1. Strafkammer
1.1
Datum, Uhrzeit: 04.11.2022, 14.00 Uhr, (Fortsetzung)
gegen:
Herrn P., geb. Anfang 1991
wegen:
des Tatvorwurfs eines unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge und anderer Delikte
Tatort:
Kaiserslautern, Landkreis Kaiserslautern und anderenorts
Fortsetzungstermine:
16.11.2022, 14:00 Uhr,
29.11.2022, 14:00 Uhr.
Die 1. Strafkammer setzt die im letzten Jahr begonnene Hauptverhandlung fort, nachdem die Kammer die gegen die Angeklagten Ko und N geführten Strafverfahren von dem gegen den Angeklagten P geführten Strafverfahren abgetrennt hat. Auf den Bericht vom Juni 2021 wird unter Maßgabe dieser Abtrennung Bezug genommen:
„Die Staatsanwaltschaft legt dem – nach der Verfahrensabtrennung gesondert verfolgten - Angeklagten Ko. zur Last, gemeinsam mit den, in der Anklageschrift von der Staatsanwaltschaft gemeinsam angeklagten, nach der Abtrennung vom vorliegenden Verfahrens durch die Strafkammer nunmehr gesondert verfolgten Angeklagten K., S., W., und M. und den, von der Staatsanwaltschaft in einem gesonderten Verfahren angeklagten I., T., C., und Hop. sowie dem gesondert verfolgten Sa. zur Last, sich zu einer Bande mit dem Ziel eines gewerbsmäßig betriebenen Handels mit Betäubungsmitteln zusammengeschlossen zu haben.
Der Angeklagte P. und – der nunmehr gesondert verfolgte - Angeklagte N. sollen nicht Mitglieder der Bande gewesen sein. Sie sollen die Bande beliefert haben. Die Angeklagten Ko., M., I., K., S., W., T., C., Hop. und der gesondert verfolgte Sa. sollen in einer hierarchischen Bandenstruktur den unerlaubten Rauschgifthandel organisiert und arbeitsteilig gemeinsam betrieben haben. Die Angeklagten M., I. und Ko. sollen auf der Leitungsebene der hierarchischen Struktur tätig gewesen sein.
Die Angeklagten und der gesondert verfolgte Sa. sollen Abnehmer im Raum Kaiserslautern, in Zweibrücken und im Saarpfalzkreis vorwiegend mit Amphetaminen, Kokain und Marihuana beliefert haben. Sie sollen dabei, wie beabsichtigt, nicht unerhebliche Einnahmen erzielt haben. Unterhalb der Leitungsebene der Angeklagten M., I. und Ko. sollen die weiteren Angeklagten u. a. als so genannte „Bunkerhalter“ tätig gewesen sein. In den „Bunkern“ sollen die Drogen zwischengelagert worden sein, um die Drogen aus den „Bunkern“ dann nach Bedarf gewinnbringend verkaufen zu können.
In den beiden Strafverfahren gegen die Angeklagten K. (14 selbständige Handlungen), S. (12 selbständige Handlungen), W. (7 selbständige Handlungen), und M. (43 selbständige Handlungen) und in dem, nach der Abtrennung entstandenen weiteren Strafverfahren gegen die Angeklagten Ko. (8 selbständige Handlungen), N. (3 selbständige Handlungen), und P. (56 selbständige Handlungen) werden den Angeklagten insgesamt 105, den Angeklagten I. und T. werden insgesamt 44, dem Angeklagten C. und dem Angeklagten Hop. 7. bzw. 9 selbständige, in wechselnder Beteiligung begangene Taten zur Last gelegt. Den Angeklagten soll ein Abnehmerkreis zur Verfügung gestanden haben, zu dem auch die gesondert verfolgten Angeklagten Z. und Hof. gehört haben sollen. Im Strafverfahren gegen die Angeklagten I. und T. waren die Angeklagten Z. und Hof. von der Staatsanwaltschaft mitangeklagt. Die Strafkammer hat das Strafverfahren gegen die Angeklagten Z. und Hof. abgetrennt.
Die Angeklagten sollen überwiegend der Hooliganszene zuzurechnen sein. Ein Teil von ihnen soll extrem rechtes und teilweise nationalsozialistisches Gedankengut vertreten haben.
In den Verfahren wird u.a. die Frage der Verwertbarkeit der so genannten EnchroChat-Dateien zu klären sein, auf die auf der Grundlage von Entscheidungen französischer Gerichte Zugriff genommen worden ist. Die Angeklagten sollen zumindest zu einem nicht unerheblichen Teil über besonders verschlüsselte Enchrochat-Handys kommuniziert haben.
Die Angeklagten sollen durch die Taten insgesamt eingenommen haben:
Verfahren gegen die Angeklagten P., N. und Ko.:
der Angeklagte P. 944.865,00 €, der Angeklagte N. 139.520,00 € und der Angeklagte Ko. 915.250,00 €.
Verfahren gegen die Angeklagten M., W., S. und K:
der Angeklagte M. 1.748.950,00 €, der Angeklagte W. 266.000,00 €, der Angeklagte S. 324.500,00 € und der Angeklagte K. 511.000,00 €,
Verfahren gegen die Angeklagten I. und T.:
der Angeklagte I. 1.468.350,00 € und der Angeklagte T. 557.500,00 €,
Verfahren gegen die Angeklagten C. und Hop:
der Angeklagte C 20.000,00 €, der Angeklagte Hop. 33.000,00 €
Verfahren gegen die Angeklagten Z. und Hof.:
der Angeklagte Z. 252.300,00 €, der Angeklagte Hof. 103.000,00 €.“
_______________________________
1.2
Datum, Uhrzeit:
02.11.2022, 17:00 Uhr (Fortsetzung)
gegen:
Herrn C., geboren im 1. Quartal 1985
Herrn Hop., geboren im 3. Quartal 1995
wegen:
des Tatvorwurfs eines als Mitglied einer Bande betriebenen Handels mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge
Tatort:
Landkreis Kaiserslautern und an anderen Orten
Fortsetzungstermin:
10.11.2022, 9.00 Uhr
Die 1. Strafkammer setzt die im letzten Jahr begonnene Hauptverhandlung fort. Auf den Bericht der Vormonate wird Bezug genommen:
„Die Staatsanwaltschaft legt den Angeklagten C. und Hop. zur Last, gemeinsam mit den Angeklagten Ko., M., I., K., S., W. und T. und dem gesondert verfolgten Sa. sich zu einer Bande mit dem Ziel eines gewerbsmäßig betriebenen Handels mit Betäubungsmitteln zusammengeschlossen zu haben.
Die Angeklagten Ko., M., I., K., S., W., T., C. und Hop. und der gesondert verfolgte Sa. sollen in einer hierarchischen Bandenstruktur den unerlaubten Rauschgifthandel organisiert und arbeitsteilig gemeinsam betrieben haben. Die Angeklagten M. und I. sollen mit dem Angeklagten Ko. auf der Leitungsebene der hierarchischen Struktur tätig gewesen sein.
Die Angeklagten P. und N. sollen nicht Mitglieder der Bande gewesen sein. Sie sollen die Bande beliefert haben.
Die Angeklagten Ko., M., I., K., S., W., T., C., Hop. und der gesondert verfolgte Sa. sollen in einer hierarchischen Bandenstruktur den unerlaubten Rauschgifthandel organisiert und arbeitsteilig gemeinsam betrieben haben. Die Angeklagten M., I. und Ko. sollen auf der Leitungsebene der hierarchischen Struktur tätig gewesen sein.
Die Angeklagten und der gesondert verfolgte Sa. sollen Abnehmer im Raum Kaiserslautern, in Zweibrücken und im Saarpfalzkreis vorwiegend mit Amphetaminen, Kokain und Marihuana beliefert haben. Sie sollen dabei, wie beabsichtigt, nicht unerhebliche Einnahmen erzielt haben. Unterhalb der Leitungsebene der Angeklagten M., I. und Ko. sollen die weiteren Angeklagten u. a. als so genannte „Bunkerhalter“ tätig gewesen sein. In den „Bunkern“ sollen die Drogen zwischengelagert worden sein, um die Drogen aus den „Bunkern“ dann nach Bedarf gewinnbringend verkaufen zu können.
In den beiden Strafverfahren gegen die Angeklagten K. (14 selbständige Handlungen), S. (12 selbständige Handlungen), W. (7 selbständige Handlungen), und M. (43 selbständige Handlungen) und in dem, nach der Abtrennung entstandenen weiteren Strafverfahren gegen die Angeklagten Ko. (8 selbständige Handlungen), N. (3 selbständige Handlungen), und P. (56 selbständige Handlungen) werden den Angeklagten insgesamt 105, den Angeklagten I. und T. werden insgesamt 44, dem Angeklagten C. und dem Angeklagten Hop. 7. bzw. 9 selbständige, in wechselnder Beteiligung begangene Taten zur Last gelegt. Den Angeklagten soll ein Abnehmerkreis zur Verfügung gestanden haben, zu dem auch die gesondert verfolgten Angeklagten Z. und Hof. gehört haben sollen. Im Strafverfahren gegen die Angeklagten I. und T. waren die Angeklagten Z. und Hof. von der Staatsanwaltschaft mitangeklagt. Die Strafkammer hat das Strafverfahren gegen die Angeklagten Z. und Hof. abgetrennt.
Die Angeklagten sollen überwiegend der Hooliganszene zuzurechnen sein. Ein Teil von ihnen soll extrem rechtes und teilweise nationalsozialistisches Gedankengut vertreten haben.
In den Verfahren wird u.a. die Frage der Verwertbarkeit der so genannten EnchroChat-Dateien zu klären sein, auf die auf der Grundlage von Entscheidungen französischer Gerichte Zugriff genommen worden ist. Die Angeklagten sollen zumindest zu einem nicht unerheblichen Teil über besonders verschlüsselte Enchrochat-Handys kommuniziert haben.
Die Angeklagten sollen durch die Taten insgesamt eingenommen haben:
Verfahren gegen die Angeklagten P., N. und Ko.:
der Angeklagte P. 944.865,00 €, der Angeklagte N. 139.520,00 € und der Angeklagte Ko. 915.250,00 €.
Verfahren gegen die Angeklagten M., W., S. und K:
der Angeklagte M. 1.748.950,00 €, der Angeklagte W. 266.000,00 €, der Angeklagte S. 324.500,00 € und der Angeklagte K. 511.000,00 €,
Verfahren gegen die Angeklagten I. und T.:
der Angeklagte I. 1.468.350,00 € und der Angeklagte T. 557.500,00 €,
Verfahren gegen die Angeklagten C. und Hop:
der Angeklagte C 20.000,00 €, der Angeklagte Hop. 33.000,00 €
Verfahren gegen die Angeklagten Z. und Hof.:
der Angeklagte Z. 252.300,00 €, der Angeklagte Hof. 103.000,00 €.“
______________________________________
1.3
Datum, Uhrzeit:
04.11.2022, 09:00 Uhr (Fortsetzung)
gegen:
Herrn K., geb. im Sommer 1960
Herrn S., geb. im ersten Quartal 1992
Herrn W., geb. im Sommer 1997
Herrn M., geb. im Frühjahr 1986
wegen:
des Tatvorwurfs eines als Mitglied einer Bande betriebenen Handels mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge
Tatort:
Landkreis Kaiserslautern und an anderen Orten
Fortsetzungstermine:
08.11.2022, 11:00 Uhr,
16.11.2022, 09:00 Uhr,
24.11.2022, 09:00 Uhr.
Die 1. Strafkammer setzt die im April 2021 begonnene Hauptverhandlung fort. Auf den Bericht vom Monat Juni 2021 wird Bezug genommen:
„Die Staatsanwaltschaft legt den Angeklagten K., S., W., und M. zur Last gemeinsam mit den
Angeklagten Ko., I., T., C., Hop. und dem gesondert verfolgten Sa. zur Last, sich zu einer Bande mit dem Ziel eines gewerbsmäßig betriebenen Handels mit Betäubungsmitteln zusammengeschlossen zu haben. Die Angeklagten P. und N. sollen nicht Mitglieder der Bande gewesen sein. Sie sollen die Bande beliefert haben.
Die Angeklagten Ko., M., I., K., S., W., T., C., Hop. und der gesondert verfolgte Sa. sollen in einer hierarchischen Bandenstruktur den unerlaubten Rauschgifthandel organisiert und arbeitsteilig gemeinsam betrieben haben. Die Angeklagten M., I. und Ko. sollen auf der Leitungsebene der hierarchischen Struktur tätig gewesen sein.
Die Angeklagten und der gesondert verfolgte Sa. sollen Abnehmer im Raum Kaiserslautern, in Zweibrücken und im Saarpfalzkreis vorwiegend mit Amphetaminen, Kokain und Marihuana beliefert haben. Sie sollen dabei, wie beabsichtigt, nicht unerhebliche Einnahmen erzielt haben. Unterhalb der Leitungsebene der Angeklagten M., I. und Ko. sollen die weiteren Angeklagten u. a. als so genannte „Bunkerhalter“ tätig gewesen sein. In den „Bunkern“ sollen die Drogen zwischengelagert worden sein, um die Drogen aus den „Bunkern“ dann nach Bedarf gewinnbringend verkaufen zu können.
In den beiden Strafverfahren gegen die Angeklagten K. (14 selbständige Handlungen), S. (12 selbständige Handlungen), W. (7 selbständige Handlungen), und M. (43 selbständige Handlungen) und in dem, nach der Abtrennung entstandenen weiteren Strafverfahren gegen die Angeklagten Ko. (8 selbständige Handlungen), N. (3 selbständige Handlungen), und P. (56 selbständige Handlungen) werden den Angeklagten insgesamt 105, den Angeklagten I. und T. werden insgesamt 44, dem Angeklagten C. und dem Angeklagten Hop. 7. bzw. 9 selbständige, in wechselnder Beteiligung begangene Taten zur Last gelegt. Den Angeklagten soll ein Abnehmerkreis zur Verfügung gestanden haben, zu dem auch die gesondert verfolgten Angeklagten Z. und Hof. gehört haben sollen. Im Strafverfahren gegen die Angeklagten I. und T. waren die Angeklagten Z. und Hof. von der Staatsanwaltschaft mitangeklagt. Die Strafkammer hat das Strafverfahren gegen die Angeklagten Z. und Hof. abgetrennt. Die Angeklagten sollen überwiegend der Hooliganszene zuzurechnen sein. Ein Teil von ihnen soll extrem rechtes und teilweise nationalsozialistisches Gedankengut vertreten haben.
In den Verfahren wird u.a. die Frage der Verwertbarkeit der so genannten EnchroChat-Dateien zu klären sein, auf die auf der Grundlage von Entscheidungen französischer Gerichte Zugriff genommen worden ist. Die Angeklagten sollen zumindest zu einem nicht unerheblichen Teil über besonders verschlüsselte Enchrochat-Handys kommuniziert haben.
Die Angeklagten sollen durch die Taten insgesamt eingenommen haben:
Verfahren gegen die Angeklagten P., N. und Ko.:
der Angeklagte P. 944.865,00 €, der Angeklagte N. 139.520,00 € und der Angeklagte Ko. 915.250,00 €.
Verfahren gegen die Angeklagten M., W., S. und K:
der Angeklagte M. 1.748.950,00 €, der Angeklagte W. 266.000,00 €, der Angeklagte S. 324.500,00 € und der Angeklagte K. 511.000,00 €,
Verfahren gegen die Angeklagten I. und T.:
der Angeklagte I. 1.468.350,00 € und der Angeklagte T. 557.500,00 €,
Verfahren gegen die Angeklagten C. und Hop:
der Angeklagte C 20.000,00 €, der Angeklagte Hop. 33.000,00 €
Verfahren gegen die Angeklagten Z. und Hof.:
der Angeklagte Z. 252.300,00 €, der Angeklagte Hof. 103.000,00 €.“
_______________________________________
1.4
Datum, Uhrzeit:
02.11.2022, 14:00 Uhr (Fortsetzung)
gegen:
Herrn I., geboren im Februar 1990
Herrn T., geboren im Juli 1990
wegen:
des Tatvorwurfs eines als Mitglied einer Bande betriebenen Handels mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge
Tatort:
Kaiserslautern, Landkreis Kaiserslautern und an anderen Orten
Fortsetzungstermin:
10.11.2022, 09:00 Uhr
Die 1. Strafkammer setzt die im letzten Jahr begonnene Hauptverhandlung fort. Auf den Bericht vom Monat Juni 2021 wird Bezug genommen:
„Die Staatsanwaltschaft legt den Angeklagten I. und T. zur Last gemeinsam mit den weiteren Angeklagten K., S., W., M., Ko., C., Hop. und dem gesondert verfolgten Sa. zur Last, sich zu einer Bande mit dem Ziel eines gewerbsmäßig betriebenen Handels mit Betäubungsmitteln zusammengeschlossen zu haben. Die Angeklagten P. und N. sollen nicht Mitglieder der Bande gewesen sein. Sie sollen die Bande beliefert haben.
Die Angeklagten Ko., I., K., S., W., M., T., C., Hop. und der gesondert verfolgte Sa. sollen in einer hierarchischen Bandenstruktur den unerlaubten Rauschgifthandel organisiert und arbeitsteilig gemeinsam betrieben haben. Die Angeklagten M., I. und Ko. sollen auf der Leitungsebene der hierarchischen Struktur tätig gewesen sein.
Die Angeklagten und der gesondert verfolgte Sa. sollen Abnehmer im Raum Kaiserslautern, in Zweibrücken und im Saarpfalzkreis vorwiegend mit Amphetaminen, Kokain und Marihuana beliefert haben. Sie sollen dabei, wie beabsichtigt, nicht unerhebliche Einnahmen erzielt haben. Unterhalb der Leitungsebene der Angeklagten M., I. und Ko. sollen die weiteren Angeklagten u. a. als so genannte „Bunkerhalter“ tätig gewesen sein. In den „Bunkern“ sollen die Drogen zwischengelagert worden sein, um die Drogen aus den „Bunkern“ dann nach Bedarf gewinnbringend verkaufen zu können.
In den beiden Strafverfahren gegen die Angeklagten K. (14 selbständige Handlungen), S. (12 selbständige Handlungen), W. (7 selbständige Handlungen), und M. (43 selbständige Handlungen) und in dem, nach der Abtrennung entstandenen weiteren Strafverfahren gegen die Angeklagten Ko. (8 selbständige Handlungen), N. (3 selbständige Handlungen), und P. (56 selbständige Handlungen) werden den Angeklagten insgesamt 105, den Angeklagten I. und T. werden insgesamt 44, dem Angeklagten C. und dem Angeklagten Hop. 7. bzw. 9 selbständige, in wechselnder Beteiligung begangene Taten zur Last gelegt. Den Angeklagten soll ein Abnehmerkreis zur Verfügung gestanden haben, zu dem auch die gesondert verfolgten Angeklagten Z. und Hof. gehört haben sollen. Im Strafverfahren gegen die Angeklagten I. und T. waren die Angeklagten Z. und Hof. von der Staatsanwaltschaft mitangeklagt. Die Strafkammer hat das Strafverfahren gegen die Angeklagten Z. und Hof. abgetrennt.
Die Angeklagten sollen überwiegend der Hooliganszene zuzurechnen sein. Ein Teil von ihnen soll extrem rechtes und teilweise nazionalsozialistisches Gedankengut vertreten haben.
In den Verfahren wird u.a. die Frage der Verwertbarkeit der so genannten EnchroChat-Dateien zu klären sein, auf die auf der Grundlage von Entscheidungen französischer Gerichte Zugriff genommen worden ist. Die Angeklagten sollen zumindest zu einem nicht unerheblichen Teil über besonders verschlüsselte Enchrochat-Handys kommuniziert haben.
Die Angeklagten sollen durch die Taten insgesamt eingenommen haben:
Verfahren gegen die Angeklagten P., N. und Ko.:
der Angeklagte P. 944.865,00 €, der Angeklagte N. 139.520,00 € und der Angeklagte Ko. 915.250,00 €.
Verfahren gegen die Angeklagten M., W., S. und K:
der Angeklagte M. 1.748.950,00 €, der Angeklagte W. 266.000,00 €, der Angeklagte S. 324.500,00 € und der Angeklagte K. 511.000,00 €,
Verfahren gegen die Angeklagten I. und T.:
der Angeklagte I. 1.468.350,00 € und der Angeklagte T. 557.500,00 €,
Verfahren gegen die Angeklagten C. und Hop:
der Angeklagte C 20.000,00 €, der Angeklagte Hop. 33.000,00 €
Verfahren gegen die Angeklagten Z. und Hof.:
der Angeklagte Z. 252.300,00 €, der Angeklagte Hof. 103.000,00 €.“
2. Strafkammer
2.1
Datum, Uhrzeit: 10.11.22, 09.30 Uhr
gegen: Herrn N., geboren Anfang des Jahres 1970
wegen: des Tatvorwurfs einer versuchten Körperverletzung und anderer Delikte
Tatort: Landkreis Südwestpfalz
Fortsetzungstermine:
22.11.2022, 09.00 Uhr,
06.12.2022, 09.00 Uhr,
08.12.2022, 09.00 Uhr.
Die Staatsanwaltschaft legt dem Beschuldigten in der Antragsschrift zur Last gegen Ende des Jahres 2020 in einem durch eine Schizophrenie verursachten Zustand der Schuldunfähigkeit Widerstand gegen die Polizeibeamten M. und G. geleistet und diese körperlich angegriffen und versucht zu haben, die beiden Polizeibeamten gesundheitlich zu beschädigen. Die Staatsanwaltschaft beantragt, die Unterbringung des Beschuldigten in einem psychiatrischen Krankenhaus anzuordnen.
3. Strafkammer:
3.1
Datum, Uhrzeit: 02.11.2022, 14:00 Uhr
gegen: Frau J.
wegen: des Tatvorwurfs einer fahrlässigen Körperverletzung
Tatort: Pirmasens
Es handelt sich um ein Berufungsverfahren.
_______________________________________
3.2
Datum, Uhrzeit: 09.11.2022, 09:00 Uhr
gegen: Herrn B.
wegen: des Tatvorwurfs eines Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz
Tatort: Pirmasens
Es handelt sich um ein Berufungsverfahren.
_______________________________________
3.3
Datum, Uhrzeit: 23.11.2022, 14:00 Uhr
gegen: Herrn L.
wegen: des Tatvorwurfs einer gefährlichen Körperverletzung
Tatort: Pirmasens
Es handelt sich um ein Berufungsverfahren.
_______________________________________
3.4
Datum, Uhrzeit: 30.11.2022,
gegen: Herrn K.
wegen: des Tatvorwurfs einer versuchten gefährlichen Körperverletzung und anderer Delikte
Tatort: Pirmasens
Es handelt sich um ein Berufungsverfahren.
4. Strafkammer
4.1
Datum, Uhrzeit: 11.11.22, 09.00 Uhr
gegen: Herrn L.
wegen: des Tatvorwurfs eines Diebstahls
Tatort: Zweibrücken
Es handelt sich um ein Berufungsverfahren.
_______________________________________
4.2
Datum, Uhrzeit: 15.11.22, 09.00 Uhr
gegen: Herrn G.
wegen: des Tatvorwurfs eines Diebstahls
Tatort: Zweibrücken
Es handelt sich um ein Berufungsverfahren.
____________________________________________
4.3
Datum, Uhrzeit: 15.11.22, 13.00 Uhr
gegen: Herrn F.
wegen: des Tatvorwurfs eines Diebstahls
Tatort: Landkreis Kaiserslautern
Es handelt sich um ein Berufungsverfahren.
_____________________________________________
4.4
Datum, Uhrzeit: 24.11.22, 09.00 Uhr
gegen: Herrn R.
wegen: des Tatvorwurfs einer vorsätzlichen Trunkenheit im Verkehr
Tatort: Landkreis Südwestpfalz
_____________________________________________
4.5
Datum, Uhrzeit: 24.11.22, 13.00 Uhr
gegen: Herrn H.
wegen: des Tatvorwurfs eines unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge
Tatort: Kaiserslautern
Fortsetzungstermine:
01.12.2022, 09.00 Uhr,
13.12.2022, 09.00 Uhr,
15.12.2022, 09.00 Uhr,
20.12.2022, 09.00 Uhr,
22.12.2022, 09.00 Uhr,
05.01.2023, 09.00 Uhr,
10.01.2023, 09.00 Uhr,
Es handelt sich um ein Berufungsverfahren
6. Strafkammer
6.1
Datum, Uhrzeit: 09.11.2022, 10.00 Uhr
gegen: Herrn M., geboren im 4. Quartal 1989
wegen: wegen des Tatvorwurfs eines Handelns mit oder Herstellens von oder Abgabe bzw. Besitz von nicht geringen Mengen Betäubungsmitteln und anderer Delikte
Tatort: Pirmasens
Die Staatsanwaltschaft legt dem Angeklagten in der Anklageschrift zur Last in den Jahren 2018-2020 mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge unerlaubt Handel getrieben zu haben und unerlaubt Betäubungsmittel besessen zu haben. Er habe in zwei Fällen 250 g und 2,1 kg Amphetamine bestellt und im Grammbereich Haschischblüten und Haschisch besessen.
_______________________________________
6.2
Datum, Uhrzeit: 10.11.2022, 09.00 Uhr
gegen:
Frau M., geboren im Sommer 1996 und
Herrn S., geboren im Sommer 1995
wegen: des Tatvorwurfs eines unerlaubten Handelns mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge
Tatort: Zweibrücken
Fortsetzungstermin:
14.11.2022, 09.00 Uhr
Die Angeklagten sollen von Januar bis Juli 2020 eine Cannabisindoorplantage mit entsprechender Einrichtung betrieben haben, um Cannabis aufzuziehen und in den Verkauf zu bringen. Sie sollen 17 ca 1 m und 33 bis zu 35 cm hohe Cannabispflanzen aufgezogen haben.
_______________________________________
6.3
Datum, Uhrzeit: 18.11.2022, 09.00 Uhr
gegen: Herrn C., geboren im Sommer 1995
wegen: des Tatvorwurfs einer Brandstiftung und anderer Delikte
Tatort: Landkreis Kaiserslautern
Fortsetzungstermine:
28.11.2022, 09.00 Uhr,
05.12.2022, 09.00 Uhr,
02.12.2022, 09.00 Uhr,
16.12.2022, 09.00 Uhr,
19.12.2022, 09.00 Uhr.
Die Staatsanwaltschaft legt dem Angeklagten in der Anklageschrift zur Last, im Januar 2020 nach einer Entlassung aus seinem Arbeitsverhältnis das Gebäude seines vorherigen Arbeitgebers in Brand gesetzt sowie vor der Inbrandsetzung Bargeld und Pumpen für Heizgeräte aus dem Gebäude entwendet zu haben. Durch den verursachten Schwelbrand soll es zu Schäden in Höhe von ca. 400.000,00 € gekommen sein. Die Diebstähle sollen zu einem Schaden von ca. 6.000,00 € geführt haben.
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6.4
Datum, Uhrzeit: 21.11.2022, 09.00 Uhr
gegen: Herrn H., geboren im Sommer 1990
wegen: des Tatvorwurfs eines Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge und anderer Delikte
Tatort: Landkreis Südwestpfalz
Fortsetzungstermine:
29.11.2022, 09.00 Uhr,
02.12.2022, 09.00 Uhr
Die Staatsanwaltschaft legt dem Angeklagten in der Anklageschrift zur Last, im Sommer 2022 unerlaubt mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (über 240 g Amphetamine) gehandelt und Marihuanapflanzen gezogen zu haben (101 g Marihuanablüten, 8 Marihuanapflanzen). Er soll dabei zur Sicherung seiner Verkaufsgeschäfte ein geöffnetes Einhandmesser, eine geladene Schreckschusspistole, diverse Messer, weitere Einhandmesser, Dolche und Schwerter zugriffbereit vorgehalten haben.
_______________________________________
6.5
Datum, Uhrzeit: 23.11.2022, 09.00 Uhr
gegen:
Herrn E., geboren im 1. Quartal 1985 und
Herrn L., geboren im Sommer 1990
wegen: des Tatvorwurfs eines Versuches einer besonders schweren räuberischen Erpressung
Tatort: Pirmasens
Fortsetzungstermin:
13.12.22, 09.00 Uhr
Die Staatsanwaltschaft legt den Angeklagten zur Last, gemeinschaftlich handelnd unter Einsatz eines Baseballschlägers und einer Axt versucht zu haben den Zeugen Er. zu nötigen, nicht mehr eine Geldforderung in Höhe von 30,00 € gegen den Angeklagten E. geltend zu machen. Dem Geschädigten Er. soll es gelungen sein, die Schläge mit dem Baseballschläger abzuwehren und den Axthieben auszuweichen. Der Geschädigte soll durch die Abwehr der Schläge unter Schmerzen an der rechten Hand und unter einer Prellung am Kleinfingerballen gelitten haben.