Hauptverhandlungstermine am Landgericht Zweibrücken (Oktober 2011)
1. Strafkammer als Große Strafkammer
Datum, Uhrzeit: 12.10.11, 09:00h
gegen: Tamer K. u. Metin S.
wegen: des Tatvorwurfs eines Verstoßes gegen das BtMG
Tatort: Pirmasens u. andernorts
Fortsetzungstermin: 13.10.11, 09:00h
Dem im Jahr 1972 geborenen Angeschuldigten Tamer K und dem im Jahr 1959 geborenen Metin S. wird in der Anklageschrift zur Last gelegt, gemeinschaftlich durch vier Handlungen Betäubungsmittel (Amphetamin) in nicht geringer Menge unerlaubt eingeführt und mit diesen Betäubungsmitteln unerlaubt Handel getrieben zu haben. Sie sollen dabei nach einem gemeinsamen Tatplan arbeitsteilig vorgegangen sein. Der Angeschuldigte Metin S. ist der Onkel des Angeschuldigten Tamer K.. Der Angeschuldigte Metin S. soll Amphetamine in Belgien oder Holland gekauft und über Luxemburg nach Deutschland transportiert haben. Teilsweise soll der Angeschuldigte Tamer K. den Weitertransport ab der deutschen Grenze begleitet haben. Der Angeschuldigte Tamer K. soll in Deutschland den gemeinsamen Weiterverkauf vorbereitet und den „Kundenstamm“ betreut und gepflegt haben. Beide Angeschuldigte sollen aus Rauschgiftverkaufserlösen zumindest einen Teil ihres Lebensunterhalts bestritten haben. Sie sollen 3.000,00 Euro für ein kg Amphetamin verlangt haben.
So soll Metin S. im Frühjahr in Pirmasens 2 kg und anschließend 8 kg des nach Deutschland von ihnen eingeführten Amphetamins an den gesondert verfolgten K verkauft haben. K habe sich vorher an Tamer K. gewandt und um Lieferung gebeten. Im Mai/Juni 2009 soll der Angeschuldigte Metin S. nach gemeinsamer Absprache und gemeinsamen Tatplan mit dem Angeschuldigten Tamer K weitere 16 Kg Amphetamin für den K in zwei auf einem Gartengrundstück in Niedersimten liegenden Autoreifen versteckt haben. K habe anschließend die Autoreifen aufgeschnitten und das Amphetamin an sich genommen. Im September/Oktober 2009 soll der Angeschuldigte Metin S. in Anwesenheit des Tamer K. den K in seiner Wohnung aufgesucht und ihm 11 kg Amphetamin in einer Tasche übergeben haben. Einen Teil des Amphetamins hat die Polizei in Pirmasens in einem Tresor des gesondert verfolgten K sicher stellen können.
_______________________________________
Datum, Uhrzeit: 18.10.11, 09:00h
gegen: Michael K.
wegen: des Tatvorwurfs einer Freiheitsberaubung
Tatort: Pirmasens
Dem im Jahr 1970 geborenen Angeschuldigte Michael K. wird von der Staatsanwaltschaft zur Last gelegt, im Zustand der Schuldunfähigkeit die Zeugin J. am 11. Februar 2010 gegen 21.30 Uhr in ihrer Wohnung in Pirmasens an den Haaren gepackt und durch ihre Wohnung gezerrt zu haben. Dabei habe er der Zeugin J. Haarbüschel ausgerissen. Er soll ihr dann Mund und Nase in einer Art und Weise zugehalten haben, dass die Zeugin in Atemnot geraten sei. Die Zeugin habe mehrfach vergeblich versucht, zu fliehen. Er habe sie immer wieder festgehalten und auf ihre Couch gestoßen. Gegen 22.00 Uhr habe er unvermittelt die Wohnung der Zeugin J. verlassen. Der Angeschuldigte soll an einer chronisch paranoiden Schizophrenie leiden und die Tat in einem akut psychotischen Schub ausgeführt haben. Es soll ihm deshalb am Tattag nicht mehr möglich gewesen sein, sein Verhalten einsichtsgemäß zu steuern. Der Angeschuldigte soll sich einer längerfristigen Behandlung seiner chronischen psychischen Erkrankung immer wieder entziehen. Die Staatsanwaltschaft beantragt seine Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus.
_______________________________________
Datum, Uhrzeit: 19.10.11, 09:00h
gegen: Vitalij B. u. Swjatoslaw B.
wegen: des Tatvorwurfs eines Verstoßes gegen das BtMG
Tatort: Saarbrücken, Eppenbrunn u. andernorts
Fortsetzungstermin: 21.10.11, 09:00h
Die Angeschuldigten sind in Kirgisitan geborene Brüder. Vitalij B. wurde im Jahr 1976 und Swjatoslaw B. im Jahr 1983 geboren. Beide sollen rauschgiftabhängig sein.
Die Staatsanwaltschaft legt ihnen zur Last am Abend des 23. April 2011 nach einem gemeinschaftlich gefassten Tatplan in Metz 2,5 g Heroin, 8,91 g Kokain und 52 Blisterpackungen mit je 7 Subutex Tabletten mit je 8 mg Buprenorphin erworben und nach Deutschland über die goldene Bremm eingeführt zu haben. Der Angeschuldigte Vitalij B. habe den PKW gefahren und der Angeschuldigte Swjatoslaw B. habe das Rauschgift zu sich gesteckt. Das Kokain habe er in einem Kinderüberraschungsei verborgen. Die Polizei stoppte den Wagen am gleichen Abend und stellte das Rauschgift sicher.
Der Angeschuldigte Vitalij B. soll darüber hinaus 23,8 g, 17,6 g, 15,9 g und 133,6 g Heroin erworben und in Plastiktüten im Billardzimmer seiner Eltern hinter einem Fernseher verborgen haben, um das Rauschgift zu gegebener Zeit gewinnbringend weiterverkaufen zu können.
2. Strafkammer
Datum, Uhrzeit: 20.10.2011, 09.00 Uhr (Fortsetzungstermin der am 29. 09.2011 begonnen Hauptverhandlung)
gegen: Uwe E.
wegen: des Tatvorwurfs eines sexuellen Missbrauchs von Kindern
Tatort: Lemberg
Zur Sachverhaltsdarstellung wird auf die Monatübersicht September 2011 unter dem Datum 29.09.2011 Bezug genommen:
Der Angeschuldigte soll seine Tochter und ein weiteres Kind sexuell missbraucht haben. Er soll gegenüber seiner Tochter mit dem sexuellen Missbrauch begonnen haben, als seine Tochter 7 Jahre alt war und den Missbrauch bis in das 11. Lebensjahr der Tochter fortgesetzt haben. Mit dem weiteren Kind soll der Angeschuldigte mehrfach in seiner Wohnung und in einem VW Bus den Geschlechtsverkehr vollzogen haben. Er soll mit seinen Handlungen begonnen haben, als das Mädchen 10 Jahre alt war und im Alter des Mädchens von 14 Jahren mit seinen Handlungen aufgehört haben.
3. Strafkammer
Datum, Uhrzeit: 05.10.2011, 9.00 Uhr
gegen: Stanislaw S.
wegen: des Tatvorwurfs einer Körperverletzung u. a.
Tatort: Pirmasens
_______________________________________
Datum, Uhrzeit: 05.10.2011, 14.00 Uhr
gegen: Sergej P.
wegen: des Tatvorwurfs eines vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis
Tatort: Schönenberg-Kübelberg
_______________________________________
Datum, Uhrzeit: 12.10.2011, 9.00 Uhr
gegen: Alexej V.
wegen: des Tatvorwurfs einer gefährlichen Körperverletzung
Tatort: Pirmasens
________________
Datum, Uhrzeit: 12.10.2011, 14.00 Uhr
gegen: Thorsten R.
wegen: des Tatvorwurfs einer gefährlichen Körperverletzung
Tatort: Pirmasens
______________
Datum, Uhrzeit: 19.10.2011, 9.00 Uhr
gegen: a) Michael M.
b) Dietmar K.
wegen: des Tatvorwurfs einer schweren Körperverletzung u.a.
Tatort: Pirmasens
_______________________________________
Datum, Uhrzeit: 19.10.2011, 9.00 Uhr
gegen: Dietmar K.
wegen: des Tatvorwurfs einer gefährlichen Körperverletzung
Tatort: Pirmasens
_______________________________________
Datum, Uhrzeit: 19.10.2011, 14.00 Uhr
gegen: Markus Sch.
wegen: des Tatvorwurfs einer Verbreitung pornographischer Schriften
Tatort: Pirmasens
_______________________________________
Datum, Uhrzeit: 26.10.2011, 9.00 Uhr
gegen: Mathias G.
wegen: des Tatvorwurfs eines Fahrens ohne Fahrerlaubnis
Tatort: Landstuhl
4. Strafkammer
Datum, Uhrzeit: 25.10.2011, 09.00 Uhr
gegen: Peter Sebastian K.
wegen: des Tatvorwurfs einer fahrlässigen Tötung
Tatort: Zweibrücken
Fortsetzungstermin: 27.10.2011, 09.00 Uhr
Es handelt sich um eine Hauptverhandlung in der Berufungsinstanz. Die Staatsanwaltschaft Zweibrücken hat gegen ein Urteil des Amtsgerichts Zweibrücken Berufung eingelegt. Das Amtsgericht hat den Angeschuldigten vom Vorwurf einer fahrlässigen Straßenverkehrsgefährdung in Tateinheit mit einer fahrlässigen Tötung frei gesprochen. Dem Angeschuldigten waren zuvor die beiden Vergehen in einem von der Staatsanwaltschaft beantragten Strafbefehl des Amtsgerichts zur Last gelegt worden. Der Angeschuldigte hatte gegen den Strafbefehl Einspruch eingelegt.
Der Angeschuldigte soll nach dem Urteil des Amtsgerichts im Zustand drogenbedingter Fahruntauglichkeit mit einem Kraftfahrzeug gefahren sein. Er soll dabei einen älteren, dunkel gekleideten Fußgänger in Zweibrücken angefahren haben, als dieser versucht habe, im Februar gegen 19.30 Uhr die Straße zu überqueren. Es habe leicht geregnet und ein böiger Wind habe geweht. Der Fußgänger, der die Straße bereits überquert gehabt habe, habe seine vom Wind verwehte Mütze am gegenüber liegenden Fahrbahnrand aufheben wollen. Er sei deshalb erneut über die Straße gegangen. Dabei habe ihn der Angeschuldigte dann mit seinem Fahrzeug erfasst. Der Fußgänger ist an seinen unfallbedingten Verletzungen einen Tag später verstorben.
Das Amtsgericht ist nach der Vernehmung von Zeugen und nach Einholung von Sachverständigengutachten zu dem Ergebnis gekommen, dass nach dem Grundsatz, „in dubio pro reo“, der Angeschuldigte frei zu sprechen sei. Es könne nicht ausreichend sicher festgestellt werden, dass der Angeschuldigte den Unfall verursacht habe, weil er durch das Rauschgift beeinträchtigt gewesen sei. Es sei wegen der im Zeitpunkt des Unfalls herrschenden stark eingeschränkten Sichtverhältnisse und dem nicht auszuschließenden schnelleren Gang des Fußgängers möglich, dass auch ein nicht beeinträchtigter Idealfahrer den Unfall nicht hätte vermeiden können. Wegen dieser nicht zu beseitigenden Unsicherheit sei der Angeschuldigte von dem Vorwurf freizusprechen, er habe den Unfall verursacht, weil er vorher Rauschgift zu sich genommen habe.
_______________________________________