| Landgericht Zweibrücken

3. Gerichtssachverständigentag am 25.03.2025 bei dem Landgericht Zweibrücken

Am 25.03.2025 fand am Landgericht Zweibrücken der 3. Gerichtssachverständigentag statt. Aus diesem Anlass kamen zahlreiche Sachverständige der Industrie- und Handelskammer für die Pfalz sowie der Handwerkskammer der Pfalz und Richterinnen und Richter aus dem Gerichtsbezirk des Pfälzischen Oberlandesgerichts Zweibrücken im Landgericht zusammen.

In ihrer Begrüßung betonte die Präsidentin des Landgerichts Stutz die Bedeutung der Sachverständigen für die gerichtlichen Verfahren: Diese zeige sich schon an der schieren Anzahl von mehr als 400.000 Gutachten, die im Jahr durch die Gerichte eingeholt würden. Das Fachwissen der Sachverständigen sei oftmals streitentscheidend. Daher nutzte sie die Gelegenheit, sich bei den anwesenden Sachverständigen für ihren kontinuierlichen Einsatz und die gute Zusammenarbeit zu bedanken.

Nach einem Grußwort des Präsidenten des Pfälzischen Oberlandesgerichts Thurn wurden im Rahmen von drei Impulsvorträgen die rechtlichen Rahmenbedingungen der Arbeit der Sachverständigen näher beleuchtet: So klärte Assessor Lenz von der Industrie- und Handelskammer darüber auf, welche Werbung durch die öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen erlaubt ist und welche nicht. Assessor Felleisen von der Handwerkskammer informierte über einen weiteren Schritt in der Digitalisierung des Sachverständigenwesens in Form der Einführung der e-Rechnung. Der Vorsitzende Richter am Landgericht Ehrmanntraut erläuterte die Fallstricke beim Abfassen eines gerichtlichen Beweisbeschlusses, der die Grundlage für die Beauftragung der Sachverständigen darstellt. Hieran schloss sich eine angeregte Diskussion, die zeigte, dass es gar nicht so leicht ist, einen “idealen“ Beweisbeschluss verfassen.

Abschließend bestand die Gelegenheit für die Sachverständigen, im Rahmen von Kleingruppen an einer Präsentation der auf die elektronische Akte abgestimmten Sitzungssaaltechnik teilzunehmen.

Informationen

Sachverständige sind eines der fünf Beweismittel in gerichtlichen Verfahren. Sie haben die Aufgabe, unabhängig, unparteiisch und objektiv einen vorgegebenen Sachverhalt fachlich zu beurteilen.

Öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige sind Sachverständige, die von einer öffentlich-rechtlichen Institution wie beispielsweise Industrie- und Handelskammern oder Handwerkskammern bestellt und vereidigt wurden. Sie unterliegen der Aufsicht durch die Bestellungskörperschaft. Die öffentliche Bestellung hat den Zweck, Gerichten, Behörden und der Öffentlichkeit besonders sachkundige und persönlich geeignete Sachverständige zur Verfügung zu stellen.

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