Andreas Herzog ist neuer Vizepräsident des Landgerichts Zweibrücken

Das Landgericht Zweibrücken hat seit dem 01.01.2025 einen neuen Vizepräsidenten:
Andreas Herzog, bislang Vorsitzender Richter am Landgericht, wurde durch Urkunde des Ministerpräsidenten von Rheinland-Pfalz zum Vizepräsidenten des Landgerichts ernannt, nachdem der vormalige Amtsinhaber Uwe Fischer Ende des Jahres in den Ruhestand getreten war.

Andreas Herzog wurde am 08.06.1972 in Aachen geboren. Er lebt mit seiner Familie in Saarbrücken.

Nach dem Studium der Rechtswissenschaften und einer Tätigkeit als wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Universität des Saarlandes absolvierte Herr Herzog das Rechtsreferendariat im Bezirk des Pfälzischen Oberlandesgerichts Zweibrücken.

Im November 2000 trat Herr Herzog in den Justizdienst ein. Nach Stationen bei den Staatsanwaltschaften in Trier und Zweibrücken, bei dem Amtsgericht in Pirmasens und dem Landgericht Zweibrücken, wurde Herr Herzog im Oktober 2006 zum Richter am Landgericht bei dem Landgericht Zweibrücken ernannt. Im Oktober 2015 wurde er zum Vorsitzenden Richter am Landgericht bei dem Landgericht Kaiserslautern befördert und wechselte im Februar 2018 als Vorsitzender Richter an das Landgericht Zweibrücken. 

Neben seiner richterlichen Tätigkeit als Vorsitzender der 1. Großen Strafkammer des Landgerichts, die unter anderem als Schwurgericht, große Strafkammer und Staatsschutzkammer zuständig ist, wird Herr Herzog auch Aufgaben in der Justizverwaltung übernehmen.

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