| Landgericht Zweibrücken

Hauptverhandlungstermine am Landgericht Zweibrücken (Juli 2025)

Nachfolgende Hauptverhandlungen in Strafsachen finden im Juli 2025 beim Landgericht Zweibrücken statt:

1. Strafkammer


1.1

Datum, Uhrzeit: 03.07.2025, 09:00 Uhr
gegen: Herrn V., Herrn R. und Herrn E.
wegen: erpresserischen Menschenraubes u.a.
Tatort: Pirmasens und andernorts

Fortsetzungstermine: ggf. 07.07.2025 09:00 Uhr
 

Die 1. Strafkammer setzt die im Juni begonnene Hauptverhandlung fort. Auf den Bericht für den Monat Juni wird Bezug genommen.

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1.2

Datum, Uhrzeit: 01.07.2025, 09:00 Uhr 
gegen: Herrn S.
wegen: schweren Raubs u. a.
Tatort: Landkreis Südwestpfalz
 

Die 1. Strafkammer setzt die im Juni begonnene Hauptverhandlung fort. Auf den Bericht für den Monat Juni wird Bezug genommen.

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1.3

Datum, Uhrzeit: 04.07.2025, 09:00 Uhr
gegen: Herrn V.
wegen: schwerer Brandstiftung
Tatort: Pirmasens
 

Die 1. Strafkammer setzt die im Juni begonnene Hauptverhandlung fort. Auf den Bericht für den Monat Juni wird Bezug genommen.

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1.4

Datum, Uhrzeit: 14.07.2025, 09:00 Uhr
gegen: Herrn H.
wegen: schweren Raubs
Tatort: Pirmasens und Zweibrücken

Fortsetzungstermine: 18.07., 21.07. und 23.07.2025, jeweils 09:00 Uhr
 

Die Staatsanwaltschaft legt dem Angeklagten zur Last, den Zeugen A. im Juli 2023 gegen 22:00 Uhr gemeinsam mit dem gesondert verfolgten M. und weiteren 3 Personen entsprechend eines gemeinsam gefassten Tatplans, gemeinschaftlich handelnd auf einem Parkplatz neben dem Pkw des Zeugen körperlich angegriffen zu haben. Während eine der Personen den Zeugen A. festgehalten habe, habe der Angeklagte dem Zeugen mit einem, einer Machete ähnlichen Gegenstand mit silberner ca. 50 cm langer Klinge so auf den Hinterkopf geschlagen haben, dass eine blutende Kopfwunde entstanden sei. Anschließend soll der Angeklagte eine schwarze Pistole aus einer Tasche gezogen und den Zeugen bedroht haben. Der gesondert verfolgte M. soll weiter mit einem, einer Machete ähnlichen Gegenstand auf den Zeugen eingeschlagen und zum Zeugen gesagt haben, er solle stehen bleiben und alles herausgeben. Die Angreifer hätten dabei fortgesetzt auf den Kopf, die Arme und den Oberkörper des Geschädigten eingeschlagen. Einer der Täter habe dabei den Geldbeutel des Zeugen aus der rechten hinteren Hosentasche und das Handy des Zeugen aus dem Pkw des Zeugen weggenommen. Der Angeklagte und die vier weiteren Personen hätten anschließend den Ort des Geschehens mit dem Bargeld des Zeugen in Höhe von 200,00 € und dem Handy verlassen. Der Angeklagte soll zunächst geflüchtet sein. Drei, der am Tatgeschehen beteiligten Personen seien derzeit noch unbekannt. Der Zeuge habe eine Kopfplatzwunde erlitten, die habe genäht werden müssen. Er habe weitere Schnittverletzungen an der Nase und am linken Daumen sowie erhebliche Prellungen erlitten.
 

Das Landgericht Zweibrücken hatte den Angeklagten durch Urteil vom 30.04.2024 wegen besonders schweren Raubes in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung, wegen versuchter besonders schwerer räuberischer Erpressung in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung, wegen gefährlicher Körperverletzung in zwei tateinheitlichen Fällen und versuchter gefährlicher Körperverletzung, wegen Körperverletzung in Tateinheit mit schwerer Bedrohung, wegen Diebstahls in zwei Fällen und wegen falscher uneidlicher Aussage zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von neun Jahren verurteilt. Auf die hiergegen gerichtete Revision hat der Bundesgerichtshof mit Beschluss vom 25.03.2025 (Az. 4 StR 402/24) das Urteil teilweise aufgehoben und zur neuen Verhandlung an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen.

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1.5

Datum, Uhrzeit: 24.07.2025, 09:00 Uhr
gegen: Herrn K.
wegen: Raubs u.a.
Tatort: Landkreis Südwestpfalz

Fortsetzungstermine: 29.07., 07.08. und 12.08.2025, jeweils 09:00 Uhr
 

Die Staatsanwaltschaft legt dem Angeklagten zur Last, zusammen mit der Zeugin K. einen Supermarkt aufgesucht zu haben, dort Waren aus der Auslage genommen und in seinem Rucksack verstaut zu haben sowie anschließend – unter gewaltsamer Überwindung der Absperrung an den Selbstbedienungskassen – den Markt verlassen zu haben, ohne die Ware zu bezahlen. Dabei soll der Angeklagte während des gesamten Aufenthalts im Markt sichtbar ein Messer mit feststehender Klinge von 9,5 cm mitgeführt haben. Als er auf dem Parkplatz des Marktes von zwei Mitarbeitern des Marktes gestellt wurde, soll der Angeklagte auf diese mit dem Messer losgegangen sein und ihnen gegenüber geäußert haben, er werde sie abstechen. Dies soll er getan haben, um die drohende Entziehung der Beute zu verhindern.

 

2. Strafkammer


2.1

Datum, Uhrzeit: 17.07.2025, 09:00 Uhr
gegen: Herrn K. und Herrn K.
wegen: Betrugs
Tatort: Landkreis Biberach (Baden-Württemberg)
 

Es handelt sich um ein Berufungsverfahren

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2.2

Datum, Uhrzeit: 17.07.2025, 13:30 Uhr 
gegen: Herrn K.
wegen: Versuch des Raubs
Tatort: Pirmasens
 

Es handelt sich um ein Berufungsverfahren

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2.3

Datum, Uhrzeit: 24.07.2025, 09:00 Uhr
gegen: Herrn H.
wegen: Diebstahls
Tatort: Landkreis Kusel
 

Es handelt sich um ein Berufungsverfahren

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2.4

Datum, Uhrzeit: 31.07.2025, 09:00 Uhr
gegen: Herrn Sch.
wegen: Verbrechen n. § 29a Abs.1 Ziff.2 BtMG
Tatort: Zweibrücken
 

Es handelt sich um ein Berufungsverfahren

 

3. Strafkammer

 

3.1

Datum, Uhrzeit: 02.07.2025, 09:00 Uhr
gegen: Herrn W.
wegen: schwerer Körperverletzung
Tatort: Landkreis Kaiserslautern
 

Es handelt sich um ein Berufungsverfahren.

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3.2

Datum, Uhrzeit: 07.07.2025, 09:00 Uhr
gegen: Herrn M.
wegen: Bedrohung
Tatort: Landkreis Kaiserslautern
 

Es handelt sich um ein Berufungsverfahren.

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3.3

Datum, Uhrzeit: 07.07.2025, 14:00 Uhr
gegen: Herr J.
wegen: Verwendung v. Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen
Tatort: Landkreis Kaiserslautern
 

Es handelt sich um ein Berufungsverfahren.

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3.4

Datum, Uhrzeit: 23.07.2025, 11:00 Uhr
gegen: Herrn D.
wegen: unerlaubtes Entfernen v. Unfallort
Tatort: Zweibrücken
 

Es handelt sich um ein Berufungsverfahren.

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3.5

Datum, Uhrzeit: 23.07.2025, 14:00 Uhr
gegen: Herrn K.
wegen: vorsätzliches Fahren ohne Fahrerlaubnis
Tatort: Pirmasens
 

Es handelt sich um ein Berufungsverfahren.

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3.6

Datum, Uhrzeit: 23.07.2025, 14:45 Uhr
gegen: Herrn K.
wegen: Besitzes von Betäubungsmitteln
Tatort: Landkreis Südwestpfalz
 

Es handelt sich um ein Berufungsverfahren.

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3.7

Datum, Uhrzeit: 23.07.2025, 15:30 Uhr
gegen: Herrn H.
wegen: Fahrens ohne Fahrerlaubnis
Tatort: Pirmasens
 

Es handelt sich um ein Berufungsverfahren.

 

4. Strafkammer

 

4.1

Datum, Uhrzeit: 01.07.2025, 09:00 Uhr
gegen: Herrn T.
wegen: Körperverletzung
Tatort: Landkreis Südwestpfalz

Fortsetzungstermine: 03.07., 08.07. und 10.07.2025, jeweils 09:00 Uhr
 

Es handelt sich um ein Berufungsverfahren.

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4.2

Datum, Uhrzeit: 15.07.2025, 09:00 Uhr
gegen: Frau M. und Herrn H.
wegen: Computerbetrugs
Tatort: Zweibrücken
 

Es handelt sich um ein Berufungsverfahren.

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4.3

Datum, Uhrzeit: 15.07.2025, 13:00 Uhr
gegen: Herrn K.
wegen: Verbrechen nach § 29a BtMG
Tatort: Ludwigshafen 
 

Es handelt sich um ein Berufungsverfahren.

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4.4

Datum, Uhrzeit: 22.07.2025, 09:00 Uhr
gegen: Herrn D.
wegen: Diebstahls u.a.
Tatort: Landkreis Kaiserslautern
 

Es handelt sich um ein Berufungsverfahren.

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4.5

Datum, Uhrzeit: 22.07.2025, 14:30 Uhr
gegen: Herrn B.
wegen: unerlaubten Besitzes kinderpornografischer Inhalte u.a.
Tatort: Pirmasens
 

Es handelt sich um ein Berufungsverfahren.

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4.6

Datum, Uhrzeit: 29.07.2025, 09:00 Uhr
gegen: Frau T.
wegen: Diebstahls
Tatort: Pirmasens
 

Es handelt sich um ein Berufungsverfahren.

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4.7

Datum, Uhrzeit: 29.07.2025, 13:00 Uhr
gegen: Herrn B.
wegen: Nötigung
Tatort: Pirmasens
 

Es handelt sich um ein Berufungsverfahren.

 

6. Strafkammer

 

6.1

Datum, Uhrzeit: 03.07.2025, 09:00 Uhr
gegen: Herrn S.
wegen: schwerer räuberischer Erpressung u.a.
Tatort: Landkreis Kusel

Fortsetzungstermine: 08.07. und 09.07.2025, jeweils 09:30 Uhr
 

Die Staatsanwaltschaft erhebt in der Anklageschrift gegen den Angeklagten den Tatvorwurf, sich gemeinsam mit dem gesondert verfolgten K. Zutritt zur Wohnung des Geschädigten B. verschafft zu haben. Der gesondert verfolgte K. soll dann ein Küchenmesser ergriffen und sich dem Geschädigten genähert haben, der PC spielte und das Eindringen des Angeklagten und K. nicht bemerkt hatte. Der gesondert verfolgte K. soll dem Geschädigten das Messer an den Hals gehalten und gefragt haben, wo er Drogen habe. Der Angeklagte soll den gesondert verfolgten K. dann dazu gebracht haben, das Messer wegzulegen. Nachdem der Geschädigte angab, nichts über den Verbleib der Drogen zu wissen, soll der Angeklagte ihn in den Schwitzkasten genommen und der gesondert Verfolgte den Geschädigten geschlagen haben. Sodann sollen der Angeklagte und der gesondert verfolgte K. einen Fünf-Euro-Schein und das Mobiltelefon des Geschädigten an sich genommen und sich vom Tatort entfernt haben. Der Geschädigte soll ein Hämatom im Gesicht, eine Verletzung am Auge und Schmerzen im Gesichtsbereich erlitten haben.

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6.2

Datum, Uhrzeit: 18.07.2025, 09:00 Uhr
gegen: Herrn I. und Herrn T.
wegen: bandenmäßigen Handeltreibens mit BtM in nicht geringer Menge
Tatort: Zweibrücken, Kaiserslautern, Hochspeyer und andernorts

Fortsetzungstermine: 21.07., 22.07. und 25.07.2025, jeweils 09:00 Uhr
 

Die Staatsanwaltschaft legt den Angeklagten I. und T. zur Last, sich gemeinsam mit den gesondert verfolgten Angeklagten K., S., W. und M. und den, nach der Abtrennung des Verfahrens gegen die Angeklagten K., S., W., und M. weiter gesondert verfolgten Angeklagten Ko., und N. zu einer Bande mit dem Ziel eines gewerbsmäßig betriebenen Handels mit Betäubungsmitteln zusammengeschlossen zu haben. 

Die Angeklagten sollen in einer hierarchischen Bandenstruktur den unerlaubten Rauschgifthandel organisiert und arbeitsteilig betrieben haben. Der Angeklagte K. soll mit dem gesondert verfolgten Ko. auf der Leitungsebene der hierarchischen Struktur tätig gewesen sein. Die Angeklagten sollen Abnehmer im Raum Kaiserslautern, in Zweibrücken und im Saarpfalzkreis vorwiegend mit Amphetaminen, Kokain und Marihuana beliefert haben. Die Angeklagten sollen dabei, wie beabsichtigt nicht unerhebliche Einnahmen erzielt haben.

In den beiden Strafverfahren gegen die Angeklagten K., S., W., und M. und in dem, nach der Abtrennung entstandenen weiteren Strafverfahren gegen die Angeklagten Ko., N., und P. werden den Angeklagten insgesamt 105 und im vorliegenden Strafverfahren insgesamt 44 selbständige, in wechselnder Beteiligung begangene Taten zur Last gelegt. Die Angeklagten I. und T. sollen u. a. eine Weiterverteilung der Drogen übernommen haben. Ihnen soll ein Abnehmerkreis zur Verfügung gestanden haben, zu dem auch die gesondert verfolgten Angeklagten Z. und H. gehört haben sollen. Sie sollen bei der Beschaffung insbesondere mit den Angeklagten Ko., K. und M. zusammengearbeitet haben und von ihnen beliefert worden sein. 

Das Landgericht Zweibrücken hatte den Angeklagten I. durch Urteil vom 10.11.2022 wegen Bandenhandelns mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in 22 Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von elf Jahren und acht Monaten verurteilt, seine Unterbringung in einer Entziehungsanstalt angeordnet und einen Vorwegvollzug bestimmt. Ferner hatte es die Einziehung des Wertes von Taterträgen in Höhe eines sechsstelligen Betrags sowie die Einziehung eines Anwartschaftsrechts an einem Kraftfahrzeug angeordnet. Den Angeklagten T. hatte es wegen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von fünf Jahren und neun Monaten verurteilt, ein Kraftfahrzeug eingezogen und die Einziehung von Taterträgen in Höhe eines vierstelligen Betrags angeordnet. Auf die hiergegen gerichteten Revisionen hat der Bundesgerichtshof mit Beschluss vom 20.12.2023 (Az. 4 StR 188/23) das Urteil teilweise aufgehoben und zur neuen Verhandlung an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen.

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