| Landgericht Zweibrücken

Hinweis zur Hauptverhandlung der 1. Strafkammer am 8. Januar 2025

Im Hinblick auf den Verhandlungstermin am 8. Januar 2025 um 9 Uhr wird darauf hingewiesen, dass in der am 18. Dezember 2024 veröffentlichen Übersicht versehentlich ein falscher Tatvorwurf angegeben wurde.

Richtigerweise lautet der Tatvorwurf: Verfassungsfeindliche Einwirkung auf die Bundeswehr und öffentliche Sicherheitsorgane (§ 89 StGB) sowie Verunglimpfung des Staates und seiner Symbole (§ 90a StGB).

Es wird um Nachsicht gebeten.

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