Schülerpraktika
Um einen Einblick in die unterschiedlichen Berufsfelder, welche die Justiz zu bieten hat, zu erhalten, besteht die Möglichkeit ein Schülerpraktikum beim Landgericht Zweibrücken zu absolvieren.
Diese Praktika sind grundsätzlich ganzjährig möglich und sollten einen Zeitraum von mindestens zwei Wochen umfassen.
Kurzbeschreibung eines Schülerpraktikums in unserem Haus
Im Rahmen eines Schülerpraktikums beim Landgericht Zweibrücken soll den Praktikantinnen und Praktikanten ein Einblick in folgende, bei Gericht bestehenden Tätigkeitsfelder, ermöglicht werden:
- Aufgaben der Justizwachtmeisterinnen und Justizwachtmeister
- Aufgaben der Justizfachwirtinnen und Justizfachwirte in den Serviceeinheiten für Zivil- und Strafsachen
- Aufgaben der Diplom Rechtspflegerinnen und Diplom Rechtspfleger
- Aufgaben der Richterinnen und Richter in Zivil- und Strafsachen
Da wir den Praktikantinnen und Praktikanten auch einen Einblick in weitere Tätigkeitsfelder der Justiz ermöglichen wollen, wird in Abstimmung mit der Staatsanwaltschaft Zweibrücken und der Bewährungshilfe Zweibrücken versucht, innerhalb des Praktikums in unserem Hause, den Praktikantinnen und Praktikanten auch eine Hospitation bei den genannten Stellen zu ermöglichen.
Sollte im Zeitraum des Praktikums ein Zwangsversteigerungstermin beim Amtsgericht Zweibrücken anberaumt sein, wird – in Abstimmung mit dem Amtsgericht Zweibrücken - den Praktikantinnen und Praktikanten in der Regel auch hieran die Teilnahme ermöglicht.
Sollten diese Erläuterung Ihr Interesse an einem Praktikum in unserem Hause geweckt haben, beachten Sie für die Bewerbungsmodalitäten bitte Folgendes:
Bewerbungen um einen Praktikumsplatz sind an die Poststelle des Landgerichts Zweibrücken zu richten.
Postanschrift
Landgericht Zweibrücken
Goetheplatz 2
66482 Zweibrücken
Die Einreichung ist auch per E-Mail unter lgzw(at)zw.jm.rlp.de möglich.
Um eine sachgerechte Bearbeitung der Praktikumsanfragen sicherstellen zu können wird darum gebeten, Bewerbungen für einen Praktikumsplatz spätestens 3 Monate vor Beginn des jeweiligen Praktikums einzureichen. Bewerbungen, die später eingehen, können ggf. nur nachrangig Berücksichtigung finden oder müssen abschlägig beschieden werden.
Der Bewerbung sollte jeweils beigefügt werden:
- ein Bewerbungsanschreiben
- ein Lebenslauf mit Lichtbild
- eine Kopie des letzten Zeugnisses
Aus dem Bewerbungsanschreiben muss sich unbedingt der Zeitraum, in dem das Schülerpraktikum absolviert werden soll, ergeben.
Aus dem Lebenslauf müssen sich unbedingt Vor- und Nachname der Praktikantin bzw. des Praktikanten, die derzeitige Anschrift, das Geburtsdatum und der Geburtsort ergeben. Diese Daten sind für die im Rahmen des Praktikums erfolgende Verpflichtung unbedingt erforderlich.
Nach Bestätigung des Praktikumsplatzes sind bei minderjährigenPraktikanten außerdem folgende Erklärungen erforderlich, die durch alle sorgeberechtigten Elternteile unterzeichnet sein müssen:
- eine Haftungsverzichtserklärung (Download, nicht barrierefrei)
- eine Erklärung zur Aufsichtspflicht (Download, nicht barrierefrei)
Zur Vorbereitung eines Praktikums in unserem Hause wird noch auf das Informationsheft für Schülerinnen und Schüler in digitaler Form verwiesen, welches hier heruntergeladen werden kann. (Download, nicht barrierefrei)