Hauptverhandlungstermine am Landgericht Zweibrücken (Oktober 2021)

Nachfolgende Hauptverhandlungen in Strafsachen finden im Oktober 2021 beim Landgericht Zweibrücken statt:

1. Strafkammer


1.1

Datum, Uhrzeit: 04.10.2021, 09.00 Uhr (Fortsetzung)

gegen:
Herrn P., geb. Anfang 1991
Herrn N., geb. Anfang 1989
Herrn Ko., geb. im Frühjahr 1986

wegen: des Tatvorwurfs eines unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge und anderer Delikte, der Angeklagte Ko. als Mitglied einer Bande

Tatort: Kaiserslautern, Landkreis Kaiserslautern und anderenorts

Fortsetzungstermin:

07.10.2021, 09:00 Uhr

26.10.2021, 09:00 Uhr

05.11.2021, 09:00 Uhr

16.11.2021, 09:00 Uhr

30.11.2021, 09:00 Uhr

07.12.2021, 09:00 Uhr

08.12.2021, 09:00 Uhr

14.12.2021, 09:00 Uhr

16.12.2021, 09:00 Uhr

 

Die 1. Strafkammer setzt die Hauptverhandlung fort. Auf den Bericht vom Juni 2021 wird Bezug genommen:

„Die Staatsanwaltschaft legt dem Angeklagten Ko. zur Last, gemeinsam mit den, in der Anklageschrift von der Staatsanwaltschaft gemeinsam angeklagten, nach der Abtrennung vom vorliegenden Verfahrens durch die Strafkammer nunmehr gesondert verfolgten Angeklagten mit K., S., W., und M. und den, von der Staatsanwaltschaft in einem gesonderten Verfahren angeklagten I., T., C., und Hop. sowie dem gesondert verfolgten Sa. zur Last, sich zu einer Bande mit dem Ziel eines gewerbsmäßig betriebenen Handels mit Betäubungsmitteln zusammengeschlossen zu haben.
Die Angeklagten P. und N. sollen nicht Mitglieder der Bande gewesen sein. Sie sollen die Bande beliefert haben. Die Angeklagten Ko., M., I., K., S., W., T., C., Hop. und der gesondert verfolgte Sa. sollen in einer hierarchischen Bandenstruktur den unerlaubten Rauschgifthandel organisiert und arbeitsteilig gemeinsam betrieben haben. Die Angeklagten M., I. und Ko. sollen auf der Leitungsebene der hierarchischen Struktur tätig gewesen sein.

Die Angeklagten und der gesondert verfolgte Sa. sollen Abnehmer im Raum Kaiserslautern, in Zweibrücken und im Saarpfalzkreis vorwiegend mit Amphetaminen, Kokain und Marihuana beliefert haben. Sie sollen dabei, wie beabsichtigt, nicht unerhebliche Einnahmen erzielt haben. Unterhalb der Leitungsebene der Angeklagten M., I. und Ko. sollen die weiteren Angeklagten u. a. als so genannte „Bunkerhalter“ tätig gewesen sein. In den „Bunkern“ sollen die Drogen zwischengelagert worden sein, um die Drogen aus den „Bunkern“ dann nach Bedarf gewinnbringend verkaufen zu können.

In den beiden Strafverfahren gegen die Angeklagten K. (14 selbständige Handlungen), S. (12 selbständige Handlungen), W. (7 selbständige Handlungen), und M. (43 selbständige Handlungen) und in dem, nach der Abtrennung entstandenen weiteren Strafverfahren gegen die Angeklagten Ko. (8 selbständige Handlungen), N. (3 selbständige Handlungen), und P. (56 selbständige Handlungen) werden den Angeklagten insgesamt 105, den Angeklagten I. und T. werden insgesamt 44, dem Angeklagten C. und dem Angeklagten Hop. 7. bzw. 9 selbständige, in wechselnder Beteiligung begangene Taten zur Last gelegt. Den Angeklagten soll ein Abnehmerkreis zur Verfügung gestanden haben, zu dem auch die gesondert verfolgten Angeklagten Z. und Hof. gehört haben sollen. Im Strafverfahren gegen die Angeklagten I. und T. waren die Angeklagten Z. und Hof. von der Staatsanwaltschaft mitangeklagt. Die Strafkammer hat das Strafverfahren gegen die Angeklagten Z. und Hof. abgetrennt.
Die Angeklagten sollen überwiegend der Hooliganszene zuzurechnen sein. Ein Teil von ihnen soll extrem rechtes und teilweise nationalsozialistisches Gedankengut vertreten haben.

In den Verfahren wird u.a. die Frage der Verwertbarkeit der so genannten EnchroChat-Dateien zu klären sein, auf die auf der Grundlage von Entscheidungen französischer Gerichte Zugriff genommen worden ist. Die Angeklagten sollen zumindest zu einem nicht unerheblichen Teil über besonders verschlüsselte Enchrochat-Handys kommuniziert haben.

Die Angeklagten sollen durch die Taten insgesamt eingenommen haben:

 

Verfahren gegen die Angeklagten P., N. und Ko.:

der Angeklagte P. 944.865,00 €, der Angeklagte N. 139.520,00 € und der Angeklagte Ko. 915.250,00 €.

 

Verfahren gegen die Angeklagten M., W., S. und K:

der Angeklagte M. 1.748.950,00 €, der Angeklagte W. 266.000,00 €, der Angeklagte S. 324.500,00 € und der Angeklagte K. 511.000,00 €,

 

Verfahren gegen die Angeklagten I. und T.:

der Angeklagte I. 1.468.350,00 € und der Angeklagte T. 557.500,00 €,

 

Verfahren gegen die Angeklagten C. und Hop:

der Angeklagte C 20.000,00 €, der Angeklagte Hop. 33.000,00 €

 

Verfahren gegen die Angeklagten Z. und Hof.:

der Angeklagte Z. 252.300,00 €, der Angeklagte Hof. 103.000,00 €.“
_______________________________________

1.2

Datum, Uhrzeit: 08.10.2021, 09:00 Uhr
Herrn I., geboren im Februar 1990

Herrn T., geboren im Juli 1990

wegen: des Tatvorwurfs eines als Mitglied einer Bande betriebenen Handels mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge
Tatort: Kaiserslautern, Landkreis Kaiserslautern und an anderen Orten

Fortsetzungstermin:

25.10.2021, 09:00 Uhr

09.11.2021, 09:00 Uhr

18.11.2021, 10:00 Uhr

01.12.2021, 09:00 Uhr

13.12.2021, 09:00 Uhr

20.12.2021, 09:00 Uhr

07.01.2022, 09:00 Uhr

19.01.2022, 09:00 Uhr

07.02.2022, 09:00 Uhr

25.02.2022, 09:00 Uhr

14.03.2022, 09:00 Uhr

17.03.2022, 09:00 Uhr

 

Die 1. Strafkammer setzt die im April begonnene Hauptverhandlung fort. Auf den Bericht vom Monat Juni 2021 wird Bezug genommen:

„Die Staatsanwaltschaft legt den Angeklagten I. und T. zur Last gemeinsam mit den weiteren Angeklagten K., S., W., M., Ko., C., Hop. und dem gesondert verfolgten Sa. zur Last, sich zu einer Bande mit dem Ziel eines gewerbsmäßig betriebenen Handels mit Betäubungsmitteln zusammengeschlossen zu haben. Die Angeklagten P. und N. sollen nicht Mitglieder der Bande gewesen sein. Sie sollen die Bande beliefert haben.

Die Angeklagten Ko., I., K., S., W., M., T., C., Hop. und der gesondert verfolgte Sa. sollen in einer hierarchischen Bandenstruktur den unerlaubten Rauschgifthandel organisiert und arbeitsteilig gemeinsam betrieben haben. Die Angeklagten M., I. und Ko. sollen auf der Leitungsebene der hierarchischen Struktur tätig gewesen sein.

Die Angeklagten und der gesondert verfolgte Sa. sollen Abnehmer im Raum Kaiserslautern, in Zweibrücken und im Saarpfalzkreis vorwiegend mit Amphetaminen, Kokain und Marihuana beliefert haben. Sie sollen dabei, wie beabsichtigt, nicht unerhebliche Einnahmen erzielt haben. Unterhalb der Leitungsebene der Angeklagten M., I. und Ko. sollen die weiteren Angeklagten u. a. als so genannte „Bunkerhalter“ tätig gewesen sein. In den „Bunkern“ sollen die Drogen zwischengelagert worden sein, um die Drogen aus den „Bunkern“ dann nach Bedarf gewinnbringend verkaufen zu können.

In den beiden Strafverfahren gegen die Angeklagten K. (14 selbständige Handlungen), S. (12 selbständige Handlungen), W. (7 selbständige Handlungen), und M. (43 selbständige Handlungen) und in dem, nach der Abtrennung entstandenen weiteren Strafverfahren gegen die Angeklagten Ko. (8 selbständige Handlungen), N. (3 selbständige Handlungen), und P. (56 selbständige Handlungen) werden den Angeklagten insgesamt 105, den Angeklagten I. und T. werden insgesamt 44, dem Angeklagten C. und dem Angeklagten Hop. 7. bzw. 9 selbständige, in wechselnder Beteiligung begangene Taten zur Last gelegt. Den Angeklagten soll ein Abnehmerkreis zur Verfügung gestanden haben, zu dem auch die gesondert verfolgten Angeklagten Z. und Hof. gehört haben sollen. Im Strafverfahren gegen die Angeklagten I. und T. waren die Angeklagten Z. und Hof. von der Staatsanwaltschaft mitangeklagt. Die Strafkammer hat das Strafverfahren gegen die Angeklagten Z. und Hof. abgetrennt.
Die Angeklagten sollen überwiegend der Hooliganszene zuzurechnen sein. Ein Teil von ihnen soll extrem rechtes und teilweise nazionalsozialistisches Gedankengut vertreten haben.

In den Verfahren wird u.a. die Frage der Verwertbarkeit der so genannten EnchroChat-Dateien zu klären sein, auf die auf der Grundlage von Entscheidungen französischer Gerichte Zugriff genommen worden ist. Die Angeklagten sollen zumindest zu einem nicht unerheblichen Teil über besonders verschlüsselte Enchrochat-Handys kommuniziert haben.

Die Angeklagten sollen durch die Taten insgesamt eingenommen haben:

 

Verfahren gegen die Angeklagten P., N. und Ko.:

der Angeklagte P. 944.865,00 €, der Angeklagte N. 139.520,00 € und der Angeklagte Ko. 915.250,00 €.

 

Verfahren gegen die Angeklagten M., W., S. und K:

der Angeklagte M. 1.748.950,00 €, der Angeklagte W. 266.000,00 €, der Angeklagte S. 324.500,00 € und der Angeklagte K. 511.000,00 €,
 

Verfahren gegen die Angeklagten I. und T.:

der Angeklagte I. 1.468.350,00 € und der Angeklagte T. 557.500,00 €,
 

Verfahren gegen die Angeklagten C. und Hop:

der Angeklagte C 20.000,00 €, der Angeklagte Hop. 33.000,00 €

 

Verfahren gegen die Angeklagten Z. und Hof.:

der Angeklagte Z. 252.300,00 €, der Angeklagte Hof. 103.000,00 €.“
_______________________________________

1.3

Datum, Uhrzeit: 06.10.2021, 09:00 Uhr (Fortsetzung)

gegen:

Herrn K., geb. im Sommer 1960

Herrn S., geb. im ersten Quartal 1992

Herrn W., geb. im Sommer 1997

Herrn M., geb. im Frühjahr 1986
wegen: des Tatvorwurfs eines als Mitglied einer Bande betriebenen Handels mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge
Tatort: Landkreis Kaiserslautern und an anderen Orten

 

Fortsetzungstermin:

26.10.2021, 13:30 Uhr

10.11.2021, 09:00 Uhr

17.11.2021, 09:00 Uhr

30.11.2021, 13:30 Uhr

15.12.2021, 09:00 Uhr

21.12.2021, 09:00 Uhr

10.01.2022, 13:30 Uhr

20.01.2022, 09:00 Uhr

01.02.2022, 09:00 Uhr

10.02.2022, 09:00 Uhr

01.03.2022, 09:00 Uhr

 

Die 1. Strafkammer setzt die im April begonnene Hauptverhandlung fort. Auf den Bericht vom Monat Juni 2021 wird Bezug genommen:

 

„Die Staatsanwaltschaft legt den Angeklagten K., S., W., und M. zur Last gemeinsam mit den angeklagten Ko., I., T., C., Hop. und dem gesondert verfolgten Sa. zur Last, sich zu einer Bande mit dem Ziel eines gewerbsmäßig betriebenen Handels mit Betäubungsmitteln zusammengeschlossen zu haben. Die Angeklagten P. und N. sollen nicht Mitglieder der Bande gewesen sein. Sie sollen die Bande beliefert haben.
Die Angeklagten Ko., M., I., K., S., W., T., C., Hop. und der gesondert verfolgte Sa. sollen in einer hierarchischen Bandenstruktur den unerlaubten Rauschgifthandel organisiert und arbeitsteilig gemeinsam betrieben haben. Die Angeklagten M., I. und Ko. sollen auf der Leitungsebene der hierarchischen Struktur tätig gewesen sein.

Die Angeklagten und der gesondert verfolgte Sa. sollen Abnehmer im Raum Kaiserslautern, in Zweibrücken und im Saarpfalzkreis vorwiegend mit Amphetaminen, Kokain und Marihuana beliefert haben. Sie sollen dabei, wie beabsichtigt, nicht unerhebliche Einnahmen erzielt haben. Unterhalb der Leitungsebene der Angeklagten M., I. und Ko. sollen die weiteren Angeklagten u. a. als so genannte „Bunkerhalter“ tätig gewesen sein. In den „Bunkern“ sollen die Drogen zwischengelagert worden sein, um die Drogen aus den „Bunkern“ dann nach Bedarf gewinnbringend verkaufen zu können.

In den beiden Strafverfahren gegen die Angeklagten K. (14 selbständige Handlungen), S. (12 selbständige Handlungen), W. (7 selbständige Handlungen), und M. (43 selbständige Handlungen) und in dem, nach der Abtrennung entstandenen weiteren Strafverfahren gegen die Angeklagten Ko. (8 selbständige Handlungen), N. (3 selbständige Handlungen), und P. (56 selbständige Handlungen) werden den Angeklagten insgesamt 105, den Angeklagten I. und T. werden insgesamt 44, dem Angeklagten C. und dem Angeklagten Hop. 7. bzw. 9 selbständige, in wechselnder Beteiligung begangene Taten zur Last gelegt. Den Angeklagten soll ein Abnehmerkreis zur Verfügung gestanden haben, zu dem auch die gesondert verfolgten Angeklagten Z. und Hof. gehört haben sollen. Im Strafverfahren gegen die Angeklagten I. und T. waren die Angeklagten Z. und Hof. von der Staatsanwaltschaft mitangeklagt. Die Strafkammer hat das Strafverfahren gegen die Angeklagten Z. und Hof. abgetrennt. Die Angeklagten sollen überwiegend der Hooliganszene zuzurechnen sein. Ein Teil von ihnen soll extrem rechtes und teilweise nationalsozialistisches Gedankengut vertreten haben.

In den Verfahren wird u.a. die Frage der Verwertbarkeit der so genannten EnchroChat-Dateien zu klären sein, auf die auf der Grundlage von Entscheidungen französischer Gerichte Zugriff genommen worden ist. Die Angeklagten sollen zumindest zu einem nicht unerheblichen Teil über besonders verschlüsselte Enchrochat-Handys kommuniziert haben.

Die Angeklagten sollen durch die Taten insgesamt eingenommen haben:

 

Verfahren gegen die Angeklagten P., N. und Ko.:

der Angeklagte P. 944.865,00 €, der Angeklagte N. 139.520,00 € und der Angeklagte Ko. 915.250,00 €.

 

Verfahren gegen die Angeklagten M., W., S. und K:

der Angeklagte M. 1.748.950,00 €, der Angeklagte W. 266.000,00 €, der Angeklagte S. 324.500,00 € und der Angeklagte K. 511.000,00 €,

 

Verfahren gegen die Angeklagten I. und T.:

der Angeklagte I. 1.468.350,00 € und der Angeklagte T. 557.500,00 €,

 

Verfahren gegen die Angeklagten C. und Hop:

der Angeklagte C 20.000,00 €, der Angeklagte Hop. 33.000,00 €

 

Verfahren gegen die Angeklagten Z. und Hof.:

der Angeklagte Z. 252.300,00 €, der Angeklagte Hof. 103.000,00 €.“
_______________________________________

1.4

Datum, Uhrzeit: 13.10.2021, 13:00 Uhr
gegen:

Daniel C., geboren im 1. Quartal 1985

Denis H., geboren im 3. Quartal 1995
wegen: des Tatvorwurfs eines als Mitglied einer Bande betriebenen Handels mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge
Tatort: Landkreis Kaiserslautern und an anderen Orten
Fortsetzungstermin:

26.10.2021, 08:00 Uhr

23.11.2021, 13:00 Uhr

25.11.2021, 13:00 Uhr

01.12.2021, 14:00 Uhr

22.12.2021, 09:00 Uhr

11.01.2022, 09:00 Uhr

17.01.2022, 09:00 Uhr

03.02.2022, 09:00 Uhr

15.02.2022, 09:00 Uhr

17.02.2022, 09:00 Uhr

24.02.2022, 13:30 Uhr

09.03.2022, 09:00 Uhr

11.03.2022, 09:00 Uhr

24.03.2022, 09:00 Uhr

30.03.2022, 09:00 Uhr

31.03.2022, 09:00 Uhr


Die Staatsanwaltschaft legt den Angeklagten C. und Hop. zur Last, gemeinsam mit den Angeklagten Ko., M., I., K., S., W. und T. und dem gesondert verfolgten Sa. sich zu einer Bande mit dem Ziel eines gewerbsmäßig betriebenen Handels mit Betäubungsmitteln zusammengeschlossen zu haben.

Die Angeklagten Ko., M., I., K., S., W., T., C. und Hop. und der gesondert verfolgte Sa. sollen in einer hierarchischen Bandenstruktur den unerlaubten Rauschgifthandel organisiert und arbeitsteilig gemeinsam betrieben haben. Die Angeklagten M. und I. sollen mit dem Angeklagten Ko. auf der Leitungsebene der hierarchischen Struktur tätig gewesen sein.

Die Angeklagten P. und N. sollen nicht Mitglieder der Bande gewesen sein. Sie sollen die Bande beliefert haben.

Die Angeklagten Ko., M., I., K., S., W., T., C., Hop. und der gesondert verfolgte Sa. sollen in einer hierarchischen Bandenstruktur den unerlaubten Rauschgifthandel organisiert und arbeitsteilig gemeinsam betrieben haben. Die Angeklagten M., I. und Ko. sollen auf der Leitungsebene der hierarchischen Struktur tätig gewesen sein.

Die Angeklagten und der gesondert verfolgte Sa. sollen Abnehmer im Raum Kaiserslautern, in Zweibrücken und im Saarpfalzkreis vorwiegend mit Amphetaminen, Kokain und Marihuana beliefert haben. Sie sollen dabei, wie beabsichtigt, nicht unerhebliche Einnahmen erzielt haben. Unterhalb der Leitungsebene der Angeklagten M., I. und Ko. sollen die weiteren Angeklagten u. a. als so genannte „Bunkerhalter“ tätig gewesen sein. In den „Bunkern“ sollen die Drogen zwischengelagert worden sein, um die Drogen aus den „Bunkern“ dann nach Bedarf gewinnbringend verkaufen zu können.

In den beiden Strafverfahren gegen die Angeklagten K. (14 selbständige Handlungen), S. (12 selbständige Handlungen), W. (7 selbständige Handlungen), und M. (43 selbständige Handlungen) und in dem, nach der Abtrennung entstandenen weiteren Strafverfahren gegen die Angeklagten Ko. (8 selbständige Handlungen), N. (3 selbständige Handlungen), und P. (56 selbständige Handlungen) werden den Angeklagten insgesamt 105, den Angeklagten I. und T. werden insgesamt 44, dem Angeklagten C. und dem Angeklagten Hop. 7. bzw. 9 selbständige, in wechselnder Beteiligung begangene Taten zur Last gelegt. Den Angeklagten soll ein Abnehmerkreis zur Verfügung gestanden haben, zu dem auch die gesondert verfolgten Angeklagten Z. und Hof. gehört haben sollen. Im Strafverfahren gegen die Angeklagten I. und T. waren die Angeklagten Z. und Hof. von der Staatsanwaltschaft mitangeklagt. Die Strafkammer hat das Strafverfahren gegen die Angeklagten Z. und Hof. abgetrennt.  
Die Angeklagten sollen überwiegend der Hooliganszene zuzurechnen sein. Ein Teil von ihnen soll extrem rechtes und teilweise nationalsozialistisches Gedankengut vertreten haben.

In den Verfahren wird u.a. die Frage der Verwertbarkeit der so genannten EnchroChat-Dateien zu klären sein, auf die auf der Grundlage von Entscheidungen französischer Gerichte Zugriff genommen worden ist. Die Angeklagten sollen zumindest zu einem nicht unerheblichen Teil über besonders verschlüsselte Enchrochat-Handys kommuniziert haben.

Die Angeklagten sollen durch die Taten insgesamt eingenommen haben:

 

Verfahren gegen die Angeklagten P., N. und Ko.:

der Angeklagte P. 944.865,00 €, der Angeklagte N. 139.520,00 € und der Angeklagte Ko. 915.250,00 €.

 

Verfahren gegen die Angeklagten M., W., S. und K:

der Angeklagte M. 1.748.950,00 €, der Angeklagte W. 266.000,00 €, der Angeklagte S. 324.500,00 € und der Angeklagte K. 511.000,00 €,

 

Verfahren gegen die Angeklagten I. und T.:

der Angeklagte I. 1.468.350,00 € und der Angeklagte T. 557.500,00 €,

 

Verfahren gegen die Angeklagten C. und Hop:

der Angeklagte C 20.000,00 €, der Angeklagte Hop. 33.000,00 €

 

Verfahren gegen die Angeklagten Z. und Hof.:

der Angeklagte Z. 252.300,00 €, der Angeklagte Hof. 103.000,00 €.
______________________________________

2. Strafkammer

2.1

Datum, Uhrzeit: 01.10.21, 09.30 Uhr (Fortsetzungstermin)
gegen:

Herrn U., geboren im Sommer 1993

Herrn B., geboren im Sommer 1990
wegen: des Tatvorwurfs eines schweren Raubes, der Freiheitsberaubung und der Körperverletzung
Tatort: Pirmasens

Fortsetzungstermine:

18.10.2021, 9.30 Uhr,

25.10.2021, 9.30 Uhr,

28.10.2021, 9.30 Uhr

 

Die 1. Strafkammer setzt die im September begonnene Hauptverhandlung fort. Auf den Bericht vom Monat September 2021 wird Bezug genommen:

 

„Die Staatsanwaltschaft legt den Angeklagten U. und B. zur Last, im Januar 2021 in Pirmasens gemeinschaftlich nach einem gemeinsamen Tatplan mit Gewalt und unter Androhung der Tötung dem Zeugen I. einen Mercedes Benz AMG, Bargeld, einen Ring und ein Handy entwendet zu haben. Sie sollen dem Zeugen Pfefferspray in die Augen gesprüht und ihn zu Boden geschlagen und auf den am Boden liegenden Zeugen eingetreten haben. Beide sollen anschließend den Zeugen gewaltsam in den Mercedes verbracht und seine Hände mittels einer Handfessel an einem der Haltegriffe im Fahrzeuge fixiert haben. Sie sollen mit dem Fahrzeug unter Mitnahme des Zeugen dann in Richtung Frankfurt gefahren sein. Während der Fahrt soll der Angeklagte B. den fixierten Zeugen mit dem Willen des Angeklagten U. gewürgt und geschlagen sowie ihm eine schwarze Waffe an den Hals gehalten haben. Beide Angeklagte sollen dem Zeugen wiederholt die Tötung angedroht haben. Dem Zeugen soll die Flucht gelungen sein, als der Mercedes wegen fehlenden Kühlwassers liegen geblieben sein soll. Der Zeuge I. soll durch die Taten unter erheblichen Schmerzen und unter Todesangst gelitten haben.“
______________________________________

2.2

Datum, Uhrzeit: 19.10.21, 10.00 Uhr

gegen: Herrn B., geb. Anfang des Jahres 1981

wegen: des Tatvorwurfs eines unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge

Tatort: Landkreis Südwestpfalz

 

Die Staatsanwaltschaft legt dem Angeklagten in der Anklageschrift zur Last, im Herbst 2020 mit Betäubungsmitteln (Amphetamine, Ecstasy, LSD und Haschisch) in nicht geringer Menge (Amphetamine) gehandelt zu haben. Er soll dabei unter anderem Messer mit sich geführt bzw. griffbereit abgelegt haben, um den Drogenhandel absichern zu können.
______________________________________

3. Strafkammer

3.1

Datum, Uhrzeit: 04.10.21, 09:30 Uhr (Fortsetzungstermin)

gegen: Herrn G.

wegen: des Tatvorwurfs eines Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge und anderer Delikte

Tatort: Pirmasens

 

Es handelt sich um ein Berufungsverfahren.
________________________________________

3.2

Datum, Uhrzeit: 06.10.21, 09.00 Uhr

gegen: Herrn K.

wegen: des Tatvorwurfs einer Körperverletzung

Tatort: Pirmasens

 

Es handelt sich um ein Berufungsverfahren.
_______________________________________

3.3

Datum, Uhrzeit: 06.10.21, 13.30 Uhr

gegen: Herrn M.

wegen: des Tatvorwurfs eines Diebstahls mit Waffen

Tatort: Pirmasens

 

Es handelt sich um ein Berufungsverfahren.
_______________________________________

3.4

Datum, Uhrzeit: 06.10.21, 14.00 Uhr

gegen: Herrn B.

wegen: des Tatvorwurfs eines Diebstahls

Tatort: Landkreis Kaiserslautern

 

Es handelt sich um ein Berufungsverfahren.

_______________________________________
 

3.5

Datum, Uhrzeit: 13.10.21, 09.00 Uhr

gegen: Herrn H.

wegen: des Tatvorwurfs eines vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis

Tatort: Saarpfalzkreis

 

Es handelt sich um ein Berufungsverfahren.
_______________________________________

3.6

Datum, Uhrzeit: 13.10.21, 13.30 Uhr

gegen: Herrn S.

wegen: des Tatvorwurfs eines Vergehens gegen das Aufenthaltsgesetz

Tatort: Landkreis Kaiserslautern

 

Es handelt sich um ein Berufungsverfahren.
_______________________________________

3.7

Datum, Uhrzeit: 15.10.21, 10:00 Uhr

gegen: Herrn Sch.

wegen: des Tatvorwurfs eines Computerbetruges

Tatort: Pirmasens

 

Es handelt sich um ein Berufungsverfahren.
________________________________________

4. Strafkammer

In der 4. Strafkammer finden im Oktober keine Hauptverhandlungen statt.

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