1. Strafkammer
1.1
Datum, Uhrzeit: 01.06.2021, 09:00 Uhr (Fortsetzung)
gegen:
Herrn K., geb. im Sommer 1960
Herrn S., geb. im ersten Quartal 1992
Herrn W., geb. im Sommer 1997
Herrn M., geb. im Frühjahr 1986
wegen: des Tatvorwurfs eines als Mitglied einer Bande betriebenen Handels mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge
Tatort: Landkreis Kaiserslautern und an anderen Orten
Fortsetzungstermine:
02.06.2021 09:00 Uhr
08.06.2021 09:00 Uhr
10.06.2021 09:00 Uhr
11.06.2021 09:00 Uhr
17.06.2021 09:00 Uhr
18.06.2021 09:00 Uhr
21.06.2021 09:00 Uhr
23.06.2021 09:00 Uhr
25.06.2021 09:00 Uhr
30.06.2021 13:00 Uhr
02.07.2021 09:00 Uhr
05.07.2021 14:00 Uhr
07.07.2021 09:00 Uhr
09.07.2021 13:00 Uhr
13.07.2021 14:00 Uhr
19.07.2021 09:00 Uhr
20.07.2021 09:00 Uhr
Die 1. Strafkammer setzt die im April begonnene Hauptverhandlung fort. Der Bericht vom Monat April wird wie folgt ergänzt und neu gefasst:
Die Staatsanwaltschaft legt den Angeklagten K., S., W., und M. zur Last gemeinsam mit den, von der Staatsanwaltschaft gemeinsam angeklagten, nach der Abtrennung des vorliegenden Verfahrens durch die Strafkammer gesondert verfolgten Angeklagten P., N. und Ko. (Verfahren Ziffer 1.3) und den, von der Staatsanwaltschaft in einem gesonderten Verfahren angeklagten I. und T. (Verfahren Ziffer 1.2) sowie den von der Staatsanwaltschaft gesondert verfolgten Angeklagten C., Hop. und S. (noch nicht terminiertes Verfahren) zur Last, sich zu einer Bande mit dem Ziel eines gewerbsmäßig betriebenen Handels mit Betäubungsmitteln zusammengeschlossen zu haben. Die Angeklagten P. und N. (siehe Verfahren Ziffer 1.3) sollen nicht Mitglieder der Bande gewesen sein. Sie sollen die Bande beliefert haben.
Die Angeklagten K., S., W., M. (vorliegendes Verfahren), der Angeklagte Ko. (von der Kammer abgetrenntes Verfahren Ziffer 1.3) die gesondert angeklagten Angeklagten I. und T. (Ziffer 1.2) sowie die gesondert verfolgten C., Hop. und S. (Verfahren sind noch nicht terminiert) sollen in einer hierarchischen Bandenstruktur den unerlaubten Rauschgifthandel organisiert und arbeitsteilig gemeinsam betrieben haben. Die Angeklagten M. (von der Kammer getrenntes vorliegendes Verfahren) und I. ( Verfahren Ziffer 1.2, von der Staatsanwaltschaft gesondert angeklagt) sollen mit dem Angeklagten Ko. (von der Kammer abgetrenntes Verfahren Ziffer 1.3) auf der Leitungsebene der hierarchischen Struktur tätig gewesen sein.
Die Angeklagten K., S., W., M. (vorliegendes Verfahren), der Angeklagte Ko. (von der Kammer abgetrenntes Verfahren Ziffer 1.3) die gesondert angeklagten Angeklagten I. und T. (Ziffer 1.2) sowie die gesondert verfolgten C., Hop. und S. (Verfahren sind noch nicht terminiert) sollen Abnehmer im Raum Kaiserslautern, in Zweibrücken und im Saarpfalzkreis vorwiegend mit Amphetaminen, Kokain und Marihuana beliefert haben. Die Angeklagten sollen dabei, wie beabsichtigt nicht unerhebliche Einnahmen erzielt haben.
In dem Strafverfahren gegen die Angeklagten K. (14 selbständige Handlungen), S. (12 selbständige Handlungen), W. (7 selbständige Handlungen), und M. (43 selbständige Handlungen) und in dem, nach der Abtrennung entstandenen weiteren Strafverfahren gegen die Angeklagten Ko. (8 selbständige Handlungen), N. (3 selbständige Handlungen), und P. (56 selbständige Handlungen) werden den Angeklagten insgesamt 105 und den Angeklagten I. und T. (Verfahren Ziffer 1.2) werden insgesamt 44 selbständige, in wechselnder Beteiligung begangene Taten zur Last gelegt. Die Angeklagten I. und T. sollen u. a. eine Weiterverteilung der Drogen übernommen haben. Ihnen soll ein Abnehmerkreis zur Verfügung gestanden haben, zu dem auch die gesondert verfolgten Angeklagten Z. und Hof. gehört haben sollen. Sie sollen bei der Beschaffung insbesondere mit den Angeklagten Ko., und M. zusammengearbeitet haben und von ihnen beliefert worden sein.
Im Strafverfahren gegen die Angeklagten I. und T. (Ziffer 1.2) waren die Angeklagten Z. und Hof., von der Staatsanwaltschaft mitangeklagt. Die Strafkammer hat das Strafverfahren gegen die Angeklagten Z. und Hof. abgetrennt.
In dem Verfahren wird u.a. die Frage der Verwertbarkeit der so genannten EnchroChat-Dateien zu klären sein, auf die, auf der Grundlage von Entscheidungen französischer Gerichte Zugriff genommen worden ist. Die Angeklagten sollen zumindest zu einem nicht unerheblichen Teil über besonders verschlüsselte Enchrochat-Handys kommuniziert haben.
Die Angeklagten und die gesondert angeklagten bzw. verfolgten Angeklagten sollen durch die Taten insgesamt eingenommen haben:
Vorliegendes Strafverfahren:
der Angeklagte M. 1.748.950,00 €, der Angeklagte W. 266.000,00 €, der Angeklagte S. 324.500,00 € und der Angeklagte K. 511.000,00 €,
Verfahren unter Ziffer 1.2
der Angeklagte I. 1.468.350,00 € und der Angeklagte T. 557.500,00 €
Vom Strafverfahren Ziffer 1.2 von der Strafkammer abgetrenntes und noch nicht terminiertes Strafverfahren:
der Angeklagte Z. 252.300,00 €, der Angeklagte Hof. 103.000,00 €.
Verfahren Ziffer 1.3
Von dem Verfahren unter Ziffer 1.1 von der Strafkammer abgetrenntes Strafverfahren:
der Angeklagte P. 944.865,00 €, der Angeklagte N. 139.520,00 € und der Angeklagte Ko. 915.250,00 €.
______________________________________
1.2
Datum, Uhrzeit: 04.06.2021, 09:00 Uhr (Fortsetzung)
Herrn I., geboren im Februar 1990
Herrn T., geboren im Juli 1990
wegen: des Tatvorwurfs eines als Mitglied einer Bande betriebenen Handels mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge
Tatort: Kaiserslautern, Landkreis Kaiserslautern und an anderen Orten
Fortsetzungstermine:
04.06.2021, 09:00 Uhr
07.06.2021, 13:30 Uhr
15.06.2021, 09:00 Uhr
18.06.2021, 13:30 Uhr
21.06.2021, 13:30 Uhr
28.06.2021, 09:00 Uhr
01.07.2021, 13:30 Uhr
05.07.2021, 09:00 Uhr
07.07.2021, 09:00 Uhr
09.07.2021, 09:00 Uhr
12.07.2021, 09:00 Uhr
13.07.2021, 09:00 Uhr
16.07.2021, 13:30 Uhr
23.07.2021, 09:00 Uhr
26.07.2021, 09:00 Uhr
27.07.2021, 09.00 Uhr
04.08.2021, 09:30 Uhr
06.08.2021, 09:30 Uhr
01.09.2021, 09:00 Uhr
10.09.2021, 09:00 Uhr
Die 1. Strafkammer setzt die im April begonnene Hauptverhandlung fort. Der Bericht vom Monat April wird wie folgt ergänzt und neu gefasst:
Die Staatsanwaltschaft legt den Angeklagten I. und T. zur Last gemeinsam mit den gesondert angeklagten Angeklagten K., S., W., und M. (Verfahren Ziffer 1.1) und den von der Staatsanwaltschaft gemeinsam angeklagten, nach der Abtrennung des Verfahren nach Ziffer 1.1 durch die Strafkammer in einem weiteren getrennten Verfahren verfolgten Angeklagten P., N. und Ko. (Verfahren Ziffer 1.3) sowie den von der Staatsanwaltschaft gesondert verfolgten Angeklagten C., Hop. und S. (noch nicht terminiert) zur Last, sich zu einer Bande mit dem Ziel eines gewerbsmäßig betriebenen Handels mit Betäubungsmitteln zusammengeschlossen zu haben. Die Angeklagten P. und N. (siehe Verfahren Ziffer 1.3) sollen nicht Mitglieder der Bande gewesen sein. Sie sollen die Bande beliefert haben. Die Hauptverhandlungen im Strafverfahren gegen die Angeklagten I. und T und gegen die Angeklagten K., S., W. und M. haben im April begonnen. Die Hauptverhandlung gegen die Angeklagten Ko., N. und P haben im Mai begonnen (siehe Verfahren Ziffer 1.3).
Die Angeklagten I. und T. (vorliegendes Verfahren), die Angeklagten K., S., W., M. (Verfahren Ziffer 1.1), der Angeklagte Ko. (von der Kammer abgetrenntes Verfahren Ziffer 1.3) sowie die gesondert verfolgten C., Hop. und S. (Verfahren sind noch nicht terminiert) sollen in einer hierarchischen Bandenstruktur den unerlaubten Rauschgifthandel organisiert und arbeitsteilig gemeinsam betrieben haben. Die Angeklagten M. (von der Kammer getrenntes Verfahren) und I. (von der Staatsanwaltschaft gesondert angeklagtes, vorliegendes Verfahren) sollen mit dem Angeklagten Ko. (von der Kammer abgetrenntes Verfahren) auf der Leitungsebene der hierarchischen Struktur tätig gewesen sein.
Die Angeklagten I. und T. (vorliegendes Verfahren), die Angeklagten K., S., W., M. (Verfahren Ziffer 1.1), der Angeklagte Ko. (von der Kammer abgetrenntes Verfahren Ziffer 1.3) sowie die gesondert verfolgten C., H. und S. (Verfahren sind noch nicht terminiert) sollen Abnehmer im Raum Kaiserslautern, in Zweibrücken und im Saarpfalzkreis vorwiegend mit Amphetaminen, Kokain und Marihuana beliefert haben. Die genannten Angeklagten sollen dabei, wie beabsichtigt nicht unerhebliche Einnahmen erzielt haben.
In den beiden Strafverfahren gegen die Angeklagten K. (14 selbständige Handlungen), S. (12 selbständige Handlungen), W. (7 selbständige Handlungen), und M. (43 selbständige Handlungen) (Ziffer 1.1) und in dem, nach der Abtrennung entstandenen weiteren Strafverfahren gegen die Angeklagten Ko. (8 selbständige Handlungen), N. (3 selbständige Handlungen), und P. (56 selbständige Handlungen) (Ziffer 1.3) werden den Angeklagten insgesamt 105 und den Angeklagten I. und T. (vorliegendes Verfahren) werden insgesamt 44 selbständige, in wechselnder Beteiligung begangene Taten zur Last gelegt. Die Angeklagten I. und T. sollen u. a. eine Weiterverteilung der Drogen übernommen haben. Ihnen soll ein Abnehmerkreis zur Verfügung gestanden haben, zu dem auch die gesondert verfolgten Angeklagten Z. und Hof. gehört haben sollen. Sie sollen bei der Beschaffung insbesondere mit den Angeklagten Ko. (Verfahren Ziffer 1.3) und M. (Verfahren Ziffer 1.1) zusammengearbeitet haben und von ihnen beliefert worden sein.
Im Strafverfahren gegen die Angeklagten I. und T. (vorliegendes Verfahren) waren die Angeklagten Z. und Hof. von der Staatsanwaltschaft mitangeklagt. Die Strafkammer hat das Strafverfahren gegen die Angeklagten Z. und Hof. abgetrennt.
In dem Verfahren wird u.a. die Frage der Verwertbarkeit der so genannten EnchroChat-Dateien zu klären sein, auf die auf der Grundlage von Entscheidungen französischer Gerichte Zugriff genommen worden ist. Die Angeklagten sollen zumindest zu einem nicht unerheblichen Teil über besonders verschlüsselte Enchrochat-Handys kommuniziert haben.
Die Angeklagten und die gesondert angeklagten Angeklagten sollen durch die Taten insgesamt eingenommen haben:
Vorliegendes Strafverfahren:
der Angeklagte I. 1.468.350,00 € und der Angeklagte T. 557.500,00 €
Verfahren unter Ziffer 1.1
der Angeklagte M. 1.748.950,00 €, der Angeklagte W. 266.000,00 €, der Angeklagte S. 324.500,00 € und der Angeklagte K. 511.000,00 €,
Vom Strafverfahren Ziffer 1.2 von der Strafkammer abgetrenntes und noch nicht terminiertes Strafverfahren:
der Angeklagte Z. 252.300,00 €, der Angeklagte Hof. 103.000,00 €.
Verfahren Ziffer 1.3
Von dem Verfahren unter Ziffer 1.1 von der Strafkammer abgetrenntes Strafverfahren:
der Angeklagte P. 944.865,00 €, der Angeklagte N. 139.520,00 € und der Angeklagte Ko. 915.250,00 €.
______________________________________
1.3
Datum, Uhrzeit: 07.06.2021, 09.00 Uhr (Fortsetzung)
gegen:
Herrn P., geb. Anfang 1991
Herrn N., geb. Anfang 1989
Herrn Ko., geb. im Frühjahr 1986
wegen: des Tatvorwurfs eines unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge und anderer Delikte, der Angeklagte Ko. als Mitglied einer Bande
Tatort: Kaiserslautern, Landkreis Kaiserslautern und anderenorts
Fortsetzungstermine:
09.06.2021, 09.00 Uhr
14.06.2021, 09.00 Uhr
16.06.2021, 09.00 Uhr
22.06.2021, 09.00 Uhr
24.06.2021, 09.00 Uhr
29.06.2021, 09.00 Uhr
30.06.2021, 09.00 Uhr
01.07.2021, 09.00 Uhr
06.07.2021, 09.00 Uhr
08.07.2021, 09.00 Uhr
14.07.2021, 09.00 Uhr
15.07.2021, 09.00 Uhr
16.07.2021, 09.00 Uhr
02.08.2021, 09.00 Uhr
27.08.2021, 09.00 Uhr
30.08.2021, 09.00 Uhr
06.09.2021, 09.00 Uhr
07.09.2021, 09.00 Uhr
13.09.2021, 09.00 Uhr
15.09.2021, 09.00 Uhr
21.09.2021, 09.00 Uhr
23.09.2021, 09.00 Uhr
24.09.2021, 09.00 Uhr
04.10.2021, 09.00 Uhr
Die Staatsanwaltschaft legt dem Angeklagten Ko. zur Last, gemeinsam mit den, in der Anklageschrift von der Staatsanwaltschaft gemeinsam angeklagten, nach der Abtrennung vom vorliegenden Verfahrens durch die Strafkammer nunmehr gesondert verfolgten Angeklagten mit K., S., W., und M. (Verfahren Ziffer 1.1) und den, von der Staatsanwaltschaft in einem gesonderten Verfahren angeklagten I. und T. (Verfahren Ziffer 1.2) sowie den von der Staatsanwaltschaft gesondert verfolgten Angeklagten C., Hop. und S. zur Last sich zu einer Bande mit dem Ziel eines gewerbsmäßig betriebenen Handels mit Betäubungsmitteln zusammengeschlossen zu haben. Die Angeklagten P. und N. (vorliegendes Verfahren) sollen nicht Mitglieder der Bande gewesen sein. Sie sollen die Bande beliefert haben. Die Angeklagten K., S., W., M. (Verfahren Ziffer 1.1), der Angeklagte Ko. (vorliegendes Verfahren) die gesondert angeklagten Angeklagten I. und T. (Verfahren Ziffer 1.2) sowie die gesondert verfolgten C., Hop. und S. (Verfahren sind noch nicht terminiert) sollen in einer hierarchischen Bandenstruktur den unerlaubten Rauschgifthandel organisiert und arbeitsteilig gemeinsam betrieben haben. Die Angeklagten M. (gesondertes, von der Kammer getrenntes Verfahren) und I. (von der Staatsanwaltschaft gesondert angeklagt) sollen mit dem Angeklagten Ko. (von der Kammer abgetrenntes vorliegendes Verfahren) auf der Leitungsebene der hierarchischen Struktur tätig gewesen sein.
Die Angeklagten K., S., W., M. (Verfahren Ziffer 1.1), der Angeklagte Ko. (vorliegendes Verfahren) die gesondert angeklagten Angeklagten I. und T. (Verfahren Ziffer 1.2) sowie die gesondert verfolgten C., Hop. und S. (Verfahren sind noch nicht terminiert) sollen Abnehmer im Raum Kaiserslautern, in Zweibrücken und im Saarpfalzkreis vorwiegend mit Amphetaminen, Kokain und Marihuana beliefert haben. Die genannten Angeklagten sollen dabei, wie beabsichtigt nicht unerhebliche Einnahmen erzielt haben.
In den beiden Strafverfahren gegen die Angeklagten K. (14 selbständige Handlungen), S. (12 selbständige Handlungen), W. (7 selbständige Handlungen), und M. (43 selbständige Handlungen) (Verfahren Ziffer 1.1) und in dem, nach der Abtrennung entstandenen weiteren Strafverfahren gegen die Angeklagten Ko. (8 selbständige Handlungen), N. (3 selbständige Handlungen), und P. (56 selbständige Handlungen) (vorliegendes Verfahren) werden den Angeklagten insgesamt 105 und den Angeklagten I. und T. (Verfahren Ziffer 1.2) werden insgesamt 44 selbständige, in wechselnder Beteiligung begangene Taten zur Last gelegt. Die Angeklagten I. und T. (Verfahren Ziffer 1.2) sollen u. a. eine Weiterverteilung der Drogen übernommen haben. Ihnen soll ein Abnehmerkreis zur Verfügung gestanden haben, zu dem auch die gesondert verfolgten Angeklagten Z. und Hof. (von der Kammer abgetrenntes und noch nicht terminiertes Verfahren) gehört haben sollen. Sie sollen bei der Beschaffung insbesondere mit den Angeklagten Ko. (vorliegendes Verfahren) und M. (Verfahren Ziffer 1.1) zusammengearbeitet haben und von ihnen beliefert worden sein.
Im Strafverfahren gegen die Angeklagten I. und T. (Ziffer 1.2) waren die Angeklagten Z. und Hof. von der Staatsanwaltschaft mitangeklagt. Die Strafkammer hat das Strafverfahren gegen die Angeklagten Z. und Hof. abgetrennt (noch nicht terminiertes Verfahren).
In dem Verfahren wird u.a. die Frage der Verwertbarkeit der so genannten EnchroChat-Dateien zu klären sein, auf die auf der Grundlage von Entscheidungen französischer Gerichte Zugriff genommen worden ist. Die Angeklagten sollen zumindest zu einem nicht unerheblichen Teil über besonders verschlüsselte Enchrochat-Handys kommuniziert haben.
Die Angeklagten und die gesondert angeklagten bzw. verfolgten Angeklagten sollen durch die Taten insgesamt eingenommen haben:
Vorliegendes, von dem Verfahren unter Ziffer 1.1 von der Strafkammer getrenntes Strafverfahren:
der Angeklagte P. 944.865,00 €, der Angeklagte N. 139.520,00 € und der Angeklagte Ko. 915.250,00 €.
Verfahren unter Ziffer 1.1 (abgetrennt vom Verfahren Ziffer 1.3):
der Angeklagte M. 1.748.950,00 €, der Angeklagte W. 266.000,00 €, der Angeklagte S. 324.500,00 € und der Angeklagte K. 511.000,00 €,
Verfahren unter Ziffer 1.2
der Angeklagte I. 1.468.350,00 € und der Angeklagte T. 557.500,00 €
Vom Strafverfahren Ziffer 1.2 von der Strafkammer abgetrenntes und noch nicht terminiertes Strafverfahren:
der Angeklagte Z. 252.300,00 €, der Angeklagte Hof. 103.000,00 €.
_______________________________________
1.4
Datum, Uhrzeit: 04.06.2021, 13:00 Uhr (Fortsetzungstermin)
gegen: Herrn K., geboren im Winter des Jahres 1993
wegen: des Tatvorwurf zahlreicher Diebstähle und anderer Delikte
Tatort: Zweibrücken und an anderen Orten
Fortsetzungstermin:
10.06.2021, 14:00 Uhr
Die 1. Strafkammer setzt die im Dezember 2020 begonnene Hauptverhandlung fort. Auf den Bericht im Dezember wird Bezug genommen:
„Die Staatsanwaltschaft erhebt gegen den Angeklagten in mehreren, vom Gericht miteinander verbundenen Anklageschriften den Tatvorwurf im Zeitraum von Oktober 2019 bis in den Frühsommer 2020, zahlreiche Einbruchs- und Kraftfahrzeugdiebstähle und andere Delikte wie u. a. Fahren ohne Fahrerlaubnis, Brandstiftung eines Kraftfahrzeugs, Straßenverkehrsdelikte und unerlaubten Besitz von Betäubungsmitteln begangen zu haben.“
2. Strafkammer
2.1
Datum, Uhrzeit: 07.06.21, 09.30 Uhr
gegen: Frau N., geboren im Mai 1951
wegen: des Tatvorwurfs einer Misshandlung von Schutzbefohlenen und anderer Delikte
Tatort: Zweibrücken und an anderen Orten
Fortsetzungstermine:
14.06.2021, 9:30 Uhr
17.06.2021, 9:30 Uhr
21.06.2021, 9:30 Uhr
24.06.2021, 9:30 Uhr
28.06.2021, 9:30 Uhr
01.07.2021, 9:30 Uhr
05.07.2021, 9:30 Uhr
12.07.2021, 9:30 Uhr
15.07.2021, 09.30 Uhr
Die Staatsanwaltschaft legt der Angeklagten zur Last teilweise durch aktives Tun und teilweise durch Unterlassen gemeinsam mit ihrem verstorbenen Ehemann drei minderjährige gemeinsame Kinder und eine Tochter der Angeklagten jahrelang gequält und roh misshandelt und in die Gefahr einer erheblichen Schädigung ihrer geistigen und seelischen Entwicklung gebracht zu haben.
Mit dem Wissen und Einverständnis der Angeklagten soll der verstorbene Ehemann die Kinder mit verschiedenen Schlagstöcken, denen er Namen wie „großer Bruder“, „kleiner Bruder“ oder „Cousin“ gegeben haben soll, und mit anderen Gegenständen wie Besen oder Schaufeln ins Gesicht, an den Oberkörper und auf die Gliedmaßen geschlagen haben, so dass es zu nicht unerheblichen Verletzungen der Kinder gekommen sein soll, die teilweise eine Behandlung im Krankenhaus erforderlich gemacht haben sollen. Es soll mehrfach zu ausgeschlagenen Zähnen oder auch zu Fingerbrüchen gekommen sein. Die Angeklagte soll die Kinder auch selbst geschlagen haben. In einem Fall soll die Angeklagte ihrem minderjährigen Sohn ein Küchenbrett vor die Stirn gehalten haben, um es dem verstorbenen Ehemann zu ermöglichen, mit einem Fleischhammer auf die Stirn des Kindes zu schlagen. So sollen die Angeklagten es vermieden haben, dass die Hammerschläge zu Schlageindrücken auf der Stirn führen, um die entstandene Gehirnerschütterung als Unfallfolge darstellen zu können. Die Schläge sollen, wie beabsichtigt, eine stationäre Behandlung des Sohnes erforderlich gemacht haben, wobei es den Angeklagten darum gegangen sein soll, eine Krankentagegeldauszahlung aus der Versicherung zu erhalten.
Ferner soll die Angeklagte gemeinsam mit ihrem verstorbenen Ehemann zwei Töchter erfolgreich veranlasst haben, sich gegenüber Gutachtern des MKD wie schwerbehinderte Kinder zu verhalten, um über eine Einstufung in eine Pflegestufe Pflegegeld zu erhalten. Durch die Auszahlung des Pflegegeldes trotz fehlender Berechtigung soll der AOK ein Schaden von insgesamt über 50.000,00 € entstanden sein.
Die 1. Strafkammer des Landgerichts Zweibrücken hat die Angeklagte wegen Misshandlung von Schutzbefohlenen in 4 Fällen, in 3 Fällen in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung und wegen Betruges zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 4 Jahren verurteilt. Auf die Revision der Angeklagten ist das Urteil der 1. Strafkammer teilweise im Schuldspruch und im Strafausspruch aufgehoben und zur neuen Verhandlung und Entscheidung an eine andere Strafkammer des Landgerichts Zweibrücken zurückverwiesen worden.
_______________________________________
2.2
Datum, Uhrzeit: 10.06.21,10.00 Uhr
gegen: Herrn S., geboren im März 1989
wegen: des Tatvorwurfs einer besonders schweren Brandstiftung im Zustand der Schuldunfähigkeit
Tatort: Landkreis Kaiserlautern
Fortsetzungstermine:
22.06.2021, 10:00 Uhr
25.06.2021, 10.00 Uhr
06.07.2021, 10.00 Uhr
Die Staatsanwaltschaft legt dem Beschuldigten in der Antragsschrift zur Last, im Spätsommer und Herbst des Jahres 2019, im Zustand der Schuldunfähigkeit Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte in zwei Fällen geleistet und eine schwere Brandstiftung begangen zu haben. Der Beschuldigte soll Polizeibeamte getreten und geschlagen haben. Er soll in einem Lagerraum eines Krankenhauses ein Feuer gelegt haben. Zuvor soll er die Löscharbeiten erschwert haben, indem er Feuerlöscher des Krankenhauses entleert und Löschwasserschläuche aus dem Fenster gehängt haben soll. Die Staatsanwaltschaft beantragt die Anordnung einer Unterbringung des Beschuldigten in einem psychiatrischen Krankenhaus.
3. Strafkammer
3.1
Datum, Uhrzeit: 09.06.2021, 09:00 Uhr
gegen:
Herrn K.
Frau S.
wegen: des Tatvorwurfs eines Diebstahls
Tatort: Pirmasens
Es handelt sich um ein Berufungsverfahren.
_______________________________________
3.2
Datum, Uhrzeit: 10.06.2021, 10:00 Uhr (Fortsetzung)
gegen: Herrn S.
wegen: des Tatvorwurfs eines räuberischen Diebstahls
Tatort: Landkreis Südwest Pfalz
Fortsetzungstermine:
30.06.2021, 10:00 Uhr
08.07.2021, 10:00 Uhr
16.07.2021, 10:00 Uhr
19.07.2021, 10:00 Uhr
26.07.2021, 09:30 Uhr
04.08.2021, 10:00 Uhr
01.09.2021, 10:00 Uhr
Es handelt sich um ein Berufungsverfahren.
_______________________________________
3.3
Datum, Uhrzeit: 14.06.2021, 09:00 Uhr
gegen: Herrn H.
wegen: des Tatvorwurfs eines unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln
Tatort: Pirmasens
Es handelt sich um ein Berufungsverfahren.
_______________________________________
3.4
Datum, Uhrzeit: 16.06.2021, 14:00 Uhr
gegen: Frau B.
wegen: des Tatvorwurfs einer gefährlichen Körperverletzung
Tatort: Pirmasens
Es handelt sich um ein Berufungsverfahren.
_______________________________________
3.5
Datum, Uhrzeit: 16.06.2021, 14:30 Uhr
gegen: Herrn B.
wegen: des Tatvorwurfs eines Betruges
Tatort: Pirmasens
Es handelt sich um ein Berufungsverfahren.
_______________________________________
3.6
Datum, Uhrzeit: 22.06.2021, 09:00 Uhr
gegen: Herrn A.
wegen: des Tatvorwurfs eines Wohnungseinbruchsdiebstahls und anderer Delikte
Tatort: Pirmasens
Es handelt sich um ein Berufungsverfahren.
_______________________________________
3.7
Datum, Uhrzeit: 22.06.2021, 10:30 Uhr
gegen: Herrn S.
wegen: des Tatvorwurfs eines Betruges
Tatort: Landkreis Südwest Pfalz
Es handelt sich um ein Berufungsverfahren.
_______________________________________
3.8
Datum, Uhrzeit: 22.06.2021, 13:00 Uhr
gegen: Herrn B.
wegen: des Tatvorwurfs eines Verstoßes gegen Weisungen der Führungsaufsicht
Tatort: Pirmasens
Es handelt sich um ein Berufungsverfahren.
_______________________________________
3.9
Datum, Uhrzeit: 29.06.2021, 09.00 Uhr
gegen: Herrn E.
wegen: des Tatvorwurfs einer unerlaubten Abgabe von Betäubungsmitteln
Tatort: Pirmasens
Es handelt sich um ein Berufungsverfahren.
4. Strafkammer
4.1
Datum, Uhrzeit: 29.06.2021, 09.00 Uhr
gegen:
Herrn A. S.
Herrn R. S.
wegen: des Tatvorwurfs eines Diebstahls und anderer Delikte
Tatort: Zweibrücken
Es handelt sich um ein Berufungsverfahren.