1. Strafkammer als Große Strafkammer
Datum, Uhrzeit: 15.01.2013, 10:00h
gegen: B.
wegen: einer mutmaßlichen Beihilfe zur Einfuhr und zum Handeltreiben mit Betäubungsmitteln
Tatort: Pirmasens u. andernorts
Die Staatsanwaltschaft legt dem 1963 geborenen Angeklagten in der Anklageschrift zur Last, im Februar 2009 zwei gesondert verfolgten Personen Beihilfe geleistet zu haben, Haschisch und Amphetamine im „Einkaufswert“ von ca. 33.000,00 Euro in Holland zu erwerben. Den zwei gesondert verfolgten Personen wird zur Last gelegt, mittäterschaftlich das Rauschgift in Holland gekauft, über Kuriere in die Bundesrepublik und in den Raum Pirmasens transportiert und dort verkauft zu haben. Der Angeschuldigte soll in Kenntnis des Tatplanes geholfen haben, die Kontakte in Holland herzustellen, um den Ankauf zu ermöglichen.
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Ergänzung:
Datum, Uhrzeit: 22.01.2013, 9.00 Uhr
Gegen: K.
wegen: einer mutmaßlichen Erpressung und körperlichen Misshandlung
Tatort: Raum Pirmasens
Fortsetzung: 23.01.2013, 10.00 Uhr
Die Staatsanwaltschaft beantragt in der Antragsschrift, den Beschuldigten in einem psychiatrischen Krankenhaus unterzubringen. Nach der Antragsschrift soll der Beschuldigte unter einer psychischen Erkrankung leiden, die nach der Antragsschrift zeitweise dazu führe, dass die Fähigkeit des Beschuldigten ausgeschlossen sei, sein Verhalten zu steuern. So habe der Beschuldigte in einem krankheitsbedingten Erregungszustand an einem Tag Anfang 2011 seine Mutter und seine Schwester mit Androhungen zu Gewaltanwendungen veranlasst, ihm geringfügige Geldbeträge zu übergeben. Kurz darauf soll er nach der Antragsschrift ebenfalls in einem krankheitsbedingten Erregungszustand gewaltsam in die Wohnung der Schwester eingedrungen sein und seiner Schwester eine Körperverletzung zugefügt haben.
2. Strafkammer als Jugendkammer
Datum, Uhrzeit: 17.01.2013, 09.00 Uhr
gegen: B.
wegen: eines mutmaßlichen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln
Tatort: Pirmasens
Dem Anfang 1989 geborenen Angeklagten wird von der Staatsanwaltschaft zur Last gelegt, im Sommer 2009 mit Betäubungsmitteln gehandelt zu haben. Das Amtsgericht – Jugendschöffengericht – Pirmasens hat den Angeklagten nach der Beweisaufnahme in der Hauptverhandlung frei gesprochen. Gegen dieses Urteil hat die Staatsanwaltschaft Berufung eingelegt.
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Datum, Uhrzeit: 24.01.2013, 10.00 Uhr
gegen: S.
wegen: einer mutmaßlichen gefährlichen Körperverletzung
Tatort: Pirmasens
Die Staatsanwaltschaft legt dem im Spätsommer 1992 geborenen Angeklagten zur Last, einen Schlagring besessen und mit diesem Schlagring einem Zeugen einen Schlag in Magen und auf den Hinterkopf verpasst zu haben. Der Zeuge soll am Hinterkopf eine blutende Platzwunde erlitten haben. Das Amtsgericht – Jungendschöffengericht – Pirmasens hat den Angeklagten unter Einbeziehung einer weiteren Verurteilung zu einer Einheitsjugendstraße von 8 Monaten verurteilt. Gegen dieses Urteil hat Angeklagte Berufung eingelegt.
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3. Strafkammer
Datum, Uhrzeit: 09.01.2013, 10.00 Uhr
gegen: F.
wegen: einer mutmaßlichen fahrlässigen Körperverletzung
Tatort: Steinalben
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Datum, Uhrzeit: 09.01.2013, 11.00 Uhr
gegen: G.
wegen: eines mutmaßlichen Erschleichens von Leistungen
Tatort: Pirmasens
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Datum, Uhrzeit: 09.01.2013, 14.00 Uhr
gegen: M.
wegen: einer mutmaßlichen fahrlässigen Tötung
Tatort: Rodalben
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Datum, Uhrzeit: 16.01.2013, 9.00 Uhr
gegen: K.
wegen: einer mutmaßlichen fahrlässigen Tötung
Tatort: Raum Zweibrücken
Fortsetzungstermine: 23.01., 24.01.2013, je 9.00 Uhr
Ergänzung:
Die Staatsanwaltschaft legt dem Angeklagten in der Anklageschrift eine fahrlässige Tötung zur Last. Der Angeklagte soll einen, die Fahrbahn überquerenden Fußgänger unter Missachtung seiner Sorgfaltspflichten angefahren haben. Der Fußgänger ist verstorben. Insbesondere die Beantwortung der Frage, ob dem Angeklagten in der nächtlichen Verkehrssituation eine Sorgfaltspflichtverletzung zur Last zu legen ist, hat eine komplexe Untersuchung mit sachverständiger Hilfe erforderlich gemacht.
Das Amtsgericht Zweibrücken hat den Angeklagten vom Vorwurf der fahrlässigen Tötung freigesprochen. Auf die Berufung der Staatsanwaltschaft hat das Landgericht Zweibrücken den Angeklagten nach einer erneuten Beweisaufnahme wegen fahrlässiger Tötung zu einer zur Bewährung ausgesetzten Freiheitsstrafe verurteilt. Das Pfälzische Oberlandesgericht Zweibrücken hat das Urteil des Landgerichts auf die vom Angeklagten eingelegte Revision aufgehoben und den Strafprozess an eine andere Strafkammer des Landgerichts zur erneuten Verhandlung und Beweisaufnahme zurückverwiesen.
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4. Strafkammer
Datum, Uhrzeit: 15.01.2013, 09.00 Uhr
gegen: N.
wegen: eines mutmaßlichen Vergehens nach § 29 Betäubungsmittelgesetz
Tatort: Zweibrücken
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Datum, Uhrzeit: 29.01.2013, 09.00 Uhr
gegen: F.
wegen: eines mutmaßlichen Betruges
Tatort: Zweibrücken
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