1. Strafkammer als Große Strafkammer
Datum, Uhrzeit: Dienstag, 16. Oktober 2012, 09:00 Uhr
gegen: H. M..
wegen: einer mutmaßlichen Untreue
Tatort: Zweibrücken
Fortsetzungstermin: 23. Oktober 2012, 09:00 Uhr
Nach der Anklageschrift soll die im Juli 1954 geborene Angeklagte vom 28. Januar 2006 bis zum 4. November 2010 in großem Umfang Mietzahlungen der Mieter eines kommunalen Wohnungsunternehmens veruntreut und für sich selbst verwendet haben. Durch 255 Taten der Angeklagten soll dem Unternehmen ein Schaden von 310.760.00 Euro entstanden sein. Die Angeklagte war in der Buchhaltung beschäftigt. Sie soll ihre Veruntreuungen durch gefälschte Handwerkerrechnungen und Umbuchungen der vorgetäuschten Rechnungsbeträge vom so genannten Aufwendungskonto auf das Mieterkonto des Unternehmens verschleiert haben.
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2. Strafkammer
Datum, Uhrzeit: 04.10.2012, 9.00 Uhr
gegen: F. A. P.
wegen: einer mutmaßlichen gefährlichen Körperverletzung
Tatort: Contwig
Fortsetzungstermin: 08.10.2012, 9.00 Uhr
Es handelt sich um ein Berufungsverfahren gegen ein Urteil des Jugendrichters am Amtsgericht Zweibrücken. Der Jugendrichter hat den Angeklagten wegen einer vorsätzlichen Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von 5 Monaten verurteilt, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt worden ist. Der Angeklagte soll nach einer nächtlichen Ruhestörung den Zeugen S. mit Faustschlägen niedergeschlagen und in den Bauch getreten haben.
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Datum, Uhrzeit: 11.10.2012, 9.00 Uhr
gegen: C. B.
wegen: einer mutmaßlichen räuberischen Erpressung, Fahren ohne Fahrerlaubnis und ohne Haftpflichtschutz
Tatort: Schönenberg-Kübelberg
Es handelt sich um ein Berufungsverfahren gegen ein Urteil des Jugendschöffengerichts Landstuhl. Das Jugendschöffengericht hat den Angeklagten unter Freispruch im Übrigen wegen 4 tatmehrheitlich begangener Vergehen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis und in zwei dieser Fälle auch ohne Versicherungsschutzes zu einem Dauerarrest von 3 Wochen verurteilt und ihm Weisungen erteilt.
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3. Strafkammer als Kleine Strafkammer
Datum, Uhrzeit: 24. Oktober 2012, 09:00 Uhr
gegen: S. M.
wegen: eines mutmaßlichen Erschleichens von Leistungen
Tatort: Rodalben
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Datum, Uhrzeit: 24. Oktober 2012, 10:00 Uhr
gegen: W. A.
wegen: eines mutmaßlichen Diebstahls
Tatort: Pirmasens
4. Strafkammer
Datum, Uhrzeit: 10.10.2012, 9.00 Uhr
gegen: B. S.
E. S.
wegen: gef. Körperverletzung
Tatort: Obernheim-Kirchenarnbach
Fortsetzungstermin: 11.,17. + 18.10.2012, 9.00 Uhr
Es handelt sich um ein Berufungsverfahren gegen das Urteil des Schöffengerichts Zweibrücken. Das Schöffengericht hat beide Angeklagten von dem Vorwurf einer gemeinschaftlich begangenen schweren Körperverletzung mittels eines gefährlichen Werkzeugs freigesprochen. Nach dem Tatvorwurf in der Anklageschrift sollen beide Angeklagte gemeinschaftlich die Zeugen M. und U. H. geschlagen, mit Arbeitsschuhen getreten und beide Zeugen nicht unerheblich verletzt haben. Den Zeugen M. H. sollen die Angeklagten dabei so schwer verletzt haben, dass der Zeuge durch Hirnblutungen schwer pflegebedürftig (Pflegestufe III) geworden sei. Nach dem mit dem Rechtsmittel der Berufung angegriffenen Urteil habe die umfangreiche Beweisaufnahme mit Vernehmung zahlreicher Zeugen nicht dazu geführt, dass erhebliche Zweifel an der Täterschaft der beiden Angeklagten hätten beseitigt werden können.
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