| Landgericht Zweibrücken

Hauptverhandlungstermine am Landgericht Zweibrücken (Juli 2021)

Nachfolgende Hauptverhandlungen in Strafsachen finden im Juli 2021 beim Landgericht Zweibrücken statt:

1. Strafkammer


1.1

Datum, Uhrzeit: 01.07.2021, 14:00 Uhr (Fortsetzung)

gegen:

Herrn I., geboren im Februar 1990

Herrn T., geboren im Juli 1990

wegen: des Tatvorwurfs eines als Mitglied einer Bande betriebenen Handels mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge

Tatort: Kaiserslautern, Landkreis Kaiserslautern und an anderen Orten


Fortsetzungstermine:

05.07.2021, 09:00 Uhr

07.07.2021, 09:00 Uhr

09.07.2021, 09:00 Uhr

12.07.2021, 09:00 Uhr

13.07.2021, 09:00 Uhr

16.07.2021, 14:00 Uhr

23.07.2021, 09:00 Uhr

26.07.2021, 09:00 Uhr

27.07.2021, 09.00 Uhr

04.08.2021, 09:30 Uhr

06.08.2021, 09:30 Uhr

01.09.2021, 09:00 Uhr

10.09.2021, 09:00 Uhr

24.09.2021, 14:00 Uhr

08.10.2021, 09:00 Uhr

25.10.2021, 09:00 Uhr

09.11.2021, 09:00 Uhr

18.11.2021, 10:00 Uhr

01.12.2021, 09:00 Uhr

13.12.2021, 09:00 Uhr

20.12.2021, 09:00 Uhr

07.01.2022, 09:00 Uhr
 

Die 1. Strafkammer setzt die im April begonnene Hauptverhandlung fort. Auf den Bericht vom Monat Juni 2021 wird Bezug genommen:

„Die Staatsanwaltschaft legt den Angeklagten I. und T. zur Last gemeinsam mit den gesondert angeklagten Angeklagten K., S., W., und M. (Verfahren Ziffer 1.1) und den von der Staatsanwaltschaft gemeinsam angeklagten, nach der Abtrennung des Verfahren nach Ziffer 1.1 durch die Strafkammer in einem weiteren getrennten Verfahren verfolgten Angeklagten P., N. und Ko. (Verfahren Ziffer 1.3) sowie den von der Staatsanwaltschaft gesondert verfolgten Angeklagten C., Hop. und S. (noch nicht terminiert) zur Last, sich zu einer Bande mit dem Ziel eines gewerbsmäßig betriebenen Handels mit Betäubungsmitteln zusammengeschlossen zu haben. Die Angeklagten P. und N. (siehe Verfahren Ziffer 1.3) sollen nicht Mitglieder der Bande gewesen sein. Sie sollen die Bande beliefert haben. Die Hauptverhandlungen im Strafverfahren gegen die Angeklagten I. und T und gegen die Angeklagten K., S., W. und M. haben im April begonnen. Die Hauptverhandlung gegen die Angeklagten Ko., N. und P haben im Mai begonnen (siehe Verfahren Ziffer 1.3).
Die Angeklagten I. und T. (vorliegendes Verfahren), die Angeklagten K., S., W., M. (Verfahren Ziffer 1.1), der Angeklagte Ko. (von der Kammer abgetrenntes Verfahren Ziffer 1.3) sowie die gesondert verfolgten C., Hop. und S. (Verfahren sind noch nicht terminiert) sollen in einer hierarchischen Bandenstruktur den unerlaubten Rauschgifthandel organisiert und arbeitsteilig gemeinsam betrieben haben. Die Angeklagten M. (von der Kammer getrenntes Verfahren) und I. (von der Staatsanwaltschaft gesondert angeklagtes, vorliegendes Verfahren) sollen mit dem Angeklagten Ko. (von der Kammer abgetrenntes Verfahren) auf der Leitungsebene der hierarchischen Struktur tätig gewesen sein.

Die Angeklagten I. und T. (vorliegendes Verfahren), die Angeklagten K., S., W., M. (Verfahren Ziffer 1.1), der Angeklagte Ko. (von der Kammer abgetrenntes Verfahren Ziffer 1.3) sowie die gesondert verfolgten C., H. und S. (Verfahren sind noch nicht terminiert) sollen Abnehmer im Raum Kaiserslautern, in Zweibrücken und im Saarpfalzkreis vorwiegend mit Amphetaminen, Kokain und Marihuana beliefert haben. Die genannten Angeklagten sollen dabei, wie beabsichtigt nicht unerhebliche Einnahmen erzielt haben.

In den beiden Strafverfahren gegen die Angeklagten K. (14 selbständige Handlungen), S. (12 selbständige Handlungen), W. (7 selbständige Handlungen), und M. (43 selbständige Handlungen) (Ziffer 1.1) und in dem, nach der Abtrennung entstandenen weiteren Strafverfahren gegen die Angeklagten Ko. (8 selbständige Handlungen), N. (3 selbständige Handlungen), und P. (56 selbständige Handlungen) (Ziffer 1.3) werden den Angeklagten insgesamt 105 und den Angeklagten I. und T. (vorliegendes Verfahren) werden insgesamt 44 selbständige, in wechselnder Beteiligung begangene Taten zur Last gelegt. Die Angeklagten I. und T. sollen u. a. eine Weiterverteilung der Drogen übernommen haben. Ihnen soll ein Abnehmerkreis zur Verfügung gestanden haben, zu dem auch die gesondert verfolgten Angeklagten Z. und Hof. gehört haben sollen. Sie sollen bei der Beschaffung insbesondere mit den Angeklagten Ko. (Verfahren Ziffer 1.3) und M. (Verfahren Ziffer 1.1) zusammengearbeitet haben und von ihnen beliefert worden sein.

Im Strafverfahren gegen die Angeklagten I. und T. (vorliegendes Verfahren) waren die Angeklagten Z. und Hof. von der Staatsanwaltschaft mitangeklagt. Die Strafkammer hat das Strafverfahren gegen die Angeklagten Z. und Hof. abgetrennt.

In dem Verfahren wird u.a. die Frage der Verwertbarkeit der so genannten EnchroChat-Dateien zu klären sein, auf die auf der Grundlage von Entscheidungen französischer Gerichte Zugriff genommen worden ist. Die Angeklagten sollen zumindest zu einem nicht unerheblichen Teil über besonders verschlüsselte Enchrochat-Handys kommuniziert haben.

Die Angeklagten und die gesondert angeklagten Angeklagten sollen durch die Taten insgesamt eingenommen haben:
 

Vorliegendes Strafverfahren:

der Angeklagte I. 1.468.350,00 € und der Angeklagte T. 557.500,00 €
 

Verfahren unter Ziffer 1.1

der Angeklagte M. 1.748.950,00 €, der Angeklagte W. 266.000,00 €, der Angeklagte S. 324.500,00 € und der Angeklagte K. 511.000,00 €,
 

Vom Strafverfahren Ziffer 1.2 von der Strafkammer abgetrenntes und noch nicht terminiertes Strafverfahren:

der Angeklagte Z. 252.300,00 €, der Angeklagte Hof. 103.000,00 €.
 

Verfahren Ziffer 1.3

Von dem Verfahren unter Ziffer 1.1 von der Strafkammer abgetrenntes Strafverfahren:

der Angeklagte P. 944.865,00 €, der Angeklagte N. 139.520,00 € und der Angeklagte Ko. 915.250,00 €.“


_______________________________________
 

1.2

Datum, Uhrzeit: 02.07.2021, 09:00 Uhr (Fortsetzung)

gegen:

Herrn K., geb. im Sommer 1960

Herrn S., geb. im ersten Quartal 1992

Herrn W., geb. im Sommer 1997

Herrn M., geb. im Frühjahr 1986

wegen: des Tatvorwurfs eines als Mitglied einer Bande betriebenen Handels mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge

Tatort: Landkreis Kaiserslautern und an anderen Orten

 

Fortsetzungstermine:

05.07.2021, 14:00 Uhr

07.07.2021, 09:00 Uhr

09.07.2021, 13:00 Uhr

13.07.2021, 14:00 Uhr

19.07.2021, 09:00 Uhr

20.07.2021, 09:00 Uhr

09.08.2021, 09:00 Uhr

31.08.2021, 09:00 Uhr

03.09.2021, 09:00 Uhr

16.09.2021, 09:00 Uhr

22.09.2021, 09:00 Uhr

06.10.2021, 09:00 Uhr

26.10.2021, 13:30 Uhr

10.11.2021, 09:00 Uhr

17.11.2021, 09:00 Uhr

30.11.2021, 13:30 Uhr

15.12.2021, 09:00 Uhr

21.12.2021, 09:00 Uhr
 

Die 1. Strafkammer setzt die im April begonnene Hauptverhandlung fort. Auf den Bericht vom Monat Juni 2021 wird Bezug genommen:

„Die Staatsanwaltschaft legt den Angeklagten K., S., W., und M. zur Last gemeinsam mit den, von der Staatsanwaltschaft gemeinsam angeklagten, nach der Abtrennung des vorliegenden Verfahrens durch die Strafkammer gesondert verfolgten Angeklagten P., N. und Ko. (Verfahren Ziffer 1.3) und den, von der Staatsanwaltschaft in einem gesonderten Verfahren angeklagten I. und T. (Verfahren Ziffer 1.2) sowie den von der Staatsanwaltschaft gesondert verfolgten Angeklagten C., Hop. und S. (noch nicht terminiertes Verfahren) zur Last, sich zu einer Bande mit dem Ziel eines gewerbsmäßig betriebenen Handels mit Betäubungsmitteln zusammengeschlossen zu haben. Die Angeklagten P. und N. (siehe Verfahren Ziffer 1.3) sollen nicht Mitglieder der Bande gewesen sein. Sie sollen die Bande beliefert haben.
Die Angeklagten K., S., W., M. (vorliegendes Verfahren), der Angeklagte Ko. (von der Kammer abgetrenntes Verfahren Ziffer 1.3) die gesondert angeklagten Angeklagten I. und T. (Ziffer 1.2) sowie die gesondert verfolgten C., Hop. und S. (Verfahren sind noch nicht terminiert) sollen in einer hierarchischen Bandenstruktur den unerlaubten Rauschgifthandel organisiert und arbeitsteilig gemeinsam betrieben haben. Die Angeklagten M. (von der Kammer getrenntes vorliegendes Verfahren) und I. ( Verfahren Ziffer 1.2, von der Staatsanwaltschaft  gesondert angeklagt) sollen mit dem Angeklagten Ko. (von der Kammer abgetrenntes Verfahren Ziffer 1.3) auf der Leitungsebene der hierarchischen Struktur tätig gewesen sein.

Die Angeklagten K., S., W., M. (vorliegendes Verfahren), der Angeklagte Ko. (von der Kammer abgetrenntes Verfahren Ziffer 1.3) die gesondert angeklagten Angeklagten I. und T. (Ziffer 1.2) sowie die gesondert verfolgten C., Hop. und S. (Verfahren sind noch nicht terminiert) sollen Abnehmer im Raum Kaiserslautern, in Zweibrücken und im Saarpfalzkreis vorwiegend mit Amphetaminen, Kokain und Marihuana beliefert haben. Die Angeklagten sollen dabei, wie beabsichtigt nicht unerhebliche Einnahmen erzielt haben.

In dem Strafverfahren gegen die Angeklagten K. (14 selbständige Handlungen), S. (12 selbständige Handlungen), W. (7 selbständige Handlungen), und M. (43 selbständige Handlungen) und in dem, nach der Abtrennung entstandenen weiteren Strafverfahren gegen die Angeklagten Ko. (8 selbständige Handlungen), N. (3 selbständige Handlungen), und P. (56 selbständige Handlungen) werden den Angeklagten insgesamt 105 und den Angeklagten I. und T. (Verfahren Ziffer 1.2) werden insgesamt 44 selbständige, in wechselnder Beteiligung begangene Taten zur Last gelegt. Die Angeklagten I. und T. sollen u. a. eine Weiterverteilung der Drogen übernommen haben. Ihnen soll ein Abnehmerkreis zur Verfügung gestanden haben, zu dem auch die gesondert verfolgten Angeklagten Z. und Hof. gehört haben sollen. Sie sollen bei der Beschaffung insbesondere mit den Angeklagten Ko., und M. zusammengearbeitet haben und von ihnen beliefert worden sein.

Im Strafverfahren gegen die Angeklagten I. und T. (Ziffer 1.2) waren die Angeklagten Z. und Hof., von der Staatsanwaltschaft mitangeklagt. Die Strafkammer hat das Strafverfahren gegen die Angeklagten Z. und Hof. abgetrennt.

In dem Verfahren wird u.a. die Frage der Verwertbarkeit der so genannten EnchroChat-Dateien zu klären sein, auf die, auf der Grundlage von Entscheidungen französischer Gerichte Zugriff genommen worden ist. Die Angeklagten sollen zumindest zu einem nicht unerheblichen Teil über besonders verschlüsselte Enchrochat-Handys kommuniziert haben.

Die Angeklagten und die gesondert angeklagten bzw. verfolgten Angeklagten sollen durch die Taten insgesamt eingenommen haben:
 

Vorliegendes Strafverfahren:

der Angeklagte M. 1.748.950,00 €, der Angeklagte W. 266.000,00 €, der Angeklagte S. 324.500,00 € und der Angeklagte K. 511.000,00 €,
 

Verfahren unter Ziffer 1.2

der Angeklagte I. 1.468.350,00 € und der Angeklagte T. 557.500,00 €
 

Vom Strafverfahren Ziffer 1.2 von der Strafkammer abgetrenntes und noch nicht terminiertes Strafverfahren:

der Angeklagte Z. 252.300,00 €, der Angeklagte Hof. 103.000,00 €.
 

Verfahren Ziffer 1.3

Von dem Verfahren unter Ziffer 1.1 von der Strafkammer abgetrenntes Strafverfahren:

der Angeklagte P. 944.865,00 €, der Angeklagte N. 139.520,00 € und der Angeklagte Ko. 915.250,00 €.“

_______________________________________
 

1.3

Datum, Uhrzeit: 01.07.2021, 09.00 Uhr (Fortsetzung)
gegen:

Herrn P., geb. Anfang 1991

Herrn N., geb. Anfang 1989

Herrn Ko., geb. im Frühjahr 1986

wegen: des Tatvorwurfs eines unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge und anderer Delikte, der Angeklagte Ko. als Mitglied einer Bande

Tatort: Kaiserslautern, Landkreis Kaiserslautern und anderenorts

 

Fortsetzungstermine:

01.07.2021, 09.00 Uhr

06.07.2021, 09.00 Uhr

08.07.2021, 09.00 Uhr

14.07.2021, 09.00 Uhr

15.07.2021, 09.00 Uhr

16.07.2021, 09.00 Uhr

02.08.2021, 09.00 Uhr

27.08.2021, 09.00 Uhr

30.08.2021, 09.00 Uhr

06.09.2021, 09.00 Uhr

07.09.2021, 09.00 Uhr

13.09.2021, 09.00 Uhr

15.09.2021, 09.00 Uhr

21.09.2021, 09.00 Uhr

23.09.2021, 09.00 Uhr

24.09.2021, 09.00 Uhr

04.10.2021, 09.00 Uhr

07.10.2021, 09:00 Uhr

26.10.2021, 09:00 Uhr

05.11.2021, 09:00 Uhr

16.11.2021, 09:00 Uhr

30.11.2021, 09:00 Uhr

07.12.2021, 09:00 Uhr

08.12.2021, 09:00 Uhr

14.12.2021, 09:00 Uhr

16.12.2021, 09:00 Uhr
 

Die 1. Strafkammer setzt die Hauptverhandlung fort. Auf den Bericht vom Juni 2021 wird Bezug genommen:

„Die Staatsanwaltschaft legt dem Angeklagten Ko. zur Last, gemeinsam mit den, in der Anklageschrift von der Staatsanwaltschaft gemeinsam angeklagten, nach der Abtrennung vom vorliegenden Verfahrens durch die Strafkammer nunmehr gesondert verfolgten Angeklagten mit K., S., W., und M. (Verfahren Ziffer 1.1) und den, von der Staatsanwaltschaft in einem gesonderten Verfahren angeklagten I. und T. (Verfahren Ziffer 1.2) sowie den von der Staatsanwaltschaft gesondert verfolgten Angeklagten C., Hop. und S. zur Last sich zu einer Bande mit dem Ziel eines gewerbsmäßig betriebenen Handels mit Betäubungsmitteln zusammengeschlossen zu haben. Die Angeklagten P. und N. (vorliegendes Verfahren) sollen nicht Mitglieder der Bande gewesen sein. Sie sollen die Bande beliefert haben. Die Angeklagten K., S., W., M. (Verfahren Ziffer 1.1), der Angeklagte Ko. (vorliegendes Verfahren) die gesondert angeklagten Angeklagten I. und T. (Verfahren Ziffer 1.2) sowie die gesondert verfolgten C., Hop. und S. (Verfahren sind noch nicht terminiert) sollen in einer hierarchischen Bandenstruktur den unerlaubten Rauschgifthandel organisiert und arbeitsteilig gemeinsam betrieben haben. Die Angeklagten M. (gesondertes, von der Kammer getrenntes Verfahren) und I. (von der Staatsanwaltschaft gesondert angeklagt) sollen mit dem Angeklagten Ko. (von der Kammer abgetrenntes vorliegendes Verfahren) auf der Leitungsebene der hierarchischen Struktur tätig gewesen sein.

Die Angeklagten K., S., W., M. (Verfahren Ziffer 1.1), der Angeklagte Ko. (vorliegendes Verfahren) die gesondert angeklagten Angeklagten I. und T. (Verfahren Ziffer 1.2) sowie die gesondert verfolgten C., Hop. und S. (Verfahren sind noch nicht terminiert) sollen Abnehmer im Raum Kaiserslautern, in Zweibrücken und im Saarpfalzkreis vorwiegend mit Amphetaminen, Kokain und Marihuana beliefert haben. Die genannten Angeklagten sollen dabei, wie beabsichtigt nicht unerhebliche Einnahmen erzielt haben.

In den beiden Strafverfahren gegen die Angeklagten K. (14 selbständige Handlungen), S. (12 selbständige Handlungen), W. (7 selbständige Handlungen), und M. (43 selbständige Handlungen) (Verfahren Ziffer 1.1) und in dem, nach der Abtrennung entstandenen weiteren Strafverfahren gegen die Angeklagten Ko. (8 selbständige Handlungen), N. (3 selbständige Handlungen), und P. (56 selbständige Handlungen) (vorliegendes Verfahren) werden den Angeklagten insgesamt 105 und den Angeklagten I. und T. (Verfahren Ziffer 1.2) werden insgesamt 44 selbständige, in wechselnder Beteiligung begangene Taten zur Last gelegt. Die Angeklagten I. und T. (Verfahren Ziffer 1.2) sollen u. a. eine Weiterverteilung der Drogen übernommen haben. Ihnen soll ein Abnehmerkreis zur Verfügung gestanden haben, zu dem auch die gesondert verfolgten Angeklagten Z. und Hof. (von der Kammer abgetrenntes und noch nicht terminiertes Verfahren) gehört haben sollen. Sie sollen bei der Beschaffung insbesondere mit den Angeklagten Ko. (vorliegendes Verfahren) und M. (Verfahren Ziffer 1.1) zusammengearbeitet haben und von ihnen beliefert worden sein.

Im Strafverfahren gegen die Angeklagten I. und T. (Ziffer 1.2) waren die Angeklagten Z. und Hof. von der Staatsanwaltschaft mitangeklagt. Die Strafkammer hat das Strafverfahren gegen die Angeklagten Z. und Hof. abgetrennt (noch nicht terminiertes Verfahren).

In dem Verfahren wird u.a. die Frage der Verwertbarkeit der so genannten EnchroChat-Dateien zu klären sein, auf die auf der Grundlage von Entscheidungen französischer Gerichte Zugriff genommen worden ist. Die Angeklagten sollen zumindest zu einem nicht unerheblichen Teil über besonders verschlüsselte Enchrochat-Handys kommuniziert haben.

Die Angeklagten und die gesondert angeklagten bzw. verfolgten Angeklagten sollen durch die Taten insgesamt eingenommen haben:
 

Vorliegendes, von dem Verfahren unter Ziffer 1.1 von der Strafkammer getrenntes Strafverfahren:

der Angeklagte P. 944.865,00 €, der Angeklagte N. 139.520,00 € und der Angeklagte Ko. 915.250,00 €.
 

Verfahren unter Ziffer 1.1 (abgetrennt vom Verfahren Ziffer 1.3):

der Angeklagte M. 1.748.950,00 €, der Angeklagte W. 266.000,00 €, der Angeklagte S. 324.500,00 € und der Angeklagte K. 511.000,00 €,
 

Verfahren unter Ziffer 1.2

der Angeklagte I. 1.468.350,00 € und der Angeklagte T. 557.500,00 €
 

Vom Strafverfahren Ziffer 1.2 von der Strafkammer abgetrenntes und noch nicht terminiertes Strafverfahren:

der Angeklagte Z. 252.300,00 €, der Angeklagte Hof. 103.000,00 €.“

_______________________________________
 

2. Strafkammer

2.1

Datum, Uhrzeit: 01.07.21, 09.30 Uhr (Fortsetzungstermin)

gegen: Frau N., geboren im Mai 1951

wegen: des Tatvorwurfs einer Misshandlung von Schutzbefohlenen und anderer Delikte

Tatort: Zweibrücken und an anderen Orten

Fortsetzungstermine:

05.07.2021, 09.30 Uhr,

12.07.2021, 09.30 Uhr,

15.07.2021, 09.30 Uhr

Die 2. Strafkammer setzt die Hauptverhandlung fort. Auf den Bericht vom Monat Juni 2021 wird Bezug genommen:

„Die Staatsanwaltschaft legt der Angeklagten zur Last teilweise durch aktives Tun und teilweise durch Unterlassen gemeinsam mit ihrem verstorbenen Ehemann drei minderjährige gemeinsame Kinder und eine Tochter der Angeklagten jahrelang gequält und roh misshandelt und in die Gefahr einer erheblichen Schädigung ihrer geistigen und seelischen Entwicklung gebracht zu haben.

Mit dem Wissen und Einverständnis der Angeklagten soll der verstorbene Ehemann die Kinder mit verschiedenen Schlagstöcken, denen er Namen wie „großer Bruder“, „kleiner Bruder“ oder „Cousin“ gegeben haben soll, und mit anderen Gegenständen wie Besen oder Schaufeln ins Gesicht, an den Oberkörper und auf die Gliedmaßen geschlagen haben, so dass es zu nicht unerheblichen Verletzungen der Kinder gekommen sein soll, die teilweise eine Behandlung im Krankenhaus erforderlich gemacht haben sollen. Es soll mehrfach zu ausgeschlagenen Zähnen oder auch zu Fingerbrüchen gekommen sein. Die Angeklagte soll die Kinder auch selbst geschlagen haben. In einem Fall soll die Angeklagte ihrem minderjährigen Sohn ein Küchenbrett vor die Stirn gehalten haben, um es dem verstorbenen Ehemann zu ermöglichen, mit einem Fleischhammer auf die Stirn des Kindes zu schlagen. So sollen die Angeklagten es vermieden haben, dass die Hammerschläge zu Schlageindrücken auf der Stirn führen, um die entstandene Gehirnerschütterung als Unfallfolge darstellen zu können. Die Schläge sollen, wie beabsichtigt, eine stationäre Behandlung des Sohnes erforderlich gemacht haben, wobei es den Angeklagten darum gegangen sein soll, eine Krankentagegeldauszahlung aus der Versicherung zu erhalten. 

Ferner soll die Angeklagte gemeinsam mit ihrem verstorbenen Ehemann zwei Töchter erfolgreich veranlasst haben, sich gegenüber Gutachtern des MKD wie schwerbehinderte Kinder zu verhalten, um über eine Einstufung in eine Pflegestufe Pflegegeld zu erhalten. Durch die Auszahlung des Pflegegeldes trotz fehlender Berechtigung soll der AOK ein Schaden von insgesamt über 50.000,00 € entstanden sein.

Die 1. Strafkammer des Landgerichts Zweibrücken hat die Angeklagte wegen Misshandlung von Schutzbefohlenen in 4 Fällen, in 3 Fällen in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung und wegen Betruges zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 4 Jahren verurteilt. Auf die Revision der Angeklagten ist das Urteil der 1. Strafkammer teilweise im Schuldspruch und im Strafausspruch aufgehoben und zur neuen Verhandlung und Entscheidung an eine andere Strafkammer des Landgerichts Zweibrücken zurückverwiesen worden.“

_______________________________________

2.2

Datum, Uhrzeit: 06.07.21,10.00 Uhr (Fortsetzungstermin)

Datum, Uhrzeit: 07.07.2021

gegen: Herrn S., geboren im März 1989

wegen: des Tatvorwurfs einer besonders schweren Brandstiftung im Zustand der Schuldunfähigkeit

Tatort: Landkreis Kaiserlautern

Die Staatsanwaltschaft setzt die Hauptverhandlung fort. Auf den Bericht vom Monat Juni 2021 wird Bezug genommen:

„Die Staatsanwaltschaft legt dem Beschuldigten in der Antragsschrift zur Last, im Spätsommer und Herbst des Jahres 2019, im Zustand der Schuldunfähigkeit Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte in zwei Fällen geleistet und eine schwere Brandstiftung begangen zu haben. Der Beschuldigte soll Polizeibeamte getreten und geschlagen haben. Er soll in einem Lagerraum eines Krankenhauses ein Feuer gelegt haben. Zuvor soll er die Löscharbeiten erschwert haben, indem er Feuerlöscher des Krankenhauses entleert und Löschwasserschläuche aus dem Fenster gehängt haben soll. Die Staatsanwaltschaft beantragt die Anordnung einer Unterbringung des Beschuldigten in einem psychiatrischen Krankenhaus.“
 

3. Strafkammer

3.1

Datum, Uhrzeit: 07.07.2021

gegen: Herrn Sch.

wegen: des Tatvorwurfs einer Körperverletzung

Tatort: Landkreis Südwestpfalz

 

Es handelt sich um ein Berufungsverfahren.

_______________________________________
 

3.2

Datum, Uhrzeit: 08.07.2021, 10:00 Uhr (Fortsetzung)

gegen: Herrn S.

wegen: des Tatvorwurfs eines räuberischen Diebstahls

Tatort: Landkreis Südwestpfalz

 

Fortsetzungstermine:

16.07.2021, 10:00 Uhr,

19.07.2021, 10:00 Uhr,

26.07.2021, 10:00 Uhr,

04.08.2021, 10:00 Uhr,

01.09.2021, 10:00 Uhr

 

Es handelt sich um ein Berufungsverfahren. Die 3. Strafkammer setzt die Hauptverhandlung fort.

_______________________________________

3.3

Datum, Uhrzeit: 14.07.2021, 14:00 Uhr

gegen: Herrn H.

wegen: des Tatvorwurfs einer Körperverletzung

Tatort: Pirmasens

 

Es handelt sich um ein Berufungsverfahren.
 

_______________________________________
 

3.4

Datum, Uhrzeit: 19.07.2021, 14:00 Uhr

gegen: Herrn A.

wegen: des Tatvorwurfs eines Betruges

Tatort: Pirmasens

 

Es handelt sich um ein Berufungsverfahren.

_______________________________________
 

3.5

Datum, Uhrzeit: 28.07.2021, 09:00 Uhr

gegen: Herrn S.

wegen: des Tatvorwurfs eines Diebstahls

Tatort: Landkreis Südwestpfalz

 

Es handelt sich um ein Berufungsverfahren.

_______________________________________
 

3.6

Datum, Uhrzeit: 28.07.2021, 10:45 Uhr

gegen: Herrn R.

wegen: des Tatvorwurfs eines Fahrens ohne Fahrerlaubnis

Tatort: Landkreis Südwestpfalz

 

Es handelt sich um ein Berufungsverfahren.

_______________________________________
 

3.7

Datum, Uhrzeit: 28.07.2021, 14:00 Uhr

gegen: Frau B.

wegen: des Tatvorwurfs eines Betruges

Tatort: Landkreis Südwestpfalz

 

Es handelt sich um ein Berufungsverfahren. 

 

4. Strafkammer

Vor der 4. Strafkammer finden im Monat Juli keine Hauptverhandlungen statt.

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