Praktische Studienzeit
Nach § 2 Abs. 3 JAG Rheinland-Pfalz sind während der vorlesungsfreien Zeit praktische Studienzeiten von insgesamt 13 Wochen abzuleisten.
Für Bewerbungen von Studierenden, die Ihr Studium in Rheinland-Pfalz absolvieren beträgt die Mindestdauer der praktischen Studienzeit 3 Wochen.
Für Bewerbungen von Studierenden, die Ihr Studium im Saarland absolvieren beträgt die Mindestdauer der praktischen Studienzeit 1 Monat.
Dies sollte bei einer Bewerbung berücksichtigt werden.
Eine Bewerbung um einen Ausbildungsplatz für praktische Studienzeiten richten Sie unter Verwendung des zum Download bereitgestellten Anmeldeformulars an die Poststelle des Landgerichts Zweibrücken.
Postanschrift
Landgericht Zweibrücken
Goetheplatz 2
66482 Zweibrücken
Die Einreichung ist auch per E-Mail unter lgzw(at)zw.jm.rlp.de möglich.
Hierbei wird gebeten, das Formular möglichst vollständig auszufüllen und spätestens 3 Monate vor Beginn des frühest angegebenen Praktikumszeitraums zu übermitteln.
Downloads
- Anmeldungsvordruck-_Merkblatt_praktische_Studienzeiten.pdf(6 MB)
- Merkblatt_Hinweise_Praktikum_und_Auslandsstudium_2020.pdf(268 KB)
Hinweise zur Ableistung praktischer Studienzeiten für studierende der Rechtswissenschaften und zur Anerkennung rechtswissenschaftlicher Studien im Ausland