1. Strafkammer
1.1
Datum, Uhrzeit: 02.03.2018, 9.00 Uhr (Fortsetzung)
gegen: Frau S.
wegen: des Tatvorwurfs der Beihilfe zu einer unerlaubten Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge und einer unerlaubten Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge
Tatort: Südwestpfalz und an anderen Orten
Fortsetzungstermine:
19.03.2018, 9.00 Uhr,
27.03.2018, 9.00 Uhr,
09.04.2018, 9.00 Uhr
Die Kammer setzt die im Februar begonnene Hauptverhandlung fort. Auf den Bericht für den Monat Februar wird Bezug genommen:
„Die Staatsanwaltschaft legt der, im 1. Quartal 1954 geborenen Angeklagten zur Last, im April 2013 ca. 100 kg Marihuana, versteckt in ihrem Mercedes-Benz R 320 von Spanien über Frankreich in die Bundesrepublik Deutschland eingeführt zu haben. Auf dieser Fahrt soll sie sich mit den gesondert verfolgten Mo. und Ma. abgesprochen haben, gemeinsam mit drei Fahrzeugen in einem bestimmten Abstand von Spanien in die Bundesrepublik Deutschland zu fahren, um sich dabei gegenseitig vor etwaigen Polizeikontrollen warnen zu können. Die gesondert verfolgten Mo. und Ma. sollen in ihrem Porsche Cayenne einen Hartschalenkoffer mit ca. 60 Kilo Marihuana transportiert haben. Vor dem Mercedes der Angeklagten und dem Porsche Cayenne soll der gesondert verfolgte H. gefahren sein, um die zwei folgenden Fahrzeuge vor etwaigen Polizeikontrollen warnen zu können.“
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1.2
Datum, Uhrzeit: 06.03.2018, 9.00 Uhr (Fortsetzung)
gegen: Herrn W.
wegen: des Tatvorwurfs eines unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge
Tatort: Landkreis Kaiserslautern
Die Kammer setzt die im Februar begonnene Hauptverhandlung fort. Auf den Bericht für den Monat Februar wird Bezug genommen:
„Die Staatsanwaltschaft legt dem, im 2. Quartal des Jahres 1984 geborenen Angeklagten zur Last, bis September 2017 mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge unerlaubt Handel getrieben oder sich unerlaubt Betäubungsmittel in nicht geringer Menge verschafft zu haben. Polizeibeamte sollen bei ihm im Rahmen einer Hausdurchsuchung ca. 470 g Amphetamin sichergestellt haben. Ferner sollen die Polizeibeamten ein Einhandmesser mit einer Klingenlänge von 11 cm, einen Teleskopschlagstock, eine größere Menge scharfer Munition und nicht geladene Handfeuerwaffen beschlagnahmt haben. Der Angeklagte soll die Amphetamine erworben haben, um sie gewinnbringend weiter zu verkaufen.“
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1.3
Datum, Uhrzeit: 07.03.2018, 9.00 Uhr
gegen: Herrn Z.
wegen: des Tatvorwurfs eines unerlaubten Handelns mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge
Tatort: Pirmasens
Die Staatsanwaltschaft legt dem, im 1. Quartal des Jahres 1992 geborenen Angeklagten in der Anklageschrift zur Last, im Zeitraum von Mai bis Mitte August 2016 in 8 Fällen Haschisch und Amphetamine von dem gesondert verfolgten Herrn E. angekauft und anschließend in kleineren Portionen weiterverkauft zu haben. Er soll die Portionierung und den Weiterverkauf teilweise allein und teilweise gemeinsam mit Herrn E. abgewickelt haben. In einem Fall sollen sich in Griffnähe ein Kampfmesser und zwei Pistolen mit Munition befunden haben.
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1.4
Datum, Uhrzeit: 20.03.2018, 9.00 Uhr
gegen: Herrn A.
wegen: des Tatvorwurfs eines unerlaubten Handelns mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge
Tatort: Landkreis Südwestpfalz
Fortsetzungstermin:
22.03.2018, 9.00 Uhr
Die Staatsanwaltschaft legt dem, im Spätsommer 1988 geborenen Angeklagten in der Anklageschrift zur Last, im Zeitraum von Anfang 2016 bis Ende September 2017 in 7 Fällen unerlaubt Amphetamine, LSD und Ecstasy Tabletten angekauft und mit Gewinn in Pirmasens verkauft zu haben. Der Angeklagte soll insgesamt eine Menge von über 5.000 g Amphetamin, über 700 Esctasy Tabletten und über 50 LSD Trips angekauft und gewinnbringend verkauft haben. Später soll der Angeklagte mit der gesondert verfolgten Frau G. vereinbart haben, dass Frau G. unerlaubt Amphetaminöl aus Holland einführt, um aus dem Öl Amphetamin für den Weiterverkauf herstellen zu lassen.
2. Strafkammer
2.1
Datum, Uhrzeit: 01.03.18, 09.30 Uhr
gegen: Herrn A. und Herrn K.
wegen: des Tatvorwurfs einer schweren räuberischen Erpressung
Tatort: Zweibrücken
Fortsetzungstermine:
13.03.18, 09.30 Uhr
15.03.18, 09.30 Uhr
Die Staatsanwaltschaft legt dem Anfang 1997 geborenen Angeklagten A. und dem, im Sommer 1996 geborenen Angeklagten K. in der Anklageschrift zur Last, als Heranwachsende Anfang Februar 2016 entsprechend eines gemeinsamen Tatplanes den Zeugen R. gemeinsam mit einem noch unbekannten Mittäter den Weg verstellt und mit einem Klappmesser bedroht und aufgefordert zu haben, “alles auszupacken“. Da der Zeuge kein Bargeld bei sich gehabt haben soll, soll sich die erzwungene Herausgabe auf ein Handy und ein Päckchen Zigaretten beschränkt haben.
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2.2
Datum, Uhrzeit: 22.03.18, 09.30 Uhr
gegen: Herrn M.
wegen: des Tatvorwurfs eines unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln bzw. eines unerlaubten Handelns mit Betäubungsmitteln in 44 Fällen
Tatort: Kaiserslautern und an anderen Orten
Es handelt sich um ein Berufungsverfahren.
3. Strafkammer
3.1
Datum, Uhrzeit: 07.03.2018, 13.30 Uhr
gegen: Herrn N.
wegen: des Tatvorwurfs eines unerlaubten Besitzes von Waffen und Betäubungsmitteln
Tatort: Landkreis Südwestpfalz
Es handelt sich um ein Berufungsverfahren.
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3.2
Datum, Uhrzeit: 14.03.2018, 9.30 Uhr
gegen: Herrn R.
wegen: des Tatvorwurfs einer Urkundenfälschung
Tatort: Landkreis Südwestpfalz
Es handelt sich um ein Berufungsverfahren.
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3.3
Datum, Uhrzeit: 21.03.2018, 9.00 Uhr
gegen: Frau H.
wegen: des Tatvorwurfs eines Betruges
Tatort: Pirmasens
Es handelt sich um ein Berufungsverfahren.
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3.4
Datum, Uhrzeit: 26.03.2018, 9.00 Uhr
gegen: Herrn A.
wegen: des Tatvorwurfs eines räuberischen Diebstahls und anderer Delikte
Tatort: Landkreis Südwestpfalz
Fortsetzungstermin:
04.04.2018, 9.00 Uhr
Es handelt sich um ein Berufungsverfahren.
4. Strafkammer
4.1
Datum, Uhrzeit: 20.03.18, 09.00 Uhr
gegen: Herrn E.
wegen: des Tatvorwurfs einer gefährlicher Körperverletzung
Tatort: Pirmasens
Es handelt sich um ein Berufungsverfahren.
4.2
Datum, Uhrzeit: 20.03.18, 14.00 Uhr
gegen: Herrn W.
wegen: des Tatvorwurfs einer Beleidigung und anderer Delikte
Tatort: Pirmasens
Es handelt sich um ein Berufungsverfahren.