Hauptverhandlungstermin am Landgericht Zweibrücken (Mai 2013)

1. Strafkammer

 

Vor der 1.Strafkammer des LG Zweibrücken finden im Mai keine

Termine statt

 

 

2. Strafkammer

 

Datum, Uhrzeit: 15.05.2013, 9.00 Uhr

gegen: Herrn M.

wegen: des Tatvorwurfes eines Verbrechens des Mordes, begangen im Zustand der Schuldunfähigkeit

Tatort: Bereich der Verbandsgemeinde Ramstein-Miesenbach

Fortsetzungstermine: 21.5., 28.05., 11.06., 18.06., 20.06.2013 jeweils 9.00 Uhr

 

Die Staatsanwaltschaft legt dem, im Jahr 1959 geborenen Beschuldigten in der Antragsschrift zur Last, im Spätjahr 2011 eine Frau mit einem Hammer getötet zu haben. Der Beschuldigte sei im Zeitpunkt der Tat wegen einer schweren psychischen Erkrankung schuldunfähig gewesen. Die Staatsanwaltschaft beantragt, den Beschuldigten in einem psychiatrischen Krankenhaus unterzubringen.

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Datum, Uhrzeit: 23.05.2013, 9.00 Uhr

gegen: Herrn A. G. und Herrn E. G.

wegen: des Tatvorwurfes einer gefährlichen Körperverletzung

Tatort: Bereich der Verbandsgemeinde Landstuhl

Fortsetzungstermin: 13.06.2013, 9.00 Uhr

 

Es handelt sich um ein Berufungsverfahren. Die Staatsanwaltschaft legt dem 1991 geborenen Angeklagten A. G. als Heranwachsender und dem im Jahr 1994 geborenen Angeklagten E. G. als Jugendlichen zur Last, Ende 2012 einen Zeugen nach einer Auseinandersetzung in einer Gaststätte außerhalb der Gaststätte zu Boden geschlagen, getreten und bedroht zu haben. Sie sollen dabei gerufen haben, ihn umzubringen. Der Zeuge soll Verletzungen im Kopfbereich erlitten haben. Die Angeklagten sollen im Frühjahr 2012 jeweils einem Zeugen so ins Gesicht geschlagen haben, dass Gesichtsverletzungen entstanden sind. Das Amtsgericht – Jugendrichter - Landstuhl hat die Angeklagten für schuldig gesprochen. Gegen den Angeklagten E. G. hat das Amtsgericht neben Weisungen einen zweiwöchigen Dauerarrest verhängt. Den Angeklagte A. G. hat das Amtsgericht zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 9 Monaten verurteilt und die Vollstreckung der Freiheitsstrafe zur Bewährung ausgesetzt. Beide Angeklagte haben das Rechtsmittel der Berufung eingelegt. 

 

 

 

3. Strafkammer

 

Datum, Uhrzeit: 15.05.2013, 9.00 Uhr

gegen: Herrn S.

wegen: des Tatvorwurfes eines Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte

Tatort: Bereich Pirmasens

 

Es handelt sich um ein Berufungsverfahren. Die Staatsanwaltschaft legt dem Angeklagten zur Last, Polizeibeamte mit einem Messer bedroht zu haben. Er soll diese Tat begangen haben, um sich einer Festnahme aufgrund eines Haftbefehls zu entziehen. Das Amtsgericht Pirmasens hat den Angeklagten schuldig gesprochen und ihn zu einer Geldstrafe verurteilt. Der Angeklagte hat das Rechtsmittel der Berufung eingelegt. 

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Datum, Uhrzeit: 15.05.2013, 14.30 Uhr

gegen: Herrn N.

wegen: des Tatvorwurfes einer fahrlässiger Tötung

Tatort: Bereich der Verbandsgemeinde Landstuhl

 

Es handelt sich um ein Berufungsverfahren. Die Staatsanwaltschaft legt dem Angeklagten zur Last, im Zustand der alkoholbedingten Fahruntauglichkeit auf der Bundesautobahn mit erheblicher Geschwindigkeit fahrlässig einen Auffahrunfall verursacht zu haben, der wegen des erheblichen Aufpralls zum Versterben der Fahrerin des vorausfahrenden Fahrzeuges geführt haben soll. Das Amtsgericht – Schöffengericht - Landstuhl hat den Angeklagten für schuldig gesprochen und ihn zu einer Freiheitsstrafe von 2 Jahren und 3 Monaten verurteilt und den Entzug der Fahrerlaubnis angeordnet. Der Angeklagte hat Berufung eingelegt.

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