1. Strafkammer
1.1
Datum, Uhrzeit:
21.05.2024, 09.00 Uhr
gegen:
Herrn H.
wegen:
des Tatvorwurfs eines Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge
Tatort: Pirmasens
Fortsetzungstermine:
04.06.2024, 13.00 Uhr,
05.06.2024, 11.00 Uhr,
10.06.2024, 09.00 Uhr
Die Staatsanwaltschaft legt dem Angeklagten zur Last, zwischen September 2022 und März 2023 in einem Fall 500 g Amphetamin für 1.000 € und in drei Fällen jeweils 500 g Haschisch für 1.500 € auf Kommission zum gewinnbringenden Weiterverkauf erhalten zu haben. Weiterhin soll er bei sich zuhause Haschisch und Amphetamin zum gewinnbringenden Weiterverkauf gelagert haben und mehrere Hieb- und Stoßwaffen sowie Messer in unmittelbarer Nähe zu den Drogen aufbewahrt haben.
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1.2
Datum, Uhrzeit:
21.05.2024, 13.00 Uhr
gegen:
Herrn K.,
Herrn B.
Frau F.
wegen:
des Tatvorwurfs eines bandenmäßigen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge
Tatort:
Pirmasens und andernorts
Fortsetzungstermine:
28.05.2024, 09.00 Uhr,
31.05.2024, 09.00 Uhr,
03.06.2024, 10.00 Uhr.
Die Staatsanwaltschaft legt den drei Angeklagten zur Last, als Mitglied einer Bande von 4 Personen zwischen Mai und November 2023 Haschisch in einer Menge von 7,4 kg im Wert von mindestens 22.300,00 € umgesetzt zu haben. Der Angeklagte K. und die Angeklagte F. sollen gemeinschaftlich aus ihrer Wohnung heraus den Haschischhandel betrieben haben. Bei dem Haschisch sollen die Angeklagten F. und K. in unmittelbarer Nähe zu dem Haschisch einen Baseballschläger sowie eine Stahlschlange aufbewahrt haben.
2. Strafkammer
2.1
Datum, Uhrzeit:
21.05.24, 09.00 Uhr
gegen:
Herrn L. P. und
Herrn A. P.
wegen:
des Tatvorwurfs einer Vergewaltigung und anderer Delikte
Tatort:
Zweibrücken
Fortsetzungstermine:
23.05.2024, 11.00 Uhr
28.05.2024, 09.00 Uhr
04.06.2024, 13.00 Uhr
18.06.2024, 09.00 Uhr
21.06.2024, 09.00 Uhr
Die Angeklagten sind Brüder. Die Staatsanwaltschaft legt dem Angeklagten L. P. den Missbrauch seiner zur Tatzeit weniger als 14-Jahre alten Nichte in mindestens 25 Fällen zwischen 2015 und 2019 zur Last. Ab März 2019 bis Dezember 2023 soll der Angeklagte A. P., der Vater des Tatopfers, nunmehr selbst in mindestens 10 Fällen sexuelle Übergriffe zum Nachteil seiner Tochter begangen haben. In einem Fall soll das Tatopfer noch unter 14 Jahren gewesen sein. In 2 Fällen der 10 Fällen soll der Beischlaf vollzogen worden sein (Vergewaltigung), wobei in einem dieser beiden Fälle der Angeklagte A. P. Gewalt gegen seine Tochter angewendet haben soll.
3. Strafkammer:
3.1
Datum, Uhrzeit:
06.05.2024, 10:00 Uhr
gegen:
Herrn K.
wegen:
des Tatvorwurfs eines gewerbsmäßigen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln
Tatort:
Pirmasens
Es handelt sich um ein Berufungsverfahren.
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3.2
Datum, Uhrzeit:
08.05.2024, 09:00 Uhr
gegen:
Herrn P.
wegen:
des Tatvorwurfs eines unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln und anderer Delikte
Tatort:
Pirmasens
Es handelt sich um ein Berufungsverfahren.
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3.3
Datum, Uhrzeit:
08.05.2024, 13:30 Uhr
gegen:
Herrn F.
wegen:
des Tatvorwurfs eines Verbreitens von kinderpornografischen Schriften
Tatort:
Pirmasens
Es handelt sich um ein Berufungsverfahren.
4. Strafkammer:
Vor der 4. Strafkammer finden im Mai keine Hauptverhandlung statt.
6. Strafkammer:
6.1
Datum, Uhrzeit:
02.05.2024, 13.15 Uhr (Fortsetzungstermin)
gegen:
Herrn V.
wegen:
des Tatvorwurfs eines versuchten Mordes
Tatort:
Landkreis Südwest Pfalz
Fortsetzungstermine:
07.05.2024, 09.30 Uhr
16.05.2024, 09.30 Uhr
23.05.2024, 09.30 Uhr
04.06.2024, 09.30 Uhr
06.06.2024, 09.30 Uhr.
Die 6. Strafkammer setzt die im April begonnene Hauptverhandlung fort. Auf den Bericht für den Monat April wird Bezug genommen:
„Die Staatsanwaltschaft legt dem Angeklagten zur Last, in einer wahnhaften organischen Störung, die seine Steuerungsfähigkeit erheblich beeinträchtigt habe, im September 2023 gegen 05.00 Uhr nach einem vorausgegangenen aber beendeten familiären Streit seiner, im Bett des gemeinsamen Schlafzimmers schlafenden Ehefrau, der Zeugin V., mit einem Küchenmesser mit einer ca. 12 cm langen Klinge drei Stiche linkseitig in den Hals versetzt zu haben. Er habe den Tod der Ehefrau zumindest billigend in Kauf genommen und ihm sei bewusst gewesen, dass seine schlafende Ehefrau keine Möglichkeit zur Verteidigung gehabt habe. Als der gemeinsame Sohn, der Zeuge V., durch den Lärm erwacht, seiner Mutter zu Hilfe geeilt sei, habe der Angeklagte dem Sohn mit dem Messer einen Messerstich mittig in die Brust versetzt und den Tod seines Sohnes zumindest billigend in Kauf genommen. Dem verletzten Sohn sei es anschließend gelungen, den Angeklagten in ein anderes Zimmer zu drängen und die Tür gegen den Druck des Angeklagten verschlossen zu halten, bis die verständigten Polizeibeamten eingetroffen seien.
Die Zeugin V. habe durch den Stich eine Nervenschädigung erlitten, die zu einer Lähmung im Bereich des linken Mundwinkels geführt habe.“
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6.2
Datum, Uhrzeit:
22.05.2024, 10.00 Uhr,
gegen:
Frau M.
wegen:
wegen des Tatvorwurfs eines unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge
Tatort: Zweibrücken
Die Staatsanwaltschaft legt der Angeklagten das Betreiben einer professionellen Cannabis-Indoorplantage im Jahr 2020 zur Last. Hierbei soll die Angeklagte auch einen Schreckschussrevolver griffbereit im Wohnzimmer verwahrt haben, wo sich ebenfalls eine kleinere Menge Marihuana befunden haben soll. Eine erste Verhandlung fand gegen die Angeklagte und einen weiteren Angeklagten am 10.11.2022 statt. Bei dieser Gelegenheit soll die Angeklagte bei dem Weg in das Landgericht eine geringe Menge Amphetamin bei sich getragen haben. Das Verfahren gegen den Mitangeklagten ist rechtskräftig abgeschlossen, dieser wurde wegen Besitzes von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge zu einer 8-montatigen Freiheitsstrafe, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wurde, am 10.11.2022 verurteilt.