| Landgericht Zweibrücken

Hauptverhandlungstermine am Landgericht Zweibrücken (November 2021)

Nachfolgende Hauptverhandlungen in Strafsachen finden im November 2021 beim Landgericht Zweibrücken statt:

1. Strafkammer


1.1

Datum, Uhrzeit: 05.11.2021, 09:00 Uhr (Fortsetzung)

gegen:
Herrn P., geb. Anfang 1991
Herrn N., geb. Anfang 1989
Herrn Ko., geb. im Frühjahr 1986

wegen: des Tatvorwurfs eines unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge und anderer Delikte, der Angeklagte Ko. als Mitglied einer Bande

Tatort: Kaiserslautern, Landkreis Kaiserslautern und anderenorts

Fortsetzungstermine:

16.11.2021, 09:00 Uhr

30.11.2021, 09:00 Uhr

07.12.2021, 09:00 Uhr

08.12.2021, 09:00 Uhr

14.12.2021, 09:00 Uhr

16.12.2021, 09:00 Uhr

23.12.2021, 10.00 Uhr


Die 1. Strafkammer setzt die Hauptverhandlung fort. Auf den Bericht vom Juni 2021 wird Bezug genommen:

„Die Staatsanwaltschaft legt dem Angeklagten Ko. zur Last, gemeinsam mit den, in der Anklageschrift von der Staatsanwaltschaft gemeinsam angeklagten, nach der Abtrennung vom vorliegenden Verfahrens durch die Strafkammer nunmehr gesondert verfolgten Angeklagten K., S., W., und M. und den, von der Staatsanwaltschaft in einem gesonderten Verfahren angeklagten I., T., C., und Hop. sowie dem gesondert verfolgten Sa. zur Last, sich zu einer Bande mit dem Ziel eines gewerbsmäßig betriebenen Handels mit Betäubungsmitteln zusammengeschlossen zu haben.
Die Angeklagten P. und N. sollen nicht Mitglieder der Bande gewesen sein. Sie sollen die Bande beliefert haben. Die Angeklagten Ko., M., I., K., S., W., T., C., Hop. und der gesondert verfolgte Sa. sollen in einer hierarchischen Bandenstruktur den unerlaubten Rauschgifthandel organisiert und arbeitsteilig gemeinsam betrieben haben. Die Angeklagten M., I. und Ko. sollen auf der Leitungsebene der hierarchischen Struktur tätig gewesen sein.

Die Angeklagten und der gesondert verfolgte Sa. sollen Abnehmer im Raum Kaiserslautern, in Zweibrücken und im Saarpfalzkreis vorwiegend mit Amphetaminen, Kokain und Marihuana beliefert haben. Sie sollen dabei, wie beabsichtigt, nicht unerhebliche Einnahmen erzielt haben. Unterhalb der Leitungsebene der Angeklagten M., I. und Ko. sollen die weiteren Angeklagten u. a. als so genannte „Bunkerhalter“ tätig gewesen sein. In den „Bunkern“ sollen die Drogen zwischengelagert worden sein, um die Drogen aus den „Bunkern“ dann nach Bedarf gewinnbringend verkaufen zu können.

In den beiden Strafverfahren gegen die Angeklagten K. (14 selbständige Handlungen), S. (12 selbständige Handlungen), W. (7 selbständige Handlungen), und M. (43 selbständige Handlungen) und in dem, nach der Abtrennung entstandenen weiteren Strafverfahren gegen die Angeklagten Ko. (8 selbständige Handlungen), N. (3 selbständige Handlungen), und P. (56 selbständige Handlungen) werden den Angeklagten insgesamt 105, den Angeklagten I. und T. werden insgesamt 44, dem Angeklagten C. und dem Angeklagten Hop. 7. bzw. 9 selbständige, in wechselnder Beteiligung begangene Taten zur Last gelegt. Den Angeklagten soll ein Abnehmerkreis zur Verfügung gestanden haben, zu dem auch die gesondert verfolgten Angeklagten Z. und Hof. gehört haben sollen. Im Strafverfahren gegen die Angeklagten I. und T. waren die Angeklagten Z. und Hof. von der Staatsanwaltschaft mitangeklagt. Die Strafkammer hat das Strafverfahren gegen die Angeklagten Z. und Hof. abgetrennt.
Die Angeklagten sollen überwiegend der Hooliganszene zuzurechnen sein. Ein Teil von ihnen soll extrem rechtes und teilweise nationalsozialistisches Gedankengut vertreten haben.

In den Verfahren wird u.a. die Frage der Verwertbarkeit der so genannten EnchroChat-Dateien zu klären sein, auf die auf der Grundlage von Entscheidungen französischer Gerichte Zugriff genommen worden ist. Die Angeklagten sollen zumindest zu einem nicht unerheblichen Teil über besonders verschlüsselte Enchrochat-Handys kommuniziert haben.

Die Angeklagten sollen durch die Taten insgesamt eingenommen haben:
 

Verfahren gegen die Angeklagten P., N. und Ko.:

der Angeklagte P. 944.865,00 €, der Angeklagte N. 139.520,00 € und der Angeklagte Ko. 915.250,00 €.

 

Verfahren gegen die Angeklagten M., W., S. und K:

der Angeklagte M. 1.748.950,00 €, der Angeklagte W. 266.000,00 €, der Angeklagte S. 324.500,00 € und der Angeklagte K. 511.000,00 €,

 

Verfahren gegen die Angeklagten I. und T.:

der Angeklagte I. 1.468.350,00 € und der Angeklagte T. 557.500,00 €,

 

Verfahren gegen die Angeklagten C. und Hop:

der Angeklagte C 20.000,00 €, der Angeklagte Hop. 33.000,00 €

 

Verfahren gegen die Angeklagten Z. und Hof.:

der Angeklagte Z. 252.300,00 €, der Angeklagte Hof. 103.000,00 €.“
______________________________________________________________

1.2

Datum, Uhrzeit: 09.11.2021, 09:00 Uhr (Fortsetzung)

gegen:
Herrn I., geboren im Februar 1990
Herrn T., geboren im Juli 1990

wegen: des Tatvorwurfs eines als Mitglied einer Bande betriebenen Handels mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge

Tatort: Kaiserslautern, Landkreis Kaiserslautern und an anderen Orten

Fortsetzungstermine:

18.11.2021, 10:00 Uhr

01.12.2021, 09:00 Uhr

13.12.2021, 09:00 Uhr

20.12.2021, 09:00 Uhr

07.01.2022, 09:00 Uhr

19.01.2022, 09:00 Uhr

07.02.2022, 09:00 Uhr

25.02.2022, 09:00 Uhr

14.03.2022, 09:00 Uhr

17.03.2022, 09:00 Uhr

 

Die 1. Strafkammer setzt die im April begonnene Hauptverhandlung fort. Auf den Bericht vom Monat Juni 2021 wird Bezug genommen:

„Die Staatsanwaltschaft legt den Angeklagten I. und T. zur Last gemeinsam mit den weiteren Angeklagten K., S., W., M., Ko., C., Hop. und dem gesondert verfolgten Sa. zur Last, sich zu einer Bande mit dem Ziel eines gewerbsmäßig betriebenen Handels mit Betäubungsmitteln zusammengeschlossen zu haben. Die Angeklagten P. und N. sollen nicht Mitglieder der Bande gewesen sein. Sie sollen die Bande beliefert haben.

Die Angeklagten Ko., I., K., S., W., M., T., C., Hop. und der gesondert verfolgte Sa. sollen in einer hierarchischen Bandenstruktur den unerlaubten Rauschgifthandel organisiert und arbeitsteilig gemeinsam betrieben haben. Die Angeklagten M., I. und Ko. sollen auf der Leitungsebene der hierarchischen Struktur tätig gewesen sein.

Die Angeklagten und der gesondert verfolgte Sa. sollen Abnehmer im Raum Kaiserslautern, in Zweibrücken und im Saarpfalzkreis vorwiegend mit Amphetaminen, Kokain und Marihuana beliefert haben. Sie sollen dabei, wie beabsichtigt, nicht unerhebliche Einnahmen erzielt haben. Unterhalb der Leitungsebene der Angeklagten M., I. und Ko. sollen die weiteren Angeklagten u. a. als so genannte „Bunkerhalter“ tätig gewesen sein. In den „Bunkern“ sollen die Drogen zwischengelagert worden sein, um die Drogen aus den „Bunkern“ dann nach Bedarf gewinnbringend verkaufen zu können.

In den beiden Strafverfahren gegen die Angeklagten K. (14 selbständige Handlungen), S. (12 selbständige Handlungen), W. (7 selbständige Handlungen), und M. (43 selbständige Handlungen) und in dem, nach der Abtrennung entstandenen weiteren Strafverfahren gegen die Angeklagten Ko. (8 selbständige Handlungen), N. (3 selbständige Handlungen), und P. (56 selbständige Handlungen) werden den Angeklagten insgesamt 105, den Angeklagten I. und T. werden insgesamt 44, dem Angeklagten C. und dem Angeklagten Hop. 7. bzw. 9 selbständige, in wechselnder Beteiligung begangene Taten zur Last gelegt. Den Angeklagten soll ein Abnehmerkreis zur Verfügung gestanden haben, zu dem auch die gesondert verfolgten Angeklagten Z. und Hof. gehört haben sollen. Im Strafverfahren gegen die Angeklagten I. und T. waren die Angeklagten Z. und Hof. von der Staatsanwaltschaft mitangeklagt. Die Strafkammer hat das Strafverfahren gegen die Angeklagten Z. und Hof. abgetrennt.
Die Angeklagten sollen überwiegend der Hooliganszene zuzurechnen sein. Ein Teil von ihnen soll extrem rechtes und teilweise nazionalsozialistisches Gedankengut vertreten haben.

In den Verfahren wird u.a. die Frage der Verwertbarkeit der so genannten EnchroChat-Dateien zu klären sein, auf die auf der Grundlage von Entscheidungen französischer Gerichte Zugriff genommen worden ist. Die Angeklagten sollen zumindest zu einem nicht unerheblichen Teil über besonders verschlüsselte Enchrochat-Handys kommuniziert haben.

Die Angeklagten sollen durch die Taten insgesamt eingenommen haben:
 

Verfahren gegen die Angeklagten P., N. und Ko.:

der Angeklagte P. 944.865,00 €, der Angeklagte N. 139.520,00 € und der Angeklagte Ko. 915.250,00 €.

 

Verfahren gegen die Angeklagten M., W., S. und K:

der Angeklagte M. 1.748.950,00 €, der Angeklagte W. 266.000,00 €, der Angeklagte S. 324.500,00 € und der Angeklagte K. 511.000,00 €,

 

Verfahren gegen die Angeklagten I. und T.:

der Angeklagte I. 1.468.350,00 € und der Angeklagte T. 557.500,00 €,

 

Verfahren gegen die Angeklagten C. und Hop:

der Angeklagte C 20.000,00 €, der Angeklagte Hop. 33.000,00 €

 

Verfahren gegen die Angeklagten Z. und Hof.:

der Angeklagte Z. 252.300,00 €, der Angeklagte Hof. 103.000,00 €.“


______________________________________________________________
 

1.3

Datum, Uhrzeit: 10.11.2021, 09:00 Uhr (Fortsetzung)

gegen:

Herrn K., geb. im Sommer 1960
Herrn S., geb. im ersten Quartal 1992
Herrn W., geb. im Sommer 1997
Herrn M., geb. im Frühjahr 1986

wegen: des Tatvorwurfs eines als Mitglied einer Bande betriebenen Handels mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge

Tatort: Landkreis Kaiserslautern und an anderen Orten

Fortsetzungstermin:

17.11.2021, 09:00 Uhr

30.11.2021, 13:30 Uhr

15.12.2021, 09:00 Uhr

21.12.2021, 09:00 Uhr

10.01.2022, 13:30 Uhr

20.01.2022, 09:00 Uhr

01.02.2022, 09:00 Uhr

10.02.2022, 09:00 Uhr

01.03.2022, 09:00 Uhr

 

Die 1. Strafkammer setzt die im April begonnene Hauptverhandlung fort. Auf den Bericht vom Monat Juni 2021 wird Bezug genommen:
 

„Die Staatsanwaltschaft legt den Angeklagten K., S., W., und M. zur Last gemeinsam mit den

Angeklagten Ko., I., T., C., Hop. und dem gesondert verfolgten Sa. zur Last, sich zu einer Bande mit dem Ziel eines gewerbsmäßig betriebenen Handels mit Betäubungsmitteln zusammengeschlossen zu haben. Die Angeklagten P. und N. sollen nicht Mitglieder der Bande gewesen sein. Sie sollen die Bande beliefert haben.
Die Angeklagten Ko., M., I., K., S., W., T., C., Hop. und der gesondert verfolgte Sa. sollen in einer hierarchischen Bandenstruktur den unerlaubten Rauschgifthandel organisiert und arbeitsteilig gemeinsam betrieben haben. Die Angeklagten M., I. und Ko. sollen auf der Leitungsebene der hierarchischen Struktur tätig gewesen sein.

Die Angeklagten und der gesondert verfolgte Sa. sollen Abnehmer im Raum Kaiserslautern, in Zweibrücken und im Saarpfalzkreis vorwiegend mit Amphetaminen, Kokain und Marihuana beliefert haben. Sie sollen dabei, wie beabsichtigt, nicht unerhebliche Einnahmen erzielt haben. Unterhalb der Leitungsebene der Angeklagten M., I. und Ko. sollen die weiteren Angeklagten u. a. als so genannte „Bunkerhalter“ tätig gewesen sein. In den „Bunkern“ sollen die Drogen zwischengelagert worden sein, um die Drogen aus den „Bunkern“ dann nach Bedarf gewinnbringend verkaufen zu können.

In den beiden Strafverfahren gegen die Angeklagten K. (14 selbständige Handlungen), S. (12 selbständige Handlungen), W. (7 selbständige Handlungen), und M. (43 selbständige Handlungen) und in dem, nach der Abtrennung entstandenen weiteren Strafverfahren gegen die Angeklagten Ko. (8 selbständige Handlungen), N. (3 selbständige Handlungen), und P. (56 selbständige Handlungen) werden den Angeklagten insgesamt 105, den Angeklagten I. und T. werden insgesamt 44, dem Angeklagten C. und dem Angeklagten Hop. 7. bzw. 9 selbständige, in wechselnder Beteiligung begangene Taten zur Last gelegt. Den Angeklagten soll ein Abnehmerkreis zur Verfügung gestanden haben, zu dem auch die gesondert verfolgten Angeklagten Z. und Hof. gehört haben sollen. Im Strafverfahren gegen die Angeklagten I. und T. waren die Angeklagten Z. und Hof. von der Staatsanwaltschaft mitangeklagt. Die Strafkammer hat das Strafverfahren gegen die Angeklagten Z. und Hof. abgetrennt. Die Angeklagten sollen überwiegend der Hooliganszene zuzurechnen sein. Ein Teil von ihnen soll extrem rechtes und teilweise nationalsozialistisches Gedankengut vertreten haben.

In den Verfahren wird u.a. die Frage der Verwertbarkeit der so genannten EnchroChat-Dateien zu klären sein, auf die auf der Grundlage von Entscheidungen französischer Gerichte Zugriff genommen worden ist. Die Angeklagten sollen zumindest zu einem nicht unerheblichen Teil über besonders verschlüsselte Enchrochat-Handys kommuniziert haben.

Die Angeklagten sollen durch die Taten insgesamt eingenommen haben:
 

Verfahren gegen die Angeklagten P., N. und Ko.:

der Angeklagte P. 944.865,00 €, der Angeklagte N. 139.520,00 € und der Angeklagte Ko. 915.250,00 €.

 

Verfahren gegen die Angeklagten M., W., S. und K:

der Angeklagte M. 1.748.950,00 €, der Angeklagte W. 266.000,00 €, der Angeklagte S. 324.500,00 € und der Angeklagte K. 511.000,00 €,

 

Verfahren gegen die Angeklagten I. und T.:

der Angeklagte I. 1.468.350,00 € und der Angeklagte T. 557.500,00 €,

 

Verfahren gegen die Angeklagten C. und Hop:

der Angeklagte C 20.000,00 €, der Angeklagte Hop. 33.000,00 €

 

Verfahren gegen die Angeklagten Z. und Hof.:

der Angeklagte Z. 252.300,00 €, der Angeklagte Hof. 103.000,00 €.“

______________________________________________________________

1.4

Datum, Uhrzeit: 11.11.2021, 13:00 Uhr

gegen:
Daniel C., geboren im 1. Quartal 1985
Denis H., geboren im 3. Quartal 1995

wegen: des Tatvorwurfs eines als Mitglied einer Bande betriebenen Handels mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge

Tatort: Landkreis Kaiserslautern und an anderen Orten

Fortsetzungstermine:

23.11.2021, 13:00 Uhr

25.11.2021, 13:00 Uhr

01.12.2021, 14:00 Uhr

22.12.2021, 09:00 Uhr

11.01.2022, 09:00 Uhr

17.01.2022, 09:00 Uhr

03.02.2022, 09:00 Uhr

15.02.2022, 09:00 Uhr

17.02.2022, 09:00 Uhr

24.02.2022, 13:30 Uhr

09.03.2022, 09:00 Uhr

11.03.2022, 09:00 Uhr

24.03.2022, 09:00 Uhr

30.03.2022, 09:00 Uhr

31.03.2022, 09:00 Uhr
 

Die Staatsanwaltschaft legt den Angeklagten C. und Hop. zur Last, gemeinsam mit den Angeklagten Ko., M., I., K., S., W. und T. und dem gesondert verfolgten Sa. sich zu einer Bande mit dem Ziel eines gewerbsmäßig betriebenen Handels mit Betäubungsmitteln zusammengeschlossen zu haben.

Die Angeklagten Ko., M., I., K., S., W., T., C. und Hop. und der gesondert verfolgte Sa. sollen in einer hierarchischen Bandenstruktur den unerlaubten Rauschgifthandel organisiert und arbeitsteilig gemeinsam betrieben haben. Die Angeklagten M. und I. sollen mit dem Angeklagten Ko. auf der Leitungsebene der hierarchischen Struktur tätig gewesen sein.

Die Angeklagten P. und N. sollen nicht Mitglieder der Bande gewesen sein. Sie sollen die Bande beliefert haben.

Die Angeklagten Ko., M., I., K., S., W., T., C., Hop. und der gesondert verfolgte Sa. sollen in einer hierarchischen Bandenstruktur den unerlaubten Rauschgifthandel organisiert und arbeitsteilig gemeinsam betrieben haben. Die Angeklagten M., I. und Ko. sollen auf der Leitungsebene der hierarchischen Struktur tätig gewesen sein.

Die Angeklagten und der gesondert verfolgte Sa. sollen Abnehmer im Raum Kaiserslautern, in Zweibrücken und im Saarpfalzkreis vorwiegend mit Amphetaminen, Kokain und Marihuana beliefert haben. Sie sollen dabei, wie beabsichtigt, nicht unerhebliche Einnahmen erzielt haben. Unterhalb der Leitungsebene der Angeklagten M., I. und Ko. sollen die weiteren Angeklagten u. a. als so genannte „Bunkerhalter“ tätig gewesen sein. In den „Bunkern“ sollen die Drogen zwischengelagert worden sein, um die Drogen aus den „Bunkern“ dann nach Bedarf gewinnbringend verkaufen zu können.

In den beiden Strafverfahren gegen die Angeklagten K. (14 selbständige Handlungen), S. (12 selbständige Handlungen), W. (7 selbständige Handlungen), und M. (43 selbständige Handlungen) und in dem, nach der Abtrennung entstandenen weiteren Strafverfahren gegen die Angeklagten Ko. (8 selbständige Handlungen), N. (3 selbständige Handlungen), und P. (56 selbständige Handlungen) werden den Angeklagten insgesamt 105, den Angeklagten I. und T. werden insgesamt 44, dem Angeklagten C. und dem Angeklagten Hop. 7. bzw. 9 selbständige, in wechselnder Beteiligung begangene Taten zur Last gelegt. Den Angeklagten soll ein Abnehmerkreis zur Verfügung gestanden haben, zu dem auch die gesondert verfolgten Angeklagten Z. und Hof. gehört haben sollen. Im Strafverfahren gegen die Angeklagten I. und T. waren die Angeklagten Z. und Hof. von der Staatsanwaltschaft mitangeklagt. Die Strafkammer hat das Strafverfahren gegen die Angeklagten Z. und Hof. abgetrennt. 
Die Angeklagten sollen überwiegend der Hooliganszene zuzurechnen sein. Ein Teil von ihnen soll extrem rechtes und teilweise nationalsozialistisches Gedankengut vertreten haben.

In den Verfahren wird u.a. die Frage der Verwertbarkeit der so genannten EnchroChat-Dateien zu klären sein, auf die auf der Grundlage von Entscheidungen französischer Gerichte Zugriff genommen worden ist. Die Angeklagten sollen zumindest zu einem nicht unerheblichen Teil über besonders verschlüsselte Enchrochat-Handys kommuniziert haben.

Die Angeklagten sollen durch die Taten insgesamt eingenommen haben:
 

Verfahren gegen die Angeklagten P., N. und Ko.:

der Angeklagte P. 944.865,00 €, der Angeklagte N. 139.520,00 € und der Angeklagte Ko. 915.250,00 €.

 

Verfahren gegen die Angeklagten M., W., S. und K:

der Angeklagte M. 1.748.950,00 €, der Angeklagte W. 266.000,00 €, der Angeklagte S. 324.500,00 € und der Angeklagte K. 511.000,00 €,

 

Verfahren gegen die Angeklagten I. und T.:

der Angeklagte I. 1.468.350,00 € und der Angeklagte T. 557.500,00 €,

 

Verfahren gegen die Angeklagten C. und Hop:

der Angeklagte C 20.000,00 €, der Angeklagte Hop. 33.000,00 €

 

Verfahren gegen die Angeklagten Z. und Hof.:

der Angeklagte Z. 252.300,00 €, der Angeklagte Hof. 103.000,00 €.

 

2. Strafkammer


2.1

Datum, Uhrzeit: 05.11.21, 10.00 Uhr

gegen:
Herrn A., geboren im Januar 1998 und
Herrn N., geboren im November 2001

wegen: des Tatvorwurfs eines schweren Raubes und anderer Delikte

Tatort: Pirmasens

Fortsetzungstermine: 09.11.21, 11.11.21, jeweils um 10.00 Uhr
 

Die Staatsanwaltschaft legt den Angeklagten zur Last, Ende Juni gegen 3.00 Uhr  auf einem Parkplatz im alkoholisierten Zustand gemeinschaftlich handelnd dem Zeugen C. in den Weg getreten zu sein, ihm ein Handy im Wert von ca. 1.300,00 € aus der Hosentasche gezogen und an sich genommen und den Zeugen zur Absicherung der Entwendung mit einem Klappmesser bedroht, mit Fäusten ins Gesicht geschlagen, ihn zu Boden geworfen und ihn auf dem Boden liegend ins Gesicht in den Körper getreten zu haben. Der Zeuge C. soll sich eine Jochbeinfraktur zugezogen haben.
_______________________________________
 

2.2

Datum, Uhrzeit: 12.11.21, 09.30 Uhr

gegen: Herrn S., geboren im Oktober 1995

wegen: des Tatvorwurfs einer gefährlichen Körperverletzung und anderer Delikte

Tatort: Pirmasens

Fortsetzungstermine:

26.11., 09.30 Uhr

29.11., 09.30 Uhr

02.12., 09.30 Uhr
 

Die Staatsanwaltschaft legt dem Angeklagten zur Last, im Mai 2021 sich im Drogenmilieu in 4 Fällen als Geldeintreiber gegenüber „Drogenschuldnern“ betätigt zu haben.

Im ersten Fall soll er den Zeugen K. mit zwei weiteren Personen in seiner Wohnung aufgesucht haben und auf die Anweisung der zwei weiteren Personen, den Zeugen in erheblichem Ausmaß geschlagen und getreten zu haben, um ihn zur Zahlung seiner „Schulden“ zu nötigen. Er soll erst von dem Zeugen abgelassen haben, als eine der beiden Personen äußerte, K. habe nun genug. Der Zeuge K soll Frakturen am Nasenbein, am linken Jochbein, einer Rippe, großflächige Hämatome am linken Ohr, der rechten Niere, der linken Oberkörperseite und im Augenbereich, eine Lungenprellung und eine Lungenentzündung erlitten haben. Es soll dazu gekommen sein, dass der Zeuge während der Gewalteinwirkung sich hat übergeben müssen. Der Zeuge soll Erbrochenes eingeatmet haben.

Im zweiten Fall soll der Angeklagte auf den Zeugen F. eingeschlagen und eingetreten haben, um von dem Zeugen den Aufenthaltsort des „Schuldners“ Fa. zu erfahren. Als der Zeuge erwidert haben soll, er kenne den Aufenthaltsort des Fa. nicht, soll der Angeklagte ein Messer gezogen, es dem Zeugen F. an den Hals gehalten und ihm zwei Schnitte zugefügt haben. Als der Zeuge aufgrund der Bedrohungslage jede Gegenwehr eingestellt haben soll, soll der Angeklagte aus der Jacke des Zeugen eine Geldbörse entwendet haben, in der sich die Bankkarte und andere Urkunden des Zeugen befunden haben sollen.

Im dritten Fall soll der Angeklagte im Anschluss an die Einwirkung auf den Zeugen F. (zweiter Fall) die Zeugin W. in ihrer Wohnung aufgesucht und von der Zeugin Geld verlangt haben. Er soll der Zeugin mit einer Gardinenstange auf den Arm geschlagen haben, um sie zur Geldübergabe zu zwingen. Auf Aufforderung soll ihm die Zeugin dabei ihr Handy und die Wohnungsschlüssel ausgehändigt haben. Der Angeklagte soll daraufhin die Wohnungstür abgeschlossen haben, um dann der Zeugin ein Taschenmesser vorzuhalten und ihr anzukündigen, sie „kalt zu machen“, wenn sie ihm nicht 100,00 € übergebe. Er soll von der Zeugin erst abgelassen haben, als diese erklärte, sie werde zu ihrer Mutter gehen und das Geld besorgen.

Im vierten Fall soll der Angeklagte den Zeugen F. (vgl. zweiter Fall) vor dessen Wohnung erneut aufgesucht haben, um von dem Zeugen F. den Wohnort des Zeugen Fa. zu erfahren. Als der Zeuge F. wieder angegeben haben soll, den Aufenthaltsort des Fa. nicht zu kennen, soll der Angeklagte dem Zeugen F. zweimal mit der flachen Hand ins Gesicht geschlagen und zu ihm gesagt haben, er, der Zeuge F., habe nun noch eine Stunde, dann werde er, der Angeklagte, ihn wieder aufsuchen.

_______________________________________

2.3

Datum, Uhrzeit: 19.11.21, 09.30 Uhr

gegen: Herrn K., geboren im Februar 1992

wegen: des Tatvorwurfs eines unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln

Tatort: Pirmasens und anderenorts

Fortsetzungstermine:

07.12.2021, 09:30 Uhr

10.12.2021, 09:30 Uhr

14.12.2021, 09:30 Uhr

17.12.2021, 09:30 Uhr

20.12.2021, 09:30 Uhr

21.12.2021, 09:30 Uhr

04.01.2022, 09:30 Uhr

06.01.2022, 09:30 Uhr

07.01.2022, 09:30 Uhr

13.01.2022, 09:30 Uhr

20.01.2022, 09:30 Uhr

21.01.2022, 09:30 Uhr

25.01.2022, 09:30 Uhr

01.02.2022, 09:30 Uhr

04.02.2022, 09:30 Uhr

08.02.2022, 09:30 Uhr

10.02.2022, 09:30 Uhr

18.02.2022, 09:30 Uhr

01.03.2022, 09:30 Uhr

03.03.2022, 09:30 Uhr
 

Die Staatsanwaltschaft legt dem Angeklagten zur Last, als Abnehmer der, in den so genannten „EnchroChat Strafverfahren“ vor mehreren Gerichten gesondert verfolgten Angeklagten (vgl. die unter den Ziffern 1.1 – 1.4 aufgeführten Strafverfahren) in 16 selbständigen Taten in den Jahren 2019 bis 2020 in großem Umfang mit Marihuana, Haschisch, Amphetaminen, Kokain unerlaubt gehandelt zu haben. Er soll dabei über 200.000,00 € eingenommen haben. Auch der Angeklagte soll dabei EnchroChat Handys benutzt haben.

 

3. Strafkammer
 

3.1

Datum, Uhrzeit: 03.11.2021, 08:30 Uhr (Fortsetzung)

gegen: Herrn S.

wegen: des Tatvorwurfs eines räuberischen Diebstahls

Tatort: Landkreis Südwest Pfalz

Fortsetzungstermine:

11.11.2021, 09:30 Uhr

01.12.2021, 08:30 Uhr

 

Es handelt sich um ein Berufungsverfahren.

_______________________________________

3.2

Datum, Uhrzeit: 03.11.2021, 09:00 Uhr

gegen: Herrn, R.

wegen: des Tatvorwurfs eines versuchten Diebstahls

Tatort: Landkreis Kaiserslautern

 

Es handelt sich um ein Berufungsverfahren

_______________________________________

3.3

Datum, Uhrzeit: 08.11.2021, 09:00 Uhr

gegen: Herrn K.

wegen: des Tatvorwurfs einer unerlaubten Abgabe von Betäubungsmitteln an Personen unter 18 Jahren und anderer Delikte

Tatort: Pirmasens
 

Es handelt sich um ein Berufungsverfahren.

_______________________________________

3.4

Datum, Uhrzeit: 10.11.2021, 09:00 Uhr

gegen: Herrn H.

wegen: des Tatvorwurfs einer gefährlichen Körperverletzung

Tatort: Landkreis Südwest Pfalz

 

Es handelt sich um ein Berufungsverfahren.

_______________________________________

3.5

Datum, Uhrzeit: 15.11.2021, 09:00 Uhr

gegen: Herrn H.

wegen: des Tatvorwurfs eines Wohnungseinbruchdiebstahls

Tatort: Pirmasens

 

Es handelt sich um ein Berufungsverfahren

_______________________________________

3.6

Datum, Uhrzeit: 17.11.2021, 09:00 Uhr

gegen: Frau W.

wegen: des Tatvorwurfs eines Betruges

Tatort: Landkreis Südwest Pfalz
 

Es handelt sich um ein Berufungsverfahren

_______________________________________

3.7

Datum, Uhrzeit: 22.11.2021, 09:00 Uhr

gegen: Frau Sch.

wegen: des Tatvorwurfs eines unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln

Tatort: Pirmasens

es handelt sich um ein Berufungsverfahren.

_______________________________________
 

3.8

Datum, Uhrzeit: 22.11.2021, 10.00 Uhr

gegen: Herrn R.

wegen: des Tatvorwurfs einer Sachbeschädigung

Tatort: Pirmasens

 

Es handelt sich um ein Berufungsverfahren.

_______________________________________
 

3.9

Datum, Uhrzeit: 24.11.2021, 09:00 Uhr

gegen: Herrn M.

wegen: des Tatvorwurfs eines Diebstahls mit Waffen und anderer Delikte

Tatort: Pirmasens

 

Es handelt sich um ein Berufungsverfahren

_______________________________________
 

3.10

Datum, Uhrzeit: 25.11.2021, 09:00 Uhr

gegen: Herrn, H.

wegen: wegen des Tatvorwurfs einer Beihilfe zum unerlaubten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge

Tatort: Kaiserslautern

Fortsetzungstermin: 02.12.2021, 11.30 Uhr

 

Es handelt sich um ein Berufungsverfahren.

 

4. Strafkammer

 

In der 4. Strafkammer finden im November keine Hauptverhandlungen statt.

Teilen

Zurück