Im Hinblick auf den Verhandlungstermin am 8. Januar 2025 um 9 Uhr wird darauf hingewiesen, dass in der am 18. Dezember 2024 veröffentlichen Übersicht versehentlich ein falscher Tatvorwurf angegeben wurde.
Richtigerweise lautet der Tatvorwurf: Verfassungsfeindliche Einwirkung auf die Bundeswehr und öffentliche Sicherheitsorgane (§ 89 StGB) sowie Verunglimpfung des Staates und seiner Symbole (§ 90a StGB).
Es wird um Nachsicht gebeten.