| Landgericht Zweibrücken

Hauptverhandlungstermine am Landgericht Zweibrücken (Juli 2023)

Nachfolgende Hauptverhandlungen in Strafsachen finden im Juli 2023 beim Landgericht Zweibrücken statt:

1. Strafkammer


1.1

Datum, Uhrzeit: 05.07.2023, 09.00 Uhr
gegen: Herrn J., geboren Anfang 1995
wegen: des Tatvorwurfs eines unerlaubten, gemeinschaftlichen, teilweise bandenmäßig betriebenen Handelns mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge
Tatort: Zweibrücken
 

Fortsetzungstermine:

05.07.2023, 09.00 Uhr,

07.07.2023, 09.00 Uhr,

14.07.2023, 09.00 Uhr,

21.07.2023, 10.30 Uhr,

31.07.2023, 09.00 Uhr,

03.08.2023, 09.00 Uhr

Die Staatsanwaltschaft legt dem Angeklagten im Zusammenhang mit dem sogenannten EncroChat Komplex in den Jahren 2018 bis 2020 in 27 Fällen und davon in 8 Fällen gemeinsam mit den gesondert verfolgten Z. und Hof. als Bande  unerlaubt mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge gehandelt zu haben.
Im EncroChat Komplex hat die Staatsanwaltschaft den gesondert verfolgten Angeklagten K., S., W., M., Ko., I., T.,C. und Hop. zur Last gelegt, sich zu einer Bande mit dem Ziel eines gewerbsmäßig betriebenen Handels mit Betäubungsmitteln zusammengeschlossen zu haben. Sie sollen in einer hierarchischen Bandenstruktur den unerlaubten Rauschgifthandel organisiert und arbeitsteilig gemeinsam betrieben haben. Die Angeklagten M., I. und Ko. sollen dabei auf der Leitungsebene der hierarchischen Struktur tätig gewesen sein.
Der Angeklagte J. soll in den Jahren 2018 und 2019 in 19 Fällen zunächst gemeinsam mit dem gesondert verfolgten Angeklagten Z. und ab 2020 in weiteren 8 Fällen als Bande gemeinsam mit den gesondert verfolgten Angeklagten Z. und Hoff. Amphetamin und Marihuana in nicht geringer Menge von dem gesondert verfolgten Angeklagten I. auf Kommissionsbasis erworben haben, um die Amphetamine und das Marihuana gewinnbringend weiter zu verkaufen. Der Angeklagte soll einen Gewinn von 188.500,00 € erzielt haben.

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1.2

Datum, Uhrzeit: 12.07.2023, 11.00 Uhr
gegen: Herrn Sob., geboren im 1. Quartal 1992
wegen: des Tatvorwurfs eines unerlaubten, gemeinschaftlichen, bandenmäßig betriebenen Handelns mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge
Tatort: Kaiserslautern und an anderen Orten

 

Die Staatsanwaltschaft legt dem Angeklagten Sob. im Zusammenhang mit dem sogenannten EncroChat Komplex in den Jahren 2019 und 2020 in 8 Fällen gemeinsam mit den gesondert verfolgten K., S., W., M., Ko., I., T.,C. und Hop. als Bande unerlaubt mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge gehandelt zu haben.
Im EncroChat Komplex hat die Staatsanwaltschaft den gesondert verfolgten Angeklagten K., S., W., M., Ko., I., T.,C., Hop. und Sob. Zur Last gelegt, sich zu einer Bande mit dem Ziel eines gewerbsmäßig betriebenen Handels mit Betäubungsmitteln zusammengeschlossen zu haben. Sie sollen in einer hierarchischen Bandenstruktur den unerlaubten Rauschgifthandel organisiert und arbeitsteilig gemeinsam betrieben haben. Die Angeklagten M., I. und Ko. sollen dabei auf der Leitungsebene der hierarchischen Struktur tätig gewesen sein.
Der Angeklagte Sob. soll in den Jahren 2019 und 2020 in 8 Fällen als Mitglied der mit dem gesondert verfolgten Angeklagten gebildeten Bande Amphetamin und Marihuana in nicht geringer Menge erworben und in der von ihm betriebenen Bunkergarage zur Weiterverteilung gelagert haben, um die Amphetamine und das Marihuana als Mitglied der hierarchisch aufgebauten Bande gewinnbringend weiter zu verkaufen. Der Angeklagte Sob. soll einen Gewinn von 333.875,00 € erzielt haben.
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1.3

Datum, Uhrzeit: 18.07.2023,
gegen: Herrn W., geboren Ende 1995
wegen: des Tatvorwurfs der Beihilfe zu einem unerlaubten Handeln mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge
Tatort: Kaiserslautern und an anderen Orten
 

Fortsetzungstermine:

21.07.2023, 09.00 Uhr,

26.07.2023, 09.00 Uhr,

27.07.2023, 13.00 Uhr

 

Die Staatsanwaltschaft legt dem Angeklagten W im Zusammenhang mit dem sogenannten EncroChat Komplex zur Last, in den Jahren 2019 und 2020 in 3 Fällen durch die Übernahme von Transportfahrten Beihilfe zu einem unerlaubten Handel mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge geleistet zu haben. Der Angeklagte soll zu den Transportfahrten in einem Fall von den gesondert verfolgten Angeklagten Z., (1 Kg Marihuana) und in zwei Fällen (500 g Marihuana und 2 Kg Amphetamin) von dem gesondert verfolgten Angeklagten I. beauftragt worden sein.
Im EncroChat Komplex hat die Staatsanwaltschaft den gesondert verfolgten Angeklagten K., S., W., M., Ko., I., T.,C., und Hop. zur Last gelegt, sich zu einer Bande mit dem Ziel eines gewerbsmäßig betriebenen Handels mit Betäubungsmitteln zusammengeschlossen zu haben. Sie sollen in einer hierarchischen Bandenstruktur den unerlaubten Rauschgifthandel organisiert und arbeitsteilig gemeinsam betrieben haben. Die Angeklagten M., I. und Ko. sollen dabei auf der Leitungsebene der hierarchischen Struktur tätig gewesen sein.
Der Angeklagte Sob. soll für die 3 Transportfahrten geringere Mengen von Betäubungsmitteln mit einem Erlös von 1.500,00 € erhalten haben.
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1.4

Datum, Uhrzeit: 20.07.2023, 09.30 Uhr - Fortsetzungstermin
gegen: Frau G., geboren im 1. Quartal 1988
wegen: Tatvorwurfs einer Beihilfe zu einem unerlaubten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge
Tatort: Kaiserslautern
 

Fortsetzungstermine:

24.07.2023, 09.30 Uhr,

28.07.2023, 09.30 Uhr

 

Die erste Strafkammer setzt die im Juni 2023 begonnene Hauptverhandlung fort. Auf den Bericht für den Monat Juni wird Bezug genommen:

Die Staatsanwaltschaft legt der Angeklagten im Zusammenhang mit dem sogenannten EncroChat Komplex in den Jahren 2018 und 2020 in zwei Fällen Beihilfe zu einem unerlaubten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge geleistet zu haben.
Im Encro Chat Komplex hat die Staatsanwaltschaft den gesondert verfolgten Angeklagten K., S., W., M., Ko., I., T.,C. und Hop. zur Last gelegt, sich zu einer Bande mit dem Ziel eines gewerbsmäßig betriebenen Handels mit Betäubungsmitteln zusammengeschlossen zu haben. Sie sollen in einer hierarchischen Bandenstruktur den unerlaubten Rauschgifthandel organisiert und arbeitsteilig gemeinsam betrieben haben. Die Angeklagten M., I. und Ko. sollen dabei auf der Leitungsebene der hierarchischen Struktur tätig gewesen sein.
Die Angeklagte G. soll Verlobte des Angeklagten Hop. gewesen sein. Sie soll in einem Fall durch Geldeintreiben im Jahr 2018 und in einem weiteren Fall durch eine im Jahr 2020 mit dem gesondert verfolgten Hop. unternommene Transportfahrt mit Geldübergabe im sogenannten EncroChat Komplex Beihilfe zu einem unerlaubten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln geleistet haben.
Die Angeklagte soll im Jahr 2018 von dem gesondert verfolgten C. im Auftrag des gesondert verfolgten I. den Erlös von 3.500,00 € für eine Übergabe von 1 kg Marihuana eingezogen haben. Sie soll über einen Zeitraum von 1,5 Jahren die Teilzahlungen des gesondert verfolgten C. an den gesondert verfolgten I. weitergeleitet haben.
Im Jahr 2020 soll die Angeklagte gemeinsam mit dem gesondert verfolgten Hop. mindestens 2 kg Marihuana mit ihrem PKW zur Übergabe an einen noch unbekannten Abnehmer transportiert haben. Anschließend soll die Angeklagte den eingenommenen Erlös von mindestens 12.000,00 € an den gesondert verfolgten I. übergeben haben.

 

2. Strafkammer


2.1

Datum, Uhrzeit: 06.07.23, 09.30 Uhr - Fortsetzungstermin

gegen:
Herrn Har., geboren 2. Quartal 1963,
Herrn H., geboren 2. Quartal 1963,
Herrn F., geboren 2. Quartal 1963 und
Herrn W., geboren 2. Quartal 1963,

wegen: des Tatvorwurfs des Bankrotts und anderer Delikte

Tatort: Landkreis Rhein-Pfalz

 

Fortsetzungstermine:

25.07.2023, 09.30 Uhr,

27.07.2023, 09.30 Uhr

 

Die 2. Strafkammer setzt die im April 2023 begonnene Hauptverhandlung fort. Auf den Bericht für den April 2023 wird Bezug genommen:

 

„Die Staatsanwaltschaft – Zentralstelle für Wirtschaftsstrafsachen – Kaiserslautern hat im Jahr 2012 beim Landgericht – Wirtschaftsstrafkammer – Kaiserslautern Anklage erhoben:
gegen die Angeklagten Har. und H. u.a. wegen selbständiger 4 Vergehen des Bankrotts durch nicht ordnungsgemäße Buchführung bzw. durch unrichtige Bilanzerstellung und eines Vergehens des gemeinschaftlichen Betruges in einem besonders schweren Fall,

gegen den Angeklagten F. wegen eines Vergehens der Beihilfe zum Bankrott durch nicht ordnungsgemäße Buchführung und zu einem Betrug in einem besonders schweren Fall und

gegen den Angeklagten W. wegen eines Vergehens der Beihilfe zum Bankrott durch nicht ordnungsgemäße Buchführung und durch unrichtige Bilanzerstellung und zu einem Betrug in einem besonders schweren Fall. Die Angeklagten Har. und H. sollen Geschäftsführer der H. GmbH gewesen sein.
Einer Sparkasse soll durch die Taten ein Schaden von mehr als 7.000.000,00 € entstanden sein.
Mit Urteil vom 02.11.2015 hat das Landgericht Kaiserslautern das Verfahren wegen Verjährung eingestellt.
Auf die Revision der Staatsanwaltschaft hat der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 10.11.2016 das Urteil des Landgerichts Kaiserslautern aufgehoben und zur neuen Verhandlung und Entscheidung an das Landgericht Zweibrücken verwiesen. Es handelt sich um sehr komplexes Wirtschaftsstrafverfahren mit umfangreichem Aktenmaterial.“

 

3. Strafkammer


3.1

Datum, Uhrzeit: 03.07.2023, 10:00 Uhr
gegen: Herrn G.
wegen: des Tatvorwurfs einer Urkundenfälschung
Tatort: Pirmasens

Es handelt sich um ein Berufungsverfahren.

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3.2

Datum, Uhrzeit: 03.07.2023, 14:00 Uhr
gegen: Herrn S.
wegen: des Tatvorwurfs eines Diebstahls
Tatort: Pirmasens

 

Es handelt sich um ein Berufungsverfahren.

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3.3

Datum, Uhrzeit: 05.07.2023, 09:30 Uhr
gegen: Herrn S. und Herrn G.
wegen: des Tatvorwurfs eines Betruges und einer Unterschlagung zu Lasten einer Bank
Tatort: Pirmasens
 

Fortsetzungstermine:

10.07.2023, 13:30 Uhr

12.07.2023, 09:30 Uhr

17.07.2023, 13:30 Uhr

19.07.2023, 09:30 Uhr

24.07.2023, 13:30 Uhr

26.07.2023, 09:30 Uhr

31.07.2023, 13:30 Uhr

02.08.2023, 09:30 Uhr

04.08.2023, 09:30 Uhr

07.08.2023, 13:30 Uhr

23.08.2023, 09:30 Uhr

04.09.2023, 13:30 Uhr

06.09.2023, 14:00 Uhr

11.09.2023, 13:30 Uhr

27.09.2023, 09:30 Uhr

04.10.2023, 14:00 Uhr

 

Es handelt sich um ein Berufungsverfahren.

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3.4

Datum, Uhrzeit: 12.07.2023, 14:00 Uhr
gegen: Herrn A.
wegen: des Tatvorwurfs einer Beleidigung und eines Hausfriedensbruchs
Tatort: Pirmasens

 

Es handelt sich um ein Berufungsverfahren.

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3.5

Datum, Uhrzeit: 19.07.2023, 14:00 Uhr
gegen: Herrn R.
wegen: des Tatvorwurfs eines Fahrens ohne Fahrerlaubnis
Tatort: Südwestpfalz

 

Es handelt sich um ein Berufungsverfahren.

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3.6

Datum, Uhrzeit: 19.07.2023, 14:00 Uhr
gegen: Herrn R.
wegen: des Tatvorwurfs eines Betruges
Tatort: Landkreis Südwestpfalz

 

Es handelt sich um ein Berufungsverfahren.

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3.7

Datum, Uhrzeit: 26.07.2023, 14:00 Uhr
gegen: Herrn P.
wegen: des Tatvorwurfs eines Fahrens ohne Fahrerlaubnis
Tatort: Pirmasens

 

Es handelt sich um ein Berufungsverfahren. 

 

4. Strafkammer


4.1

Datum, Uhrzeit: 18.07.2023, 09:30 Uhr
gegen: Frau W.
wegen: des Tatvorwurfs einer Verwendung von Kennzeichen einer verfassungswidrigen Organisation
Tatort: Homburg

Es handelt sich um ein Berufungsverfahren.

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4.2

Datum, Uhrzeit: 18.07.2023, 14:00 Uhr
gegen: Herrn D.
wegen: des Tatvorwurfs einer Körperverletzung
Tatort: Zweibrücken

Es handelt sich um ein Berufungsverfahren.

 

6. Strafkammer


6.1

Datum, Uhrzeit: 04.07.2023, 09.00 Uhr - Fortsetzungstermin
gegen: Herrn P.
wegen: des Tatvorwurfs einer Vergewaltigung
Tatort: Zweibrücken

 

Fortsetzungstermine:

06.07.2023, 09.00 Uhr,

10.07.2023, 09.00 Uhr,

11.07.2023, 09.00 Uhr,

17.07.2023, 09.00 Uhr

 

Die 6. Strafkammer setzt die im Juni 2023 begonnene Hauptverhandlung fort. Auf den Bericht für den Monat Juni wird Bezug genommen:

 

Die Staatsanwaltschaft legt dem Angeklagten zur Last, die Zeugin F im Winter des Jahres 2022 nach einem zunächst einvernehmlichen Geschlechtsverkehr oral, vaginal und anal vergewaltigt zu haben. Die Zeugin soll sich dabei zahlreiche Hämatome zugezogen haben. Sie soll unter erheblichen Schmerzen am ganzen Körper gelitten haben.

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6.2

Datum, Uhrzeit: 05.07.2023, 10.30 Uhr- Fortsetzungstermin
gegen: Herrn G., geboren 1. Quartal 1992
wegen: des Tatvorwurfs einer Vergewaltigung
Tatort: Landkreis Südwest Pfalz
 

Fortsetzungstermine:

19.07.2023, 09.00 Uhr,

20.07.2023, 09.00 Uhr,

24.07.2023, 13.30 Uhr,

25.07.2023, 13.30 Uhr,

27.07.2023, 13.30 Uhr,

28.07.2023, 09.00 Uhr,

04.08.2023, 14.00 Uhr,

11.09.2023, 09.00 Uhr,

18.09.2023, 14.00 Uhr.

 

Die 6. Strafkammer setzt die im April 2023 begonnene Hauptverhandlung fort. Auf den Bericht für den Monat April wird Bezug genommen:

„Die Staatsanwaltschaft legt dem Angeklagten zur Last, im Jahr 2017 gegen den Willen der Zeugin L. einen Analverkehr durchgeführt und Anfang des Jahres 2019 die Zeugin in einem Streit um das gemeinsame Kind geschlagen zu haben.“
 

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