1. Strafkammer
1.1
Datum, Uhrzeit: 07.01.2022, 09:00 Uhr (Fortsetzung) gegen:
Herrn I., geboren im Februar 1990
Herrn T., geboren im Juli 1990
wegen: des Tatvorwurfs eines als Mitglied einer Bande betriebenen Handels mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge
Tatort: Kaiserslautern, Landkreis Kaiserslautern und an anderen Orten
Fortsetzungstermine:
19.01.2022, 09:00 Uhr
07.02.2022, 09:00 Uhr
25.02.2022, 09:00 Uhr
14.03.2022, 09:00 Uhr
17.03.2022, 09:00 Uhr
24.03.2022, 14:00 Uhr
29.03.2022, 09:00 Uhr
05.04.2022, 09:00 Uhr
12.04.2022, 14:00 Uhr
27.04.2022, 09:00 Uhr
05.05.2022, 09:00 Uhr
11.05.2022, 09:00 Uhr
19.05.2022, 09:00 Uhr
Die 1. Strafkammer setzt die im April begonnene Hauptverhandlung fort. Auf den Bericht vom Monat Juni 2021 wird Bezug genommen:
„Die Staatsanwaltschaft legt den Angeklagten I. und T. zur Last gemeinsam mit den weiteren Angeklagten K., S., W., M., Ko., C., Hop. und dem gesondert verfolgten Sa. zur Last, sich zu einer Bande mit dem Ziel eines gewerbsmäßig betriebenen Handels mit Betäubungsmitteln zusammengeschlossen zu haben. Die Angeklagten P. und N. sollen nicht Mitglieder der Bande gewesen sein. Sie sollen die Bande beliefert haben.
Die Angeklagten Ko., I., K., S., W., M., T., C., Hop. und der gesondert verfolgte Sa. sollen in einer hierarchischen Bandenstruktur den unerlaubten Rauschgifthandel organisiert und arbeitsteilig gemeinsam betrieben haben. Die Angeklagten M., I. und Ko. sollen auf der Leitungsebene der hierarchischen Struktur tätig gewesen sein.
Die Angeklagten und der gesondert verfolgte Sa. sollen Abnehmer im Raum Kaiserslautern, in Zweibrücken und im Saarpfalzkreis vorwiegend mit Amphetaminen, Kokain und Marihuana beliefert haben. Sie sollen dabei, wie beabsichtigt, nicht unerhebliche Einnahmen erzielt haben. Unterhalb der Leitungsebene der Angeklagten M., I. und Ko. sollen die weiteren Angeklagten u. a. als so genannte „Bunkerhalter“ tätig gewesen sein. In den „Bunkern“ sollen die Drogen zwischengelagert worden sein, um die Drogen aus den „Bunkern“ dann nach Bedarf gewinnbringend verkaufen zu können.
In den beiden Strafverfahren gegen die Angeklagten K. (14 selbständige Handlungen), S. (12 selbständige Handlungen), W. (7 selbständige Handlungen), und M. (43 selbständige Handlungen) und in dem, nach der Abtrennung entstandenen weiteren Strafverfahren gegen die Angeklagten Ko. (8 selbständige Handlungen), N. (3 selbständige Handlungen), und P. (56 selbständige Handlungen) werden den Angeklagten insgesamt 105, den Angeklagten I. und T. werden insgesamt 44, dem Angeklagten C. und dem Angeklagten Hop. 7. bzw. 9 selbständige, in wechselnder Beteiligung begangene Taten zur Last gelegt. Den Angeklagten soll ein Abnehmerkreis zur Verfügung gestanden haben, zu dem auch die gesondert verfolgten Angeklagten Z. und Hof. gehört haben sollen. Im Strafverfahren gegen die Angeklagten I. und T. waren die Angeklagten Z. und Hof. von der Staatsanwaltschaft mitangeklagt. Die Strafkammer hat das Strafverfahren gegen die Angeklagten Z. und Hof. abgetrennt.
Die Angeklagten sollen überwiegend der Hooliganszene zuzurechnen sein. Ein Teil von ihnen soll extrem rechtes und teilweise nazionalsozialistisches Gedankengut vertreten haben.
In den Verfahren wird u.a. die Frage der Verwertbarkeit der so genannten EnchroChat-Dateien zu klären sein, auf die auf der Grundlage von Entscheidungen französischer Gerichte Zugriff genommen worden ist. Die Angeklagten sollen zumindest zu einem nicht unerheblichen Teil über besonders verschlüsselte Enchrochat-Handys kommuniziert haben.
Die Angeklagten sollen durch die Taten insgesamt eingenommen haben:
Verfahren gegen die Angeklagten P., N. und Ko.:
der Angeklagte P. 944.865,00 €, der Angeklagte N. 139.520,00 € und der Angeklagte Ko. 915.250,00 €.
Verfahren gegen die Angeklagten M., W., S. und K:
der Angeklagte M. 1.748.950,00€, der Angeklagte W. 266.000,00€, der Angeklagte S. 324.500,00€ und der Angeklagte K. 511.000,00€,
Verfahren gegen die Angeklagten I. und T.:
der Angeklagte I. 1.468.350,00 € und der Angeklagte T. 557.500,00 €,
Verfahren gegen die Angeklagten C. und Hop:
der Angeklagte C 20.000,00 €, der Angeklagte Hop. 33.000,00 €
Verfahren gegen die Angeklagten Z. und Hof.:
der Angeklagte Z. 252.300,00 €, der Angeklagte Hof. 103.000,00 €.“
_______________________________________
1.2
Datum, Uhrzeit: 12.01.2022, 09.00 Uhr (Fortsetzung)
gegen:
Herrn P., geb. Anfang 1991
Herrn N., geb. Anfang 1989
Herrn Ko., geb. im Frühjahr 1986
wegen: des Tatvorwurfs eines unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge und anderer Delikte, der Angeklagte Ko. als Mitglied einer Bande
Tatort: Kaiserslautern, Landkreis Kaiserslautern und anderenorts
Fortsetzungstermine:
18.01.2022, 09.00 Uhr,
02.02.2022, 09.00 Uhr,
08.02.2022, 09.00 Uhr,
22.02.2022, 09.00 Uhr,
23.02.2022, 09.00 Uhr,
01.03.2022, 14.00 Uhr,
02.03.2022, 09.00 Uhr,
08.03.2022, 09.00 Uhr,
15.03.2022, 09.00 Uhr,
22.03.2022, 09.00 Uhr,
31.03.2022, 14.00 Uhr,
01.04.2022, 09.00 Uhr.
Die 1. Strafkammer setzt die Hauptverhandlung fort. Auf den Bericht vom Juni 2021 wird Bezug genommen:
„Die Staatsanwaltschaft legt dem Angeklagten Ko. zur Last, gemeinsam mit den, in der Anklageschrift von der Staatsanwaltschaft gemeinsam angeklagten, nach der Abtrennung vom vorliegenden Verfahrens durch die Strafkammer nunmehr gesondert verfolgten Angeklagten K., S., W., und M. und den, von der Staatsanwaltschaft in einem gesonderten Verfahren angeklagten I., T., C., und Hop. sowie dem gesondert verfolgten Sa. zur Last, sich zu einer Bande mit dem Ziel eines gewerbsmäßig betriebenen Handels mit Betäubungsmitteln zusammengeschlossen zu haben.
Die Angeklagten P. und N. sollen nicht Mitglieder der Bande gewesen sein. Sie sollen die Bande beliefert haben. Die Angeklagten Ko., M., I., K., S., W., T., C., Hop. und der gesondert verfolgte Sa. sollen in einer hierarchischen Bandenstruktur den unerlaubten Rauschgifthandel organisiert und arbeitsteilig gemeinsam betrieben haben. Die Angeklagten M., I. und Ko. sollen auf der Leitungsebene der hierarchischen Struktur tätig gewesen sein.
Die Angeklagten und der gesondert verfolgte Sa. sollen Abnehmer im Raum Kaiserslautern, in Zweibrücken und im Saarpfalzkreis vorwiegend mit Amphetaminen, Kokain und Marihuana beliefert haben. Sie sollen dabei, wie beabsichtigt, nicht unerhebliche Einnahmen erzielt haben. Unterhalb der Leitungsebene der Angeklagten M., I. und Ko. sollen die weiteren Angeklagten u. a. als so genannte „Bunkerhalter“ tätig gewesen sein. In den „Bunkern“ sollen die Drogen zwischengelagert worden sein, um die Drogen aus den „Bunkern“ dann nach Bedarf gewinnbringend verkaufen zu können.
In den beiden Strafverfahren gegen die Angeklagten K. (14 selbständige Handlungen), S. (12 selbständige Handlungen), W. (7 selbständige Handlungen), und M. (43 selbständige Handlungen) und in dem, nach der Abtrennung entstandenen weiteren Strafverfahren gegen die Angeklagten Ko. (8 selbständige Handlungen), N. (3 selbständige Handlungen), und P. (56 selbständige Handlungen) werden den Angeklagten insgesamt 105, den Angeklagten I. und T. werden insgesamt 44, dem Angeklagten C. und dem Angeklagten Hop. 7. bzw. 9 selbständige, in wechselnder Beteiligung begangene Taten zur Last gelegt. Den Angeklagten soll ein Abnehmerkreis zur Verfügung gestanden haben, zu dem auch die gesondert verfolgten Angeklagten Z. und Hof. gehört haben sollen. Im Strafverfahren gegen die Angeklagten I. und T. waren die Angeklagten Z. und Hof. von der Staatsanwaltschaft mitangeklagt. Die Strafkammer hat das Strafverfahren gegen die Angeklagten Z. und Hof. abgetrennt.
Die Angeklagten sollen überwiegend der Hooliganszene zuzurechnen sein. Ein Teil von ihnen soll extrem rechtes und teilweise nationalsozialistisches Gedankengut vertreten haben.
In den Verfahren wird u.a. die Frage der Verwertbarkeit der so genannten EnchroChat-Dateien zu klären sein, auf die auf der Grundlage von Entscheidungen französischer Gerichte Zugriff genommen worden ist. Die Angeklagten sollen zumindest zu einem nicht unerheblichen Teil über besonders verschlüsselte Enchrochat-Handys kommuniziert haben.
Die Angeklagten sollen durch die Taten insgesamt eingenommen haben:
Verfahren gegen die Angeklagten P., N. und Ko.:
der Angeklagte P. 944.865,00 €, der Angeklagte N. 139.520,00 € und der Angeklagte Ko. 915.250,00 €.
Verfahren gegen die Angeklagten M., W., S. und K:
der Angeklagte M. 1.748.950,00€, der Angeklagte W. 266.000,00€, der Angeklagte S. 324.500,00€ und der Angeklagte K. 511.000,00€,
Verfahren gegen die Angeklagten I. und T.:
der Angeklagte I. 1.468.350,00 € und der Angeklagte T. 557.500,00 €,
Verfahren gegen die Angeklagten C. und Hop:
der Angeklagte C 20.000,00 €, der Angeklagte Hop. 33.000,00 €
Verfahren gegen die Angeklagten Z. und Hof.:
der Angeklagte Z. 252.300,00 €, der Angeklagte Hof. 103.000,00 €.“
_______________________________________
1.3
Datum, Uhrzeit: 10.01.2022, 13:30 Uhr (Fortsetzung)
gegen:
gegen:
Herrn K., geb. im Sommer 1960
Herrn S., geb. im ersten Quartal 1992
Herrn W., geb. im Sommer 1997
Herrn M., geb. im Frühjahr 1986
wegen: des Tatvorwurfs eines als Mitglied einer Bande betriebenen Handels mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge
Tatort: Landkreis Kaiserslautern und an anderen Orten
Fortsetzungstermine:
20.01.2022, 09:00 Uhr
01.02.2022, 09:00 Uhr
10.02.2022, 09:00 Uhr
01.03.2022, 09:00 Uhr
03.03.2022, 09:00 Uhr
04.03.2022, 09:00 Uhr
07.03.2022, 09:00 Uhr
10.03.2022, 09:00 Uhr
18.03.2022, 09:00 Uhr
23.03.2022, 09:00 Uhr
25.03.2022, 09:00 Uhr
28.03.2022, 09:00 Uhr
08.04.2022, 09:00 Uhr
11.04.2022, 09:00 Uhr
12.04.2022, 09:00 Uhr
25.04.2022, 09:00 Uhr
09.05.2022, 09:00 Uhr
18.05.2022, 09:00 Uhr
Die 1. Strafkammer setzt die im April begonnene Hauptverhandlung fort. Auf den Bericht vom Monat Juni 2021 wird Bezug genommen:
„Die Staatsanwaltschaft legt den Angeklagten K., S., W., und M. zur Last gemeinsam mit den
Angeklagten Ko., I., T., C., Hop. und dem gesondert verfolgten Sa. zur Last, sich zu einer Bande mit dem Ziel eines gewerbsmäßig betriebenen Handels mit Betäubungsmitteln zusammengeschlossen zu haben. Die Angeklagten P. und N. sollen nicht Mitglieder der Bande gewesen sein. Sie sollen die Bande beliefert haben.
Die Angeklagten Ko., M., I., K., S., W., T., C., Hop. und der gesondert verfolgte Sa. sollen in einer hierarchischen Bandenstruktur den unerlaubten Rauschgifthandel organisiert und arbeitsteilig gemeinsam betrieben haben. Die Angeklagten M., I. und Ko. sollen auf der Leitungsebene der hierarchischen Struktur tätig gewesen sein.
Die Angeklagten und der gesondert verfolgte Sa. sollen Abnehmer im Raum Kaiserslautern, in Zweibrücken und im Saarpfalzkreis vorwiegend mit Amphetaminen, Kokain und Marihuana beliefert haben. Sie sollen dabei, wie beabsichtigt, nicht unerhebliche Einnahmen erzielt haben. Unterhalb der Leitungsebene der Angeklagten M., I. und Ko. sollen die weiteren Angeklagten u. a. als so genannte „Bunkerhalter“ tätig gewesen sein. In den „Bunkern“ sollen die Drogen zwischengelagert worden sein, um die Drogen aus den „Bunkern“ dann nach Bedarf gewinnbringend verkaufen zu können.
In den beiden Strafverfahren gegen die Angeklagten K. (14 selbständige Handlungen), S. (12 selbständige Handlungen), W. (7 selbständige Handlungen), und M. (43 selbständige Handlungen) und in dem, nach der Abtrennung entstandenen weiteren Strafverfahren gegen die Angeklagten Ko. (8 selbständige Handlungen), N. (3 selbständige Handlungen), und P. (56 selbständige Handlungen) werden den Angeklagten insgesamt 105, den Angeklagten I. und T. werden insgesamt 44, dem Angeklagten C. und dem Angeklagten Hop. 7. bzw. 9 selbständige, in wechselnder Beteiligung begangene Taten zur Last gelegt. Den Angeklagten soll ein Abnehmerkreis zur Verfügung gestanden haben, zu dem auch die gesondert verfolgten Angeklagten Z. und Hof. gehört haben sollen. Im Strafverfahren gegen die Angeklagten I. und T. waren die Angeklagten Z. und Hof. von der Staatsanwaltschaft mitangeklagt. Die Strafkammer hat das Strafverfahren gegen die Angeklagten Z. und Hof. abgetrennt. Die Angeklagten sollen überwiegend der Hooliganszene zuzurechnen sein. Ein Teil von ihnen soll extrem rechtes und teilweise nationalsozialistisches Gedankengut vertreten haben.
In den Verfahren wird u.a. die Frage der Verwertbarkeit der so genannten EnchroChat-Dateien zu klären sein, auf die auf der Grundlage von Entscheidungen französischer Gerichte Zugriff genommen worden ist. Die Angeklagten sollen zumindest zu einem nicht unerheblichen Teil über besonders verschlüsselte Enchrochat-Handys kommuniziert haben.
Die Angeklagten sollen durch die Taten insgesamt eingenommen haben:
Verfahren gegen die Angeklagten P., N. und Ko.:
der Angeklagte P. 944.865,00 €, der Angeklagte N. 139.520,00 € und der Angeklagte Ko. 915.250,00 €.
Verfahren gegen die Angeklagten M., W., S. und K:
der Angeklagte M. 1.748.950,00€, der Angeklagte W. 266.000,00€, der Angeklagte S. 324.500,00€ und der Angeklagte K. 511.000,00€,
Verfahren gegen die Angeklagten I. und T.:
der Angeklagte I. 1.468.350,00 € und der Angeklagte T. 557.500,00 €,
Verfahren gegen die Angeklagten C. und Hop:
der Angeklagte C 20.000,00 €, der Angeklagte Hop. 33.000,00 €
Verfahren gegen die Angeklagten Z. und Hof.:
der Angeklagte Z. 252.300,00 €, der Angeklagte Hof. 103.000,00 €.“
_____________________________________
1.4
Datum, Uhrzeit: 11.01.2022, 09:00 Uhr (Fortsetzung)
gegen:
Herrn C., geboren im 1. Quartal 1985
Herrn Hop., geboren im 3. Quartal 1995
wegen: des Tatvorwurfs eines als Mitglied einer Bande betriebenen Handels mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge
Tatort: Landkreis Kaiserslautern und an anderen Orten
Fortsetzungstermine:
17.01.2022, 09:00 Uhr
03.02.2022, 09:00 Uhr
15.02.2022, 09:00 Uhr
17.02.2022, 09:00 Uhr
24.02.2022, 13:30 Uhr
09.03.2022, 09:00 Uhr
11.03.2022, 09:00 Uhr
24.03.2022, 09:00 Uhr
30.03.2022, 09:00 Uhr
31.03.2022, 09:00 Uhr
Die Staatsanwaltschaft legt den Angeklagten C. und Hop. zur Last, gemeinsam mit den Angeklagten Ko., M., I., K., S., W. und T. und dem gesondert verfolgten Sa. sich zu einer Bande mit dem Ziel eines gewerbsmäßig betriebenen Handels mit Betäubungsmitteln zusammengeschlossen zu haben.
Die Angeklagten Ko., M., I., K., S., W., T., C. und Hop. und der gesondert verfolgte Sa. sollen in einer hierarchischen Bandenstruktur den unerlaubten Rauschgifthandel organisiert und arbeitsteilig gemeinsam betrieben haben. Die Angeklagten M. und I. sollen mit dem Angeklagten Ko. auf der Leitungsebene der hierarchischen Struktur tätig gewesen sein.
Die Angeklagten P. und N. sollen nicht Mitglieder der Bande gewesen sein. Sie sollen die Bande beliefert haben.
Die Angeklagten Ko., M., I., K., S., W., T., C., Hop. und der gesondert verfolgte Sa. sollen in einer hierarchischen Bandenstruktur den unerlaubten Rauschgifthandel organisiert und arbeitsteilig gemeinsam betrieben haben. Die Angeklagten M., I. und Ko. sollen auf der Leitungsebene der hierarchischen Struktur tätig gewesen sein.
Die Angeklagten und der gesondert verfolgte Sa. sollen Abnehmer im Raum Kaiserslautern, in Zweibrücken und im Saarpfalzkreis vorwiegend mit Amphetaminen, Kokain und Marihuana beliefert haben. Sie sollen dabei, wie beabsichtigt, nicht unerhebliche Einnahmen erzielt haben. Unterhalb der Leitungsebene der Angeklagten M., I. und Ko. sollen die weiteren Angeklagten u. a. als so genannte „Bunkerhalter“ tätig gewesen sein. In den „Bunkern“ sollen die Drogen zwischengelagert worden sein, um die Drogen aus den „Bunkern“ dann nach Bedarf gewinnbringend verkaufen zu können.
In den beiden Strafverfahren gegen die Angeklagten K. (14 selbständige Handlungen), S. (12 selbständige Handlungen), W. (7 selbständige Handlungen), und M. (43 selbständige Handlungen) und in dem, nach der Abtrennung entstandenen weiteren Strafverfahren gegen die Angeklagten Ko. (8 selbständige Handlungen), N. (3 selbständige Handlungen), und P. (56 selbständige Handlungen) werden den Angeklagten insgesamt 105, den Angeklagten I. und T. werden insgesamt 44, dem Angeklagten C. und dem Angeklagten Hop. 7. bzw. 9 selbständige, in wechselnder Beteiligung begangene Taten zur Last gelegt. Den Angeklagten soll ein Abnehmerkreis zur Verfügung gestanden haben, zu dem auch die gesondert verfolgten Angeklagten Z. und Hof. gehört haben sollen. Im Strafverfahren gegen die Angeklagten I. und T. waren die Angeklagten Z. und Hof. von der Staatsanwaltschaft mitangeklagt. Die Strafkammer hat das Strafverfahren gegen die Angeklagten Z. und Hof. abgetrennt.
Die Angeklagten sollen überwiegend der Hooliganszene zuzurechnen sein. Ein Teil von ihnen soll extrem rechtes und teilweise nationalsozialistisches Gedankengut vertreten haben.
In den Verfahren wird u.a. die Frage der Verwertbarkeit der so genannten EnchroChat-Dateien zu klären sein, auf die auf der Grundlage von Entscheidungen französischer Gerichte Zugriff genommen worden ist. Die Angeklagten sollen zumindest zu einem nicht unerheblichen Teil über besonders verschlüsselte Enchrochat-Handys kommuniziert haben.
Die Angeklagten sollen durch die Taten insgesamt eingenommen haben:
Verfahren gegen die Angeklagten P., N. und Ko.:
der Angeklagte P. 944.865,00 €, der Angeklagte N. 139.520,00 € und der Angeklagte Ko. 915.250,00 €.
Verfahren gegen die Angeklagten M., W., S. und K:
der Angeklagte M. 1.748.950,00€, der Angeklagte W. 266.000,00€, der Angeklagte S. 324.500,00€ und der Angeklagte K. 511.000,00€,
Verfahren gegen die Angeklagten I. und T.:
der Angeklagte I. 1.468.350,00 € und der Angeklagte T. 557.500,00 €,
Verfahren gegen die Angeklagten C. und Hop:
der Angeklagte C 20.000,00 €, der Angeklagte Hop. 33.000,00 €
Verfahren gegen die Angeklagten Z. und Hof.:
der Angeklagte Z. 252.300,00 €, der Angeklagte Hof. 103.000,00 €.
2. Strafkammer
2.1
Datum, Uhrzeit: 04.01.2022, 09:30 Uhr (Fortsetzung)
gegen: Herrn K., geboren im Februar 1992
wegen: des Tatvorwurfs eines unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln
Tatort: Pirmasens und anderenorts
Fortsetzungstermine:
06.01.2022, 09:30 Uhr
07.01.2022, 09:30 Uhr
13.01.2022, 09:30 Uhr
20.01.2022, 09:30 Uhr
21.01.2022, 09:30 Uhr
25.01.2022, 09:30 Uhr
01.02.2022, 09:30 Uhr
04.02.2022, 09:30 Uhr
08.02.2022, 09:30 Uhr
10.02.2022, 09:30 Uhr
18.02.2022, 09:30 Uhr
01.03.2022, 09:30 Uhr
03.03.2022, 09:30 Uhr
Die zweite Strafkammer setzt die im November 2021 begonnene Hauptverhandlung fort. Auf den Bericht im November 2021 wird Bezug genommen:
„Die Staatsanwaltschaft legt dem Angeklagten zur Last, als Abnehmer der, in den so genannten „EnchroChat Strafverfahren“ vor mehreren Gerichten gesondert verfolgten Angeklagten (vgl. die unter den Ziffern 1.1 – 1.4 aufgeführten Strafverfahren) in 16 selbständigen Taten in den Jahren 2019 bis 2020 in großem Umfang mit Marihuana, Haschisch, Amphetaminen, Kokain unerlaubt gehandelt zu haben. Er soll dabei über 200.000,00 € eingenommen haben. Auch der Angeklagte soll dabei EnchroChat Handys benutzt haben.“
3. Strafkammer
3.1
Datum, Uhrzeit: 12.01.2022, 09:00 Uhr (Fortsetzung)
gegen: Herrn O.
wegen: des Tatvorwurfs eines gewerbsmäßigen unerlaubten Handeltreibens mit
Betäubungsmitteln
Tatort: Pirmasens
Es handelt sich um ein Berufungsverfahren.
_______________________________________
3.2
Datum, Uhrzeit: 12.01.2022, 11:00 Uhr
gegen: Herrn A.
wegen: wegen des Tatvorwurfs einer Straßenverkehrsgefährdung
Tatort: Landkreis Südwestpfalz
Es handelt sich um ein Berufungsverfahren.
_______________________________________
3.3
Datum, Uhrzeit: 12.01.2022, 13:00 Uhr
gegen: Herrn M.
wegen: wegen des Tatvorwurfs eines Diebstahls mit Waffen und anderer Delikte
Tatort: Pirmasens
Fortsetzungstermin: 14.01.2022, 09:00 Uhr
Es handelt sich um ein Berufungsverfahren.
_______________________________________
3.4
Datum, Uhrzeit: 12.01.2022, 13:30 Uhr
gegen: Frau B.
wegen: des Tatvorwurfs eines unerlaubten Entfernens vom Unfallort
Tatort: Pirmasens
Es handelt sich um ein Berufungsverfahren.
_______________________________________
3.5
Datum, Uhrzeit: 26.01.2022, 09:00 Uhr
gegen: Herrn C.
wegen: des Tatvorwurfs einer gefährlichen Körperverletzung
Tatort: Pirmasens
Es handelt sich um ein Berufungsverfahren.
4. Strafkammer
In der 4. Strafkammer finden im Januar 2022 keine Hauptverhandlungstermine statt.
6. Strafkammer
6.1
Datum, Uhrzeit: 17.01.2022, 13:00
gegen: Herrn I., geboren im Sommer 1973
wegen: der Tatvorwürfe verschiedener Delikte u.a. Betrug, gefährliche Körperverletzung
Tatort: Landkreis Südwestpfalz
Fortsetzungstermine:
19.01.2022, 13:00
24.01.2022, 13:00
26.01.2022, 11:00
31.01.2022, 13:00
02.02.2022, 13:00
09.02.2022, 09:00
14.02.2022, 09:00
Die Staatsanwaltschaft legt dem Angeklagten in mehreren, nunmehr zu einem Verfahren miteinander verbundenen Anklageschriften zur Last, von Dezember 2018 bis in das Jahr 2021 hinein neben einer gefährlichen Körperverletzung zahlreiche Betrugsdelikte begangen zu haben. Der Angeklagte soll unter Nutzungen fremder Namen und Adressen sowie unter Vortäuschung der Zahlungswilligkeit bei verschiedenen Unternehmen über das Internet Waren bestellt haben, um diese Waren entgegen zu nehmen, ohne den Kaufpreis zu bezahlen.