Presseerklärung des Landgerichts Zweibrücken

Juristinnen und Juristen haben am 2. Mai 2018, nachdem sie erfolgreich ihr erstes Staatsexamen bestanden haben, ihren Vorbereitungsdienst als Rechtsreferendare beim Landgericht Zweibrücken begonnen.

Der Vorsitzende Richter am Landgericht Michael Schubert begrüßte als Vertreter der an diesem Tag verhinderten Landgerichtspräsidentin Stutz und des ebenfalls verhinderten Vizepräsidenten Fischer am 2. Mai 2018 die neu hinzugekommenen Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare. Diese werden in den kommenden zwei Jahren in Rheinland-Pfalz ihren juristischen Vorbereitungsdienst absolvieren, der mit der Zweiten Juristischen Staatsprüfung abschließt. Diese wird die Juristinnen und Juristen sodann zu einer Tätigkeit als Richterin bzw. Richter, Staatsanwältin bzw. Staatsanwalt, Rechtsanwältin bzw. Rechtsanwalt, Notarin bzw. Notar oder als Verwaltungsjuristin bzw. Verwaltungsjurist qualifizieren.

Es ist erfreulich, dass sich die Referendarinnen und Referendare für die qualitativ hochwertige Ausbildung in Rheinland-Pfalz entschieden haben. Auch dies bestätigt, dass das Land Rheinland-Pfalz ein guter Ausbildungsort und insbesondere seine Justiz ein attraktiver und familienfreundlicher Arbeitgeber ist.

Der abwechslungsreiche Vorbereitungsdienst verbindet berufliche Praxis und Theorie und soll den Referendarinnen und Referendaren vertiefte Einblicke in die vielfältigen beruflichen Tätigkeitsbereiche von Juristinnen und Juristen bieten. Zu diesem Zweck findet eine praktische Ausbildung bei einem Land- oder Amtsgericht in Zivilsachen, einem Gericht in Strafsachen oder einer Staatsanwaltschaft, einer Verwaltungsbehörde, sowie einem Rechtsanwalt bzw. einer Rechtsanwältin statt. Daran schließt sich eine nach individuellen Wünschen gestaltete Wahlstation im In- oder Ausland an. Die praktische Ausbildung wird durch wöchentlich stattfindende Arbeitsgemeinschaften ergänzt.

Einstellungen in den juristischen Vorbereitungsdienst werden in Rheinland-Pfalz  zweimal im Jahr vorgenommen, jeweils zum 2. Mai und zum 2. November. Voraussetzung ist ein mit der ersten juristischen Prüfung abgeschlossenes Studium der Rechtswissenschaften. Landesweit haben die Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare ihre Ausbildung am 2. Mai begonnen, sie sich für eine Ausbildung im Land Rheinland-Pfalz entschieden haben.
 

Zweibrücken, den 8. Mai 2018

Uwe Fischer, Vizepräsident des Landgerichts

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