1. Strafkammer
1.1
Datum, Uhrzeit: 05.01.2023, 09.30 Uhr, (Fortsetzung)
gegen: Herrn P., geb. Anfang 1991
wegen: des Tatvorwurfs eines unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge und anderer Delikte
Tatort: Kaiserslautern, Landkreis Kaiserslautern und anderenorts
Die 1. Strafkammer setzt die im letzten Jahr begonnene Hauptverhandlung fort, nachdem die Kammer die gegen die Angeklagten Ko und N geführten Strafverfahren von dem gegen den Angeklagten P geführten Strafverfahren abgetrennt hat. Auf den Bericht vom Juni 2021 wird unter Maßgabe dieser Abtrennung Bezug genommen:
„Die Staatsanwaltschaft legt dem – nach der Verfahrensabtrennung gesondert verfolgten - Angeklagten Ko. zur Last, gemeinsam mit den, in der Anklageschrift von der Staatsanwaltschaft gemeinsam angeklagten, nach der Abtrennung vom vorliegenden Verfahrens durch die Strafkammer nunmehr gesondert verfolgten Angeklagten K., S., W., und M. und den, von der Staatsanwaltschaft in einem gesonderten Verfahren angeklagten I., T., C., und Hop. sowie dem gesondert verfolgten Sa. zur Last, sich zu einer Bande mit dem Ziel eines gewerbsmäßig betriebenen Handels mit Betäubungsmitteln zusammengeschlossen zu haben.
Der Angeklagte P. und – der nunmehr gesondert verfolgte - Angeklagte N. sollen nicht Mitglieder der Bande gewesen sein. Sie sollen die Bande beliefert haben. Die Angeklagten Ko., M., I., K., S., W., T., C., Hop. und der gesondert verfolgte Sa. sollen in einer hierarchischen Bandenstruktur den unerlaubten Rauschgifthandel organisiert und arbeitsteilig gemeinsam betrieben haben. Die Angeklagten M., I. und Ko. sollen auf der Leitungsebene der hierarchischen Struktur tätig gewesen sein.
Die Angeklagten und der gesondert verfolgte Sa. sollen Abnehmer im Raum Kaiserslautern, in Zweibrücken und im Saarpfalzkreis vorwiegend mit Amphetaminen, Kokain und Marihuana beliefert haben. Sie sollen dabei, wie beabsichtigt, nicht unerhebliche Einnahmen erzielt haben. Unterhalb der Leitungsebene der Angeklagten M., I. und Ko. sollen die weiteren Angeklagten u. a. als so genannte „Bunkerhalter“ tätig gewesen sein. In den „Bunkern“ sollen die Drogen zwischengelagert worden sein, um die Drogen aus den „Bunkern“ dann nach Bedarf gewinnbringend verkaufen zu können.
In den beiden Strafverfahren gegen die Angeklagten K. (14 selbständige Handlungen), S. (12 selbständige Handlungen), W. (7 selbständige Handlungen), und M. (43 selbständige Handlungen) und in dem, nach der Abtrennung entstandenen weiteren Strafverfahren gegen die Angeklagten Ko. (8 selbständige Handlungen), N. (3 selbständige Handlungen), und P. (56 selbständige Handlungen) werden den Angeklagten insgesamt 105, den Angeklagten I. und T. werden insgesamt 44, dem Angeklagten C. und dem Angeklagten Hop. 7. bzw. 9 selbständige, in wechselnder Beteiligung begangene Taten zur Last gelegt. Den Angeklagten soll ein Abnehmerkreis zur Verfügung gestanden haben, zu dem auch die gesondert verfolgten Angeklagten Z. und Hof. gehört haben sollen. Im Strafverfahren gegen die Angeklagten I. und T. waren die Angeklagten Z. und Hof. von der Staatsanwaltschaft mitangeklagt. Die Strafkammer hat das Strafverfahren gegen die Angeklagten Z. und Hof. abgetrennt.
Die Angeklagten sollen überwiegend der Hooliganszene zuzurechnen sein. Ein Teil von ihnen soll extrem rechtes und teilweise nationalsozialistisches Gedankengut vertreten haben.
In den Verfahren wird u.a. die Frage der Verwertbarkeit der so genannten EnchroChat-Dateien zu klären sein, auf die auf der Grundlage von Entscheidungen französischer Gerichte Zugriff genommen worden ist. Die Angeklagten sollen zumindest zu einem nicht unerheblichen Teil über besonders verschlüsselte Enchrochat-Handys kommuniziert haben.
Die Angeklagten sollen durch die Taten insgesamt eingenommen haben:
Verfahren gegen die Angeklagten P., N. und Ko.:
der Angeklagte P. 944.865,00 €, der Angeklagte N. 139.520,00 € und der Angeklagte Ko. 915.250,00 €.
Verfahren gegen die Angeklagten M., W., S. und K:
der Angeklagte M. 1.748.950,00 €, der Angeklagte W. 266.000,00 €, der Angeklagte S. 324.500,00 € und der Angeklagte K. 511.000,00 €,
Verfahren gegen die Angeklagten I. und T.:
der Angeklagte I. 1.468.350,00 € und der Angeklagte T. 557.500,00 €,
Verfahren gegen die Angeklagten C. und Hop:
der Angeklagte C 20.000,00 €, der Angeklagte Hop. 33.000,00 €
Verfahren gegen die Angeklagten Z. und Hof.:
der Angeklagte Z. 252.300,00 €, der Angeklagte Hof. 103.000,00 €.“
2. Strafkammer
2.1
Datum, Uhrzeit: 13.01.23, 09.30 Uhr
gegen: Herrn K., geb. Sommer 1968
wegen: des Tatvorwurfs einer besonders schweren Brandstiftung
Tatort: Pirmasens
Fortsetzungstermine:
17.01.2023, 12.30 Uhr
24.01.2023, 12.30 Uhr
27.01.2023, 09.30 Uhr
07.02.2023, 13.20 Uhr
Die Staatsanwaltschaft legt dem Beschuldigten in der Antragsschrift zur Last, im Sommer 2020 in der von ihm bewohnten Dachgeschosswohnung einen Teppich in Brand gesetzt und dabei billigend in Kauf genommen zu haben, dass das Feuer sich in der Wohnung ausbreitet und auf den Rest des Mehrparteienhauses übergreift. Die Lebensgefährtin des Beschuldigten, die Zeugin G., soll sich in der Wohnung aufgehalten und durch den Brand eine lebensgefährliche Rauchgasvergiftung erlitten haben. Auch Feuerwehr- und Polizeibeamte sollen leichte Rauchgasvergiftungen erlitten haben. Der Beschuldigte soll sich aufgrund einer geistigen Erkrankung während der Tatbegehung in einem krankheitsbedingten Irrtum gehandelt haben, er müsse sich durch die Brandbelegung gegen einen Angriff anderer Personen schützen. Die Staatsanwaltschaft beantragt in der Antragsschrift die Unterbringung des Beschuldigten in einem psychiatrischen Krankenhaus.
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2.2
Datum, Uhrzeit: 19.01.23, 09.30 Uhr
gegen: Herrn S., geboren im ersten Quartal 1967
wegen: des Tatvorwurfs eines schweren sexuellen Missbrauchs eines Kindes
Tatort: Landkreis Südwestpfalz
Fortsetzungstermine:
26.01.2023, 9:30 Uhr
02.02.2023, 9:30 Uhr
09.02.2023, 9:30 Uhr
10.02.2023, 9.30 Uhr
Die Staatsanwaltschaft legt dem Angeklagten zu Last, im Zeitraum von Herbst 2005 bis Sommer 2013 die Zeugin F. im Alter von 9 bis 16 Jahren in seiner Wohnung wiederholt in sexueller Absicht im Intimbereich berührt zu haben. Er soll dabei auch mit dem Finger in die Vagina der Zeugin eingedrungen sein. Der Angeklagte soll zunächst Pflegevater und anschließend väterliche Vertrauensperson der Zeugin gewesen sein.
3. Strafkammer
3.1
Datum, Uhrzeit: 11.01.2023, 09:00 Uhr
gegen: Herrn E.
wegen: des Tatvorwurfs einer Körperverletzung und anderer Delikte
Tatort: Pirmasens
Es handelt sich um ein Berufungsverfahren.
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3.2
Datum, Uhrzeit: 16.01.2023, 09:00 Uhr
gegen: Herrn K.
wegen: des Tatvorwurfs eines Betruges in zwei Fällen
Tatort: Pirmasens
Es handelt sich um ein Berufungsverfahren.
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3.3
Datum, Uhrzeit: 25.01.2023, 09:00 Uhr
gegen: Herrn Sch.
wegen: des Tatvorwurfs eines unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in mehreren Fällen
Tatort: Landkreis Südwestpfalz
Es handelt sich um ein Berufungsverfahren.
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3.4
Datum, Uhrzeit: 25.01.2023, 14:00 Uhr
gegen: Herrn M.
wegen: des Tatvorwurfs einer Beleidigung zwei Fällen
Tatort: Landkreis Südwestpfalz
Es handelt sich um ein Berufungsverfahren.
4. Strafkammer
4.1
Datum, Uhrzeit: 17.01.23, 09.00 Uhr
gegen: Herrn S.
wegen: des Tatvorwurfs eines unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln
Tatort: Germersheim
Es handelt sich um ein Berufungsverfahren.
6. Strafkammer
6.1
Datum, Uhrzeit: 09.01.2023, 09.00 Uhr
gegen:
Herrn M., geboren im dritten Quartal 1994
Herrn K., geboren im zweiten Quartal 1994
wegen: des Tatvorwurfs einer Vergewaltigung und anderer Delikte
Tatort: Zweibrücken
Fortsetzungstermine:
10.01.2023, 9:00 Uhr,
12.01.2023, 9,00 Uhr,
16.01.2023, 9,00 Uhr,
24.01.2023, 9,00 Uhr,
02.02.2023, 9.00 Uhr.
Die Staatsanwaltschaft legt den Angeklagten zur Last, im Sommer 2018 die Zeugin H. gegen ihren ausdrücklich geäußerten Willen gemeinschaftlich und gewaltsam handelnd im Intimbereich berührt zu haben. Der Angeklagte M. soll dabei mit der Zeugin, die von dem Angeklagten K. dabei festgehalten worden sei, gegen den Willen der Zeugin gewaltsam den Beischlaf vollzogen haben.
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6.2
Datum, Uhrzeit: 23.01.2023, 09.00 Uhr
gegen: Herrn F., geboren im ersten Quartal 1964
wegen: des Tatvorwurfs eines unerlaubten Handelns mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge unter Mitführung von Schusswaffen
Tatort: Pirmasens und an anderen Orten
Fortsetzungstermin:
30.01.2023, 09.00 Uhr.
Der Angeklagte soll nach der Anklageschrift im zweiten Quartal des Jahres 2021 und davor mit 80 g Marihuana gewinnbringend unerlaubt Handel getrieben haben. Das Marihuana soll in seiner Wohnung während einer polizeilichen Durchsuchung beschlagnahmt worden sein. In der Nähe des Marihuanas soll er zwei Schusswaffen mit Munition abgelegt haben, um den unerlaubten Handel mit Betäubungsmitteln abzusichern.
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6.3
Datum, Uhrzeit: 31.01.2023, 09.00 Uhr
gegen:
Herrn H.,
Herrn L.
wegen: des Tatvorwurfs eines gemeinschaftlich begangenen schweren Raubes und anderer Delikte
Tatort: Pirmasens
Fortsetzungstermin:
06.02.2023, 09.00 Uhr.
Die Staatsanwaltschaft legt den Angeklagten zur Last, im zweiten Quartal des Jahres 2020 gemeinschaftlich, nach einem gemeinsam gefassten Tatplan handelnd mit einer dritten, noch unbekannt gebliebenen Person gewaltsam in die Wohnung des Zeugen W. eingedrungen zu sein. Die Angeklagten sollen in der Wohnung mit einem Baseballschläger auf den Kopf und den Oberkörper des Zeugen eingeschlagen haben, um ihm dann entsprechend des gemeinsamen Tatplanes einen Rucksack mit Inhalt zu entwenden. Der Zeuge W. soll eine Gehirnerschütterung, eine Fraktur des linken Unterarmes und zahlreiche Prellungen und Platzwunden davongetragen haben. Eine stationäre Behandlung der Verletzungen soll erforderlich gewesen sein.