Berichtigung der Pressemitteilung vom 27.10.2016

Die Pressemitteilung des Landgerichts Zweibrücken zum Elektronischen Rechtsverkehr bei dem Landgericht und Amtsgericht Zweibrücken wird dahingehend berichtigt, dass Beginn nicht der 1. November 2016 sondern der 2. November 2016 ist.

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