Praktische Studienzeit

Nach § 2 Abs. 3 JAG Rheinland-Pfalz sind während der vorlesungsfreien Zeit praktische Studienzeiten von insgesamt 13 Wochen abzuleisten.

Für Bewerbungen von Studierenden, die Ihr Studium in Rheinland-Pfalz absolvieren beträgt die Mindestdauer der praktischen Studienzeit 3 Wochen.
Für Bewerbungen von Studierenden, die Ihr Studium im Saarland absolvieren beträgt die Mindestdauer der praktischen Studienzeit 1 Monat.

Dies sollte bei einer Bewerbung berücksichtigt werden.

Eine Bewerbung um einen Ausbildungsplatz für praktische Studienzeiten richten Sie unter Verwendung des zum Download bereitgestellten Anmeldeformulars an die Poststelle des Landgerichts Zweibrücken.

Postanschrift

Landgericht Zweibrücken
Goetheplatz 2
66482 Zweibrücken

Die Einreichung ist auch per E-Mail unter lgzw(at)zw.jm.rlp.de möglich.

Hierbei wird gebeten, das Formular möglichst vollständig auszufüllen und spätestens 3 Monate vor Beginn des frühest angegebenen Praktikumszeitraums zu übermitteln.

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