1. Strafkammer
Vor der 1. Strafkammer finden im April 2024 keine Hauptverhandlungstermine statt.
2. Strafkammer
Datum, Uhrzeit: 04.04.24, 13.30 Uhr
gegen:
Herrn G., geboren im ersten Quartal 2005,
Herrn M., geboren im Sommer 2000,
Herrn T., geboren im ersten Quartal 1989
wegen:
des Tatvorwurfs eines gemeinschaftlichen Handelns mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge, der Angeklagte G. als Heranwachsender handelnd
Tatort:
Pirmasens und an anderen Orten
Fortsetzungstermine:
09.04.2024, 13.00 Uhr
11.04.2024, 09.00 Uhr
18.04.2024, 09.00 Uhr
07.05.2024, 13.00 Uhr
14.05.2024, 09.00 Uhr
16.05.2024, 09.00 Uhr
24.05.2024, 09.00 Uhr
Die Staatsanwaltschaft legt den Angeklagten zur Last, im Jahr 2023 gemeinschaftlich mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge gehandelt zu haben. Sie sollen eine professionell angelegte, ca. 400 m² große Anlage zur Aufzucht von über 1.000 Cannabis – Pflanzen gärtnerisch betreut haben. Die Pflanzen sollen im Zeitpunkt der Beschlagnahme im Herbst 2023 eine Wuchshöhe von 1.80 – 2 m erreicht haben. Die Anlage soll von den gesondert verfolgten D. und R. federführend betrieben worden sein. Ein Teil des getrockneten Ernteertrags der Anlage soll im Raum Ludwigshafen bereits verkauft worden sein.
3. Strafkammer:
3.1
Datum, Uhrzeit: 03.04.2024, 09:00 Uhr
gegen: Frau D.
wegen: des Tatvorwurfs unrechtmäßiger Abbuchungen
Tatort: Pirmasens
Es handelt sich um ein Berufungsverfahren.
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3.2
Datum, Uhrzeit: 05.04.2024, 09:30 Uhr (Fortsetzungstermin)
gegen: Herrn W.
wegen: des Tatvorwurfs einer gewerbsmäßigen Untreue und anderer Delikte
Tatort: Pirmasens
Es handelt sich um ein Berufungsverfahren.
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3.3
Datum, Uhrzeit: 10.04.2024, 09:00 Uhr
gegen: Herrn H.
wegen: des Tatvorwurfs eines räuberischen Diebstahls
Tatort: Pirmasens
Es handelt sich um ein Berufungsverfahren.
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3.4
Datum, Uhrzeit: 10.04.2024, 14:00 Uhr
gegen: Herr A.
wegen: des Tatvorwurfs eines Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz
Tatort: Pirmasens
Es handelt sich um ein Berufungsverfahren.
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3.5
Datum, Uhrzeit: 15.04.2024, 14:00 Uhr
gegen: Herrn S.
wegen: des Tatvorwurfs eines Fahrens ohne Fahrerlaubnis
Tatort: Pirmasens
Es handelt sich um ein Berufungsverfahren.
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3.6
Datum, Uhrzeit: 17.04.2024, 09:00 Uhr
gegen: Herrn A.
wegen: des Tatvorwurfs eines Missbrauchs von Kindern
Tatort: Landkreis Südwestpfalz
Fortsetzungstermin:
24.04.2024, 09:00 Uhr
Es handelt sich um ein Berufungsverfahren.
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3.7
Datum, Uhrzeit: 24.04.2024, 14:00 Uhr
gegen: Herrn H.
wegen: des Tatvorwurfs einer gefährlichen Körperverletzung
Tatort: Landkreis Südwestpfalz
Es handelt sich um ein Berufungsverfahren.
4. Strafkammer:
4.1
Datum, Uhrzeit: 02.04.2024, 09:00 Uhr
gegen: Herrn B.
wegen: des Tatvorwurfs eines Betruges
Tatort: Landkreis Südwestpfalz
Es handelt sich um ein Berufungsverfahren.
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4.2
Datum, Uhrzeit: 02.04.2024, 13:30 Uhr
gegen: Herrn K.
wegen: des Tatvorwurfs eines Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz
Tatort: Zweibrücken
Es handelt sich um ein Berufungsverfahren.
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4.3
Datum, Uhrzeit: 12.04.2024, 09:00 Uhr
gegen: Frau K.
wegen:
des Tatvorwurfs eines Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz u.a. auch Abgabe von Betäubungsmitteln an Minderjährige
Tatort: Pirmasens
Fortsetzungstermine:
16.04.2024, 09:00 Uhr
23.04.2024, 14:00 Uhr
02.05.2024, 14.00 Uhr
Es handelt sich um ein Berufungsverfahren.
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4.4
Datum, Uhrzeit: 23.04.2024, 09:00 Uhr
gegen: Herrn V.
wegen: des Tatvorwurfs eines unerlaubten Entfernens vom Unfallort
Tatort: Zweibrücken
Es handelt sich um ein Berufungsverfahren.
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4.5
Datum, Uhrzeit: 30.04.2024, 09:00 Uhr
gegen: Herrn Z.
wegen:
des Tatvorwurfs eines Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen und anderer Delikte
Tatort: Landkreis Südwestpfalz
Es handelt sich um ein Berufungsverfahren.
6. Strafkammer
6.1
Datum, Uhrzeit: 04.04.2024, 14.00 Uhr,
gegen:
Herrn H., geboren Anfang 1991
Herrn L., geboren im ersten Quartal 1981
wegen: des Tatvorwurfs eines schweren Raubes
Tatort: Pirmasens
Fortsetzungstermine:
05.04.2024, 09.00 Uhr,
18.04.2024, 09.00 Uhr.
19.04.2024, 09.00 Uhr.
Die Staatsanwaltschaft legt den Angeklagten zur Last, gemeinschaftlich mit einer derzeit noch unbekannten dritten Person gewaltsam die Wohnungstür des Zeugen W. geöffnet zu haben. Entsprechend des gemeinsam gefassten Tatplanes sollen die Angeklagten den Zeugen W. mit einem Baseballschläger gegen den Kopf und den Oberkörper geschlagen haben, um dem Zeugen entsprechend ihrer vorgefassten Absicht einen Rucksack samt Inhalt wegzunehmen. In dem Rucksack sollen sich neben Schlüsseln eine blaue Powerbank, eine Deo-Dose, 6 Flaschen Bier und ein Handy befunden haben. Der Zeuge W habe wegen der erlittenen Verletzungen anschließend im städtischen Krankenhaus Pirmasens stationär behandelt werden müssen.
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6.2
Datum, Uhrzeit: 08.04.2024, 09.00 Uhr,
gegen: Herrn J., geboren im ersten Quartal 1998
wegen: des Tatvorwurfs eines schweren Raubes
Tatort: Pirmasens und an anderen Orten
Fortsetzungstermine:
10.04.2024, 09.00 Uhr,
16.04.2024, 09.00 Uhr,
17.04.2024, 09.00 Uhr,
23.04.2024, 09.00 Uhr,
24.04.2024, 09.00 Uhr,
26.04.2024, 09.00 Uhr,
30.04.2024, 09.00 Uhr.
Die Staatsanwaltschaft legt dem Angeklagten zur Last, den Zeugen A. im Juli 2023 gegen 22.00 Uhr gemeinsam mit dem gesondert verfolgten M. und weiteren 3 Personen entsprechend eines gemeinsam gefassten Tatplans, gemeinschaftlich handelnd auf einem Parkplatz neben dem Pkw des Zeugen körperlich angegriffen zu haben. Während eine der Personen den Zeugen A. festgehalten habe, habe der Angeklagte dem Zeugen mit einem, einer Machete ähnlichen Gegenstand mit silberner ca. 50 cm langer Klinge so auf den Hinterkopf geschlagen haben, dass eine blutende Kopfwunde entstanden sei. Anschließend soll der Angeklagte eine schwarze Pistole aus einer Tasche gezogen und den Zeugen bedroht haben. Der gesondert verfolgte M. soll weiter mit einem, einer Machete ähnlichen Gegenstand auf den Zeugen eingeschlagen und zum Zeugen gesagt haben, er solle stehen bleiben und alles herausgeben. Die Angreifer hätten dabei fortgesetzt auf den Kopf, die Arme und den Oberkörper des Geschädigten eingeschlagen. Einer der Täter habe dabei den Geldbeutel des Zeugen aus der rechten hinteren Hosentasche und das Handy des Zeugen aus dem Pkw des Zeugen weggenommen. Der Angeklagte und die vier weiteren Personen hätten anschließend den Ort des Geschehens mit dem Bargeld des Zeugen in Höhe von 200,00 € und dem Handy verlassen. Der Angeklagte soll zunächst geflüchtet sein. Drei, der am Tatgeschehen beteiligten Personen seien derzeit noch unbekannt. Der Zeuge habe eine Kopfplatzwunde erlitten, die habe genäht werden müssen. Er habe weitere Schnittverletzungen an der Nase und am linken Daumen sowie erhebliche Prellungen erlitten.
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6.3
Datum, Uhrzeit: 09.04.2024, 09.45 Uhr,
gegen: Herrn V., geboren im ersten Quartal 1951
wegen: des Tatvorwurfs eines versuchten Mordes und anderer Delikte
Tatort: Landkreis Südwestpfalz
Fortsetzungstermine:
18.04.2024, 09.30 Uhr,
23.04.2024, 09.30 Uhr,
02.05.2024, 09.30 Uhr,
07.05.2024, 09.30 Uhr,
16.05.2024, 09.30 Uhr,
23.05.2024, 09.30 Uhr.
Die Staatsanwaltschaft legt dem Angeklagten zur Last, in einer wahnhaften organischen Störung, die seine Steuerungsfähigkeit erheblich beeinträchtigt habe, im September 2023 gegen 05.00 Uhr nach einem vorausgegangenen aber beendeten familiären Streit seiner, im Bett des gemeinsamen Schlafzimmers schlafenden Ehefrau, der Zeugin V., mit einem Küchenmesser mit einer ca. 12 cm langen Klinge drei Stiche linkseitig in den Hals versetzt zu haben. Er habe den Tod der Ehefrau zumindest billigend in Kauf genommen und ihm sei bewusst gewesen, dass seine schlafende Ehefrau keine Möglichkeit zur Verteidigung gehabt habe. Als der gemeinsame Sohn, der Zeuge V., durch den Lärm erwacht, seiner Mutter zu Hilfe geeilt sei, habe der Angeklagte dem Sohn mit dem Messer einen Messerstich mittig in die Brust versetzt und den Tod seines Sohnes zumindest billigend in Kauf genommen. Dem verletzten Sohn sei es anschließend gelungen, den Angeklagten in ein anderes Zimmer zu drängen und die Tür gegen den Druck des Angeklagten verschlossen zu halten, bis die verständigten Polizeibeamten eingetroffen seien.
Die Zeugin V. habe durch den Stich eine Nervenschädigung erlitten, die zu einer Lähmung im Bereich des linken Mundwinkels geführt habe.
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