Die Präsidentin des Landgerichts Zweibrücken, Maria Stutz, übergab am 8. November 2021 dem ehemaligen ehrenamtlichen Handelsrichter Hans-Jürgen Kopp nach 15-jähriger Tätigkeit und dem im 17. Jahr tätigen ehrenamtlichen Handelsrichter Franz Marterer in Anwesenheit des Vorsitzenden Richters der Kammer für Handelssachen am Landgericht Zweibrücken, Peter Ehrmantraut, die Dankesurkunden des Justizministers des Landes Rheinland-Pfalz, Herbert Mertin, und die Dankschreiben des Präsidenten des Pfälzischen Oberlandesgerichts Zweibrücken, Bernhard Thurn. Die Präsidentin schloss sich den Dankurkunden des Landes Rheinland-Pfalz und den Dankschreiben des Pfälzischen Oberlandesgerichts mit einem ganz persönlichen Dank für die langjährige Unterstützung und Hilfe an, die Hans-Jürgen Kopp und Franz Marterer als Handelsrichter neben ihrer, sie beanspruchenden Tätigkeit als Geschäftsführer von zwei, im Landgerichtsbezirk ansässigen Unternehmen am Landgericht Zweibrücken geleistet haben.
Mit dem Satz, „Juristen wissen viel, aber nicht alles“, machte die Präsidentin darauf aufmerksam, dass die Handelsrichter Kopp und Marterer mit ihrer praxisnahen Sachkunde über die Handelsgebräuche, mit ihrer eigenen beruflichen Qualifikation und ihrer Lebenserfahrung für eine differenziertere Balance der, in den Rechtsstreitigkeiten aufeinander stoßenden gegensätzlichen Interessen und Standpunkte der Kläger-und Beklagten haben sorgen können, als es einem als Volljurist tätigen Richter allein möglich gewesen wäre. Die Präsidentin wies auf die lange, bis ins Mittelalter reichende Tradition der Handelsrichter hin. Die heutige Kammer für Handelssachen am Landgericht hat sich aus dem Ständerecht in den Kaufmannsgilden entwickelt. Im Mittelalter waren diese Handelsgerichte nur mit Kaufleuten besetzt. In Deutschland entstand das erste deutsche Handelsgericht, besetzt nach dem so genannten Deutschen System wie die Kammer für Handelssachen am Landgericht, mit einem Juristen und zwei Kaufleuten im Jahr 1804 in Nürnberg.
Die Präsidentin beendete ihre feierliche Ansprache mit dem Satz, „Handelsrichter sind ein Stück unserer Rechtskultur und bilden eine Brücke zwischen Justiz und Zivilgesellschaft, dort wo sich Justiz und Wirtschaft treffen und stärken dadurch das Vertrauen der Rechtsuchenden in den Rechtsstaat.“
Den beiden Handelsrichtern Kopp und Marterer gilt daher für ihre langjährige ehrenamtliche Tätigkeit am Landgericht Zweibrücken unser aller ganz besonderer Dank!