| Landgericht Zweibrücken

1. Nachmeldung zu den Hauptverhandlungsterminen am Landgericht Zweibrücken (Mai 2025)

6. Strafkammer

6.3

Datum, Uhrzeit: 20.05.2025, 13:00 Uhr
gegen: Herrn U.
wegen: schweren sexuellen Missbrauchs eines Kindes u.a.
Tatort: Landkreis Kaiserslautern und andernorts

Fortsetzungstermine: 26.05., 03.06. und 06.06.2025 jeweils 08:30 Uhr
 

Das Landgericht Zweibrücken hatte den Angeklagten durch Urteil vom 30.09.2019 wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern in drei Fällen, schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern in zwei Fällen, Vergewaltigung, Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen in zwei Fällen und Besitzes kinderpornografischer Schriften in zwei Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von neun Jahren verurteilt und seine Unterbringung in der Sicherungsverwahrung angeordnet. Auf die hiergegen vom Angeklagten eingelegte, auf den Rechtsfolgenausspruch beschränkte, Revision hat der Bundesgerichtshof durch Beschluss vom 28.07.2020 (4 StR 108/20) die Unterbringung in der Sicherungsverwahrung aufgehoben und zur neuen Verhandlung an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen.

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