1. Strafkammer
1.1
Datum, Uhrzeit: 04.11.2014, 9.00 Uhr
gegen: Herrn T.
wegen: des Tatvorwurfs eines unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge
Tatort: Landkreis Kusel
Fortsetzungstermine: 13. und 17.11.2014, je 9.00 Uhr
Dem im Jahr 1968 geborenen Angeklagten wird in der Anklageschrift zur Last gelegt, im Frühjahr 2014 500 g bzw. 5 kg Amphetamin verkauft und dabei einen Totschläger mit sich geführt zu haben. In beiden Fällen soll er das Rauschgift auf Kaufhausparkplätzen übergeben haben. Der Totschläger soll dabei griffbereit in seinem Auto gelegen haben. Das Rauschgift soll er zuvor von dem gesondert verfolgten P. erworben haben (s. u. Ziffer 1.4).
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1.2
Datum, Uhrzeit: 05.11.2014, 9.00 Uhr
gegen: Herrn G.
wegen: des Tatvorwurfs eines räuberischen Angriffs
Tatort: Zweibrücken
Fortsetzungstermine: 07., 10. und 11.11.2014, je 9.00 Uhr
Dem im Jahr 1985 geborenen Angeklagten wird in der Anklageschrift zur Last gelegt, im Sommer 2014 auf einer Kreuzung als Fußgänger den im Kraftfahrzeug sitzenden und langsam fahrenden Zeugen S. durch die geöffnete Beifahrerscheibe mit Faustschlägen und einem Messer angegriffen zu haben. Er soll auf den Zeugen eingeschlagen und eingestochen und dabei gerufen haben, dass er den Zeugen abstechen werde. Als es dem Zeugen gelungen sein soll, sich aus dem Auto zu befreien, soll er ihn mit dem Messer verfolgt und ihm dann zugerufen haben, das Kraftfahrzeug gehöre nun ihm. Der Zeuge soll durch Messerstiche leicht verletzt worden sein.
Einen Tag später soll der Angeklagte auf der Polizeidienststelle aufgesprungen sein und einen Stuhl in die Hand genommen und gegen einen Polizeibeamten gerichtet haben. Gegen vier zur Hilfe eilende Polizeibeamte soll er bis zu seiner Festnahme tätlich geworden sein.
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1.3
Datum, Uhrzeit: 18.11.2014, 9.00 Uhr
gegen: a) Herrn S.
b) Herrn M.
wegen: des Tatvorwurfs eines Verbrechens nach dem Waffengesetz
Tatort: Zweibrücken
Fortsetzungstermine: 20.11.2014, 14.00 Uhr und 21.11.2014, 9.00 Uhr
Dem im Jahr 1949 geborenen Angeklagten M. wird zur Last gelegt, in 5 Fällen Kriegswaffen an den im Jahr 1972 geborenen Angeklagten S. „in Kommission“ überlassen bzw. verkauft zu haben. Der Angeklagte S. soll die Kriegswaffen über das Jahr 2013 in Kommission an Dritte gewinnbringend verkauft und an den Angeklagten M. den vereinbarten Kaufpreis gezahlt haben.
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1.4
Datum, Uhrzeit: 26.11.2014, 9.00 Uhr
gegen: Herrn P.
wegen: des Tatvorwurfs eines unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge
Tatort: Landkreis Kusel
Fortsetzungstermin: 01.12.2014, 9.00 Uhr
Dem im Jahr 1963 geborenen Angeklagten wird in der Anklageschrift zur Last gelegt, im Frühjahr 2014 500 g bzw. 5 kg Amphetamin an den gesondert verfolgten T. verkauft zu haben, um den T. in die Lage zu versetzen, es an Dritte weiter zu verkaufen (s. o. Ziffer 1.1).
2. Strafkammer
2.1
Datum, Uhrzeit: 06.11.2014, 09.00 Uhr
gegen: Herrn M.
wegen: des Tatvorwurfs eines Betruges
Tatort: Zweibrücken
Es handelt sich um ein Berufungsverfahren gegen ein Urteil des Amtsgerichts – Jugendschöffengerichts – Zweibrücken. Dem im Jahr 1995 geborenen Angeklagten wird zur Last gelegt, als Heranwachsender in 4 Fällen mit Bankkarten des Zeugen W. Geldbeträge aus Automaten erlangt zu haben und in 3 weiteren Fällen dies versucht zu haben. In einem weiteren Fall soll der Angeklagte auf einem Scheck des Zeugen W. die Unterschrift des Zeugen gefälscht haben, um zu Lasten des Zeugen Geld zu erhalten. Diese Tat soll vor der Geldauszahlung in der Bank entdeckt worden sein. Das Jugendschöffengericht hat den Angeklagten im Sinne dieser Tatvorwürfe schuldig gesprochen und ihn unter Einbeziehung eines anderen Urteils zu einer einheitlichen Jugendstrafe von 3 Jahren und 1 Monat verurteilt. Der Angeklagte hat das Rechtsmittel der Berufung eingelegt.
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2.2
Datum, Uhrzeit: 18.11.2014, 09.00 Uhr
gegen: Herrn B.
wegen: des Tatvorwurfs einer Bedrohung und anderer Straftaten
Tatort: Landkreis Südwestpfalz
Es handelt sich um ein Berufungsverfahren gegen ein Urteil des Amtsgerichts – Jugendschöffengerichts – Zweibrücken. Dem im Jahr 1994 geborenen Angeklagten wird zur Last gelegt, als Heranwachsender verschiedene Straftaten begangen zu haben. Er soll im Jahr 2012 der Zeugin A. A. und im Jahr 2013 der Zeugin N. A. gedroht haben, sie bzw. ihren Freund zu töten. Er soll das Handy des Zeugen A. entwendet und an einen Dritten verkauft haben. Er soll der Zeugin A. A. mit der Hand so ins Gesicht geschlagen haben, dass die Zeugin unter leichten Schmerzen gelitten haben soll. Anschließend soll der Angeklagte die Brille der Zeugin zerbrochen haben. Im Jahr 2013 soll er eine Taxifahrt in der Absicht unternommen haben, die Fahrt dem Taxifahrer, dem Zeugen S., nicht zu bezahlen. Er soll er als Beifahrer im, mit einer Geschwindigkeit von 70 km/h fahrenden Auto des Zeugen R. so ins Steuer gegriffen haben, dass der PKW von der Straße geschleudert, mit Verkehrsschildern kollidiert und im Graben liegengeblieben sein soll. Der Zeuge R. und die Zeugin B., die sich ebenfalls im Fahrzeug befunden haben sollen, sollen durch den Verkehrsunfall nicht unerheblich verletzt worden sein. Das Jugendschöffengericht hat den Angeklagten dieser Taten für schuldig gesprochen und ihn unter Einbeziehung einer anderen Verurteilung zu einer einheitlichen Jugendstrafe von 1 Jahr und 4 Monaten verurteilt. Der Angeklagte hat das Rechtsmittel der Berufung gegen das Urteil eingelegt.
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2.3
Datum, Uhrzeit: 20.11.2014, 10.00 Uhr
gegen: Herrn B.
wegen: des Tatvorwurfs eines sexuellen Missbrauchs von Kindern
Tatort: Landkreis Südwestpfalz
Fortsetzungstermine: 01., 04. und 08.12.2014.
Dem Angeklagten wird in der Anklageschrift zur Last gelegt, ein Kind sexuell missbraucht zu haben. Er soll sexuelle Handlungen an einem unter 14 Jahre alten Mädchen vorgenommen und das Kind dabei nicht unerheblich verletzt haben. Es soll wegen der Verletzungen zu einem nicht unerheblichen Blutverlust des Kindes gekommen sein. Eine Operation und ein stationärer Krankenhausaufenthalt des Kindes soll erforderlich gewesen sein.
3. Strafkammer
3.1
Datum, Uhrzeit: 05.11.2014, 10:00 Uhr – 2. Verhandlungstag
gegen: Herrn D.
wegen: des Tatvorwurfs eines Fahrens ohne Fahrerlaubnis
Tatort: Landkreis Südwestpfalz
Es handelt sich um ein Berufungsverfahren.
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3.2
Datum, Uhrzeit: 12.11.2014, 9:00 Uhr
gegen: Herrn J.
wegen: des Tatvorwurfs einer Trunkenheit im Verkehr
Tatort: Landkreis Kaiserslautern
Es handelt sich um ein Berufungsverfahren.
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3.3
Datum, Uhrzeit: 12.11.2014, 10:00 Uhr
gegen: Herrn M.
wegen: des Tatvorwurfs einer Körperverletzung
Tatort: Landkreis Südwestpfalz
Es handelt sich um ein Berufungsverfahren.
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3.4
Datum, Uhrzeit: 12.11.2014, 11:15 Uhr
gegen: Herrn S.
wegen: des Tatvorwurfs eines Verstoßes gegen Weisungen während der Führungsaufsicht
Tatort: Pirmasens
Es handelt sich um ein Berufungsverfahren.
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3.5
Datum, Uhrzeit: 12.11.2014, 14:00 Uhr
gegen: Herrn S.
wegen: des Tatvorwurfs eines Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte
Tatort: Pirmasens
Es handelt sich um ein Berufungsverfahren.
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3.6
Datum, Uhrzeit: 19.11.2014, 9:00 Uhr
gegen: Herrn W.
wegen: des Tatvorwurfs eines Hausfriedensbruchs
Tatort: Pirmasens
Es handelt sich um ein Berufungsverfahren. Dem Angeklagten wird zur Last gelegt, einen Hausfriedensbruch begangen zu haben, indem er nach lauten Zwischenrufen trotz eines Verweises und mehrfacher Aufforderungen den Stadtratssaal erst auf den Hinweis des Vorsitzenden des Stadtrates verlassen haben soll, das Ordnungsamt sei schon unterwegs. Das Amtsgericht hat den Angeklagten im Sinne des Tatvorwurfs schuldig gesprochen und ihn zu einer Geldstrafe von 25 Tagessätzen verurteilt. Der Angeklagte hat das Rechtsmittel der Berufung eingelegt.
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3.7
Datum, Uhrzeit: 19.11.2014, 14:00 Uhr
gegen: Herrn E.
wegen: des Tatvorwurfs einer gefährlichen Körperverletzung
Tatort: Pirmasens
Es handelt sich um ein Berufungsverfahren.
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3.8
Datum, Uhrzeit: 26.11.2014, 9:00 Uhr
gegen: Herrn K.
wegen: des Tatvorwurfs eines Erschleichens vom Leistungen
Tatort: Landkreis Südwestpfalz
Es handelt sich um ein Berufungsverfahren.
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3.9
Datum, Uhrzeit: 26.11.2014, 10:00 Uhr
gegen: Herrn F.
wegen: des Tatvorwurfs eines Diebstahls geringwertiger Sachen unter Mitführung eines Messers
Tatort: Pirmasens
Es handelt sich um ein Berufungsverfahren.
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3.10
Datum, Uhrzeit: 26.11.2014, 11:00 Uhr
gegen: Herrn G.
wegen: des Tatvorwurfs einer gefährlichen Körperverletzung
Tatort: Pirmasens
Es handelt sich um ein Berufungsverfahren.
4. Strafkammer
4.1
Datum, Uhrzeit: 04.11.2014, 9:00 Uhr
gegen: Herrn T.
wegen: des Tatvorwurfs eines Fahrens ohne Fahrerlaubnis
Tatort: Zweibrücken
Es handelt sich um ein Berufungsverfahren.
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4.2
Datum, Uhrzeit: 11.11.2014, 9:00 Uhr
gegen: Frau L.
wegen: des Tatvorwurfs eines Diebstahls
Tatort: Zweibrücken
Es handelt sich um ein Berufungsverfahren.
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4.3
Datum, Uhrzeit: 25.11.2014, 9:00 Uhr
gegen: Herrn S.
wegen: der Tatvorwürfe einer Bedrohung, eines Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte, einer Körperverletzung und einer Zuwiderhandlung gegen eine behördliche Anordnung nach dem WaffG und einem unerlaubtem Führen einer erlaubnispflichtigen Schusswaffe
Tatort: Zweibrücken
Fortsetzungstermine: 09.12., 11.12., 16.12.2014
Es handelt sich um ein Berufungsverfahren.
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