1. Strafkammer als Große Strafkammer
Datum, Uhrzeit: 09.09.2013, 09:00h (Fortsetzungstermin)
gegen: Herrn S.
wegen: eines mutmaßlichen schweren Raubes
Tatort: Pirmasens
Fortsetzungstermin: 20.09.2013, 09:00h, 24.09.2013, 09:00h
Die im Juli begonnene und im August weiter geführte Hauptverhandlung wird fortgesetzt. Es wird auf den Bericht vom Monat Juli Bezug genommen:
„Die Staatsanwaltschaft legt dem im Jahr 1968 geborenen Angeklagten 4 Taten zur Last. Nach der Anklageschrift soll er nach Alkoholkonsum im Frühsommer 2012 einem Zeugen an einer Bushaltestelle unvermittelt und ohne Grund mit der Faust so ins Gesicht geschlagen haben, dass der Zeuge zu Boden gestürzt sein soll. Anschließend soll er ins Gesicht des auf dem Boden liegenden Zeugen getreten haben. Der Zeuge soll dadurch eine blutende Verletzung im Mund und Nasenbereich erlitten haben. 3 Monate später soll der Angeklagte gewaltsam die Tür zur Wohnung einer ihm bekannten Zeugin aufgebrochen haben. Wenige Tage später soll er sich Zutritt zu der Wohnung dieser Zeugin verschafft haben, um ein Handy und Tabletten an sich zu bringen. Die Zeugin soll die Herausgabe der von ihr geforderten Gegenstände verweigert haben. Daraufhin soll der Angeklagte mit einem Küchenstuhl nach der Zeugin geworfen haben, um seine Forderung durchzusetzen. Weil auch dieser Versuch erfolglos geblieben sein soll, soll der Angeklagte der Zeugin einen heftigen Schlag gegen ihren Unterkiefer versetzt haben. Die Zeugin soll vor dem Angeklagten in die Küche geflüchtet sein und ihre ebenfalls anwesende Tochter gebeten haben, die Polizei zu verständigen. Der Angeklagte soll der Tochter ein Handy weggenommen und der zuvor an den Unterkiefer geschlagenen Zeugin mit seinem Fuß so heftig ins Gesicht getreten haben, dass die Zeugin zu Boden gestürzt sein soll. Die Zeugin soll dabei einen Schneidezahn verloren und sich eine Platzwunde an der Lippe zugezogen haben. Ein weiterer Schneidezahn soll gelockert worden sein. Der Angeklagte soll auch danach nicht von der Zeugin abgelassen, sondern der auf dem Boden knienden Zeugin so gegen den Kopf getreten haben, dass die Zeugin wieder auf den Boden gestürzt sein soll. Die Zeugin soll sich dabei weitere Gesichtsverletzungen im Mund- und Nasenbereich zugezogen haben. Der Angeklagte soll der auch der geschlagenen und getretenen Zeugin ein Handy weggenommen haben. Wenige Tage später soll der Angeklagte einer anderen Zeugin zugerufen haben, sie solle der Zeugin ausrichten, dass er die Zeugin umbringe, wenn sie ihre Strafanzeige gegen ihn nicht zurücknehme.“
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Datum, Uhrzeit: 17.09.2013, 09:00h
gegen: Herrn B.
wegen: eines mutmaßlichen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln
Tatort: Landkreis Kaiserslautern
Die Staatsanwaltschaft wirft dem im Jahr 1964 geborenen Angeklagten vor, Anfang des Jahres 2013 in zwei Fällen mit Betäubungsmitteln (Amphetamin) unerlaubt Handel getrieben zu haben. In einem weiteren Fall soll er mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge gehandelt haben. Er soll beabsichtigt haben, mit den Einnahmen aus dem Verkauf seinen Lebensunterhalt in nicht unerheblichen Umfang mitzufinanzieren.
2. Strafkammer
Datum, Uhrzeit: 05.09.2013, 09.00 Uhr
gegen: Herrn K.
wegen: eines mutmaßlichen sexuellen Missbrauchs von Kindern
Tatort: Landkreis Kaiserslautern
Es handelt sich um ein Berufungsverfahren. Die Staatsanwaltschaft legt dem, im Jahr 1950 geborenen Angeklagten zur Last, mehrfach sexuelle Handlungen an Kindern vorgenommen zu haben. In einem Fall soll es zu einem schweren Missbrauch gekommen sein. Er soll zudem kinderpornographische Bilder und Filme auf seinem Laptop und seinem Handy heruntergeladen haben. Das Jugendschöffengericht Landstuhl hat den Angeklagten wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern in 8 Fällen, wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern in einem weiteren Fall und wegen des Besitzes kinderpornographischer Schriften zu einer über 2 Jahren liegenden Gesamtfreiheitsstrafe verurteilt. Der Angeklagte hat das Rechtsmittel der Berufung gegen dieses Urteil eingelegt.
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Datum, Uhrzeit: 12.09.2013,09.00 Uhr
gegen: Herrn B.
wegen: wegen eines mutmaßlichen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge
Tatort: Pirmasens
Die im August begonnene Verhandlung wird fortgesetzt. Es wird auf den Bericht vom Monat August Bezug genommen:
„Es handelt sich um ein Berufungsverfahren. Die Staatsanwaltschaft legt dem Angeklagten in der Anklageschrift zur Last, im Sommer 2009 mit Amphetaminen in nicht geringer Menge unerlaubt Handel getrieben zu haben. Der Angeklagte soll mit diesen Einnahmen zumindest teilweise seinen Lebensunterhalt finanzieren haben. Das Amtsgericht – Schöffengericht – Pirmasens hat den Angeklagten freigesprochen. Die Staatsanwaltschaft hat Berufung eingelegt.“
3. Strafkammer:
Keine Terminierung
4. Strafkammer
Datum, Uhrzeit: 10.09.2013, 09.00 Uhr
gegen: einen Angeklagten
wegen: eines mutmaßlichen Missbrauchs von Titeln
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