| Landgericht Zweibrücken

Hauptverhandlungstermine am Landgericht Zweibrücken (April 2023)

Nachfolgende Hauptverhandlungen in Strafsachen finden im April 2023 beim Landgericht Zweibrücken statt:

1. Strafkammer


1.1

Datum, Uhrzeit: 05.04.2023, 14.30 Uhr

gegen:
Herrn Z., geboren 1. Quartal 1985 und
Herrn Hof., geboren 2. Quartal 1998

wegen: des Tatvorwurfs eines gewerbsmäßigen, teilweise als Mitglied einer Bande betriebenen Handels mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge

Tatort: Zweibrücken und an anderen Orten


Fortsetzungstermine:

18.04.2023, 14.00 Uhr,

21.04.2023, 09.00 Uhr

28.04.2023, 09.00 Uhr

02.05.2023, 09.00 Uhr,

04.05.2023, 14.00 Uhr,

05.05.2023, 09.00 Uhr

08.05.2023, 09.00 Uhr

09.05.2023, 09.00 Uhr

11.05.2023, 09.00 Uhr.

Zunächst wird auf folgenden Auszug aus dem Bericht zu dem Strafverfahren gegen die Angeklagten I. und T. Bezug genommen. Die Angeklagten Z. und Hof. sind von der Staatsanwaltschaft gemeinsam mit den Angeklagten I. und T. angeklagt gewesen. Die 1 Strafkammer hatte das Strafverfahren gegen die Angeklagten Z. und Hof. von diesem Strafverfahren abgetrennt:

„Die Staatsanwaltschaft legt den Angeklagten I. und T. zur Last gemeinsam mit den weiteren Angeklagten K., S., W., M., Ko., C., Hop. und dem gesondert verfolgten Sa. zur Last, sich zu einer Bande mit dem Ziel eines gewerbsmäßig betriebenen Handels mit Betäubungsmitteln zusammengeschlossen zu haben. Die Angeklagten P. und N. sollen nicht Mitglieder der Bande gewesen sein. Sie sollen die Bande beliefert haben.

Die Angeklagten Ko., I., K., S., W., M., T., C., Hop. und der gesondert verfolgte Sa. sollen in einer hierarchischen Bandenstruktur den unerlaubten Rauschgifthandel organisiert und arbeitsteilig gemeinsam betrieben haben. Die Angeklagten M., I. und Ko. sollen auf der Leitungsebene der hierarchischen Struktur tätig gewesen sein.

Die Angeklagten und der gesondert verfolgte Sa. sollen Abnehmer im Raum Kaiserslautern, in Zweibrücken und im Saarpfalzkreis vorwiegend mit Amphetaminen, Kokain und Marihuana beliefert haben. Sie sollen dabei, wie beabsichtigt, nicht unerhebliche Einnahmen erzielt haben. Unterhalb der Leitungsebene der Angeklagten M., I. und Ko. sollen die weiteren Angeklagten u. a. als so genannte „Bunkerhalter“ tätig gewesen sein. In den „Bunkern“ sollen die Drogen zwischengelagert worden sein, um die Drogen aus den „Bunkern“ dann nach Bedarf gewinnbringend verkaufen zu können.

In den beiden Strafverfahren gegen die Angeklagten K. (14 selbständige Handlungen), S. (12 selbständige Handlungen), W. (7 selbständige Handlungen), und M. (43 selbständige Handlungen) und in dem, nach der Abtrennung entstandenen weiteren Strafverfahren gegen die Angeklagten Ko. (8 selbständige Handlungen), N. (3 selbständige Handlungen), und P. (56 selbständige Handlungen) werden den Angeklagten insgesamt 105, den Angeklagten I. und T. werden insgesamt 44, dem Angeklagten C. und dem Angeklagten Hop. 7. bzw. 9 selbständige, in wechselnder Beteiligung begangene Taten zur Last gelegt. Den Angeklagten soll ein Abnehmerkreis zur Verfügung gestanden haben, zu dem auch die gesondert verfolgten Angeklagten Z. und Hof. gehört haben sollen. Im Strafverfahren gegen die Angeklagten I. und T. waren die Angeklagten Z. und Hof. von der Staatsanwaltschaft mitangeklagt. Die Strafkammer hat das Strafverfahren gegen die Angeklagten Z. und Hof. abgetrennt.
(…)“

Die Staatsanwaltschaft legt den Angeklagten Z. und Hof. zur Last, Teil des im vorbezeichneten Bericht als Abnehmerkreis bezeichneten Personenkreis gewesen zu sein und dabei teilweise als Mitglied einer weiteren Bande gehandelt zu haben. In der Anklageschrift werden den Angeklagten Z. und Hof. im Zeitraum von 2018 bis 2020 in Zweibrücken und an anderen Orten folgende Tagen zur Last gelegt:
dem Angeklagten Z. 38 selbständige Fälle und dem Angeklagten Hof. 15 selbständige Fälle eines gewerbsmäßigen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge. In 8 dieser Fälle sollen die Angeklagten Z. und Hof. als Mitglied einer mit dem gesondert verfolgten Angeklagten Jo. gebildeten Bande gehandelt haben. Nach der Anklageschrift soll der Angeklagte Z. 251.300,00 € und der Angeklagte Hof. 103.000,00 € als Taterträge erlangt haben. 

 

2. Strafkammer

2.1

Datum, Uhrzeit: 18.04.23, 09.30 Uhr (Fortsetzungstermin)

gegen: Herrn H., geboren Ende 1979

wegen: des Tatvorwurfs eines sexuellen Missbrauchs von Kindern

Tatort: Pirmasens

 

Die 2. Strafkammer setzt die im März begonnene Hauptverhandlung fort. Auf den Bericht für den Monat März wird Bezug genommen:

„Die Staatsanwaltschaft legt dem Angeklagten beginnend Ende des Jahres 2011 und endend im Sommer 2018 an seiner Stieftochter als Kind in 10 Fällen sexuelle Handlungen ausgeübt und in einem Fall versucht zu haben, an seinem Sohn als Kind ebenfalls sexuelle Handlungen auszuführen. In 3 Fällen soll er Handlungen vorgenommen haben, die mit einem Eindringen in den Körper verbunden sind. In 2 Fällen soll er pornografische Filme abgespielt haben.“


_______________________________________
 

2.2

Datum, Uhrzeit: 20.04.23, 09.30 Uhr

gegen:
Herrn Har., geboren 2. Quartal 1963,
Herrn H., geboren 2. Quartal 1963,
Herrn F., geboren 2. Quartal 1963 und
Herrn W., geboren 2. Quartal 1963,

wegen: des Tatvorwurfs des Bankrotts und anderer Delikte

Tatort: Landkreis Rhein-Pfalz

 

Fortsetzungstermine:

25.04.2023, 09.00 Uhr,

27.04.2023, 09.00 Uhr,

04.05.2023, 09.00 Uhr,

11.05.2023, 09.00 Uhr,

16.05.2023, 09.00 Uhr,

23.05.2023, 09.00 Uhr,

13.06.2023, 09.00 Uhr,

15.06.2023, 09.00 Uhr,

16.06.2023, 09.00 Uhr,

20.06.2023, 09.00 Uhr,

22.06.2023, 09.00 Uhr,

27.06.2023, 09.00 Uhr,

29.06.2023, 09.00 Uhr,

30.06.2023, 09.00 Uhr,

04.07.2023, 09.00 Uhr,

06.07.2023, 09.00 Uhr,

25.07.2023, 09.00 Uhr,

27.07.2023, 09.30 Uhr

 

Die Staatsanwaltschaft – Zentralstelle für Wirtschaftsstrafsachen – Kaiserslautern hat im Jahr 2012 beim Landgericht – Wirtschaftsstrafkammer – Kaiserslautern Anklage erhoben:
gegen die Angeklagten Har. und H. u.a. wegen selbständiger 4 Vergehen des Bankrotts durch nicht ordnungsgemäße Buchführung bzw. durch unrichtige Bilanzerstellung und eines Vergehens des gemeinschaftlichen Betruges in einem besonders schweren Fall,

gegen den Angeklagten F. wegen eines Vergehens der Beihilfe zum Bankrott durch nicht ordnungsgemäße Buchführung und zu einem Betrug in einem besonders schweren Fall und

gegen den Angeklagten W. wegen eines Vergehens der Beihilfe zum Bankrott durch nicht ordnungsgemäße Buchführung und durch unrichtige Bilanzerstellung und zu einem Betrug in einem besonders schweren Fall. Die Angeklagten Har. und H. sollen Geschäftsführer der H. GmbH gewesen sein.
Einer Sparkasse soll durch die Taten ein Schaden von mehr als 7.000.000,00 € entstanden sein.
Mit Urteil vom 02.11.2015 hat das Landgericht Kaiserslautern das Verfahren wegen Verjährung eingestellt.
Auf die Revision der Staatsanwaltschaft hat der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 10.11.2016 das Urteil des Landgerichts Kaiserslautern aufgehoben und zur neuen Verhandlung und Entscheidung an das Landgericht Zweibrücken verwiesen. Es handelt sich um sehr komplexes Wirtschaftsstrafverfahren mit umfangreichem Aktenmaterial.  

 

3. Strafkammer:

3.1

Datum, Uhrzeit: 03.04.2023, 13:30 Uhr

gegen: Herrn W.

wegen: des Tatvorwurfs eines unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln

Tatort: Pirmasens

 

Es handelt sich um ein Berufungsverfahren.

_______________________________________
 

3.2

Datum, Uhrzeit: 05.04.2023, 09:30 Uhr

gegen: Herrn B.

wegen: des Tatvorwurfs eines unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln

Tatort: Pirmasens

 

Es handelt sich um ein Berufungsverfahren.

_______________________________________
 

3.3

Datum, Uhrzeit: 12.04.2023, 09:30 Uhr

gegen: Frau L. und Frau S.

wegen des Tatvorwurfs eines: Diebstahls

Tatort: Pirmasens

 

Es handelt sich um ein Berufungsverfahren.

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3.4

Datum, Uhrzeit: 17.04.2023, 09:00 Uhr

gegen: Herrn L.

wegen: des Tatvorwurfs einer Körperverletzung

Tatort: Pirmasens

 

Es handelt sich um ein Berufungsverfahren.

_______________________________________

3.5

Datum, Uhrzeit: 17.04.2023, 14:00 Uhr

gegen: Herrn H.

wegen: des Tatvorwurfs eines Betruges

Tatort: Landkreis Südwestpfalz

 

Fortsetzungstermine:

24.04.2023, 09:30 Uhr

08.05.2023, 09.30 Uhr

 

Es handelt sich um ein Berufungsverfahren.

_______________________________________
 

3.6

Datum, Uhrzeit: 19.04.2023, 09:00 Uhr

gegen: Herrn D.

wegen: des Tatvorwurfs einer Geldwäsche

Tatort: Pirmasens

 

Fortsetzungstermin:

26.04.2023, 09:00 Uhr

 

Es handelt sich um ein Berufungsverfahren.
 

 

4. Strafkammer:

4.1

Datum, Uhrzeit: 04.04.2023, 12:30 Uhr

gegen: Herrn H.

wegen: des Tatvorwurfs eines Diebstahls

Tatort: Landkreis Kusel

 

Fortsetzungstermine:

06.04.2023, 09:30 Uhr

11.04.2023, 13:00 Uhr

 

Es handelt sich um ein Berufungsverfahren.

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4.2

Datum, Uhrzeit: 11.04.2023, 09:00 Uhr

gegen: Herrn G.

wegen: des Tatvorwurfs eines Diebstahls

Tatort: Landkreis Kaiserslautern

 

Es handelt sich um ein Berufungsverfahren.

 

6. Strafkammer


6.1

Datum, Uhrzeit: 13.04.2023, 09.00 Uhr

gegen: Herrn G., geboren 1. Quartal 1992

wegen: des Tatvorwurfs einer Vergewaltigung

Tatort: Landkreis Südwest Pfalz
 

Fortsetzungstermine:

17.04.2023, 09.00 Uhr

21.04.2023, 09.00 Uhr

26.04.2023, 09.00 Uhr

28.04.2023, 09.00 Uhr

05.05.2023, 09.00 Uhr

08.05.2023, 09.00 Uhr

12.05.2023, 09.00 Uhr.
 

Die Staatsanwaltschaft legt dem Angeklagten zur Last, im Jahr 2017 gegen den Willen der Zeugin L. einen Analverkehr durchgeführt und Anfang des Jahres 2019 die Zeugin in einem Streit um das gemeinsame Kind geschlagen zu haben.

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6.2

Datum, Uhrzeit: 14.04.2023, 11.30 Uhr (Fortsetzung)

gegen:
Herrn M., geboren 3. Quartal 1994
Herrn K., geboren 2. Quartal 1994

wegen: des Tatvorwurfs einer Vergewaltigung und anderer Delikte

Tatort: Zweibrücken

 

Fortsetzungstermine:

18.04.2023, 09.00 Uhr,

25.04.2023, 14.00 Uhr.

 

Die 6. Strafkammer setzt die im Januar 2023 begonnene Hauptverhandlung fort. Auf den Bericht für den Monat Januar wird Bezug genommen:
 

„Die Staatsanwaltschaft legt den Angeklagten zur Last, im Sommer 2018 die Zeugin H. gegen ihren ausdrücklich geäußerten Willen gemeinschaftlich und gewaltsam handelnd im Intimbereich berührt zu haben. Der Angeklagte M. soll dabei mit der Zeugin, die von dem Angeklagten K. dabei festgehalten worden sei, gegen den Willen der Zeugin gewaltsam den Beischlaf vollzogen haben.“

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6.4

Datum, Uhrzeit: 19.04.2023, 09.00 Uhr

gegen:
Herrn H., geboren 1. Quartal 1991
Herrn L., geboren 1. Quartal 1981

wegen: des Tatvorwurfs eines schweren Raubes und anderer Delikte

Tatort: Pirmasens

 

Fortsetzungstermin:

25.04.2023, 09.00 Uhr.
 

Die Staatsanwaltschaft legt den Angeklagten zur Last, im 2. Quartal 2020 mit einer weiteren, noch unbekannten Person gemeinschaftlich handelnd, gewaltsam in die Wohnung des Zeugen W. eingedrungen zu sein und den Zeugen W. mit einem Baseballschläger u.a. mehrfach auf den Kopf und auf die Arme geschlagen zu haben, um anschließend dem unter der Gewalteinwirkung stehenden Zeugen einen Rucksack mit Inhalt wegzunehmen. Der Zeuge W. soll eine Gehirnerschütterung und einen Bruch des linken Unterarms, Prellungen an den Armen und am Kopf sowie Platzwunden an der linken Stirn und Wange erlitten haben. Wegen der Verletzungen soll eine stationäre Behandlung des Zeugen erforderlich geworden sein.

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