufungsverfahren.
_______________________________________
3.2
Datum, Uhrzeit: 06.06.2018, 09.00 Uhr
gegen: Frau V.
wegen: des Tatvorwurfs eines Betrugs
Tatort: Pirmasens
Es handelt sich um ein Berufungsverfahren.
_______________________________________
3.3
Datum, Uhrzeit: 13.06.2018, 09.00 Uhr
gegen: Herrn S.
wegen: des Tatvorwurfs eines Diebstahls
Tatort: Pirmasens
Es handelt sich um ein Berufungsverfahren.
_______________________________________
3.4
Datum, Uhrzeit: 20.06.2018, 09.00 Uhr
gegen: Herrn K.
wegen: des Tatvorwurfs einer gefährlichen Körperverletzung
Tatort: Pirmasens
Es handelt sich um ein Berufungsverfahren.
4. Strafkammer
4.1
Datum, Uhrzeit: 05.06.2018, 09:00 Uhr
gegen: Herrn N.
wegen: des Tatvorwurfs einer gefährlichen Körperverletzung
Tatort: Zweibrücken
Es handelt sich um ein Berufungsverfahren.
_______________________________________
4.2
Datum, Uhrzeit: 12.06.2018, 09:00 Uhr
gegen: Herrn K.
wegen: des Tatvorwurfs eines Erschleichens von Leistungen
Tatort: Landkreis Kaiserslautern
Es handelt sich um ein Berufungsverfahren.